Schlagwort: Zweiter Weltkrieg

Vom Kriegsgefangenen-Lager zum Völkerrechts-Colloquium: Drei Schlaglichter auf die Biographie Rudolf Bernhardts im Kontext der Institutsgeschichte nach 1945

Die berufliche Laufbahn meines Vaters Rudolf Bernhardt (1925-2021) war in vielfältiger Weise mit dem MPIL verbunden, arbeitete er doch hier zunächst von 1954 bis 1965 als Referent, dann von 1970 bis zu seiner Emeritierung 1993 als einer der Direktoren und blieb dem Institut auch danach eng verbunden.[1] Dieser Beitrag deutet anhand von drei Lebensausschnitten – der Kriegsgefangenschaft 1945-47, der Zeit der Studentenbewegung der späten 1960er Jahre sowie der Völkerrechtskolloquien mit Polen ab 1974 – schlaglichtartig an, wie sich einige seiner persönlichen und wissenschaftspolitischen Positionen im zeitgeschichtlichen Kontext herausbildeten und artikulierten. Solche individuellen Werdegänge und Sichtweisen haben, wie bereits für andere Führungspersönlichkeiten am Institut, zum Beispiel Hermann Mosler und Karl Doehring, gezeigt wurde,[2] die Entwicklung des MPIL nicht unwesentlich geprägt. Neben den hier präsentierten drei „Schlaglichtern“, die vorrangig aus den privaten Tagebüchern nachgezeichnet werden, ließen sich natürlich zahlreiche weitere anführen, die in anderen Artikeln dieses Blogs auch gestreift werden.[3] Dass der vorliegende Beitrag aus meiner sehr speziellen Perspektive als Sohn Rudolf Bernhardts und professioneller Zeithistoriker geschrieben ist, wird am Schluss kurz reflektiert.

1. Eindrücke aus der Kriegsgefangenschaft

Die gut zwei Jahre in sowjetischer Kriegsgefangenschaft 1945-1947 hat mein Vater als junger Mann mehrfach nur mit viel Glück und äußerst knapp überlebt. Sein 1948 dazu niedergeschriebener detaillierter Erfahrungsbericht, der erstmals 76 Jahre später im April 2024 im Franz-Steiner Verlag veröffentlicht wurde,[4] gewährt drastische Einblicke in seine Erlebnisse in den sowjetischen Arbeitslagern nordöstlich von Moskau. Immerhin waren ihm in der Kriegszeit eine persönliche Verwicklung in Kampfhandlungen und damit die traumatischen Kriegserfahrungen vieler Altersgenossen, insbesondere an der „Ostfront“, erspart geblieben. Als 18-Jähriger am 1. Juli 1943 zur Reichswehr einberufen, hatte er in seiner zweijährigen Soldatenzeit bis Kriegsende eine Fliegerausbildung an mehreren „Fliegerhorsten“ bzw. Flugschulen im „Altreich“, wie zum Beispiel in Oschatz und Werder an der Havel, absolviert. Von dort aus war er auch periodisch zu Aufräumarbeiten nach Bombenangriffen in Städte wie Nürnberg und Berlin abgeordnet und am 1. Mai 1945 bei Potsdam von sowjetischen Truppen festgenommen worden.[5]

Vier markante Aussagen aus dem genannten Bericht von 1948 reflektieren wichtige Erfahrungen und Schlussfolgerungen des 22-jährigen Rudolf Bernhardt:
Erstens und vor allem schildert der Bericht die extremen Lebensbedingungen in den sowjetischen Arbeitslagern, in denen mein Vater härteste Waldarbeit verrichten und wiederholt lebensgefährliche Gefahrensituationen und Erkrankungen überstehen musste. Zweitens übte er aus der Perspektive eines jungen, einfachen Gefangenen vom untersten Ende der brutalen Lagerhierarchie scharfe Kritik am Regime der als „Brigadeleiter“ fungierenden, vielfach privilegierten deutschen Offiziere, die er verantwortlich machte für zahlreiche willkürliche Gewaltexzesse und vermeidbare Todesfälle von Mitgefangenen. Drittens artikulierte er, in der einfachen Diktion eines 22-Jährigen, in kategorischer Abgrenzung zum NS- und zum sowjetischen Regime eine emphatische Ablehnung von „Militarismus“ und jedwedem „Nationalismus“. Viertens schließlich erörterte er, in kritischer, aber relativ nüchterner Diktion, weitere Seiten des Sowjetregimes, dem er zwar gewisse Erfolge bei der Alphabetisierung und Industrialisierung zugestand, dessen Wirtschaftssystem, massive Propaganda und brutale Unterdrückung der Zivilgesellschaft er aber strikt ablehnte.[6]

Wie wirkten nun diese Erlebnisse und Wertungen des 22-Jährigen in seiner späteren Laufbahn als Völkerrechtler, Direktor am MPIL und Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nach? Auf den ersten Blick – scheinbar gar nicht: In seinen zwei veröffentlichten berufsbiographischen Skizzen widmet er ihnen nur wenige, zurückhaltende Sätze,[7] im Familiengespräch wurden sie kaum thematisiert,[8] eine direkte Einwirkung auf berufliche Richtungsentscheidungen – von der Wahl des Studienfachs, des Promotionsthemas oder der Forschungsschwerpunkte Völkerrecht und Menschenrechte bis zur Tätigkeit als Richter am EGMR – ist nicht dokumentiert, teilweise sogar auszuschließen.[9]
Jedoch formten diese frühen Erlebnisse zweifellos persönliche Grundhaltungen, die in seine Berufstätigkeit als ein Faktor unter mehreren einflossen, so zum Beispiel in kollegiale Beziehungen und wissenschaftspolitische Positionierungen. Zu diesen Grundhaltungen gehörten eine geringe Affinität zum militärischen Habitus und Denken – auch weil ihm der „Krieg als Primärerfahrungsraum“ [10] vieler Altersgenossen erspart geblieben war –, eine entschieden transnationale Orientierung,[11] eine nüchtern-distanzierte Haltung gegenüber der Sowjetunion sowie eine lebensbejahende und humanistische Weltsicht. Einen Beleg für diese These eines unterschwelligen, aber prägenden Nachwirkens der Erfahrungen aus der Kriegsgefangenschaft  findet sich in einer prägnanten Bemerkung seines amerikanischen Kollegen und Freundes Thomas Buergenthal in der Laudatio zum 80. Geburtstag meines Vaters 2005:

„I developed great affection to him, no doubt also influenced by the fact that his years as prisoner of war and mine in a concentration camp have given us a shared appreciation of the joy of being alive and a profound belief in the need to promote laws and institutions capable of contributing to a world in which future generations are spared the suffering our generation and that of our parents had to endure.” [12]

Generationengeschichtliche Konstellationen

In einer erweiterten historischen Sicht auf die ersten Nachkriegsjahre in der Bundesrepublik ist zu erkennen, dass die Grundhaltungen meines Vater sich erfahrungs- und generationengeschichtlich stark mit denen der sogenannten „Flakhelfer“-Generation der Jahrgänge 1926 bis 1930 deckten, die Heinz Bude als Träger- und Aufstiegsgeneration der Bundesrepublik untersucht und entschieden von der nur wenig älteren „Kriegsgeneration“ des Zweiten Weltkriegs abgegrenzt hat.[13] Ohne hier auf Details einzugehen ist festzuhalten, dass die Angehörigen der Flakhelfer-Generation, so auch mein Vater, als Jugendliche der massiven Indoktrination des NS-Systems ausgesetzt gewesen waren und dessen Niederlage auch als Zusammenbruch einer sie prägenden Weltanschauung erlebten. Für die darauf gemünzte, bekannte zeitgenössische Diagnose des Soziologen Helmut Schelsky von der gegenüber politisch-ideologischen Großentwürfen „skeptische(n) Generation“ (1957)[14] enthält der Erfahrungsbericht meines Vaters von 1948 zahlreiche charakteristische Formulierungen.[15] Eine vergleichende generationengeschichtliche  Analyse unter Einschluss der anderen Führungspersönlichkeiten des MPIL, wie für die gesamte Belegschaft, könnte aufschlussreiche Einblicke in personelle Konstellationen und sozialkulturelle Wandlungsprozesse im Institut liefern.

Geburtsjahr und Amtszeiten der Direktoren des MPIL 1954-2002. Es ist ersichtlich, dass alle in dieser Zeit amtierenden Direktoren den Nationalsozialismus bewusst erlebt haben, jedoch war nur einer (Karl Doehring) als Militär in Kriegshandlungen aktiv.

Wenn Bude, wie auch andere, die Rezeption zeitgenössischer belletristischer Literatur als einen der prägenden wie abgrenzenden Indikatoren zwischen den Nachkriegs-Generationen anführt und für die „Flakhelfer-Generation“ Namen wie Günter Grass, Hans-Magnus Enzensberger, Martin Walser oder Ingeborg Bachmann nennt,[16] so bestimmten diese Autoren tatsächlich auch den frühen Lektürekanon meines Vaters. Im Rahmen seines Jurastudiums an der Universität Frankfurt am Main ab dem Wintersemester 1948 hat er neben den Seminaren in seinem Kernfach auch Veranstaltungen anderer Fächer besucht, so zum Beispiel des Philosophen Max Horkheimer sowie zur Philosophie- und Literaturgeschichte. Dazu exzerpierte er auf hunderten von Seiten den klassischen Philosophie- und Literaturkanon, von Platon und Sophokles über Kant und Schiller bis zu Balzac und Tolstoi.[17] Die Stillung eines aufgestauten Lesehungers hat er in den ersten Nachkriegsjahren buchstäblich als zweite Befreiung erlebt, ebenso wie private Fahrten nach West- und Südeuropa. Letztere verankerten und festigten früh, zusammen mit den ersten beruflichen Auslandsreisen 1953 zum „Salzburg Seminar in American Studies“ und 1959 an die Harvard Law School in den USA, seine „transnationale“ Orientierung.[18]

Salzburg Seminar in American Studies 1953, Gruppenfoto (Rudolf Bernhardt dritte Reihe von unten ganz rechts)[19]

2. Die Zeit der „Studentenunruhen“

Bekanntlich trat mein Vater nach seiner Promotion bei Hermann Mosler 1954 in das MPIL ein und arbeitete dort für gut zehn Jahre als Wissenschaftlicher Referent, bis er 1965 auf das Ordinariat „Öffentliches Recht IV“ an der Juristischen Fakultät der Universität Frankfurt berufen wurde.[20] Als relativ junger Professor, der sich auf der „liberal-konservativen“ Seite des politischen Spektrums verortete und just beim Beginn der Studentenrevolte 1967/68 die Würde und Bürde des Dekans der juristischen Fakultät übertragen bekam, fand er sich in der Folgezeit generationell und hochschulpolitisch zwischen allen Stühlen wieder.

Protestaktionen der Studierenden einerseits, wie Sitzblockaden – bei deren Überwinden ihn ein bekanntes zeitgenössisches Foto zeigt – und die Erwartungen konservativer Kollegen sowie Gespräche mit dem Konrektor der Universität andererseits, erzeugten hochschulpolitische und alltagskulturelle Zerreißproben. Sie werden in den Tagebuchaufzeichnungen aus dieser Zeit deutlich: „Demagogisch aufgehetzte Studentenmengen in der Universität, Belagerungen von Konzil und Senat (…), systematische Störungen von Veranstaltungen und verabredeten Diskussionen, durch radikale, ideologisch und praktisch begabte Minderheiten (…)“. [21] „Als gerade gekürter Dekan hatte ich mich nach allen Seiten zur Wehr zu setzen, auch gegen manche Kollegen“.[22] „Unter den Professoren erzkonservative und auch (ehrlich oder opportunistisch) radikal-progressive Exemplare, die Mitte wird zerschlissen“. [23]

Studentische Sitzblockade an der Universität Frankfurt a.M. 1968 (Rudolf Bernhardt hinten Mitte rechts)[24]

Anhand seiner Auseinandersetzung mit den politisch hoch umstrittenen „Notstandsgesetzen“ lässt sich die vielfach widersprüchliche Entwicklung in diesen Jahren andeuten. Begonnen hatte mein Vater die fachwissenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema bereits in den frühen 1960er Jahren noch als Referent im MPIL, offensichtlich im Gespräch oder zumindest zeitlich parallel zu Hermann Mosler und Karl Doehring. Alle drei teilten die rechtsvergleichende Sicht auf das Sujet, das mein Vater bereits im Herbst 1963 in einem Vortrag auf einer Tagung der Österreichischen und Deutschen Gesellschaft für Rechtsvergleichung in Wien ansprach.[25] Im Herbst 1965 wählte er es auch als Gegenstand seiner Antrittsvorlesung an der Universität Frankfurt. Obwohl sich zu dieser Zeit die öffentliche Kontroverse über die geplante Novelle des Grundgesetzes bereits zuspitzte,[26] konnte man, nach seinen Aufzeichnungen, vor dem „Ausbruch der Unruhen“ 1967 „über die geplante ‚Notstandsverfassung‘ (…), auch bei dem sozialistischen Studentenbund, noch ungestört referieren und diskutieren“.[27] In seiner Antrittsvorlesung zur sogenannten Notstandsverfassung, die am 22. Februar 1966 in der FAZ abgedruckt wurde, plädierte Rudolf Bernhardt dezidiert für eine „knappe, griffige Notstandsformel“.

Beitrag Rudolf Bernhardts zur „Notstandsverfassung“ in der FAZ vom 22. Februar 1966

Die kurz zuvor im Sommer 1965 vom Bundestag diskutierte Fassung „in Bausch und Bogen als Anschlag auf die Demokratie abzulehnen“, zeige „Unkenntnis“ oder „abgrundtiefes Mißtrauen gegenüber den (…) demokratisch gewählten politischen Kräften unseres Landes“. Andererseits kritisierte er scharf die sieben bereits 1965 vom Bundestag verabschiedeten „einfachen Notstandsgesetze“ als „grotesken Perfektionismus“ von „überbordender Regelungswut“ und als teilweise verfassungswidrig. Das Fazit des FAZ-Beitrags lautete: „In Kenntnis des Risikos muss man auf ein Höchstmaß an Sicherheit verzichten, um mehr als ein Mindestmaß an Freiheit zu erhalten“.[28] Es wäre interessant, aus rechtsgeschichtlich kompetenter Sicht – die mir fehlt – die juristischen Positionen und einzelnen Argumente meines Vaters mit denen von Hermann Mosler und Karl Doehring in ihren ausführlichen Statements in der Sitzung des Rechts- und des Innenausschusses des Bundestages am 7. Dezember 1967 abzugleichen.[29] Zugleich ließe sich am Beispiel der „Notstandsgesetze“ exemplarisch die für das Verständnis der Arbeitsweise des Instituts zentrale Frage zum Verhältnis von arbeitsteiliger Wissensproduktion (etwa durch auf einzelne Länder spezialisierte Referenten), Synthese,  Publikation und Transfer der Ergebnisse in den politischen Raum reflektieren, [30] auch im Hinblick auf Fragen von Autorenschaft und „geistigem Eigentum“ an den Forschungsresultaten.

Für viele Leser*innen sicherlich überraschend war es, dass mein Vater mit einem Aufsatz zu den Notstandsgesetzen wider Willen auch zu einem Buch beitrug, das die ZEIT rückblickend als „gefeierte(n) Klassiker der 68er Generation“ apostrophierte, der zugleich „geschmäht [wurde] von denen, die sich damals angegriffen fühlten“.[31] Es handelte sich um den von seinem Frankfurter Fakultätskollegen Rudolf Wiethölter konzipierten Band „Rechtswissenschaft“ in der Reihe „Funkkolleg“ des Fischer Taschenbuch Verlags, der nach seinem Erscheinen 1968 innerhalb von knapp fünf Jahren vier Auflagen mit einer Gesamtzahl von 45.000 gedruckten Exemplaren erreichte.[32] Wiethölter stellte im Vorwort klar, die dem Buch zugrunde liegende Vorlesungsreihe für das „Funkkolleg“ des Hessischen Rundfunks sei „aus Unruhe als Bürgerpflicht“ entstanden, das Ziel sei die „Entzauberung des Rechts“ als „politisches Alibi und Verheißung“, um „mitzuwirken an der Entlarvung eines deutschen Götzendienstes: Dienst für den ‚General Dr. von Staat‘ (Thomas Mann)“.[33]

Funkkolleg Rechtswissenschaft (1968)

Von den insgesamt 20 „Kollegs“ (Rundfunk-Vorträgen) wurden jeweils zwei von Erhard Denninger und meinem Vater übernommen.[34] Wenig überraschend trugen die Beiträge meines Vaters über die „Entwicklung zum demokratischen Rechts- und Sozialstaat“ sowie zum „Notstandsrecht“ nichts zu Wiethölters Mission der „Entzauberung des Rechts“ oder der von der ZEIT diagnostizierten späteren Karriere des „vor allem von linken und liberalen Juristen geliebten“ Buches bei. Hintergrund der besonderen Konstellation war, dass mein Vater ebenso wie Denninger kollegialer Weise für den erkrankten Wiethölter kurzfristig eingesprungen war, ohne seine Beiträge auf Wiethölters Programm auszurichten.[35] Die erstaunliche, kaum bekannte Rolle meines Vaters als Mitautor eines „68er Klassikers“ zeigt, dass zu dieser Zeit die Gräben zwischen den hochschulpolitischen „Lagern“ zuweilen noch fluide waren und durch kollegiale Praktiken punktuell überwunden wurden, so dass spezielle inhaltliche „Melangen“ wie das „Funkkolleg“- Buch entstehen konnten. Es sei aber nachdrücklich festgehalten, dass sich mein Vater im Grundsatz zu den Forderungen und Aktionen der Studentenbewegungen, mit ihnen sympathisierender Kollegen sowie der Umsetzung der Hochschulreform sehr kritisch beziehungsweise ablehnend positionierte.[36]

3. Die Völkerrechtskolloquien der 1970er und 1980er Jahre

Die Zeit der Rückkehr meines Vaters an das MPIL 1970 als Co-Direktor von Hermann Mosler war nicht nur von den anhaltenden Spannungen an den Universitäten geprägt, sondern auch von den politischen Kontroversen um die „neue Ostpolitik“. Zu dieser bestand auch unter den führenden Wissenschaftlern am Institut eine breite Meinungsvielfalt. Hier hatte sich der Institutsmitarbeiter Fritz Münch, der seit 1955 Leiter der 1960 aufgelösten Außenstelle des MPIL in Berlin gewesen war, frühzeitig besonders exponiert. Schon 1965 hatte er ein juristisches Gutachten mit verfasst, in dem er die Rechtsgültigkeit des Münchener Abkommens von 1938 zur Einverleibung des Sudentenlandes in das nationalsozialistische Deutsche Reich feststellte.[37] In der Folgezeit hatte sich Münch nicht nur in daraus hervorgegangene gerichtliche und publizistische Kontroversen verwickelt, sondern wechselte im Sommer 1972 von der CDU zur NPD, für die er im November 1972 auch bei den Bundestagswahlen kandidierte.[38] Im Institut vertrat er neben Karl Doehring, Hartmut Schiedermair, Helmut Steigenberger und Hermann Mosler eine kritische Sicht auf die Ostverträge,[39] während Jochen Frowein und mein Vater sie eher unterstützen. An einer ersten, im Januar 1972 von der Theodor-Heuß-Akademie in Gummersbach organisierten Konferenz deutscher und polnischer Völkerrechtler nahmen von Seiten des MPIL Fritz Münch und mein Vater teil,[40] der dazu in seinem Tagebuch notierte:

„Es war sehr aufschlussreich und verlief im großen und ganzen ganz angenehm. Natürlich lässt sich die Geschichte der jüngeren Vergangenheit nicht vergessen, sie wirkt in die Gegenwart hinein, aber es sind vielleicht doch Chancen für mehr Verstehen und eine begrenzte Kooperation vorhanden.“[41]

Deutsch-polnisches Völkerrechtskolloquium in Gummersbach 1972. Rudolf Bernhardt fünfter von links.[42]

Die in der Folgezeit von meinem Vater federführend mit organisierte Serie deutsch-polnischer Völkerrechts-Kolloquien, deren erstes 1974 bei Warschau und zweites 1976 in Heidelberg stattfand, flankierte mit der Klärung von Rechtsfragen faktisch die Ostpolitik der sozialliberalen Regierung und enthielte somit natürlich eine allgemein- und wissenschaftspolitische Komponente. So wurde der Konferenz 1974 in Warschau explizit „auch eine politische Bedeutung beigemessen“ (…). „Bei einem Empfang des deutschen Botschafters in Warschau aus Anlass des Treffens war eine größere Anzahl polnischer Gäste u.a. aus verschiedenen Ministerien anzutreffen“. [43] Ausweislich der Tagungsprogramme nahm die rechtliche Seite wirtschaftlicher Kooperation eine herausgehobene Stellung ein, aber auch kontroverse Themen wurden diskutiert, zum Beispiel auf der Tagung 1974 Fragen des polnischen Staatsangehörigkeitsrechts.[44]

Empfang beim deutsch-polnischen völkerrechtlichen Kolloquium 1984 in München. Rudolf Bernhardt zweiter von rechts.[45]

Die zwischen 1982 und 1990 durchgeführten bilateralen Konferenzen mit sowjetischen Völkerrechtlern, die ebenfalls von meinem Vater mit angestoßen wurden, waren politisch und organisatorisch noch komplizierter und erforderten eine manchmal mühsame Abstimmung mit Stellen im Auswärtigen Amt und der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft.[46]
Die Initiative für die Kolloquien und die privaten Aufzeichnungen machen unter anderem deutlich, dass mein Vater einerseits keine Berührungsängste gegenüber Kollegen aus sozialistischen Staaten hegte, noch etwa aus seiner Kriegsgefangenschaft herrührende Ressentiments gegenüber der Sowjetunion. Vielmehr förderte er den fachlichen Austausch, der mit polnischen Kollegen zu vertrauensvoller Zusammenarbeit gedieh, sich hingegen mit den Gesprächspartnern aus der Sowjetunion beziehungsweise Russland wegen grundlegender fachlich-rechtspolitischer Differenzen letztlich in Grenzen hielt.

Fazit

Insgesamt belegen die hier beleuchteten drei „Schlaglichter“ die auch von Kollegen erinnerte eher zurückhaltende, abwägende und dialogorientierte Haltung meines Vaters auch über grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten hinweg.[47] Und offensichtlich war die gemeinsame Erforschung des Völkerrechts am Institut inhaltlich wie fachkulturell tragfähig genug, die sehr unterschiedlichen Persönlichkeiten und konträren Positionen in den hier betrachteten bewegten Zeiten der 1950er bis 1980er Jahre zusammenzuhalten.
Die Fragestellungen und Ergebnisse dieses Beitrags sind primär aus meiner Perspektive als Geschichtswissenschaftler formuliert und fußen wesentlich auf schriftlichen Dokumenten, kaum jedoch auf direkten mündlichen Auskünften zu Lebzeiten meines Vaters. Die andere, hier nicht verfolgte Perspektive meiner privaten Erinnerungen als Sohn Rudolf Bernhardts, aber auch die von Partner*innen und Kindern anderer Institutsmitarbeiter – immerhin eine Gruppe von mehreren hundert bis tausend Personen über inzwischen viele Jahrzehnte hinweg – würden andere, ebenfalls interessante Facetten der Institutsgeschichte eröffnen. Das Erleben und Erinnern von Arbeitsbelastungen, Ortswechseln, am Familientisch kurz angesprochenen Namen, Institutionen, Sachverhalten und Konflikten ließen sich zu einem ganz eigenen Wörterbuch von Institutsthemen und Erfahrungen zusammenführen.

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Der vorliegende Beitrag schreibt meine Vorträge zum gleichen Thema auf der Akademischen Gedenkfeier für meinen Vater am 23. Oktober 2022 und auf dem Seminar Kriegsfolgenbewältigung und Westintegration der Seminarreihe 100 Jahre öffentliches Recht am 22. Februar 2024 (beide am MPIL) sowie den in Fußnote 6 genannten Aufsatz fort.

[1] Vgl. die autobiographische Skizze Rudolf Bernhardt, Staatsrecht im internationalen Verbund, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart58 (2010), 337-351; jetzt auch: Eckart Klein, Rudolf Bernhardt (1925-2021), in: Michael Kilian/Heinrich Amadeus Wolff/Peter Häberle (Hrsg.), Staatsrechtslehrer des 20. Jahrhunderts. Nachtragsband Deutschland-Österreich-Schweiz, Berlin: De Gruyter 2024, 35-57.

[2] Vgl. Felix Lange, Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzepte. Herman Mosler als Wegbereiter der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft nach 1945, Berlin: Springer 2017; Karl Doehring, Von der Weimarer Republik zur Europäischen Union – Erinnerungen, Berlin: Wolf Jobst Siedler Verlag 2008.

[3] Vgl. z.B. den Beitrag von Frank Schorkopf, Grundrechtsschutz in den Gemeinschaften, MPIL100.de.

[4] Rudolf Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft 1945-1947, herausgegeben und mit einem Nachwort von Christoph Bernhardt, Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2024.

[5] Notizen im Tagebuch, Sammlung Rudolf Bernhardt, Familienarchiv Bernhardt.

[6] Vgl. Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen (Fn. 4), 103-106; Christoph Bernhardt, Die Tagebuchaufzeichnungen Rudolf Bernhardts aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft 1945-1947, in: Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen (Fn. 4), 127-145, 136.

[7] Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen (Fn. 4), 142.

[8] Eine solche „Nicht-Thematisierung“ oder jahrzehntelang verzögerte Verarbeitung ist nach den Erkenntnissen der Forschung durchaus typisch für den Umgang vieler Kriegsgefangener mit Ihren Erlebnissen, vgl. Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen (Fn. 4), 138-139.

[9] Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen (Fn. 4), 138-139.

[10] So die Formulierung von Rebenich über die persönliche Verarbeitung der Kriegserlebnisse der prominenten Historiker und Altersgenossen meines Vaters Karl Christ und Reinhard Koselleck: Stefan Rebenich, Karl Christs Lebensmosaik. Die Schreie der Niedergewalzten gellten noch lange, FAZ 19.12.2023.

[11] So vertrat er auch nachdrücklich die Überzeugung, „dass die Völkerrechtswissenschaft keine nationale, sondern eine internationale Wissenschaft sei“: Rudolf Bernhardt/Karin Oellers-Frahm, Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Geschichte und Entwicklung von 1949 bis 2013, Beiträge zum öffentlichen Recht und Völkerrecht, Bd. 270, Berlin: Springer 2018, 148.

[12] Thomas Buergenthal, Laudatio: Rudolf Bernhardt – Leben und Werk, ZaöRV 65 (2005), 519–524, 519.

[13] Heinz Bude, Deutsche Karrieren. Lebenskonstruktionen sozialer Aufsteiger aus der Falkhelfer-Generation, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1987.

[14] Helmut Schelsky, Die skeptische Generation. Eine Soziologie der deutschen Jugend, Düsseldorf/Köln: Eugen Diederichs Verlag 1957; vgl. auch Bude (Fn. 13), 43.

[15] Vgl. Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen (Fn. 4), 102-103.

[16] Bude (Fn. 13), 33; vgl. auch Rebenich (Fn. 10).

[17] Notizheft Rudolf Bernhardt: Exzerpte aus dem Wintersemester 1948/49, Familienarchiv Bernhardt.

[18] Vgl. Bernhardt, Staatsrecht (Fn. 1), 339-340.

[19] Foto: Familienarchiv Bernhardt.

[20] Bernhardt, Staatsrecht (Fn. 1), 339-340.

[21] Rudolf Bernhardt, Notiz vom 22.1.1968, Tagebuch II, Familienarchiv Bernhardt.

[22] Bernhardt, Staatsrecht (Fn. 1), 339.

[23] Rudolf Bernhardt, Notiz vom 14.8.1969, Tagebuch III, Familienarchiv Bernhardt; vgl. als Rückblick zur Situation an der Fakultät aus der Sicht des 1967 als Professor für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte berufenen Bernhard Diestelkamp, Schmerzhafter Umbruch. 1968 im Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität, Forschung Frankfurt.  Das Wissenschaftsmagazin der Goethe-Universität 1 (2018), 27-30.

[24] Die Bildrechte haben sich trotz intensiver Recherche u.a. bei der Deutschen Universitätszeitung und dem Foto-Archiv der Süddeutschen Zeitung nicht klären lassen. Für weitere Hinweise wären wir dankbar.

[25] Rudolf Bernhardt, Eigenheiten und Ziele der Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht, ZaöRV 24 (1964), 431-452, 444.

[26] Vgl. Alexandra Kemmerer, Praktiker des Wortes. Fritz Bauer und die Kritische Justiz, in: Katharina Rauschenberger/Sybille Steinbacher (Hrsg.), Fritz Bauer und ‘Achtundsechzig’. Positionen zu den Umbrüchen in Justiz, Politik und Gesellschaft, Studien zur Geschichte und Wirkung des Holocaust, Bd. 3, Göttingen: Wallstein 2020, 121-142,123ff.

[27] Bernhardt, Staatsrecht (Fn. 1), 339.

[28] Rudolf Bernhardt, Notstand und Verfassung. Wer soll in welcher Situation welche Maßnahmen ergreifen dürfen?, FAZ 22.2.1966, 9-10.

[29] Vgl. Deutscher Bundestag, 5. Wahlperiode, Protokoll 4: öffentliche Informationssitzung des Rechtsausschusses und des Innenausschusses am 7. Dezember 1967; ich danke Tim Wihl, dass er mir diese Quellen zugänglich gemacht hat.

[30] Vgl. dazu die auf einen anderen Fall bezogene Anmerkung von Frank Schorkopf, Grundrechtsschutz in den Gemeinschaften, MPIL100.de, sowie die Sichtweise meines Vaters auf diesen Sachverhalt in: Rudolf Bernhardt, Gruppenarbeit und Einzelleistung in Völkerrecht und Rechtsvergleichung, Mitteilungen der Max-Planck-Gesellschaft (1970), 301-313.

[31] Wiethölter wieder zu kaufen: Kritik des Rechts, ZEIT 18/1986, 25.4.1986, zitiert nach ZEIT Online.

[32] Rudolf Wiethölter, Rechtswissenschaft, unter Mitarbeit von Rudolf Bernhardt und Erhard Denninger, Frankfurt a.M.: Fischer Taschenbuch Verlag 1968.

[33] Wiethölter (Fn. 32), 9-10.

[34] Vgl. die Ausführungen zu Wiethölter, Denninger und dem Funkkolleg-Band bei Diestelkamp (Fn. 23), 27-28.

[35]  Diestelkamp (Fn. 23), 27-28.

[36] Vgl. als Zwischenbilanz mit dem Fokus auf der Reform der Universitäten: Rudolf Bernhardt: Reform oder Anarchie? Zur Situation an den deutschen Universitäten, Zeitwende. Kultur, Theologie, Politik 43 (1972), 215-227.

[37] Vgl. Otto Köhler, Schweine und Esel, Der Spiegel 21 (1961).

[38] So jedenfalls der Eintrag in der Wikipedia-Enzyklopädie zu Münch, letzter Aufruf 23.5.2024; der Nachruf von Karl Doehring in der ZaöRV spricht diese Sachverhalte nicht an:  Karl Doehring, Fritz Münch 1906-1995, ZaöRV 55 (1995), 949-950.

[39] So, nach Lange, Armin von Bogdandy/Philipp Glahé, Alles ganz einfach? Zwei verlorene Weltkriege als roter Faden der Institutsgeschichte, MPIL100.de.

[40] Vgl.: Liste der Teilnehmer von deutscher Seite in Kolloquium polnischer und deutscher Völkerrechtler, 14.-16.1.1972, Ordner „Polen“, Nachlass Rudolf Bernhardt, Max-Planck-Archiv Berlin, III. Abteilung, ZA 221.

[41] Rudolf Bernhardt, Notiz vom 18.1.1972, Tagebuch III, Familienarchiv Bernhardt.

[42] Foto: Familienarchiv Bernhardt. Zur Tagung selbst: Deutsch-polnisches Völkerrechtskolloquium 1972. Referate deutscher und polnischer Völkerrechtler auf der Tagung vom 14. bis 16. Januar 1972 in der Theodor-Heuss-Akademie, Frankfurt am Main: Athenäum Verlag 1972.

[43] Vgl.: Rudolf Bernhardt, Bericht über den Verlauf des Treffens polnischer und deutscher Juristen vom 16.-19. September in Radziejowice bei Warschau, 9.10.1974, Ordner „Polen“, Nachlass Rudolf Bernhardt, Max-Planck-Archiv Berlin, III. Abteilung, ZA 221, 3-4.

[44] Bernhardt, Bericht (Fn. 43), 1-2.

[45] Foto: Familienarchiv Bernhardt. Außerdem haben sich auf dem Foto, dank Jerzy Kranz, identifizieren lassen: links neben Bernhardt: Janusz Łętowski, Marian Rybicki (fünfter von rechts), Miroslaw Wyrzykowski (dritter von links).

[46] Vgl. die Schriftwechsel im Ordner „Sowjetunion“, Nachlass Rudolf Bernhardt, Max-Planck-Archiv Berlin, III. Abteilung, ZA 221.z.B

[47] Vgl. etwa die Kurznotiz „Rudolf Bernhardt 90“, FAZ 29.4.2015.

Alles ganz einfach? Zwei verlorene Weltkriege als roter Faden der Institutsgeschichte

Two Defeats in Two World Wars as a Red Thread in the Institute’s History

Deutsch

Die Kapitulationen am Ende des Ersten und des Zweiten Weltkrieg gelten als Niederlagen Deutschlands, nicht nur seiner Armee oder Regierung. Sie bilden tiefe gesellschaftliche Zäsuren und prägen den deutschen Weg bis heute, auch den des Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Wir verstehen diese Kapitulationen als critical junctures[1] und zeigen, dass sie einen roten Faden bilden, der viele Positionierungen des Instituts verbindet und seine Forschung durchzieht. Eine Kontrastfolie bildet das Genfer Institut de hautes études internationales, das ab 1927 die neue Ordnung aus der Siegerperspektive begleitete.[2]

Der rote Faden der Niederlagen dominiert das Institut der Zwischenkriegszeit und der frühen Bundesrepublik, erschließt aber auch viele Aspekte der jüngeren Institutsgeschichte. Er findet sich in den Studien zur deutschen Einheit und zum Zusammenwachsen Europas nach dem Fall des Eisernen Vorhangs, zum Völkerrecht als Werteordnung, zum globalen Konstitutionalismus. Gewiss verliert er an Deutungskraft mit der zeitlichen Distanz und mit der personellen Internationalisierung des MPIL. Dieser Beitrag zeigt den roten Faden anhand prägender Positionierungen des Instituts in der Weimarer Republik und seiner Neupositionierung in der jungen Bundesrepublik.

Wohlgemerkt: Der rote Faden besteht allein aus der Deutung der Kapitulationen als prägende deutsche Niederlagen. Nur diese Deutung ist geradezu selbstverständlich, anders als Deutungen der Kriegsursachen, der Kriegsschuld, von Ausmaß und Einzigartigkeit deutscher Verbrechen. Es sei weiter betont, dass diese These nicht monokausal und nicht deterministisch ist.[3] Viele weitere Kräfte haben den Weg des Instituts mitgeprägt. Der rote Faden verläuft zudem alles andere als geradlinig: So zielte das Institut nach der ersten Niederlage auf eine Revision der völkerrechtlichen Nachkriegsordnung, nach der zweiten hingegen auf deren konsequente Entfaltung. Die Behauptung eines roten Fadens behauptet auch keinen Konsens in der Bewertung oder der Konsequenzen, die man zog. Viele Beiträge dieses Blogs zeigen einen bisweilen erstaunlichen Pluralismus, wie innerhalb des Instituts mit den Niederlagen umgegangen wurde. Unser roter Faden kann nur deshalb ein roter Faden sein, weil er vieles offen, ja strittig lässt. Auf den Punkt gebracht: Wir schreiben kein Narrativ.

Eine Verliererinstitution

Die Gründung des Instituts am 19. Dezember 1924 ist eine Folge der Kapitulation. Deutschland musste sich als Verlierer einer neuen internationalen Ordnung beugen und sich in ein von seinen Gegnern dominiertes System einordnen. Die Niederlage stellte das deutsche Völkerrecht, auch als wissenschaftliche Disziplin, vor unerhörte Herausforderungen. Nunmehr stand es allein, ohne eine große Armee an seiner Seite. Die Pariser Vorortverträge, zumal der von Versailles, gaben ihm schwerste Probleme auf, etwa die Gebietsabtrennungen, die Beschränkungen der Souveränität, enorme Reparationszahlungen, die Kriegsschuld, weltpolitische Isolation. Zudem litt das deutsche Völkerrecht an einem Mangel kompetenter Völkerrechtler, von Völkerrechtlerinnen ganz zu schweigen. Der Etatismus des Kaiserreichs hatte wenig Interesse am Völkerrecht gehabt, so dass die Disziplin über Jahrzehnte vernachlässigt worden war.

Die Gründung des Instituts reagierte auf diese Lage. So heißt es in der von dem Generalsekretär der KWG Friedrich Glum und die beiden Berliner Professoren Viktor Bruns und Heinrich Triepel verfasste Denkschrift zu seiner Gründung:

Deutschland wird sich für Jahrzehnte die Pflege internationaler Beziehungen mehr denn je angelegen sein lassen müssen, um sich zu schützen gegen die unberechtigten Ansprüche seiner Kriegsgegner, um seinen Landsleuten in den abgetretenen Gebieten zu helfen und um sich aufs neue Geltung in der Welt zu verschaffen.“[4]

Das Institut begann als „Verlierer-Institution“. Das hatte Folgen, die aber ganz unterschiedlich ausfallen konnten, etwa als ein kritisches oder aber als ein emphatisches Völkerrechtsverständnis. Eine naheliegende Folge wäre ein Verständnis als ein Instrument der Starken zur Unterdrückung der Schwachen gewesen, ‚the strong do what they can and the weak suffer what they must‘. Das Institut entschied sich anders, klüger. Einem Land mit einer Wehrmacht von nur 100.000 Mann nutzt eher ein Völkerrechtsverständnis, wonach das Recht mehr ist als nur die Formalisierung von Macht. Der Interessenlage entspricht ein Verständnis als ein eigenständiges, gerade auch machthemmendes Ordnungssystem. So ist es kein Zufall, dass Bruns‘ Gründungsaufsatz der Institutszeitschrift die Autonomie des Völkerrechts beschwört, „Völkerrecht als Rechtsordnung“.

Diese Art der Verarbeitung der Niederlage durch das KWI war keineswegs zwangsläufig. Das zeigt der Vergleich mit dem 1922 von Albrecht Mendelssohn Bartholdy gegründeten Hamburger „Institut für auswärtige Politik“ und insbesondere dem bereits 1914 ins Leben gerufenen Kieler „Institut für Internationales Recht“, das ab 1926 Walther Schücking leitete. Auch diese beiden Institute verarbeiteten die Niederlage, aber mit einem progressiveren Verständnis des Völkerrechts, das sich zur internationalen Ordnung und Völkerbund bekannte. Solche Bekenntnisse kennzeichneten nicht die Arbeit des KWI. Selbst ‚Völkerrecht als Rechtsordnung‘ erscheint mehr ein Mittel als ein Zweck.  Nach dem Zweiten Weltkrieg zeigte sich diese Offenheit des Umgangs mit der Niederlage sogar intern. Während Carl Bilfinger (1879-1958) als Wiedergründungsdirektor 1950 eine Friedensordnung im Gleichgewicht der Mächte nach dem überkommenen Muster des Wiener Kongresses empfahl, setzte sein Nachfolger Hermann Mosler (1912-2001) konsequent auf eine Westintegration, welche die bisherigen völkerrechtlichen Formen sprengte.

Konkrete Erfahrungen der Niederlagen

Das ausgebrannte Schloss 1946[5]

Die Prägekraft der Niederlagen sei anhand der Institutsangehörigen konkretisiert. Betrachtet man die Personalstruktur des KWI, so war sie „vergleichbar mit der am Auswärtigen Amt: Adlige Herkunft, bürgerliche Tradition und ein gewisser gesellschaftlicher Dünkel dominierten.“[6] Angesichts einer zumeist ausgeprägt nationalen Haltung empfanden viele die Niederlage als besonders schmerzlich. Das ist offensichtlich bei der Leitungsebene des Institutes um seinen Gründer Viktor Bruns (1884-1943), die die wissenschaftlichen Mitglieder bzw. Berater Rudolf Smend (1882-1975), Erich Kaufmann (1880-1972) sowie den zweiten Direktor und Cousin Viktor Bruns‘ Carl Bilfinger (1879-1958) umfasste. Dabei hatte lediglich Erich Kaufmann als mehrfach dekorierter Soldat am Krieg teilgenommen, den er in seiner berühmten, inzwischen berüchtigten Schrift über das „Wesen des Völkerrechts“ geradezu herbei gewünscht hatte.[7] Viktor Bruns und Heinrich Triepel gehörten zu den mehr als 3000 Professoren, die 1914 die nationalistische „Erklärung der Hochschullehrer des Deutschen Reiches“ unterzeichnet und den Krieg dann auch aktiv begleitet hatten.

Als Soldaten am Ersten Weltkrieg teilgenommen hatten nur wenige Institutsangehörige, wie Hermann Heller (1891-1933), Carlo Schmid (1896-1979) oder Friedrich Berber (1898-1984). Die meisten Referenten hatten den Krieg im Jugendalter und fernab der Front erlebt, so Joachim Dieter Bloch (1906-1945), Karl Bünger (1903-1997), Joachim von Elbe (1902-2000), Herbert Kier (1900-1973), Gerhard Leibholz (1901-1982), Hans-Joachim von Merkatz (1905-1982), Hermann Mosler (1912-2001), Hermann Raschhofer (1905-1979), Helmut Strebel (1911-1992), Ulrich Scheuner (1903-1981), Berthold von Stauffenberg (1905-1944) oder Wilhelm Wengler (1907-1995).[8] Die Angehörigen dieser „Kriegsjugendgeneration“, die ganz im Geiste des deutschen Nationalismus und der Kriegspropaganda aufgewachsen waren, zeichnete eine merkwürdige Verbitterung aus: Sie hatten die Kriegsteilnahme und somit  die nationale Bewährung verpasst, was sie anderweitig zu kompensieren suchten.[9] Die Prägung durch Krieg und Niederlage tritt in autobiographischen Schriften von Institutsangehörigen deutlich zu Tage.[10]

Geteilte Kriegserfahrung: Erich Kaufmann und Carlo Schmid als Offiziere im Ersten Weltkrieg. Fotos: UB der HU zu Berlin, Porträtsammlung: Erich Kaufmann; AdSD 6/FOTA020638.

Die Kollektiv-Erfahrung der Niederlage hatte für das Institut eine bedeutende soziale Funktion: Der „Kampf gegen Versailles“ integrierte die Angehörigen des KWI über ihre politischen Differenzen hinweg. Somit gab es durchaus eine gewisse „Diversität“ im Institut, an dem mit Erich Kaufmann, Hermann Heller und Gerhard Leibholz sogar jüdische Forscher und politische Gegner zusammenfanden. Die Differenzen, die zwischen den Sozialdemokraten Heller und Carlo Schmid auf der einen und Nationalkonservativen wie Kaufmann oder Berthold von Stauffenberg auf der anderen Seite bestanden, bedürfen keiner Erläuterung. Diversität bringen weiter Referentinnen wie Ellinor von Puttkamer, Marguerite Wolff oder Angèle Auburtin. Der Kitt, der diese Gegensätze überbrückte, war die Absicht, die Nachkriegsordnung zu revidieren. Sie erleichterte die Zusammenarbeit, auch über 1933 hinaus. Gewiss hatte die Leitung die jüdischen Mitarbeiter Erich Kaufmann und Marguerite Wolff aus dem Institut verdrängt, gleichwohl gab es bis 1944 ein Miteinander aus völkischen Juristen wie Herbert Kier und Georg Raschhofer mit politisch Unangepassten wie Wilhelm Wengler, Regime-Zweiflern wie Hermann Mosler und später Berthold von Stauffenberg.

Die wissenschaftliche Begleitung des Krieges

Viktor Bruns, Die Schuld am „Frieden“ und das deutsche Recht am Sudentenland, Jahrestagung KWG 1938 (Bruns dritter von rechts, neben Max Planck, zweiter von rechts)[12]

Die positive Haltung des Instituts gegenüber dem Nationalsozialismus versteht sich vor allem aus der Niederlage im Ersten Weltkrieg. Viktor Bruns und seine Mitarbeiter hofften auf die Revision des Versailler Vertrages und die Wiederherstellung einer deutschen Großmachtstellung.[13] So war das Institut schon früh in die Kriegsvorbereitungen des Dritten Reiches involviert. Bereits 1934 schuf Bruns eine eigene Abteilung für Kriegsrecht, der Berthold von Stauffenberg vorstand.[14] Ab 1935 kooperierte das KWI mit der „Deutschen Gesellschaft für Wehrpolitik und Wehrwissenschaften“, einem NS-Thinktank zu Kriegsfragen. Dessen „Ausschuss für Kriegsrecht“ hatte das Ziel, das heterogene Kriegsrecht zu vereinfachen und – im Hinblick auf einen kommenden Krieg – alle notwendigen Unterlagen zu sammeln, um nach einem siegreichen Abschluß des Krieges die deutschen Interessen (…) möglichst gut vertreten zu können.[15] Neben Viktor Bruns, Hermann Mosler, Ernst Schmitz und Berthold von Stauffenberg waren Angehörige von Auswärtigem Amt, Reichsjustizministerium, Oberkommando der Wehrmacht und der Marine und des Reichsluftfahrtsministeriums beteiligt.[16] Er erarbeitete eine Prisenordnung (hierfür verantwortlich war Berthold von Stauffenberg), eine Prisengerichtsordnung und Teile einer Luftkriegsordnung. Sie waren, das ist ihnen zu Gute zu halten, stark am Kriegsvölkerrecht orientiert.

Es ist festzuhalten, dass das KWI sich an der Vorbereitung eines neuen Krieges beteiligte und damit nationalsozialistische Politik unterstützte, jedoch zumeist im Rahmen des Völkerrechts.[17] Die Grenzen dieser Unterstützung wurden denn auch mit dem Bekanntwerden der grob völkerrechtswidrigen Kriegsführung an der Ostfront erreicht. Wenngleich das Institut deswegen nicht zu einem Zentrum des Widerstands wurde, so haben sich Schmitz, Wengler, Mosler und Stauffenberg doch „strikt für humanitäres Völkerrecht“ bei der Kriegsführung eingesetzt.[18] Die ebenso bedeutende wie komplexe Frage seiner Involvierung beim Attentat vom 20. Juli 1944 kann hier nicht ausgeführt werden.[19]

„Kriegsfolgenforschung“

Auch der verlorene Zweite Weltkrieg war eine Erfahrung, die die Angehörigen der Institution prägte. Die Niederlage mit all‘ ihren Konsequenzen, die Zerstörung des Berliner Schlosses, die dramatische Rettung der Institutsbibliothek, der Tod von Kollegen, ist in Zeitzeugenberichten und Nachrufen in der ZaöRV greifbar.[20]

Bis zu seiner Neu-Gründung durch die Max-Planck-Gesellschaft 1949 in Heidelberg befand sich das Institut in einem höchst prekären Zustand. Teile des Inventars befanden sich bereits in Heidelberg, ein Großteil jedoch noch im zerstörten Berlin, insbesondre im Privathaus der Familie Bruns. In dieser Zeit befassten sich die Institutsmitarbeiter vor allem mit der rechtlichen Erfassung der als „Kriegsfolgen“ verbrämten Niederlage. Carl Bilfinger war als Gutachter in alliierten Kriegsverbrecherprozessen für die I.G.-Farben sowie für die Industriellen Hermann Röchling und Friedrich Flick tätig, Hermann Mosler trat vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg für Gustav Krupp und Albert Speer auf.[21] Bis in die 1960er Jahre verfasste das Institut zahlreiche Gutachten zu Fragen des Besatzungsrechtes, Reparationen, des Status von Berlin und der Sowjetischen Besatzungszone.[22]

Boltzmannstraße 1 in Berlin. Die Direktorenvilla des KWI für Biologie beherbergte von 1947 bis 1960 die Berliner Zweigstelle des MPIL [23]

In der ersten Nachkriegsausgabe der ZaöRV 1950 definierte der trotz seiner eindeutigen NS-Belastung als Direktor wiederberufene Carl Bilfinger die Forschungsaufgaben des Instituts. Ohne den Nationalsozialismus, den Zweiten Weltkrieg, die deutschen Verbrechen auch nur zu erwähnen ging es ihm vor allem um eine Kritik der Behandlung Deutschlands durch die Alliierten. Er setzte die Lage 1950 mit der des Berliner Instituts in den 1920ern gleich: „Die Zeitschrift des Instituts befindet sich auch insoweit in einer neuen, zwar schon nach dem ersten Weltkrieg diskutierten, aber nicht voll geklärten Situation gegenüber einer alten Fragestellung.“[24] Als Hauptleistung von Bruns‘ KWI lobte Bilfinger, dieses habe Deutschlands Gegner „zur Demaskierung ihres rein machtpolitischen Standpunktes gezwungen“,[25] womit er das Heidelberger Institut in diese Linie stellte. Bilfinger sah Deutschland als Opfer der Alliierten. Von seiner restaurativen Konzeption der Nachkriegsordnung war bereits die Rede.

Die Alternative: Westintegration

Vordenker der europäischen Integration: Walter Hallstein hält 1962 am MPIL den Vortrag „Die EWG politisch gesehen). Am Tisch Hermann Mosler und Hans Dölle. Links im Hintergrund hört eine Schar junger Referenten zu, dritter von rechts ist Rudolf Bernhardt. [26]

Ganz andere Lehren zog Hermann Mosler aus der deutschen Niederlage. Mosler, Direktor ab 1954, entwickelte ein Verständnis des EGKS-Vertrags, welches das überkommene Völkerrecht im Sinne Schumans sprengte. Auch im Weiteren begleitete er eng die Westintegration Konrad Adenauers. Dem folgten letztlich alle nachfolgenden Direktoren. So hatte der rote Faden eine neue Richtung.

In den 1950ern und 1960ern dominierten am Institut Studien, welche die Westintegration begleiteten. Im Fokus stand die europäische Integration mit ihren vielen Aspekten, Menschenrechte, Verfassungsgerichtsbarkeit sowie die vielen Themen, welche die deutsche Außenpolitik in der Verarbeitung der Niederlage beschäftigten. Als die Ostpolitik ab den späten 1960er Jahren eine weitere Dimension der deutschen Niederlage zu bearbeiten begann, wurde dies selbstredend zu einem zentralen Thema. Zugleich ließ der rote Faden vieles offen: Der Umgang mit der wichtigsten Kriegsfolge, der deutschen Teilung, polarisierte wie kaum ein anderes Thema.[27] Der rote Faden findet sich just darin, dass diese Frage so wichtig war, dass sie polarisieren konnte.

Viele Mitglieder und Mitarbeiter des Instituts, allen voran Karl Doehring, Hartmut Schiedermair, Fritz Münch, aber auch Helmut Steinberger und Hermann Mosler, sahen die Ostverträge, die eine Reihe von Verträgen mit osteuropäischen Staaten, allen voran der UdSSR, Polen und später der DDR umfassten, kritisch.[28] Mit Jochen Frowein und dessen Grundlagenwerk zum „De facto Regime“ hatte das Institut aber zugleich einen Vordenker der neuen Ostpolitik in seinen Reihen.[29] Wir sehen hierin einen Beitrag zu Willy Brandts Nobelpreis. Auf jeden Fall prägte die „deutsche Frage“ als die offensichtlichste Folge der Niederlage Generationen von Wissenschaftlern. So begann auch mit der Wiedervereinigung die Präsenz der Niederlagen sich langsam zu verlieren.

Die Niederlagen im Institut des 21. Jahrhunderts

Fortleben soldatischen Stolzes, Karl Doehring (rechts) im Gespräch mit Gerhard Gutmachter, früherer Richter am Landgericht Heidelberg, anlässlich der Feier von Doehrings 80. Geburtstag am 22.03.1999 im Institut. Das Eiserne Kreuz weist den Gutmacher als hochdekorierten Teilnehmer des Zweiten Weltkrieges aus. [30]

Mit Karl Doehring und Rudolf Bernhardt starben 2011 und 2021 die letzten Direktoren mit Kriegserfahrung.[31] Wo stehen Bewusstsein, Verständnis und Relevanz der beiden Kapitulationen heute? Mit dem Gang der Zeit und der Internationalisierung des Institutspersonals ist ein Verblassen unausweichlich. Zudem haben heute viele Mitarbeitenden in der Wissenschaft, aber auch in der Bibliothek und in der Verwaltung eine Migrationsgeschichte, haben ihre Sozialisation und Ausbildung im Ausland erfahren.

Und doch gilt die Erfahrung, welche der historische Institutionalismus mit den Begriffen der critical juncture und der Pfadabhängigkeit artikuliert. Wir hoffen, mit diesem Beitrag unseren Lesern einen Faden gegeben zu haben, um sich auch auf jüngste Publikationen des Instituts einen Reim zu machen, der zur Lage Deutschlands spricht. Falls der Faden nicht mehr rot oder vielleicht gar nicht mehr auffindbar ist, so ist das auch erkenntnisträchtig. Man mag sich dann nämlich fragen, ob die Wissenschaftlerin, das Institut, Deutschland die Niederlagen vergessen, verwunden oder ‚bewältigt‘ hat, und weiter, ob man dies feiern oder aber bedauern sollte. Für uns gilt letzteres.

[1] Giovanni Capoccia, Critical Junctures, in: Orfeo Fioretos/Tulia G. Falleti/Adam  Sheingate (Hrsg.), The Oxford Handbook of Historical Institutionalism, Oxford: Oxford University Press 2016, 89-106.

[2]  Jan Stöckmann, The Architects of International Relations. Building a Discipline, Designing the World, 1914-1940, Cambridge: Cambridge University Press 2022, 97-98.

[3] Jan-Holger Kirsch, „Wir haben aus der Geschichte gelernt“. Der 8. Mai als politischer Gedenktag in Deutschland, Köln: Böhlau 1999, 8; Reinhart Koselleck, Erfahrungswandel und Methodenwechsel. Eine historisch-anthropologische Skizze (1988), in: Reinhart Koselleck, Zeitschichten. Studien zur Historik, Frankfurt am Main: Suhrkamp 2000, 27-77; 68-69.

[4] Denkschrift über die Errichtung eines Institutes für internationales öffentliches Recht der Kaiser Wilhelm Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften (undatiert, jedoch vor Dezember 1924), BArch, R 1501, pag. 3-10, pag. 3.

[5] Foto: BArch, Bild 183-U0628-501/ Erich O. Krueger.

[6] Ingo Hueck, Die deutsche Völkerrechtswissenschaft im Nationalsozialismus. Das Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, das Hamburger Institut für Auswärtige Politik und das Kieler Institut für Internationales Recht, in: Doris Kaufmann (Hrsg.), Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus. Bestandaufnahme und Perspektiven der Forschung, Göttingen: Wallstein 2000, Bd. 2, 490-528, 510.

[7] Erich Kaufmann, Das Wesen des Völkerrechts und die clausula rebus sic stantibus, Tübingen: Mohr 1911.

[8] Michael Wildt, Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburg: Hamburger Edition 2002; Ulrich Herbert, Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903–1989, München: Beck 2016.

[9] Siehe: Herbert (Fn. 8) 54; Samuel Salzborn, Zwischen Volksgruppentheorie, Völkerrechtslehre und Volkstumskampf. Hermann Raschhofer als Vordenker eines völkischen Minderheitenrechts, Sozial.Geschichte 21(2006), 29-52, 33.

[10] Carlo Schmid, Erinnerungen, Stuttgart: Hirzel 2008, 40 ff.; Friedrich Berber, Zwischen Macht und Gewissen. Lebenserinnerungen, München: Beck 1986, 13-18; Joachim von Elbe, Unter Preußenadler und Sternenbanner. Ein Leben für Deutschland und Amerika, München: Bertelsmann 1983, 54-57.

[12] Foto:Weltbild Foto Verlag. Das Originalbild war in besserer Ausführung nicht auffindbar. Recherchen im Bundesarchiv, im Bildarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und bei Ullstein Bild und beim Scherl-Archiv/SZ-Foto, die Teile des Weltbild-Bestandes übernommen haben, blieben erfolglos. Für weitere Informationen wären wir dankbar.

[13] Vgl. etwa: Viktor Bruns, Die Schuld am „Frieden“ und das deutsche Recht am Sudetenland, 31.05.1938, in: Ernst Telschow (Hrsg.), Jahrbuch 1939 der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Leipzig: Drugulin 1939, 57-85.

[14] Andreas Toppe, Militär und Kriegsvölkerrecht. Rechtsnorm, Fachdiskurs und Kriegspraxis in Deutschland 1899-1940, München: De Gruyter 2008; 207; Andreas Meyer, Berthold Schenk Graf von Stauffenberg (1905-1944). Völkerrecht im Widerstand, Berlin: Duncker & Humblot 2001, 60.

[15] Meyer (Fn. 14), 64.

[16] Toppe (Fn, 14), 207.

[17] Ernst Schmitz, Vorlesung Kriegsrecht 1938, unveröffentlichtes Manuskript, in der Bibliothek des MPIL vorhanden unter der Signatur: VR: XVII H: 40; ferner überliefert sind die Gutachten Hermann Moslers, ohne Signatur, MPIL; ferner: Hueck (Fn. 6), 512. Felix Lange, Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption. Hermann Mosler als Wegbereiter der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft nach 1945, Heidelberg: Springer 2017, 76.

[18] Hueck (Fn. 6), 522.

[19] Hueck (Fn. 6), 522..

[20] Die Nachkriegs-ZaöRV, Band 13 im Jahre 1950, beginnt mit sechs Nachrufen. Durch den Krieg kamen Joachim-Dieter Bloch ums Leben, der bei der Befreiung Berlins von Rotarmisten erschossen wurde, Alexander N. Makarov, Joachim-Dieter Bloch (1906-1945), ZaöRV 13 (1950), 16-18; Der 22-jährige Referent Ferdinand Schlüter galt seit 1944 als vermisst. „Die alten Gefährten des Instituts bewahren ihm ein treues Andenken und haben die Hoffnung auf seine Rückkehr noch nicht aufgegeben“, Helmut Strebel, Ferdinand Schlüter (vermißt), ZaöRV 13 (1950), 20-21, 21; Eindrucksvoll der Zeitzeugenbericht der Bibliothekarin Annelore Schulz, Die Rückführung unserer Institutsbibliothek aus der Uckermark nach Berlin-Dahlem, 1946 (unveröffentlicht).

[21] Lange (Fn. 17), 150; Hubert Seliger, Politische Anwälte? Die Verteidiger der Nürnberger Prozesse, Baden-Baden: Nomos 2016, 181; 548; Philipp Glahé/Reinhard Mehring/Rolf Rieß (Hrsg.). Der Staats- und Völkerrechtler Carl Bilfinger (1879-1958). Dokumentation seiner politischen Biographie. Korrespondenz mit Carl Schmitt, Texte und Kontroversen, Baden-Baden: Nomos 2024, 329.

[22] Hierzu siehe umfangreiche Gutachtensammlung im MPIL-Bestand. Die bis 1960 bestehende Berliner Abteilung des Instituts war vor allem dem Kriegsfolgenrecht gewidmet. In den 1950er Jahren wurden ferner zwei bedeutende juristische Archivbestände vom MPI übernommen, das „Heidelberger Dokumentenarchiv“, das einen vollen Satz der Prozessunterlagen der Nürnberger Prozesse umfasst und Teile der Bestände des „Instituts für Besatzungsfragen“, das in Tübingen angesiedelt war und u.a. zu alliierten Besatzungsrechtsverstößen forschte, siehe Bestand im MPIL-Keller; Hermann Mosler, Der Einfluss der Rechtsstellung Deutschlands auf die Kriegsverbrecherprozesse, Süddeutsche Juristenzeitung 2 (1947), 362-370; Hermann Mosler, Die Kriegshandlung im rechtswidrigen Kriege, in: Forschungsstelle für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität Hamburg/Institut für internationales Recht an der Universität Kiel, Jahrbuch für internationales und ausländisches öffentliches Recht 1948, Bd. 2, Hamburg: Hansischer Gildenverlag 1948, 335-358.

[23] Foto: AMPG.

[24] Carl Bilfinger, Prolegomena, ZaöRV 13 (1950), 22-26, 26.

[25] Carl Bilfinger, Völkerrecht und Historie, in: Boris Rajewski/Georg Schreiber (Hrsg,), Aus der deutschen Forschung der letzten Dezennien. Dr. Ernst Telschow zum 65. Geburtstag gewidmet, Stuttgart: Georg Thieme Verlag 1954, 29-32, 30.

[26] Foto: MPIL.

[27] Hiervon zeugen die überlieferten Protokolle der Referentenbesprechungen.

[28] Felix Lange, Zwischen völkerrechtlicher Systembildung und Begleitung der deutschen Außenpolitik.

Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, 1945–2002, in: Thomas Duve/Jasper Kunstreich/Stefan Vogenauer (Hrsg.), Rechtswissenschaft in der Max-Planck-Gesellschaft, 1948–2002, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2023, 26.

[29] Jochen Frowein, Das de facto-Regime im Völkerrecht, Köln: Carl Heymanns Verlag 1968.

[30] Foto: MPIL.

[31] Bernhardt schien sich zeitlebens nicht zu dieser Erfahrung geäußert zu haben, in seiner Privatbibliothek dominierten aber Werke, die sich mit dem Phänomen des Nationalsozialismus auseinandersetzten. Anders: Karl Doehring, Von der Weimarer Republik zur Europäischen Union. Erinnerungen, Berlin: wjs 2008, 71-114. Zu Rudolf Bernhardts Erfahrungen in der Kriegsgefangenschaft: Rudolf Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft 1945-1947, hrsg. von Christoph Bernhardt, Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2024.

English

The capitulations at the end of the First and Second World Wars are regarded as defeats for Germany, not only for its army or government. They represent deep social caesuras and continue to characterise the German path to this day, including that of the Institute for Comparative Public Law and International Law. We perceive these capitulations as critical junctures [1] and will demonstrate that they form a common thread that links many of the Institute’s positions and runs through its research. The Geneva Institut de hautes études internationales, which accompanied the new order from a victor’s perspective from 1927 onwards, forms a contrasting foil.[2] The thread of defeat dominates the Institute in the inter-war period and the early Federal Republic, yet also taps into many aspects of the Institute’s more recent history.  It can be found in the studies on German unity and on European integration after the fall of the iron curtain, on international law as a value-based order, as well as on global constitutionalism. Certainly, it loses some of its interpretative power with increasing historical distance and with the internationalisation of the MPIL. This article opens shows the common thread on the basis of the formative positioning of the institute in the Weimar Republic and its repositioning in the young Federal Republic of Germany.

Please note, we propose as the red thread the interpretation of the capitulations as formative German defeats. This interpretation is almost universally shared, in stark contrast to the understanding of the causes of the wars, war guilt, and the extent and uniqueness of Germany’s crimes. Moreover, our thesis is not monocausal or deterministic: further causes have been shaping the Institute’s path.[3] The red thread we are describing by no means follows a straight path: After the first defeat, the Institute aimed to revise the post-war international legal order, whereas after the second defeat it aimed to for its consistent development. The assertion of a common thread also does not claim a consensus in the assessment or the consequences that were drawn. Many contributions to this blog show the sometimes-astonishing pluralism in how the defeats were dealt with within the Institute. Our common thread can only be a common thread because it leaves many aspects open and up for debate. In a nutshell: we are not writing a narrative.

A Loser’s Institution

The foundation of the institute on 19 December 1924 was a result of the capitulation. Having lost the war, Germany had to submit to a new international order dominated by its opponents. The defeat presented the German international lawyers and the entire discipline with unprecedented challenges. They now stood alone, without a powerful army at their side. Moreover, the Treaty of Versailles confronted Germany with intricate international problems, such as the loss of territory, restrictions on sovereignty, enormous reparations, war debts and political isolation. In addition, Germany suffered from a lack of competent lawyers. The statism of the German Empire had little interest in international law, so the discipline was neglected for decades.

The establishment of the Institute responded to this situation. The founding memorandum, written by KWG Secretary General Friedrich Glum, the eminent Weimar professor Heinrich Triepel and the founding director Viktor Bruns stated:

“In the decades to come, Germany will have to deal more than ever with the cultivation of international relations, in order to protect itself from the unjustified claims of its war enemies, to help its compatriots in the ceded territories and to reassert itself in the world.” [4]

The Institute started a “loser’s institution”. The consequences of this, however, could turn out very differently, leading for example to a critical or an emphatic understanding of international law. One obvious consequence could have been a critical understanding of international law as an instrument of the strong to suppress the weak, ‘the strong do what they can and the weak suffer what they must’. The Institute decided differently, more wisely: a country with a Wehrmacht of only 100,000 men is better served by an understanding of international law according to which law is more than just the formalisation of power. Corresponding to the interests at stake is an understanding as an independent system of order, which also serves to inhibit pure power. It is therefore by no means a coincidence that Bruns’ programmatic first article in the Institute’s newly founded journal theorizes the autonomy of international law: “International Law as a Legal Order“.

The KWI’s approach to the defeat was not the only possible. Consider the Hamburg Institut für auswärtige Politik (“Institute for Foreign Policy”), founded in 1922 by Albrecht Mendelssohn Bartholdy, and the Kiel Institut für Internationales Recht (“Institute for International Law”) under the directorship of Walther Schücking. These two institutes also addressed the defeat, but with a more progressive understanding of international law committed to the international order and the League of Nations. Such commitments do not characterise the work of the KWI. Even ‘international law as a legal order’ appears to be more a means than an end.  After the Second World War, this openness in dealing with the defeat was even evident internally.Whereas Carl Bilfinger (1879-1958), who oversaw the re-foundation of the institute in 1950, , recommended a peace order based on the balance of power according to the traditional model of the Congress of Vienna, his successor Hermann Mosler (1912-2001) focussed on theintegration into the West that ‘detonated’ (“sprengen”) traditional thinking.

Concrete Experiences of Defeat

The burned-out castle in June 1946[5]

The influential power of the defeats can be concretised by looking at the members of the institute. Looking at the staff structure of the KWI, it was “comparable to that at the Federal Foreign Office: aristocratic origins, bourgeois tradition and a certain social arrogance dominated.”[6] Due to an, in many cases, starkly nationalist sentiment, many felt the defeat particularly deeply. This is most evident in the leadership of the Institute, its founder Viktor Bruns (1884-1943),  and the academic members and advisors Rudolf Smend (1882-1975), Erich Kaufmann (1880-1972) and from 1944 onwards by the second director, Carl Bilfinger (1879-1958). Among them, Erich Kaufmann, a highly decorated soldier, was the only one who had served in the war, which he had almost yearned for  in his famous – by now infamous – bellicose essay on the “Nature of International Law” (“Das Wesen des Völkerrechts”).[7] Viktor Bruns and Heinrich Triepel were among the more than 3,000 professors who had signed the nationalistic “Declaration of the Professors of the German Empire” (“Erklärung der Hochschullehrer des Deutschen Reiches”) in 1914 and consequently showed active support of the war.

Among staff members, only a few, such as Hermann Heller (1891-1933), Carlo Schmid (1896-1979) and Friedrich Berber (1898-1984), had fought in the First World War. Most had experienced the war as teenagers, such as Joachim Dieter Bloch (1906-1945), Karl Bünger (1903-1997), Joachim von Elbe (1902-2000), Herbert Kier (1900-1973) and Gerhard Leibholz (1901-1982), Hans-Joachim von Merkatz (1905-1982), Hermann Mosler (1912-2001), Hermann Raschhofer (1905-1979), Helmut Strebel (1911-1992), Ulrich Scheuner (1903-1981), Berthold von Stauffenberg (1905-1944) and Wilhelm Wengler (1907-1995).[8] Yet, educated in the spirit of German nationalism and subject to the war propaganda, they were characterised by a strange bitterness: For not fighting in the war to avoid defeat, they felt to have missed the opportunity to prove themselves to their nation, and many tried to make up in other ways.[9] Some have reported on the experience of defeat in autobiographies.[10]

Shared war experience: Erich Kaufmann in 1918 and Carlo Schmid in 1917 as officers (Photos: UB der HU zu Berlin, Porträtsammlung: Erich Kaufmann; AdSD 6/FOTA020638).

The shared experience of defeat had an important social function for the Institute: the “fight against Versailles” integrated the members of the KWI beyond their political differences. Indeed, there was a certain degree of “diversity” at the Institute. It provided a space for researchers of Jewish origin such as Erich Kaufmann, Hermann Heller and Gerhard Leibholz. There was also political diversity, and the differences between the social democrats Heller and Carlo Schmid on the one hand and conservatives such as Kaufmann or Berthold von Stauffenberg ran deep. It is worth mentioning diversity for female researchers such as Ellinor von Puttkamer, Marguerite Wolff and Angèle Auburtin.

The glue among the members was the intention to revise the post-war order. This shared objective facilitated cooperation among the Institute’s members, even after 1933. It is true that the Jewish members Erich Kaufmann and Marguerite Wolff were forced out. However, until 1944, political nonconformists such as Wilhelm Wengler, regime-sceptics such as Hermann Mosler and, later, the dissident and member of the resistance movement of 20 July 1944 Berthold von Stauffenberg worked with national socialist lawyers such as Herbert Kier and Georg Raschhofer.

Scientific Support of the War

Viktor Bruns, The Guilt of “Peace” and the German Right to the Sudetenland, Annual Conference of theKWG 1938 (Bruns third from right, next to Max Planck, second from right) [12]

The Institute’s support of National Socialism can be explained with the defeat in the First World War, not with deep belief in the regime’s ideology. Viktor Bruns and his staff longed for a revision of the Treaty of Versailles and the restoration of Germany as a great power.[13] With this aim, the Institute became involved in the Third Reich’s war preparations early on. Already in 1934, Bruns set up a department for martial law, headed by Berthold von Stauffenberg.[14] From 1935, the Institute participated in the Deutsche Gesellschaft für Wehrpolitik und Wehrwissenschaften (“German Society for Defence Policy and Defence Sciences”), a Nazi think-tank on war issues. Its Ausschuss für Kriegsrecht (“Committee for the Law of War”) aimed to “simplify the heterogeneous law of war and – in view of a coming war – to collect all the necessary documents in order to be able to represent German interests  as well as possible after the German victory.”[15]  In this think tank, Viktor Bruns, Hermann Mosler, Ernst Schmitz and Berthold von Stauffenberg joined members of the Foreign Office, the Ministry of Justice, the High Command of the Wehrmacht and the Navy, and the Ministry of Aviation.[16] It developeda draft for a prize law (“Prisenordnung”), for which Berthold von Stauffenberg was responsible, as well as a law of admiralty courts and parts of a law on aerial warfare. These were, to their credit, heavily oriented on the international law of war.While the KWI was involved in preparing a new war and supported Nazi policy, it was so mostly within the limits of international law.[17] Thus, its support weakened when the gross violation of international law on the Eastern Front became known. Although the Institute did not become a centre of resistance, there is evidence that Schmitz, Wengler, Mosler and Stauffenberg were “strictly committed to international humanitarian law”. [18] An issue of both great relevance and complexity is Stauffenberg’s involvement in the operation Walküre of 20 July 1944.[19] It can, however, not be discussed here.

Kriegsfolgenforschung” -“Research on the Consequences of the War”

The defeat in the Second World War with all its consequences, the destruction of Berlin Palace, the dramatical rescue of the institute’s library, and the deaths of colleagues, was another experience impacting the institute’s staff. Much of this becomes tangible in the eyewitness accounts and obituaries in the ZaöRV.[20]  Until the Institute’s re-establishment by the newly founded Max Planck Society in Heidelberg in 1949, it was in a most precarious state. Parts had already been moved to Heidelberg where Bilfinger was living, but much of the library and staff were still in Berlin, but in Bruns’ villa. The Institute’s staff was primarily concerned with the legal side of the defeat, euphemistically termed “the law of the consequences of war” (Kriegsfolgenrecht). Carl Bilfinger worked for the industrialists Hermann Röchling and Friedrich Flick in the Allied war crimes trials, while Hermann Mosler appeared on behalf of Gustav Krupp and Albert Speer.[21] Until the 1960s, the Institute was busy with questions of the law of occupation, reparations, and the status of Berlin and the Soviet occupation zone.[22]

Boltzmannstraße 1 in Berlin. The Director’s Villa of the KWI for Biology housed the Berlin branch of the MPIL from 1947 to 1960[23]

In the first post-war issue of the ZaöRV in 1950, Carl Bilfinger, reappointed as director despite his Nazi background, defined the Institute’s research tasks. Without any mentioning National Socialism, the Second World War or German crimes, he was primarily concerned with criticising the treatment of Germany by the Allies. He compared the situation in 1950 with that of the Berlin Institute in the 1920s: “In this respect, the journal of the Institute also finds itself in a new situation, which was already discussed after the First World War, but not fully clarified, in relation to an old question.” [24]  Bilfinger praised the main achievement of Bruns’s KWI as having “forced Germany’s opponents to unmask their purely power-political standpoint”, thus placing the Heidelberg Institute in this line. [25] Bilfinger saw Germany as a victim of the Allies. His restorative conception of the post-war order has already been mentioned.

The Alternative: The Federal Republic’s Integration into the West

Protagonist of European integration: Walter Hallstein gives a lecture on “The EEC seen from a political point of view” at the MPIL in 1962. Hermann Mosler and Hans Dölle at the table. In the background on the left, a group of young researchers listening, third from the right is Rudolf Bernhardt, later director of the Institute.[26]

Hermann Mosler drew very different lessons from Germany’s defeat. Mosler, who took over as director in 1954, developed a new understanding of the ESCS treaty, which transcended traditional international law according to Schuman. Generally, he closely followed and supported Konrad Adenauer’s Western integration. All subsequent directors followed suit, and thus the red thread took on a new direction.

In the 1950s and 1960s, the research agenda of the Institute was dominated by studies accompanying this integration of the West: European integration in its many aspects, human rights, and, on the comparative side, constitutional adjudication and the control of the executive. When, in the late 1960s, the Ostpolitik began to address a further dimension of the German defeat, this naturally became a central issue. At the same time, the red thread left much open, namely how to deal with the most visible consequence of the defeat: the division of Germany and its loss of territory. The issue was a polarising the Institute as it was polarizing the country.[27] The red thread is that the issue was so important that it could polarise the Institute.

Many members and staff of the Institute, above all Karl Doehring, Hartmut Schiedermair, Fritz Münch, but also Helmut Steinberger and Hermann Mosler, rejected the Ostverträge, a series of treaties of the Federal Republic with the Eastern European countries, above all the Soviet Union, Poland and later the German Democratic Republic.[28] But with Jochen Frowein and his fundamental work on the “de facto regime”, the Institute had also produced much of the legal thought of the new Ostpolitik. [29] We see this as a contribution to Willy Brandt’s Nobel Peace Prize. In any case, the “German question”, as the most obvious consequence of the defeat, had a formative influence on generations of researchers. Consequently, with German reunification, the presence of the defeat slowly began to fade.

The Defeats and the Institute in the 21st century

he Continuous Relevance of Military Pride. Karl Doehring (right) in conversation with Gerhard Gutmacher, former judge at the Landgericht Heidelberg, on the occasion of Doehring’s 80th birthday on 22 March 1999 at the Institute. The Iron Cross identifies the guest as a highly decorated participant in the Second World War.[30]

Karl Doehring and Rudolf Bernhardt, the last directors with war experience, died in 2011 and 2021 respectively. [31] What is the awareness, understanding and relevance of Germany’s capitulations today?  With the passage of time and the internationalisation of the MPIL’s staff, fading is inevitable, not least because many of today’s academic, library and administrative staff have a history of migration and were socialised and educated abroad.

And yet, historical institutionalism’s concepts of critical juncture and path dependency express a deep truth. With this article, we hope to have provided our readers with a thread leading towards a grasp of the Institute’s most recent publications, and by that, also of the situation in Germany more broadly. If the thread is no longer red or even has become impossible to find, this is also significant. Then one might ask whether researchers, the institute, and Germany have forgotten, overcome, or coped with the defeats and whether this should be reason for celebration or for regret. For us it would be the latter.

[1] Giovanni Capoccia, Critical Junctures, in: Orfeo Fioretos/Tulia G. Falleti/Adam  Sheingate (eds), The Oxford Handbook of Historical Institutionalism, Oxford: Oxford University Press 2016, 89-106.

[2] Jan Stöckmann, The Architects of International Relations. Building a Discipline, Designing the World, 1914-1940, Cambridge 2022, 97-98.

[3] Jan-Holger Kirsch, „Wir haben aus der Geschichte gelernt“. Der 8. Mai als politischer Gedenktag in Deutschland, Köln: Böhlau 1999, 8; Reinhart Koselleck, Erfahrungswandel und Methodenwechsel. Eine historisch-anthropologische Skizze (1988), in: Reinhart Koselleck, Zeitschichten. Studien zur Historik, Frankfurt am Main: Suhrkamp 2000, 27-77; 68-69.

[4] Memorandum on the foundation of the Institute for Comparative Public Law and International Law (undated, but drafted before December 1924), BArch, R 1501, 3-10, 3, translated by the authors.

[5] Photo: BArch, Bild 183-U0628-501/ Erich O. Krueger.

[6] Ingo Hueck, Die deutsche Völkerrechtswissenschaft im Nationalsozialismus. Das Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, das Hamburger Institut für Auswärtige Politik und das Kieler Institut für Internationales Recht, in: Doris Kaufmann (ed.), Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus. Bestandaufnahme und Perspektiven der Forschung, Göttingen: Wallstein 2000, Vol. 2, 490-528, 510.

[7] Erich Kaufmann, Das Wesen des Völkerrechts und die clausula rebus sic stantibus, Tübingen: Mohr 1911.

[8] Michael Wildt, Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburg: Hamburger Edition 2002; Ulrich Herbert, Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903–1989. Munich: C.H. Beck 2016.

[9] Cf. Herbert (fn. 8), 54; Samuel Salzborn, Zwischen Volksgruppentheorie, Völkerrechtslehre und Volkstumskampf. Hermann Raschhofer als Vordenker eines völkischen Minderheitenrechts, Sozial.Geschichte 21 (2006), 29-52, 33.

[10] Carlo Schmid, Erinnerungen, Stuttgart: Hirzel 2008, 40 et seqq; Friedrich Berber, Zwischen Macht und Gewissen. Lebenserinnerungen, Munich: Beck 1986, 13-18; Joachim von Elbe, Unter Preußenadler und Sternenbanner. Ein Leben für Deutschland und Amerika, Munich: Bertelsmann 1983, 54-57.

[11] Photo: University Library of the Humbolt University (Berlin), portrait collection: Erich Kaufmann; AdSD  6/FOTA020638.

[12] Photo: Weltbild Foto Verlag. The original image could not be found in a better version. Searches in the Bundesarchiv (German Federal Archive), the picture archive of the Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Prussian Cultural Heritage Foundation) and the archives of Ullstein Bild and Scherl/SZ-Foto, which have taken over parts of the Weltbild collection, were unsuccessful. We would be grateful for any further information.

[13] Cf. Viktor Bruns, Die Schuld am „Frieden“ und das deutsche Recht am Sudetenland, 31.05.1938, in: Ernst Telschow (ed.), Jahrbuch 1939 der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Leipzig: Drugulin 1939, 57-85.

[14] Andreas Toppe, Militär und Kriegsvölkerrecht. Rechtsnorm, Fachdiskurs und Kriegspraxis in Deutschland 1899-1940, Munich: De Gruyter 2008, 207; Andreas Meyer, Berthold Schenk Graf von Stauffenberg (1905-1944). Völkerrecht im Widerstand, Berlin: Duncker & Humblot 2001, 60.

[15] Meyer (fn. 14), 64, translated by the authors.

[16] Toppe (fn. 14), 207.

[17] Ernst Schmitz, Vorlesung Kriegsrecht [“Lecture on the Law of War”] 1938, unpublished manuscript, in the MPIL’s library under signature: VR: XVII H: 40; there are also legal opinions by Hermann Moslers, without signature, MPIL; see also: Hueck (fn. 6), 512; Felix Lange, Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption. Hermann Mosler als Wegbereiter der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft nach 1945, Heidelberg: Springer 2017, 76.

[18] Hueck (fn. 6), 522.

[19] Hueck (fn. 6), 522.

[20] The post-war issue of the ZaöRV (today also under the English title Heidelberg Journal of International Law, HJIL), vol. 13 of 1950, begins with six obituaries. The war claimed the life of Joachim-Dieter Bloch, who was shot by Red Army soldiers during the liberation of Berlin, Alexander N. Makarov, Joachim-Dieter Bloch (1906-1945), HJIL 13 (1950), 16-18; the 22-year-old lecturer Ferdinand Schlüter had been missing since 1944: “The old companions of the Institute honour his memory faithfully and have not yet given up hope of his return”: Helmut Strebel, Ferdinand Schlüter (vermißt), HJIL 13 (1950), 20-21, 21; Impressive contemporary witness report by librarian Annelore Schulz, Die Rückführung unserer Institutsbibliothek aus der Uckermark nach Berlin-Dahlem [“The repatriation of our institute library from the Uckermark to Berlin-Dahlem”], 1946 (unpublished).

[21] Lange (fn, 17), 150; Hubert Seliger, Politische Anwälte? Die Verteidiger der Nürnberger Prozesse, Baden-Baden: Nomos 2016, 181, 548; Philipp Glahé/Reinhard Mehring/Rolf Rieß (Hrsg.). Der Staats- und Völkerrechtler Carl Bilfinger (1879-1958). Dokumentation seiner politischen Biographie. Korrespondenz mit Carl Schmitt, Texte und Kontroversen, Baden-Baden: Nomos 2024, 329.

[22] See the extensive collection of expert opinions in the MPIL’s holdings. The Institute’s Berlin department, which existed until 1960, was primarily concerned with the legal consequences of the war. In the 1950s, the MPI also took over two important collections of legal archives: the “Heidelberger Dokumentenarchiv”, which contains a complete set of the trial documents of the Nuremberg Trials, and parts of the certificates of the “Institut für Besatzungsfragen”, which was based in Tübingen and researched, among other things, violations of the law of the Allied occupation; see the collection in the basement of the MPIL; Hermann Mosler, Der Einfluss der Rechtsstellung Deutschlands auf die Kriegsverbrecherprozesse, Süddeutsche Juristenzeitung 2 (1947), 362-370; Hermann Mosler, Die Kriegshandlung im rechtswidrigen Kriege, in: Forschungsstelle für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität Hamburg/Institut für internationales Recht an der Universität Kiel, Jahrbuch für internationales und ausländisches öffentliches Recht 1948, vol. 2, Hamburg: Hansischer Gildenverlag 1948, 335-358.

[23] Photo: AMPG.

[24] Carl Bilfinger, Prolegomena, HJIL 13 (1950), 22-26, translated by the authors.

[25] Carl Bilfinger, Völkerrecht und Historie, in: Boris Rajewski/Georg Schreiber (eds.), Aus der deutschen Forschung der letzten Dezennien. Dr. Ernst Telschow zum 65. Geburtstag gewidmet, Stuttgart: Georg Thieme Verlag 1954, 29-32, 30.

[26] Photo: MPIL.

[27] The surviving minutes of the “Referentenbesprechung” bear witness to this.

[28] Felix Lange, Zwischen völkerrechtlicher Systembildung und Begleitung der deutschen Außenpolitik.

Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, 1945–2002, in: Thomas Duve/Jasper Kunstreich/Stefan Vogenauer (eds.), Rechtswissenschaft in der Max-Planck-Gesellschaft, 1948–2002, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2022, 26.

[29] Jochen Frowein, Das de facto-Regime im Völkerrecht, Cologne: Carl Heymanns Verlag 1968.

[30] Photo: MPIL.

[31] Bernhardt does not seem to have commented on this experience throughout his life, but his private library was dominated by works dealing with the phenomenon of National Socialism, unlike Karl Doehring, who wrote extensively about his time as a soldier: Karl Doehring, Von der Weimarer Republik zur Europäischen Union. Erinnerungen, Berlin: wjs Verlag 2008, 71-114. On Rudolf Bernhardt’s experiences as a prisoner of war: Rudolf Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft 1945-1947, ed. by Christoph Bernhardt, Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2024.

“Einfach eine sachlich politische Unmöglichkeit“

"Simply a material political impossibility"

Deutsch

Die Protestation von Gerhard Leibholz gegen die Ernennung von Carl Bilfinger zum Gründungsdirektor des MPIL

Am 27. Juni 1949, nur wenige Wochen nach Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai desselben Jahres, meldete sich der Jurist und frühere Göttinger Professor Gerhard Leibholz (1901‑1982) brieflich beim Präsidenten der Max‑Planck‑Gesellschaft (MPG), Otto Hahn. [1] Im Vorjahr war die noch junge Nachfolgeorganisation der Kaiser‑Wilhelm‑Gesellschaft gegründet worden, der Leibholz von 1926 bis 1929 als Mitarbeiter des Kaiser‑Wilhelm‑Instituts (KWI) für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin angehört hatte. Bereits in jungen Jahren hatte Leibholz eine erfolgreiche akademische Karriere durchlaufen – seit 1929 als Professor an der Universität Greifswald und seit 1931 als Lehrstuhlinhaber an der Universität Göttingen. Die Verfolgung von Leibholz aufgrund seiner jüdischen Herkunft ließ die Laufbahn des protestantisch getauften Sohns einer Berliner Unternehmerfamilie nach Beginn der nationalsozialistischen Diktatur jedoch bald enden. Im Jahr 1935 wurde Leibholz im Alter von 34 Jahren in den Ruhestand und ab 1938 mit seiner jungen Familie in die Emigration gezwungen.

Der Gründungsdirektor Carl Bilfinger (1879-1958)

Carl Bilfinger, Mitte der 1950er [2]

Völlig anders hingegen verlief der Lebenslauf des Juristen Carl Bilfinger (1879‑1958): Dem mittlerweile siebzigjährigen, erst Hallenser, später Heidelberger und schließlich von 1943 bis 1945 Berliner Ordinarius für Öffentliches Recht und Völkerrecht sowie Direktor des KWI für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht als Nachfolger seines Cousins Viktor Bruns gelang 1949 ein überraschender Neuanfang. Im sowjetischen Machtbereich hatte Bilfinger 1945 als Nationalsozialist bald nach der deutschen Niederlage seine Ämter und Funktionen in Berlin verloren. Ohnedies war er während seiner Berliner Tätigkeit privat in Heidelberg wohnen geblieben. Somit lebte Bilfinger seit 1945 in der US‑amerikanischen Besatzungszone und konnte sich 1948 als „Mitläufer“ erfolgreich entnazifizieren lassen. Im Jahr 1949, als neuerlich berufener Professor der Heidelberger Universität sowie Direktor des dort gegründeten Max‑Planck‑Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) stand Bilfinger mithin am Beginn einer zweiten Karriere an seinem (süd-)westdeutschen Wohnort.

Seine Berufung zum Gründungsdirektor des Heidelberger Instituts war aufgrund seiner politischen Vergangenheit keineswegs sicher vorherbestimmt gewesen. Der Jurist und Historiker Felix Lange hat die Entnazifizierung des früheren NSDAP‑Mitglieds in einem Aufsatz und seinem Buch “Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption” detailliert nachgezeichnet.[3]

Nach dem Ende der NS-Diktatur hatte Bilfinger selbst es keineswegs angestrebt, seinen beruflichen Weg unter den neuen Vorzeichen fortzusetzen. Die grundlegend veränderten Bedingungen schienen dies ohnedies auszuschließen. Als aber doch die Wahl auf ihn als Gründungsdirektor des Heidelberger Völkerrechtsinstituts fiel, verteidigte Bilfinger das frisch gewonnene Amt hartnäckig, frei von jeglicher kritischen Selbstreflexion seiner Rolle während der vorhergegangenen NS‑Diktatur, deren Gefolgsmann er gewesen war.

Die Protestnote von Gerhard Leibholz im Jahr 1949

Bundesverfassungsrichter Gerhard Leibholz, 1966 [4]

Als Otto Hahn die knappe briefliche Protestnote von Gerhard Leibholz gegen Bilfingers Ernennung vom 27. Juni 1949 erreichte, war die Entscheidung für Bilfinger bereits unumkehrbar. Dennoch war das Schreiben brisant. Leibholz und Hahn schienen sich bereits zuvor über die Angelegenheit ausgetauscht zu haben. Hahn antwortete Leibholz bereits drei Tage später. Das Präsidium der MPG verfolgte offenkundig das Ziel, sich einerseits loyal gegenüber der eigenen Einrichtung und dem neuberufenen Direktor Bilfinger zu verhalten, andererseits die bereits verbindlich getroffene Entscheidung möglichst überzeugend für den in Deutschland und Großbritannien bestens vernetzten, renommierten Rechtswissenschaftler Leibholz zu begründen; dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund von dessen Verfolgungsschicksal und dem seiner Familie als Opfer der NS‑Diktatur. Ein Schwager von Gerhard Leibholz war der Theologe und Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer.

Für Leibholz war die Bestellung Bilfingers als neuem Direktor schlicht der Skandal, den diese Berufung tatsächlich darstellte, und der nicht nur Leibholz überrascht hatte. Leibholz selbst stand kurz vor der Wiederaufnahme seiner akademischen Karriere in Deutschland und schaute aus seiner besonderen Perspektive auf die Entwicklungen. In seinen Briefen brachte er seine Verständnislosigkeit, Bestürztheit und Betroffenheit, vor allem aber seine Besorgnis um die Zukunft deutlich zum Ausdruck. Er fühle sich verpflichtet zu sagen, fasste er am 27. Juni 1949 sein Anliegen zusammen,

“dass gerade innerhalb meines Fachbereiches in der Max-Planck-Gesellschaft in der jüngsten Zeit Besetzungen vorgekommen sind, die mich – offen gestanden – sehr betroffen haben […]. Ich denke hier vor allem an Herrn Bilfinger, der vom Braunen Haus in der Zeit, in der der Nationalsozialismus seine Orgien feierte, mit der Leitung des Instituts für ausl[ändisches] öffentl[iches] Recht betraut wurde und der m.W. auch nicht einmal von den deutschen Universitäten reaktiviert wurde. Nach der Zusammensetzung des Senats zu urteilen, an dessen politischer und sachlicher Qualifikation nach Ihren Ausführungen nicht zu zweifeln ist, muss dieser nicht im Besitz zureichender Informationen gewesen sein. Ein Institut wie das des aus[ländischen] öff[entlichen] Rechts und Völkerrechts, an dem ich früher vor 1933 selbst einmal einige Jahre gearbeitet habe und das heute in der Lage wäre, beim Neuaufbau eine wichtige Brücke zum Ausland zu bilden, hätte m.E. als Leiter einen politisch nicht so vorbelasteten Kollegen erhalten müssen, der darüber hinaus – auch zugleich im Ausland – einen gewissen Namen hätte besitzen müssen.”[5]

In seiner Antwort bereits am 30. Juni 1949 verwies Otto Hahn darauf, “dass Professor [Viktor] Bruns selbst Herrn Professor Bilfinger als seinen Nachfolger gewünscht hat. Der Wissenschaftliche Rat der Kaiser Wilhelm-Gesellschaft hat dann später ordnungsgemäß und ohne jede Beeinflussung von politischen Stellen Herrn Professor Bilfinger das Amt des Direktors übertragen.” So sei nach damaliger Auffassung “der beste Wissenschaftler auf dem Fachgebiet” ernannt worden. Mit Blick auf die jüngste Entwicklung schrieb der um Rechtfertigung bemühte Hahn: “In gleicher Weise ist auch die Wiederernennung von Herrn Bilfinger durch ein Gremium erfolgt, dem keine früheren Nationalsozialisten oder der Partei verbundene Persönlichkeiten angehören. Diese Wahl ist in unserem Senat, dem zahlreiche Gegner des nationalsozialistischen Regimes angehören, ausdrücklich gebilligt worden.” Politisch beschwichtigend führte er aus: “Dass Herr Professor Bilfinger Parteimitglied gewesen ist, ist mir bekannt und auch von diesem niemals bestritten worden. Ich glaube aber, dass man daraus noch nicht schliessen kann, dass seine wissenschaftliche Qualifikation dadurch beeinträchtigt wird.”[6]

Leibholz antwortete daraufhin am 3. Juli 1949, dass er Bilfinger nicht seine Parteimitgliedschaft verarge,

„aber die Tatsache, dass er für viele Jahre mit innerer Verve und Überzeugung sich freiwillig dem Nationalsozialismus (als Freund des berüchtigten Staatsrats C[arl] Schmitt) zur Verfügung gestellt und für die Erreichung seiner Ziele eingesetzt hat, ist m.E. allerdings in der Tat geeignet, in einer Zeit, die eine neue Ära einleiten soll, ihn nicht mit der Leitung eines so wichtigen Institutes zu betrauen – ganz abgesehen davon, dass […] der beste Wissenschaftler auf dem Fachgebiet aus dem Jahre 1943 aus offenbaren Gründen nicht identisch mit dem wirklich besten Wissenschaftler aus dem Jahre 1946 seq. ist.”[7]

Hier liege ein offensichtlich “schweres Missverständnis” vor, so Leibholz, insofern der persönliche (Nachfolge-)Wunsch von Bruns zur früheren Ernennung Bilfingers überhaupt maßgeblich beigetragen haben sollte. Der Vorschlag von Bruns sei, so Leibholz, “doch nur aus den damaligen Zeitumständen zu erklären, die nur eine Wahl zwischen einem relativ gemäßigten und einem radikalen Nationalsozialisten” erlaubt habe. Leibholz führte hierzu aus: “So unterliegt es für mich auch nicht dem geringsten Zweifel, dass Herr Bruns[,] wenn dieser nach 1945 berufen gewesen wäre, Namen für das Institut vorzuschlagen, er ganz andere Namen genannt haben würde, obwohl er mit Herrn Bilfinger durch verwandtschaftliche Beziehungen verbunden war.”[8]

Die Reaktion des Gründungsdirektors Carl Bilfinger

Carl Bilfinger am 24. Juli 1953 bei der Grundsteinlegung des neuen Institutsgebäudes. Sein Richtspruch: „Auf den Fortbestand der Kultur, von der das Recht nur ein Teil ist.“ Am selben Tag war der mit dem großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden.[9]

In dieser Situation suchte Otto Hahn das Gespräch mit Bilfinger selbst, der daraufhin am 10. Juli 1949 an diesen schrieb. Dem Brief legte Bilfinger zu seiner Entlastung verschiedene Materialien in Abschrift bei, die teilweise aus seinem Entnazifizierungsverfahren stammten, unter anderem positive Äußerungen über seine Person von renommierten Fachkollegen wie Eduard Wahl, Heinrich Triepel und Gerhard Anschütz. Besonders Triepel, so Bilfinger, habe maßgeblich dafür gesorgt, dass er 1943 die Nachfolge von Bruns angetreten habe. Ferner bezeichnete Bilfinger die Angaben von Leibholz zu akademischen “Reaktivierungen” im Nachkriegsdeutschland als “irreführend” und ging in einem längeren Abschnitt ausführlich auf seine Kontakte und sein Renommee in der internationalen Gemeinschaft der juristischen Fachkollegen ein. Über sein Verhältnis zu Carl Schmitt schrieb er[10]:

“Auch bemerke ich, dass der im zweiten Brief des Herrn L. erwähnte Staatsrat Carl Schmitt mir allerdings wissenschaftlich und persönlich mehrere Jahre nahe stand, dann aber seit 1934 diese Beziehungen wegen seiner damaligen und folgenden politischen Stellungnahme gegen mich bis auf ein Minimum eingeschränkt waren, was jeder Kenner der Verhältnisse weiss”.[11]

In einem parallel verfassten “persönlichen Brief” vom 11. Juli 1949 an den Generaldirektor der Max-Planck-Gesellschaft Ernst Telschow, den Bilfinger offensichtlich als Gleichgesinnten betrachtete, legte er weniger Zurückhaltung an den Tag. Wütend schrieb Bilfinger: “An und für sich verdient die z.T. etwas kindliche, im ganzen oberflächliche und schlecht informierte Kritik des L. an meiner Person vielleicht keine weitere Antwort.” Dennoch sah er sich aber zu einer persönlichen Stellungnahme berufen. Bilfinger fühlte sich nach erfolgreicher Entnazifizierung zu Unrecht politisch angegriffen und gegenüber dem Präsidium ausgerechnet von Gerhard Leibholz geschmäht, als dessen heimlichen Wohltäter – in Verkehrung des Opfernarrativs – er sich sah. Gegenüber Telschow behauptete Bilfinger, ohne Belege hierfür anzuführen, Leibholz nach Diktaturbeginn im Jahr 1933 geholfen zu haben, sodass er nicht umgehend aus seinem Professorenamt verdrängt worden war. Bilfinger verwies – wiederum ohne Belege – auf die “zahlreichen Fälle, in denen ich, z.T. unter erheblichem Risiko, Juden geholfen habe”. Dies liefere zwar, so Bilfinger, “keinen speziell wissenschaftlichen Befähigungsnachweis für einen Mann, der einige Jahre während der Weimarer Zeit und bis ins erste Halbjahr des NS-Regimes auch dem ´berüchtigten Staatsrat C[arl] Schmitt´ nahestand. Aber, dass nun gerade Leibholz ausgerechnet gegen mich den Spiess vorantragen will, kommt mir komisch vor.”[12]

Der Protest bleibt erfolglos und die Dokumente werden ad acta gelegt

Gerhard Leibholz, ab 1962 Kuratoriumsmitglied, nimmt erst nach Bilfingers Tod 1958 wieder am Institutsleben teil. Leibholz (links) mit Jochen Frowein 1970 im Institut[13]

Deutlich später, am 18. August 1949, antwortete Leibholz schließlich mit dem letzten in dieser Korrespondenz von ihm überlieferten Brief. Offensichtlich war zwischenzeitlich sein Schwager Karl‑Friedrich Bonhoeffer, Leiter des Göttinger Max-Planck-Instituts für physikalische Chemie, seitens des Präsidiums in diese Angelegenheit einbezogen worden. Karl‑Friedrich Bonhoeffer hatte Leibholz ein Schreiben Bilfingers zur Einsichtnahme vorgelegt. Es handelte sich vermutlich um das Schreiben von Bilfinger an Hahn vom 11. Juli 1949 nebst Anlagen.

Leibholz blieb jedoch bei seiner bisherigen Auffassung. Gegenüber Otto Hahn brachte er die Angelegenheit auf den Punkt:

“Ich darf noch einmal betonen, dass es sich bei unserer Diskussion nicht um die Frage gehandelt hat, wer 1943 am zweckmäßigsten mit der Leitung des Instituts hätte betraut werden sollen, sondern die zur Diskussion stehende Frage ist, ob jemand, der 1943 als Nationalsozialist mit der Leitung des Instituts betraut wurde und an den Nationalsozialismus bis 1945 geglaubt hat, im Jahre 1949 mit der Leitung des Instituts hätte wieder betraut werden sollen. Alles[,] was ich seit meinem ersten Schreiben in dieser Angelegenheit gehört habe, bestätigt nur, dass es sich bei dieser Entscheidung der Planck-Gesellschaft um eine sachlich-politische Fehlentscheidung handelt. Dies ist im übrigen nicht nur meine persönliche Meinung, sondern die der meisten meiner Fachkollegen.”[14]

Auch wenn sich bei Leibholz wohl spätestens im August 1949 die Erkenntnis durchgesetzt haben dürfte, dass die Entscheidung für Bilfinger nicht mehr rückgängig zu machen war, deutete er am Ende der Auseinandersetzung am 18. August 1949 mit düsterem Unterton hinsichtlich des neu gegründeten Heidelberger Instituts Hahn gegenüber “Folgerungen schwerwiegender, allgemeinerer Art”[15] an, falls an der Personalie Bilfinger festgehalten werden sollte.

Dieser letzte Brief Leibholz´ wurde Bilfinger, so lässt es sich aufgrund der Quellenlage rekonstruieren, zugänglich gemacht. In einem Gespräch kurz vor Verfassen eines neuerlichen Schreibens Bilfingers an Telschow am 19. September 1949 hatte ihn Telschow gefragt, so Bilfinger, “ob es tunlich erscheine, Herrn Leibholz zu einer mündlichen Rücksprache mit dem Herrn Präsidenten [Otto Hahn] einzuladen”[16]. Bilfinger, der offenkundig in dieser Angelegenheit nichts mehr zu befürchten hatte und entsprechend selbstbewusst‑herablassend auftrat, antwortete Telschow nunmehr mit Blick auf ein solches Gespräch, dass es ihm persönlich nicht sicher erscheine, ob der wenig einsichtige und in dieser Angelegenheit nur stark eingeschränkt einsichtsfähige Leibholz “sich gütlich dahin belehren lässt, dass sein Standpunkt irrig und dass ein Eingehen auf seine Anregung nicht möglich” sei. Jedoch sei es auch nicht von vornherein auszuschließen, dass Leibholz im Verlauf eines solchen Gesprächs “nicht doch nachdenklich wird und sich noch einmal gründlich überlegt, ob seine Démarche hinreichend schlüssig begründet und real gedacht ist. Es wäre möglich, dass Herr L. sich durch die Tatsache seines Empfangs und seiner Anhörung durch den Herrn Präsidenten etwas beruhigen könnte.” Es sei somit erwägenswert, Leibholz zu einer Unterhaltung mit dem Präsidenten einzuladen, so Bilfinger, “damit alles geschehen ist, um ihm zu zeigen, dass man seine Vorstellungen angehört hat mit dem Bemühen, ihn und seine Gefühle zu verstehen und ihn nunmehr auch mündlich über den diesseitigen Standpunkt kurz zu informieren”.[17]

Als einige Jahre später eine mögliche Berufung von Gerhard Leibholz ans Heidelberger Institut im Raume stand, reagierte Bilfinger noch aggressiver. Unter Verweis auf die ältere Korrespondenz spitzte er seine Position brieflich am 12. Januar 1952 mit dem Hinweis darauf zu, dass er “das Vertrauen, unter den heutigen Verhältnissen oder in Zukunft mit Leibholz erspriesslich zusammenzuarbeiten, nicht aufbringen [könne]. Daher muss ich Ihnen schon jetzt erklären, dass ich der eventuellen Berufung des Herrn Leibholz mit aller Entschiedenheit widerspreche, und zwar auch für alle weitere Zukunft vor einer solchen Berufung warne.”[18]

Fazit

Gerhard Leibholz (rechts) bei der Kuratoriumssitzung am 24. April 1970, mit Helmut Strebel, Günter Jaenicke, Clemens von Velsen und Fritz Münch (von links nach rechts)[19]

Es lässt sich nicht mit letzter Sicherheit feststellen, ob Leibholz unter Verkennung der realen Gegebenheiten, vielleicht in Überschätzung seines persönlichen Ansehens und seiner Möglichkeiten zur Einflussnahme in dieser Angelegenheit, tatsächlich eine Revision der fraglichen Personalentscheidung für Carl Bilfinger für möglich gehalten hat. Oder ob es sich hier, wie es Leibholz wohl schon selbst erkannte, um einen Akt seines persönlichen, im Grunde ohnmächtigen Protests gegen diese personelle Fehlentscheidung handelte. Es war jedoch Leibholz´ Bestreben, wenn schon nicht öffentlich und in direkter Konfrontation, jedoch seinen Einspruch gegen diese Ernennung zumindest unmissverständlich deutlich schriftlich niedergelegt zu haben und in den Akten der MPG für spätere Zeiten aufbewahrt zu finden.

Bilfinger, trotz aller Verärgerung über Leibholz, konnte sich von vornherein sicher sein, dass die für ihn unerfreuliche Angelegenheit – bei entsprechend diskreter Behandlung – bald im Sande verlaufen würde. Dieses Interesse teilte er, wenn auch teilweise anders motiviert, mit dem Präsidium der MPG. Besonders erhellend sind in diesem Zusammenhang die Briefe von Bilfinger an Telschow, in denen erkennbar wird, wie Bilfinger und Telschow tatsächlich dachten. Antisemitische Klischees vom ‚jüdischen Emigranten‘ im ‚Feindstaat‘ Großbritannien, dem in seinem (Rache-)‘Eifer‘ gegen Deutschland – geladen mit Ressentiments gegenüber dem früheren nationalsozialistischen Kriegsgegner – jedwede realistische Einsichtsfähigkeit abgesprochen werden müsse, scheinen deutlich durch. Es ist bezeichnend und vor dem Hintergrund der eigenen Verstrickung in die NS‑Diktatur kaum überraschend, dass für das Leid der NS‑Opfer keine Worte der Anteilnahme oder der kritischen Selbstreflexion, gar der Reue, gefunden werden. Im Kern halten Bilfinger wie Telschow unverändert an ihren früheren Ansichten aus der NS‑Zeit fest, die sie sich jedoch nicht offen zu artikulieren trauen. Bilfinger stilisiert sich gegenüber dem Präsidium sogar – fast zynisch ­– in Umkehrung der tatsächlichen Verhältnisse zum unschuldigen Opfer eines niederträchtigen Angriffs auf seine Person von außen durch den deutlich jüngeren, ihm angeblich zur Dankbarkeit verpflichteten, jüdischen Emigranten aus Großbritannien und findet zumindest bei Telschow damit offenbar Gehör. Die heikle Angelegenheit sollte aus dieser Sicht möglichst schnell und geräuschlos aus der Welt geschaffen werden. Leibholz war in dieser Situation klug beraten, unter den damals herrschenden Bedingungen die Angelegenheit nicht weiter öffentlich zu skandalisieren. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte jede andere Vorgehensweise damals ihr Ziel verfehlt oder womöglich gar die gegenteilige Wirkung provoziert.

Am 18. August 1949 schrieb Leibholz in seinem letzten bekannten Brief in diesem Kontext hierzu seinen Standpunkt in dieser Angelegenheit zusammenfassend:

“Ich fühle mich frei von allen Ressentiments, obwohl wir [Leibholz´ Ehefrau Sabine Leibholz-Bonhoeffer und Gerhard Leibholz selbst] 5 Geschwister unter den Nazis auf die grausamste Weise verloren haben, – auch, wie ich ausdrücklich betonen möchte, gegenüber Herrn Bilfinger. Aber es gibt gewisse Dinge, die einfach eine sachlich politische Unmöglichkeit sind. Wenn auch die meisten Wohlgesinnten schweigend und achselzuckend heute solche Dinge hinnehmen, so lege ich meinerseits Wert darauf, ´on record´ niederzulegen, dass ich gegen die Entscheidung der Planckgesellschaft protestiert habe.”[20]

Damit galt die Angelegenheit offiziell als erledigt und der ´Vorgang Leibholz´, der in Wahrheit ein ´Vorgang Bilfinger´ war, wurde im Wortsinn zu den Akten der MPG gelegt.

[1] Die folgende Literatur wurde vor allem für das Verfassen dieses Blogbeitrags herangezogen: Felix Lange, Carl Bilfingers Entnazifizierung und die Entscheidung für Heidelberg. Die Gründungsgeschichte des völkerrechtlichen Max-Planck-Instituts nach dem Zweiten Weltkrieg, ZaöRV 74 (2014), 697-731; Felix Lange, Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption. Hermann Mosler als Wegbereiter der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft nach 1945, Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Bd. 262, Berlin: Springer 2017; Werner Heun, Leben und Werk verfolgter Juristen – Gerhard Leibholz (1901-1982), in: Eva Schumann (Hrsg.), Kontinuitäten und Zäsuren. Rechtswissenschaft und Justiz im ´Dritten Reich´ und in der Nachkriegszeit, Göttingen: Wallstein 2008, 301-326. Sabine Leibholz-Bonhoeffer, Vergangen, erlebt, überwunden: Schicksale der Familie Bonhoeffer, 2. Aufl., Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn, 1977.

[2] Foto: MPG Archiv.

[3] Felix Lange, Carl Bilfingers Entnazifizierung und die Entscheidung für Heidelberg. Die Gründungsgeschichte des völkerrechtlichen Max-Planck-Instituts nach dem Zweiten Weltkrieg, ZaöRV 74 (2014), 697-731; Felix Lange, Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption. Hermann Mosler als Wegbereiter der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft nach 1945, Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Bd. 262, Berlin: Springer 2017.

[4] Foto: BArch, B 145 Bild-F023765-0002 / Engelbert Reinecke.

[5] Schreiben von Gerhard Leibholz an Otto Hahn, datiert 27. Juni 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 586.

[6] Schreiben von Otto Hahn an Gerhard Leibholz, datiert 30.Juni 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 587.

[7] Schreiben von Gerhard Leibholz an Otto Hahn, datiert 3.Juli 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 588.

[8] Schreiben von Gerhard Leibholz an Otto Hahn, datiert 3.Juli 1949 (siehe Fn. 6).

[9] Foto: MPIL.

[10] Über das Verhältnis von Carl Bilfinger und Carl Schmitt, siehe Reinhard Mehring, Vom Berliner Schloss zur Heidelberger „Zweigstelle“. Carl Bilfingers politische Biographie und seine strategischen Entscheidungen von 1944, MPIL100, 9. Februar 2024.

[11] Schreiben von Carl Bilfinger an Otto Hahn, datiert 10. Juli 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 589.

[12] Schreiben von Carl Bilfinger an Ernst Telschow, datiert 11. Juli 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 596.

[13] Foto: MPIL.

[14] Schreiben von Gerhard Leibholz an Otto Hahn, datiert 18. August 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 597.

[15] Schreiben von Gerhard Leibholz an Otto Hahn, datiert 18. August 1949 (siehe Fn. 11).

[16] Schreiben von Carl Bilfinger an Ernst Telschow, datiert 19. September 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 598.

[17] Schreiben von Carl Bilfinger an Ernst Telschow, datiert 19. September 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 598.

[18] Schreiben von Carl Bilfinger an [Boris] Rajewsk[y], datiert 12. Januar 1952, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 603/604.

[19] Foto: MPIL.

[20] Schreiben von Gerhard Leibholz an Otto Hahn, datiert 18. August 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 597.

Suggested Citation:

Johannes Mikuteit, “Einfach eine sachlich politische Unmöglichkeit“. Die Protestation von Gerhard Leibholz gegen die Ernennung von Carl Bilfinger zum Gründungsdirektor des MPIL, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240408-140804-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

English

Gerhard Leibholz’s Protest Against the Appointment of Carl Bilfinger as Founding Director of the MPIL

On 27 June 1949, just a few weeks after the promulgation of the Grundgesetz (Basic Law) on 23 May of the same year, the legal scholar and former professor in Göttingen Gerhard Leibholz (1901‑1982) wrote to the President of the Max Planck Society (Max-Planck-Gesellschaft, MPG), Otto Hahn. [1] The MPG had been founded in the previous year as successor organisation to the Kaiser Wilhelm Society, of which Leibholz had been a member from 1926 to 1929 as an employee of the Kaiser Wilhelm Institute (KWI) for Comparative Public Law and International Law in Berlin. At his young age, Leibholz already had a successful academic career – from 1929 he had been a professor at the University of Greifswald and from 1931 at the University of Göttingen. However, the son of a Berlin entrepreneur family, who was baptised as a protestant, was persecuted due to his Jewish origins under the National Socialist dictatorship, which put an end to his career in Germany. Leibholz was forced to retire in 1935 at the age of 34 and had to emigrate with his young family in 1938.

The Founding Director Carl Bilfinger (1879-1958)

Carl Bilfinger, mid 1950s[2]

Legal scholar Carl Bilfinger (1879-1958), on the other hand, had a completely different biography: The now seventy-year-old professor of Public Law and International Law, first in Halle, later in Heidelberg and finally, from 1943 to 1945, in Berlin, who had become director of the KWI for Comparative Public Law and International Law as successor to his cousin Viktor Bruns, made a surprising new start in 1949. In the Soviet occupied zone, Bilfinger, as a National Socialist, had lost his offices and functions in Berlin soon after the German defeat in 1945. However, he had continued to live in Heidelberg during his employment in Berlin. As a result, Bilfinger had been living in the US occupation zone since 1945 and was successfully denazified as a “follower” (“Mitläufer”) in 1948. In 1949, as a reappointed professor at Heidelberg University and director of the newly founded Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law (MPIL) in Heidelberg, the successor to the KWI in Berlin, Bilfinger was thus at the beginning of a second career at his (south)west German place of residence.

Due to his political past, his appointment as founding director of the Heidelberg Institute was by no means predetermined. The lawyer and historian Felix Lange has traced the denazification of the former NSDAP member in detail in an essay and his book “Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption“.[3]

After the National Socialist dictatorship ended, Bilfinger himself had by no means endeavoured to continue his career under the new circumstances. The fundamentally changed conditions seemed to rule this out anyway. However, when he was chosen as the founding director of the Heidelberg Institute of International Law, Bilfinger stubbornly defended his newly won position, free of any critical self-reflection on his role during the previous Nazi dictatorship, of which he had been a supporter.

Gerhard Leibholz’s Protest Note of 1949

Supreme Court Justice Gerhard Leibholz, 1966[4]

When the President of the MPG, Otto Hahn, received Gerhard Leibholz’s brief protest note against Bilfinger’s appointment of 27 June 1949, the decision for Bilfinger was already irreversible. Nevertheless, the letter was controversial. Leibholz and Hahn appear to have exchanged views on the matter beforehand. Hahn replied to Leibholz just three days later. The Executive Board of the MPG was obviously trying to be loyal to its own institution and the newly appointed director Bilfinger on the one hand, and on the other to justify the already binding decision as convincingly as possible to the renowned and, in Germany as well as Great Britain, very well-connected legal scholar Leibholz. The latter not least against the background of the persecution of Leibholz and his family by the Nazi dictatorship. One of Gerhard Leibholz’s brothers-in-law was theologist and member of the resistance Dietrich Bonhoeffer.

For Leibholz, the appointment of Bilfinger as the new director was simply the scandal that this appointment did in fact represent, and which had taken not only Leibholz by surprise. He himself was about to resume his academic career in Germany and looked at the developments from his own particular perspective. In his letters, he openly expressed his lack of understanding, his dismay and consternation, but above all his concern for the future. On 27 June 1949, he summarized his cause by saying he felt obliged to voice his concern,

“that within my department of the Max Planck Society in particular, there have been recent appointments that have – frankly – affected me very much […]. I am thinking in particular of Mr Bilfinger, who was entrusted with the management of the Institute for Comparative Public Law by the Brown House [The headquarters of the National Socialist German Workers’ Party (NSDAP) in Munich] at a time when National Socialism was celebrating its orgies and who, as far as I know, was not even reactivated by the German universities. Judging by the composition of the Senate, whose political and professional qualifications are not in doubt according to your statements, it must not have been in possession of sufficient information. In my opinion, an institute such as that of Comparative Public Law and International Law, at which I myself once worked for several years before 1933 and which today would be in a position to in the course of rebuilding [Germany] form an important bridge to other countries, should have been given as a director a colleague who is not as politically charged and who furthermore has certain reputation – also abroad.”[5]

In his timely reply of 30 June 1949, Otto Hahn pointed out “that Professor [Viktor] Bruns himself had requested Professor Bilfinger as his successor. The Scientific Council of the Kaiser Wilhelm Society later duly appointed Professor Bilfinger as director without any influence from political authorities.” Thus, in the opinion of the time, “the best scientist in the field” was appointed. Regarding the most recent development, Hahn, attempting to justify the decision, wrote: “In the same way, the reappointment of Mr Bilfinger was made by a committee that did not include any former National Socialists or persons associated with the party. This election was expressly approved by our Senate, which includes numerous opponents of the National Socialist regime.” In a politically placating fashion, he continued: “I am aware that Professor Bilfinger was a party member, and he has never denied it. However, I believe that one cannot conclude from this that his academic qualifications are impaired.”[6]

Leibholz replied on 3 July 1949 that he did not blame Bilfinger for his party membership,

“but the fact that for many years he placed himself with inner verve and conviction at the disposal of National Socialism (as a friend of the notorious State Councillor C[arl] Schmitt) and worked to achieve its goals, is in my opinion, however, sufficient to conclude that, in a time that is supposed to usher in a new era, he should not be entrusted with the management of such an important institute – apart from the fact that […] the best scientist in the field in 1943 is, for obvious reasons, not identical with the actual best scientist in 1946 seq.”.[7]

According to Leibholz, there obviously had to be a “serious misunderstanding”, insofar as Bruns’ personal (succession-)wish had actually contributed significantly to Bilfinger’s earlier appointment. According to Leibholz, Bruns’ proposal could “after all, only be explained by the circumstances of the time, which only allowed a choice between a relatively moderate and a radical National Socialist”. Leibholz concluded: “Accordingly, there is not the slightest doubt in my mind that Mr Bruns, if he had been called upon after 1945 to suggest names for the institute, would have mentioned completely different names, even though he was connected to Mr Bilfinger through family ties.”[8]

The Reaction of Founding Director Carl Bilfinger

Carl Bilfinger on 24 July 1953 at the cornerstone ceremony of the new institute building. His ceremonial dictum translates to: “To the continuation of culture, of which law is only a part.” The same day, he had been awarded with the Federal Cross of Merit (Bundesverdienstkreuz).[9]

In this situation, Otto Hahn sought a dialogue with Bilfinger himself, who then wrote to him on 10 July 1949. To his letter, Bilfinger enclosed copies of various materials in his defence, some of which came from his denazification proceedings, including positive comments about him from renowned colleagues such as Eduard Wahl, Heinrich Triepel and Gerhard Anschütz. According to Bilfinger, Triepel in particular had been instrumental in ensuring that he had succeeded Bruns in 1943. Furthermore, Bilfinger described Leibholz’s statements on academic “reactivations” in post-war Germany as “misleading” and, in a longer section, detailed his contacts and reputation in the international community of legal colleagues. On his relationship with Carl Schmitt, he wrote[10]:

“I also note that I was in close contact academically and personally with the State Councillor Carl Schmitt mentioned in the second letter by Mr Lfor several years, but that since 1934 these relations have been reduced to a minimum because of his political statements against me then and subsequently, as anyone familiar with the circumstances knows.”[11]

In a parallel “personal letter”, dated 11 July 1949, to the Director General of the MPG, Ernst Telschow, whom Bilfinger obviously regarded as like-minded, he showed less restraint. Angrily, he wrote: “In and of itself, the criticism of my person by L, which is in part somewhat childish, overall superficial and ill-informed, perhaps deserves no further response.” Nevertheless, he felt compelled to make a personal statement. After his successful denazification, Bilfinger felt unjustly politically attacked and vilified vis-à-vis the Executive Board, by Gerhard Leibholz of all people, as whose secret benefactor – in a reversal of the victim narrative – he saw himself. In his letter to Telschow, Bilfinger claimed, without providing any evidence, that he had helped Leibholz after the National Socialists’ rise to power in 1933 to not be ousted from his professorship immediately. Bilfinger referred – again, without providing evidence – to the “numerous cases in which I helped Jews, in some cases at a considerable risk “. According to Bilfinger, this did not provide “any special scientific proof of qualification for a man who was also close to the ‘notorious State Councillor C[arl] Schmitt’ for several years during the Weimar period and into the first half of the National Socialist regime. But it seems strange to me that Leibholz of all people should now want to crusade against me.”[12]

The protest Remains Unsuccessful and the Documents are Shelved

Gerhard Leibholz, a member of the curatorium from 1962, became a part of institute life again only after Carl Bilfinger had died in 1958. Leibholz (left) with Jochen Frowein at the institute, 1970.[13]

A considerable time later, on 18 August 1949, Leibholz finally replied with his last letter that has survived from this correspondence. Clearly, in the meantime, his brother-in-law Karl‑Friedrich Bonhoeffer, director of the Max Planck Institute for Physical Chemistry in Göttingen, had been involved in this matter by the Executive Board. Karl‑Friedrich Bonhoeffer had made one of Bilfinger’s letters available to Leibholz. Presumably, it was the letter to Hahn dated 11 July 1949, including attachments.

Leibholz however maintained his previous position. In a letter to Otto Hahn he pointed out:

“I may emphasise once again that our discussion was not about the question of who should most appropriately have been entrusted with the management of the Institute in 1943, but the question under discussion is whether someone who was entrusted with the management of the Institute as a National Socialist in 1943 and who believed in National Socialism until 1945, should have again been entrusted with the management of the Institute in 1949. Everything I have heard since my first letter on this matter only confirms that this decision by the Planck Society was a material-political mistake. Incidentally, this is not just my personal opinion, but that of most of my professional colleagues.”[14]

Even though Leibholz must have realised by August 1949 that the decision in favour of Bilfinger could not be reversed, at the end of the dispute  on 18 August 1949, he, in a gloomy undertone, hinted to Hahn with regard to the newly founded Heidelberg Institute about “conclusions of a more serious, more general nature”[15] if the personnel decision regarding Bilfinger were to be upheld.

This last letter from Leibholz was made available to Bilfinger, as can be reconstructed from the sources. In a conversation shortly before Bilfinger wrote another letter to Telschow on 19 September 1949, Telschow had asked him, according to Bilfinger, “whether it would seem expedient to invite Mr Leibholz to a verbal consultation with the President [Otto Hahn]”[16] . Bilfinger, who clearly did not have anything to fear in this matter anymore and acted in a correspondingly confident and condescending manner, now replied to Telschow regarding such a conversation that it did not seem certain to him personally whether Leibholz, who, in his view was hardly perceptive and only capable of a very limited apprehension of this matter, “could be amicably instructed that his point of view is misguided and that it was not possible to accept his suggestion”. However, Bilfinger thought it not entirely inconceivable that Leibniz in the course of such a conversation “might after all become pensive and thoroughly reconsider whether his démarche is sufficiently well-founded and realistically conceived. It is possible that Mr Lcould be somewhat calmed down by the fact that of his reception and hearing by the President.” It was therefore worth considering to invite Leibholz to a meeting with the President, according to Bilfinger, “so that everything has been done to show him that his ideas have been listened to in an effort to understand him and his feelings and to briefly inform him, also in a verbal manner, about this side’s position”.[17]

A few years later, when a possible appointment of Gerhard Leibholz to the Heidelberg Institute came up, Bilfinger reacted even more aggressively. Referring to the earlier correspondence, he made a strong point in a letter of 12 January 1952, stating that he could not “muster up the confidence in being able to work together with Leibholz successfully under the current circumstances or in the future. I must therefore, already at this point, declare to you that I decisively object to the possible appointment of Mr Leibholz and also warn against such an appointment at any point in the future.”[18]

Conclusion

Gerhard Leibholz (right) at the curatorium meeting on 24 April 1970, with Helmut Strebel, Günter Jaenicke, Clemens von Velsen and Fritz Münch (from left to right)[19]

It is not possible to determine with absolute certainty whether Leibholz, failing to judge the situation correctly, perhaps overestimating his personal reputation and his ability to exert influence in this matter, actually thought it possible to revise the decision in favour of the appointment of Carl Bilfinger. Or whether, as Leibholz himself probably recognised, this was an act of his personal, essentially powerless, protest against this misguided personnel decision. However, it was Leibholz’s endeavour to have his objection to this appointment, even if not made publicly and in direct confrontation, at least set down clearly in writing and preserved in the files of the MPG for the future.

Bilfinger, despite his irritation with Leibholz, could be sure from the outset that this unpleasant matter would soon fizzle out – if handled with the appropriate discretion. He shared an interest in that outcome, albeit for partly different reasons, with the MPG’s Executive Board. The letters from Bilfinger to Telschow are particularly illuminating in this context, as they reveal how Bilfinger and Telschow really thought. Shining trough are antisemitic clichés of the ‘Jewish emigrant’ in the ‘enemy state’ of Great Britain, who in his (revenge) ‘zeal’ against Germany – charged with resentment towards the former National Socialist war opponent – is void of any ability to have a realistic view on the situation. It is telling and, against the background of their own involvement in the National Socialist dictatorship, hardly surprising that no words of sympathy for the suffering of the victims of the Third Reich or of critical self-reflection, let alone remorse, are found. In essence, Bilfinger and Telschow continue to cling to their old views from the Third Reich, which they do not dare to articulate openly, however. Towards the Executive Board, Bilfinger even painted himself – almost cynically – in a reversal of the actual situation, as the innocent victim of a vile attack on his person from the outside by the much younger Jewish emigrant from Great Britain, who was supposedly obliged to show him gratitude. At least in Telschow, his narrative apparently found a sympathetic ear. The delicate matter was to be cleared up as quickly and quietly as possible, from this point of view. Under these circumstances and the prevailing conditions at the time, Leibholz was well advised to not further scandalise the matter publicly. Very likely, any other approach would have been unsuccessful or would possibly even provoked the opposite effect.

On 18 August 1949, Leibholz summarised his position on the matter in his last known letter in this context:

“I feel free of all resentment, although we [Leibholz’s wife Sabine Leibholz-Bonhoeffer and Gerhard Leibholz himself] lost 5 siblings under the Nazis in the cruellest way – including, I would like to expressly emphasise, to Mr Bilfinger. But there are certain things that are simply a material political impossibility. Even if most well-meaning people today accept such things silent and shrugging, I, for my part, make a point of putting it on record that I protested against the Planck Society’s decision.” [20]

With that, the matter was thus officially considered closed and the ‘Leibholz affair’, which was in reality a ‘Bilfinger affair’, was, literally, shelved at the MPG.

 

Translation from the German original: Sarah Gebel

[1] The following literature was consulted primarily for the writing of this blog post: Felix Lange, Carl Bilfingers Entnazifizierung und die Entscheidung für Heidelberg. Die Gründungsgeschichte des völkerrechtlichen Max-Planck-Instituts nach dem Zweiten Weltkrieg, HJIL 74 (2014), 697-731; Felix Lange, Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption. Hermann Mosler als Wegbereiter der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft nach 1945, Contributions on Comparative Public Law and International Law, vol. 262, Berlin: Springer 2017; Werner Heun, Leben und Werk verfolgter Juristen – Gerhard Leibholz (1901-1982), in: Eva Schumann (ed.), Kontinuitäten und Zäsuren. Rechtswissenschaft und Justiz im ´Dritten Reich´ und in der Nachkriegszeit, Göttingen: Wallstein 2008, 301-326. Sabine Leibholz-Bonhoeffer, Vergangen, erlebt, überwunden: Schicksale der Familie Bonhoeffer, 2. ed., Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn 1977.

[2] Photo: MPG Archive.

[3] Felix Lange, Carl Bilfingers Entnazifizierung und die Entscheidung für Heidelberg. Die Gründungsgeschichte des völkerrechtlichen Max-Planck-Instituts nach dem Zweiten Weltkrieg, HJIL 74 (2014), 697-731; Felix Lange, Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption. Hermann Mosler als Wegbereiter der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft nach 1945, Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol. 262, Berlin: Springer 2017.

[4] Photo: BArch, B 145 Bild-F023765-0002 / Engelbert Reinecke.

[5] Letter from Gerhard Leibholz to Otto Hahn, dated 27 June 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 586, 1. This and all following quotations have been translated by the editor.

[6] Letter from Otto Hahn to Gerhard Leibholz, dated 30 June 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, 587, 2.

[7] Letter from Gerhard Leibholz to Otto Hahn, dated 3 July 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 588, 3.

[8] Letter from Gerhard Leibholz to Otto Hahn, dated 3 July 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 588, 3.

[9] Photo: MPIL.

[10] On the relationship of Bilfinger and Schmitt, see Reinhard Mehring, Vom Berliner Schloss zur Heidelberger „Zweigstelle“. Carl Bilfingers politische Biographie und seine strategischen Entscheidungen von 1944, MPIL100, 9 Februar 2024.

[11] Letter from Carl Bilfinger to Otto Hahn, dated 10 July 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 589, 4.

[12] Letter from Carl Bilfinger to Ernst Telschow, dated 11 July 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 596, 11.

[13] Photo: MPIL.

[14] Letter from Gerhard Leibholz to Otto Hahn, dated 18 August 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 597, 12.

[15] Letter from Gerhard Leibholz to Otto Hahn, dated 18 August 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 597, 12.

[16] Letter from Carl Bilfinger to Ernst Telschow, dated 19 September 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 598, 13.

[17] Letter from Carl Bilfinger to Ernst Telschow, dated 19 September 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 598, 13.

[18] Letter from Carl Bilfinger to [Boris] Rajewsk[y], dated 12 January 1952, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 603.

[19] Photo: MPIL.

[20] Letter from Gerhard Leibholz to Otto Hahn, dated 18 August 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 597, 12.

Suggested Citation:

Johannes Mikuteit, „Simply a material political impossibility“: Gerhard Leibholz’s Protest Against the Appointment of Carl Bilfinger as Founding Director of the MPIL, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240408-140943-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

Bibliothekar der ersten Stunde: Curt Blass

Die Institutsbibliothek im Berliner Schloss 1931 (Bild: Ullstein Foto)

Es ist recht außergewöhnlich, dass das Andenken eines Mannes, der im Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht während fast zwei Jahrzehnten als Bibliothekar, als Leiter der inneren Verwaltung und als langfristiger Vertreter des Institutsdirektors tätig war und der erst vor rund 50 Jahren gestorben ist, sich im heutigen Max‑Planck‑Institut (MPIL) derart verdunkelt hat, dass ihn nur wenige Personen kennen und Berichte über ihn nur schwer zu finden sind.

Herkunft und Ausbildung

Curt Blass (undatiert)[1]

Robert Curt Blass (1881‑1972) wurde in Leipzig als Sohn des späteren Geheimen Sanitätsrats Wilhelm Conrad Blass geboren. Da Wilhelm Conrad Blass Sohn eines gebürtigen Schweizers war, verfügte Curt Blass neben der deutschen auch über die Schweizer Staatsbürgerschaft. In Leipzig besuchte er die Bürgerschule und die Thomasschule. Nach dem Abitur diente er sein Militärjahr 1902/1903 in Dresden ab und wurde nach den erforderlichen Übungen zum Leutnant der Reserve befördert. Danach studierte er Rechtswissenschaft, zunächst ein Semester in Genf, anschließend in München und Leipzig. Im Jahre 1906 legte er das Referendarexamen ab und ein Jahr später erlangte er die Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig mit einer Dissertation über ,,Die Begründung des Verlagsrechts“. Von 1906 bis zum Sommer 1909 folgte die Referendarzeit im juristischen Vorbereitungsdienst. Die bibliothekarische Bahn betrat Curt Blass Ende des Jahres 1912 als Volontär bei der Universitätsbibliothek Leipzig. Am 1. Mai 1914 übernahm er eine neu eingerichtete Bibliothekarsstelle an der Ratsbibliothek in Dresden. Der Weltkrieg unterbrach seinen bürgerlichen Berufsweg. Im August 1914 rückte er als Leutnant eines Zuges aus – nach dem Waffenstillstand führte er, ausgezeichnet mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse und anderen militärischen Orden, als Kommandeur ein Regiment von der Westfront zurück. Bereits im September 1917 für das Ende seiner Soldatenzeit als Hilfsbeamter in der Bibliothek des Reichsgerichts bestimmt, konnte er die Stelle im Dezember 1918 in Leipzig antreten. Als zuletzt Eingetretenen entließ man ihn dort im Jahre 1926 wegen Sparmaßnahmen. Den Wechsel auf eine Stelle beim Reichspatentamt lehnte er ab. Stattdessen nahm er die Einladung seines Studienfreundes Viktor Bruns an, die Bibliothek des von Bruns geführten, kürzlich gegründeten Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht aufzubauen und zu leiten. Blass und Bruns hatten sich wohl 1906 kennen gelernt, als Bruns zwei Semester in Leipzig studierte. Am 1. Oktober 1926 begann Blass seine Arbeit im Berliner Schloss.

Mit Hilfe seines Schwiegervaters, des wohlhabenden Schweizer Papierfabrikanten Oscar Miller (1862-1934), kaufte Blass ein Anwesen in schönster Lage in Berlin‑Schlachtensee, Am Schlachtensee 136, wo er bis 1945 wohnte. Das Haus von Viktor Bruns in Berlin‑Zehlendorf‑West, Sven‑Hedin‑Straße 19, lag eine S‑Bahn‑Station und zwei lange Fußwege entfernt. Am 10. April 1945 verließ Curt Blass Berlin und zog in die Schweiz, wo auch seine Frau familiäre Wurzeln hatte. In Zürich‑Witikon, Lehfrauenweg 1, gründete er einen bescheidenen neuen Hausstand und fand anfangs noch kurze bibliothekarische Beschäftigungen. Er starb im Jahre 1972 im Alter von 90 Jahren.

Künstlerische Neigungen. Blass als Schriftsteller und Kunstliebhaber

Der erste Präsident der Kaiser‑Wilhelm‑Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Adolf von Harnack, hob im Jahre 1928, damals noch im Amt, den Begriff der ,,Wissenschaft“ hervor, dem die Gesellschaft zu seiner Zeit folgte. Er lautet ,,scientia pura cum arte vitaque conjugenda“ – reine Wissenschaft sei mit Kunst und Leben zu verbinden. Diesem Anspruch genügte Curt Blass bei seinem Eintritt in das Völkerrechtsinstitut in beispielhafter Weise. Wenn die ,,Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften“ durch die Aufnahme juristischer Institute die iurisprudentia als ,,scientia pura“ einordnete, verband er Wissenschaft eng mit der Kunst und seinem Leben. Das erste Studiensemester in Genf hatte dem jungen Mann aus Sachsen die Beziehungen zu den Verwandten in der Schweiz erneuert und ihm die Freundschaft mit dem Maler Cuno Amiet (1868‑1961)  gebracht, die für seine Entwicklung bedeutsam war und noch im Jahre 1955 bestand, als Curt Blass seine Autobiographie niederschrieb. Der Schweizer Amiet hatte im Jahre 1905 in der Galerie Richter in Dresden ausgestellt und war 1906 der Dresdner expressionistischen Künstlergruppe ,,Die Brücke“ beigetreten. Curt Blass war, ebenso wie sein Schwiegervater Oscar Miller, unter den ersten Passivmitgliedern der Gruppe. Die Mitgliedskarte von Curt Blass, eine kleine Radierung von Ernst Ludwig Kirchner aus dem Jahr 1908, ist veröffentlicht.[2] Amiet hat Blass auch porträtiert.[3] Die ,,Oschwander Erinnerungen“ von Curt Blass, mit denen er Amiet im Jahre 1928 aus Berlin zu dessen 60. Geburtstag gratulierte, beginnen unter der Überschrift ,,Erste Begegnung“ mit der Schilderung wie ,,an einem heißen Septembertag des Jahres 1903“ ein junger Mann (d.i. Curt Blass) mit dem Fahrrad von Zürich her nach Oschwang, dem Wohnort Amiets, fuhr.

Cuno Amiet, Curt Blass (1905), Holzschnitt[4]

Curt Blass war besonders der Dichtkunst zugetan. Nach der Referendarzeit nahm er im Sommer 1909 Urlaub von Gerichtsdienst, um sich ganz der Schriftstellerei zu widmen. Seine erste Reise führte ihn für den Winter nach Rom. In dieser Zeit entstanden, wie er berichtet, eine Reihe von Novellen und Gedichten, von denen einzelne in Zeitschriften und bibliophilen Drucken erschienen. Er beendete seine literarische Erprobung am Ende des Jahres 1912 mit dem Eintritt in die Universitätsbibliothek Leipzig. Nach 1924 begann er erneut literarisch zu schreiben. Der umfangreiche Roman ,,Die Schwestern“ blieb unveröffentlicht, ebenso spätere Erzählungen und Gedichte. Im Jahre 1944 gab seine Frau in Zürich eine kleine Auswahl seiner Gedichte heraus.[5]

Vom Reichsgericht ans KWI. Blass als Bibliothekar

Von Ende 1918 bis September 1926 arbeitete Curt Blass in der Bibliothek des Reichsgerichts in Leipzig. Sie war damals die größte und beste eigenständige juristische Bibliothek Deutschlands. Der wissenschaftliche Bibliothekar Karl Schulz (1844‑1929) hatte ihren Katalog in den Jahren 1882 und 1890 drucken lassen, nachdem er die Bibliothekssystematik erneuert hatte. Den Gruppen zum römischen und deutschen Recht ließ er eine Gruppe „M.“ zum Völkerrecht und die Gruppen „N.“ bis „Ü.“ zu dem Recht eines Staates oder den Rechten mehrerer Staaten folgen. Den zweiten Teil der Systematik begann er mit der Gruppe zu Staatswissenschaften. In der heutigen Systematik der Bibliothek des MPIL kann man eine, vielleicht durch Curt Blass vermittelte, Ähnlichkeit mit der Gliederung der Reichsgerichtsbibliothek erkennen.

Dem Bibliothekar Blass mag der hohe Anspruch der Bibliothek des Reichsgerichts, welche für qualifizierte Leser arbeitete, ihre praxisorientierte Anwendung bibliothekarischer Regeln und die wissenschaftliche Weite ihrer Erwerbungen aus- und inländischer Literatur bei seiner späteren Tätigkeit im Institut für Völkerrecht ein Maßstab, die Souveränität ihrer Bibliothekare ein Vorbild gewesen sein.

Zum 1. Oktober 1926 berief Viktor Bruns den drei Jahre älteren Curt Blass als Leiter der Bibliothek des Instituts für Völkerrecht. Wenige Wochen später übertrug er ihm auch die innere Verwaltung des Instituts, das zeitweilig mehr als 50 Mitarbeiter zählte. Bruns zeigte durch die Schaffung der Position eines Bibliotheksdirektors und ihre Besetzung mit einem berufserfahrenen Juristen und Bibliothekar, welch große Bedeutung er der Institutsbibliothek für seine wissenschaftliche Tätigkeit beimaß. Er unterschied sich hierin von Ernst Rabel, dem Leiter des fast gleichzeitig gegründeten Bruderinstituts für Privatrecht, das ebenfalls im Berliner Stadtschloss – in dem Völkerrechtsinstitut nahen Räumen – untergebracht war. Rabel hielt eine nur nebenamtliche Verwaltung seiner Bibliothek durch einen wissenschaftlichen Referenten für ausreichend und begnügte sich mit halb so vielen Bänden wie in der Bibliothek zum öffentlichen Recht standen.

Die Bibliothek des KWI als Herz des Instituts

Die Buchbinder Triemer und Nischwitz, Aufnahme um 1935[6]

Entsprechend der Konzeption von Viktor Bruns, aufgrund amtlicher Quellen die Staatenpraxis im völkerrechtlichen Bereich zu beobachten, musste es das erste Ziel des Instituts sein, das weitschichtige gedruckte Material zu sammeln und zu ordnen, das in den „zivilisierten“ Ländern in Gesetzen, Parlamentspapieren, Gerichtsentscheidungen und anderen offiziellen Publikationen, ferner in Lehrbüchern, Monographien und Zeitschriften die Summe der neuzeitlichen Entwicklung ihres nationalen öffentlichen Rechts enthält. Und ebenso musste es unternommen werden, die Quellen und Bearbeitungen des Völkerrechts möglichst umfassend bereitzustellen. Die 1920 gegründete ,,Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft“ hielt die Institutsbibliothek für förderungswürdig und ließ ihr kräftige Hilfe zuteilwerden, vor allem durch Belieferung mit der sonst schwer zugänglichen ausländischen Literatur.

Dokumente aus der Bibliothek waren eine Voraussetzung für die Veröffentlichung der laufenden dokumentarischen Reihen des Instituts. Der jährlich von Heinrich Triepel herausgegebene ,,Nouveau Recueil des Traités“ erschien seit 1925 als ,,Publication de l‘Institut de Droit Public Comparé et de Droit des Gens“. Im ersten Band der ,,Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht“ (1929) übertrifft Teil 2 mit Urkunden den Umfang des Teiles 1 mit Abhandlungen. Das ,,Handbuch der diplomatischen Korrespondenz der europäischen Staaten“ das als zweite Serie der ,,Fontes Juris Gentium“ des Instituts erschien, füllt im ersten Band (1932) 24 Seiten mit den Titeln der berücksichtigten Quellen. Seit 1936 erschienen ,,Politische Verträge“ der Nachkriegszeit, bearbeitet von Georg von Gretschaninow.

Wenn das Forschungsgebiet des Instituts die Systematik der Bibliothek bestimmt hatte, so hat umgekehrt die den Wissenschaftlern zugängliche Präsenzbibliothek die dokumentarischen Veröffentlichungen des Instituts ermöglicht, die Eigenart seiner Forschungen mitbestimmt und wohl die juristische Denkweise manches Mitarbeiters geformt. Der Leiter der Bibliothek war Curt Blass. Ebenso wie in den dreißiger Jahren keine der Institutsbibliothek in Ziel und Größe vergleichbare selbständige Bibliothek existierte, gab es auch keinen Bibliotheksleiter, dem Aufgaben mit gleicher Reichweite gestellt waren und der sie so wirksam erfüllte wie Blass. Als Blass sich 1931 auf die Stelle des Direktors der Zentralbibliothek in Zürich bewarb, rief Bruns seinen Freund und Mitarbeiter eigens zu sich nach Den Haag, wo er sich als internationaler Richter aufhielt, um ihn persönlich darum zu bitten, seine Bewerbung zurückzuziehen, da das KWI ohne Blass nicht auskäme. Blass blieb am KWI.

Im Jahre 1936 besaß die Bibliothek mehr als 90.000 Bände, ganz überwiegend ausländischer Literatur, womit wohl nur die Monographien, nicht die Zeitschriftenbände gezählt wurden. Blass selbst vermutete rückblickend, dass er einen Bücherbestand aufbauen konnte, der bald eine Viertelmillion Bände umfasste. Als Angestellte in der Bibliothek sind außer dem Leiter in den Jahren 1928 und 1936 drei Bibliothekssekretärinnen und ein Leiter der Buchbinderei genannt, im Jahre 1936 zusätzlich Cornelia Bruns als Bibliothekarin.

Bibliotheksmitarbeiterin Gertrud Heldendrung am Zettelkasten (um 1935)[7]

Der Wille von Viktor Bruns und Curt Blass zu umfassender Dokumentation des Inhalts völkerrechtlicher Veröffentlichungen aus der möglichst vollständigen Bibliothek zeigt sich auch in der Führung einer Aufsatzkartei, in welcher Aufsätze aus den von der Institutsbibliothek abonnierten Zeitschriften unter Schlagworten verzeichnet wurden, und einer Vertragskartei, die Fundstellen, Vorbehalte, Ratifikationen, Beitritte und Kündigungen von Verträgen aller Staaten aus Materialien der Bibliothek nachwies. Außerdem erleichterte ein systematisch geordnetes Zeitungsarchiv mit Ausschnitten aus Tageszeitungen den Überblick der Bibliotheksbenutzer über diplomatische Ereignisse und Behandlungen völkerrechtlicher Themen in der Öffentlichkeit.

Kriegswirren. Curt Blass als Vertreter des Institutsdirektors

Gegen Ende des Krieges fiel Curt Blass die längerfristige Vertretung des Institutsdirektors zu. Der stellvertretende Institutsdirektor Ernst Schmitz war am 25. Januar 1943, der Institutsdirektor Bruns am 18. September 1943 gestorben. Für den herzkranken Direktor hatte Blass schon zu dessen Lebzeiten zeitweise die Institutsgeschäfte geführt. Blass sprach bei der Trauerfeier für Bruns die Abschiedsworte für die Mitarbeiter des Instituts sowie für die Kaiser‑Wilhelm‑Gesellschaft und staatliche Stellen. Der neue Institutsdirektor Carl Bilfinger (1879‑1958) trat sein Amt am 1. November 1943 an. Er wohnte in Heidelberg und war nur gelegentlich in Berlin anwesend. Bilfinger hat 1946 berichtet, dass er sich zwischen April und Ende Juli 1944 in Berlin aufgehalten habe. ,,Nach den Sommerferien“ sei er wegen der anhaltenden Luftangriffe sowie seiner gesundheitlichen Verfassung dazu übergangen von Heidelberg aus zu arbeiten. Von dort hielt er die Verbindung zu Blass auch über den schon 1942 kriegsversehrten Referendar Heinz Rowedder (1919‑2006) – später Rechtsanwalt in Mannheim – aufrecht, der als Bote zwischen Neckar und Spree verkehrte. In Berlin blieb Blass der Vertreter auch des Institutsdirektors Bilfinger. Als solcher führte er mühevolle Verhandlungen, um die Bücher und einzelne Abteilungen des Instituts aus Berlin zu verlagern. Im Januar 1944 wurden die Bände der Bibliothek nach Kleisthöhe bei Strasburg, Züsedom, Schlepkow und Neuensund in der Uckermark sowie in das Schloß Blücherhof bei Waren in Mecklenburg gebracht. Den Wert der Bücher in Kleisthöhe bezifferte Blass mit 445.000 RM, in Züsedom mit 220.000 RM.

Diese Sicherheitsmaßnahme erfüllte ihren Zweck. Bei einem Bombenangriff am 4. Februar 1945 wurden der teilweise schon zerstörte Institutsbereich in den oberen Räumen des nach der Stechbahn und dem damaligen Schlossplatz hin liegenden Schlossflügels sowie die benachbarten Bibliotheksräume vernichtet. Eine Bombe traf das Zimmer von Curt Blass. Die meisten der rechtzeitig in die Provinz geretteten Bände sind bis heute erhalten geblieben. Blass verlegte die Reste des Instituts in das leerstehende Haus von Bruns, das er vorsorglich sichergestellt hatte.

Am 10. April 1945 schloss sich Curt Blass dem letzten der von der schweizerischen Botschaft organisierten Transporte an und verließ Berlin mit der Eisenbahn. Damit beendete er seine Zugehörigkeit zum Kaiser‑Wilhelm‑Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, dessen Bibliothek er über 18 Jahre geleitet und dessen Tätigkeit er mitgelenkt hatte.

Als Rentner in Zürich

Blass war im Alter von 63 Jahren aus Berlin nach Zürich gekommen. In den ersten Jahren nach seiner Ankunft erleichterten ihm kleine bibliothekarische Arbeiten dort und in Bern das Auskommen. So ordnete er in dieser Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Zentralbibliothek Zürich die von Staatsrat Paulus Usteri (1768‑1831) gesammelten Druckschriften aus der Zeit der Französischen Revolution neu. Mit den Bibliotheks- und Institutsangehörigen in Berlin und später in Heidelberg war Blass nach Kriegsende wohl wenig in Verbindung. Hauptsächlich ist ein höflicher Briefwechsel mit dem Institutsdirektor Bilfinger und anderen Institutsmitarbeitern zwischen Ende 1949 und 1951 bekannt, der im Wesentlichen die Pensionierung von Blass betrifft. In diese Zeit fällt auch eine Buchbesprechung von Blass in der Institutszeitschrift. Der im Archiv des MPIL erhaltene maschinenschriftliche Glückwunsch des Institutsdirektors Mosler zum 75. Geburtstag von Curt Blass im Jahre 1956, vielleicht der Entwurf eines Telegrammes, bleibt förmlich und beschränkt sich auf zweieinhalb Zeilen. Auf ihm ist handschriftlich und fälschlich der 70. Geburtstag als Grund der Gratulation genannt.

[1] VI. Abt., Rep. 1, Nr. KWIauslöffRechtuVölkerrecht III/43.

[2] Eberhard W. Kornfeld, Ernst Ludwig Kirchner: Nachzeichnung seines Lebens; Katalog der Sammlung von Werken von Ernst Ludwig Kirchner im Kirchner-Haus Davos; erschienen anlässlich der Ausstellung Ernst Ludwig Kirchner im Kunstmuseum von Basel vom 18. November 1979 bis 27. Januar, 1980, Bern: Kornfeld, 1979, 385 (Katalognummer 232); 22 (Abbildung der Mitgliedskarte für Passivmitglieder der ,,KG Brücke´´ für 1908, Radierung von Ernst Ludwig Kirchner 1908. Mit handschriftlichem Eintrag: C. Blass).

[3] Cuno Amiet, Dr. Curt Blass, lesend, 1905, Holzschnitt, Werkverzeichnis von Mandach 20, Probedruck in Schwarz. Provenienz Sammlung Dr. Curt Blass; Zürich; durch Erbschaft an Privatsammlung Schweiz, Ausstellung, Bern 1968, Kunstmuseum, Jubiläumsausstellung, Cuno Amiet 1868-1961, Giovanni Giacometti 1968-1933, Werke bis 1920, Kat. Nr. 129; Cuno Amiet, Kopf  Dr. Curt Blass, 1908 Farbiger Holzschnitt, 24,7×14 cm, Druckstock; 26,6×16,8 cm, Blattgröße. Werkverzeichnis von Mandach 23.

[4] National Gallery of Art, Washington.

[5] Einige literarische Veröffentlichungen von Curt Blass: Curt Blass, Gedichte, Leipzig: Privatdruck 1907; Curt Blass, Das Märchen von Käthen im Winde, Die Rheinlande 18 (1909), 414-420; Curt Blass, Kriegslese aus den Gedichten der Jahre 1914-1919, Leipzig: Selbstverlag 1919-1920; Curt Blass, Der Grund: eine Novelle, Leipzig: H. Haessel 1924; Curt Blass, Schatten hoher Wolken: Gedichte, Leipzig: Privatdruck 1925; Curt Blass, Bianca: zur Jubelfeier des Leipziger Bibliophilen-Abends am 3. Mai 1929 gestiftet, Leipzig: Poeschel und Trepte 1929; Curt Blass, Innere Melodie: Gedichte, Zürich: Schulthess 1944.

[6] VI. Abt., Rep. 1, Nr. KWIauslöffRechtuVölkerrecht III/36.

[7] VI. Abt., Rep. 1, Nr. KWIauslöffRechtuVölkerrecht III/28.

Suggested Citation:

Joachim Schwietzke, Bibliothekar der ersten Stunde. Curt Blass, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240305-123334-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

Vom Berliner Schloss zur Heidelberger „Zweigstelle“. Carl Bilfingers politische Biographie und seine strategischen Entscheidungen von 1944

In den umfangreichen Personalunterlagen zu Carl Bilfinger (1879‑1958), dem Nachfolger von Viktor Bruns in der Institutsdirektion, findet sich im Heidelberger Universitätsarchiv auch ein Ausschnitt aus der Volksgemeinschaft, dem ‘Heidelberger Beobachter‘ und erklärten ‚Kampfblatt des Nationalsozialismus‘, vom 20. Januar 1944:

„Prof. Dr. Bilfinger 65 Jahre alt

Professor Dr. Carl Bilfinger, Ordinarius des Öffentlichen Rechts an der Universität Heidelberg, feiert am morgigen Freitag seinen 65. Geburtstag. Geboren in Ulm, trat er nach kurzem Justizdienst in die württembergische Verwaltung ein und wurde hier zum Legationsrat ernannt. 1922 wandte er sich der Wissenschaft zu, habilitierte sich in Tübingen, wurde bald darauf Ordinarius in Halle, von wo er 1935 nach Heidelberg kam. Er ist Mitglied der Akademie für Deutsches Recht. Die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft hat ihm jüngst die Leitung ihres großen Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin anvertraut.

Die wissenschaftliche Arbeit Prof. Bilfingers kreiste zunächst um staatsrechtliche Probleme. Später wandte sie sich in steigendem Maße völkerrechtlichen Fragen zu. Die Aufdeckung der Zusammenhänge von Völkerrecht und Politik war ein besonderes Anliegen. Für die geistige Auseinandersetzung, die den gegenwärtigen militärischen Kampf begleitet, wurde hier durch Bloßlegung einseitig angelsächsischer Interessen in der Begriffsbildung des Völkerrechts manche wertvolle Waffe geschmiedet. Einem großen Kreis von Schülern ist das ausgebreitete juristische und historische Wissen Prof. Bilfingers Mittelpunkt geworden. Darüber hinaus erfreuen sich Fakultät und Universität jederzeit seines aus langer Verwaltungserfahrung geschöpften klugen Rates und gedenken dankbar der im Rahmen seines Prorektorats geleisteten vielfältigen Arbeit. Schwäbischer Humor, menschliche Güte und künstlerisches Empfinden runden das Bild der Persönlichkeit ab, der in Arbeit oder Gespräch zu begegnen Anregung und Gewinn ist.“[1] 

Der älteste Schmittianer. Carl Bilfinger und Carl Schmitt

Der Artikel ist erfreulich zurückhaltend formuliert und dürfte weitgehend zustimmungsfähig sein. Freilich verknappt er den Werdegang selektiv. So wird die Herkunft aus einem Pfarrhaus, als Sohn eines „Hofpredigers“, nicht erwähnt und auch die vielfältigen Verflechtungen mit württemberger Familiendynastien und Amtsadel bleiben unerwähnt. Nachdem das Auswärtige Amt des Königtums Württemberg geschlossen wurde, stieg Bilfinger vom diplomatischen Dienst in die Wissenschaft um und wurde unter der Regie von Carl Sartorius in Tübingen 1922 binnen weniger Monate mit einer einzigen Arbeit, die in zwei Teilen eingereicht wurde, promoviert und habilitiert. Die Arbeit mittleren Umfangs erschien unter dem Titel Der Einfluss der Einzelstaaten auf die Bildung des Reichswillens 1923 bei Mohr und blieb die einzige größere Monographie, die Bilfinger publizierte. In den damaligen Föderalismusdebatten vertrat sie eine vermittelnde Position, die weder die preußische noch die bayerische Sicht teilte und sich in der Gewichtung von Preußen und Deutschland zu einem „hegemonialen Föderalismus“ und Unitarismus bekannte. Auf der ersten Tagung der Staatsrechtslehrervereinigung in Jena 1924 referierte Bilfinger darüber neben Gerhard Anschütz. Dort begegnete er auch erstmals wohl Carl Schmitt, der über „Die Diktatur des Reichspräsidenten“ sprach. Umgehend im Sommersemester 1924 als Lehrstuhlvertreter für Erich Kaufmann in Bonn engagiert, verfiel er sogleich dem Charisma und der Verfassungslehre Schmitts, die er Mitte der 1920er Jahre in einigen Rezensionen rezipierte und verfassungstheoretisch wie verfassungspolitisch fortan vertrat.

Bilfinger lässt sich als der erste und älteste „Schmittianer“ bezeichnen. Niemand stand Schmitt als Kollege näher: weder Heinrich Triepel noch Rudolf Smend oder Otto Koellreutter, um von Gerhard Anschütz, Hermann Heller oder Hans Kelsen zu schweigen. Nur mit Bilfinger gab es zwischen 1924 und 1950 deshalb auch eine umfangreiche Korrespondenz über alle Systemumbrüche hinweg. Mit Bilfinger zusammen verfolgte Schmitt sein Projekt gegenrevolutionärer Diktatur und „Gleichschaltung“ der Länder. Bis in den Sommer 1934 hinein versteht Bilfinger sich als Sekundant und schickt seine Aufsätze über das politische Recht und Notrecht „dem Bahnbrecher der Diktatur / von einem Kärrner gewidmet“ an Schmitt.[2] Seinen Vortrag Verfassungsfrage und Staatsgerichtshof widmet er dem „Magister Constitutionis Germanorum“.[3] Beide sehen sich ständig, insbesondere in den Jahren 1928 bis 1933, und übernachten häufig auch wechselseitig privat in Bonn, Berlin oder Halle. Schmitt akquiriert den Vertreter eines „hegemonialen Föderalismus“ zur Apologie des „Preußenschlages“ im Prozess Preußen contra Reich vor dem Leipziger Staatsgerichtshof. Beide kooperieren dann auch nach dem 30. Januar 1933 noch bei der publizistischen Ausdeutung und nationalsozialistischen Liquidierung des „Urteils von Leipzig“, das beide als eine Zerstörung der Reichseinheit durch einen destruktiven „Parteienbundesstaat“ betrachteten, der sich der Länder als strategischer Plattformen zur Zerstörung des „Reiches“ bediene. Noch zehn Jahre steht Bilfinger eng an der Seite Schmitts. Die Korrespondenz zwischen beiden muss wenigstens 150 Briefe umfasst haben und ist leider, bis auf einige Ausnahmen, nur einseitig im Nachlass Schmitts erhalten, da ein Nachlass Bilfingers fehlt. Anders als Schmitt pflegte der fast zehn Jahre ältere, noch ganz im Wilhelminismus sozialisierte Bilfinger zwar einen deutschnationalen, strikt antiliberalen Bismarck‑Kult, stand Schmitt aber in der Völkerbundkritik, im Anti‑Amerikanismus und auch im Antisemitismus wenig bis gar nichts nach.

Der Artikel in der Volkgemeinschaft bezeichnet die seit den 1930er Jahren sich verstärkt dem Völkerrecht widmenden Schriften zutreffend als polemische „Waffe“. Bilfinger war seinem Cousin Viktor Bruns verwandtschaft‑ wie freundschaftlich eng verbunden. Nach 1933 wandte er sich verstärkt dem Völkerecht zu. Der Einfluss von Schmitts Völkerbund‑ und Völkerrechtskritik blieb aber wirksam. Bilfingers Kriegsschriften überbieten in den 1940er Jahren Schmitt sogar an Polemik.[4] 1943 publiziert er in der nationalsozialistischen Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht (ZAkDR) einen Hymnus „Zum zehnten Jahrestag der Machtübernahme“.[5] Das hat Schmitt 1943 nicht mehr getan.

Von Heidelberg nach Berlin. Carl Bilfinger als Nachfolger Bruns‘

1924 nach Halle berufen, wechselte Bilfinger zum Wintersemester 1935/36 nach Heidelberg. Dort trat er unter dem nationalsozialistischen Rektor und Staatsminister Paul Schmitthenner 1939 in den Senat ein und übernahm zum Sommersemester 1942 sogar das Amt des Prorektors, das doppelt wog, da Schmitthenner als Staatsminister oft nicht vor Ort war und die Amtsgeschäfte verstärkt auf dem Prorektor lasteten. Der Artikel der Volksgemeinschaft spricht hier nur andeutend von „Verwaltungserfahrung“. Zweifellos war Bilfinger aber positionell wie funktional ein scharfer Nationalsozialist.

„Testament“ Viktor Bruns, AMPG, PA Viktor Bruns, II. Abt., Rep. 0001A, Pag. 40.

Schmitthenner entband ihn am 22. Oktober 1943, gut einen Monat nach Bruns‘ Tod und wohl schon im Wissen um die kommende Berufung, von seiner „aufopfernden Tätigkeit während der ganzen Dauer des Krieges“ als Prorektor.[6] Am 2. Mai 1942 hatte der herzkranke Bruns  bereits testamentarisch verfügt, dass im Falle seines Ablebens als „Nachfolger in der Leitung des Instituts nur Professor Bilfinger, Graf [Berthold von] Stauffenberg oder Professor [Ulrich] Scheuner in Frage“ kämen. Die nationalsozialistischen Scharfmacher G. A. Walz, Paul Ritterbusch und auch „Staatsrat Schmitt“ schloss Bruns ausdrücklich aus. Bruns erwähnte weiter, dass er mit Ernst Telschow (1889‑1988), dem damaligen Generaldirektor und Vizepräsidenten der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KWG), der ab 1948 erneut als Generaldirektor der neugegründeten Max-Planck-Gesellschaft (MPG) wirkte, einige „Vorbesprechungen“ zur Sicherung von Mitarbeitern geführt habe. Sie waren vermutlich auch für die Wiederberufung Bilfingers wichtig. Die nähere Erwähnung Berthold von Stauffenbergs erklärt sich schon aus dessen Stellung als Mitarbeiter im Institut, während Bilfinger, als Verwandter von Bruns, nicht formal eingebunden war. Mit der Unterscheidung zwischen einer „Nachfolge in der Leitung“ und der „Erledigung der praktischen Aufgaben“ legte Bruns 1942 die Lösung einer Art Doppelspitze nahe, die für Bilfinger im Falle seiner Berufung auch einen Spagat zwischen Heidelberg und Berlin ermöglichte. Am 15. November 1943 teilte Bilfinger der Fakultät dann mit,[7] dass er zum „Nachfolger in der Direktion des Bruns’schen Instituts“ berufen sei und ein Ordinariat an der Universität erhalten solle. Seit dem 1. März 1944 ist er dann im Berliner Institut als Nachfolger von Bruns tätig und wird zum 1. April 1944 auch an die Universität berufen. Die Ernennung zieht sich allerdings hin. Ein formaler Grund ist der 65. Geburtstag: Das badische Ministerium musste zunächst feststellen, dass Bilfinger nicht zum 1. Februar 1944 entpflichtet wird.[8] Bilfinger scheint damals, vermutlich in Absprache mit Schmitthenner, aber auf Zeit zu spielen und bringt Heidelberg schon am 17. Februar als „Ausweichstelle der Direktion“[9] in Vorschlag. Die Annahme des Berliner Rufes schiebt er dilatorisch auf. Das badische Ministerium lässt sich mit der Übersendung der Personalunterlagen dann auch einige Zeit: Erst vom 24. Juli datiert die Vereidigung, erst Ende August folgt eine Gehaltsberechnung und erst am 3. Oktober 1944 schickt der Heidelberger Rektor die Empfangsbestätigung der Ernennungsurkunde ans badische Ministerium nach Straßburg, wo am 13. Oktober aber gerade die alliierten Truppen einmarschieren.

Einen guten Zwischeneindruck vermittelt ein Auszug aus einem Brief Bilfingers an den Heidelberger Dekan Hermann Krause, vom 9. März 1944,[10] mit Briefkopf des “Direktors des Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Berlin C 2, Schloß“:

„Ich bin nun seit dem 1. März hier und habe schon vieles in dem Brunsschen Institut besprochen und vorbereitet und eben dieses Amt übernommen. Mit [Wilhelm] Groh[11] und [Wolfgang] Siebert habe ich mich ebenfalls in Verbindung gesetzt und habe hier wie auch in meinem Institut den Eindruck gewonnen, dass eine Verlegung nach Heidelberg nicht durchführbar ist und dass ich auch die Abzweigung einer Ausweichstelle nach Heidelberg jedenfalls derzeit nicht in Aussicht nehmen kann. Dadurch dass die wichtigsten Bestände der völkerrechtlichen Bibliothek in die Mark Brandenburg hinaus evakuiert sind, was sich nicht rückgängig machen lässt, ferner aber auch nach den persönlichen Verhältnissen der hiesigen Referenten und sonstigen Gefolgschaftsmitgliedern kommt ganz abgesehen von technischen Schwierigkeiten (Beschaffung von Wohnungen, Transport etc.) mein anfänglicher Gedanke eines Versuchs in der Art des Heymann-Planes[12] bis auf weiteres nicht in Frage. Andererseits sind die Verhältnisse im Institut selber und hinsichtlich seiner Arbeit nach aussen hin so, dass ich nach den Osterferien schon mit Rücksicht auf das Institut mich ständig, natürlich mit gewissen Unterbrechungen, hier aufhalten müsste. Sollte sich die Kriegslage resp. die Bombenangriffe noch ganz wesentlich verschärfen, so kann das natürlich eine neue Situation herbeiführen.

In parallelem Sinne habe ich nun auch mit [Wolfgang] Siebert gesprochen, d.h. mich ausgesprochen, nachdem er den Wunsch der Fakultät dargelegt hatte. Die Berliner Universität will – und das ist zugleich ein von oben urgierter Wunsch – möglichst lange hier aushalten. / Unter diesen Umständen habe ich mich grundsätzlich zu einem Ja herbeigelassen, mit dem Vorbehalt, dass ich die Verwurzelung mit Heidelberg auch beruflich nicht aufgebe. Siebert hat mir zugesagt, dass letzteres in Form eines Lehrauftrages für mich in Heidelberg geschehen soll, ausserdem sollen wir irgend eine Art „Vormerkung“ organisieren, und zwar mit dem Ziel, dass ich, falls hier nichts mehr zu machen ist, wieder in Heidelberg arbeiten darf. Bei dem grossen Entgegenkommen, das ich bei der Fakultät und bei Ihnen persönlich mit meinen Sorgen bisher habe finden dürfen, erlaube ich mir die Bitte, mir auf diesem Wege, den ich mit Siebert vorgesehen habe, auch von dort aus entgegenkommen zu wollen; das Nähere können wir dann mündlich in Heidelberg besprechen. Jedenfalls aber wird man schon jetzt mit der Möglichkeit rechnen müssen, dass ich die normalen Vorlesungen in diesem Sommer nicht halten kann, sodass Herr Forsthof [sic!][13] die Vorlesungen über Verwaltungsgeschichte der neuen Zeit (bisher mit drei Stunden angesetzt) in diesem Fall wird übernehmen müssen.“[14]

 

„Falls hier nichts mehr zu machen ist…“ – Auch aus weiteren Quellen gewinnt man den Eindruck, dass Bilfinger schon früh auf Zeit spielte und ihm mehr an der Institutsdirektion und Transposition oder Rettung des Instituts nach Heidelberg gelegen war, als an einer Berliner Wirksamkeit. Lehrveranstaltungen hat er im Sommersemester 1944 in Berlin wohl nicht mehr regelmäßig abgehalten; zum Wintersemester 1944/45 ließ er sich nach Heidelberg beurlauben, wo er ersatzweise einen unbezahlten Lehrauftrag für Völkerrecht sowie ein Seminar übernahm, während Ernst Rudolf Huber, aus Straßburg geflohen, parallel das öffentliche Recht vertrat.[15] Der Heidelberger Rektor, Schmitthenner, bestätigte noch am 27. November, dass eine „Ausweichstelle des von Professor Dr. Bilfinger geleiteten Kaiser‑Wilhelm‑Institutes“[16] in den Räumen des Juristischen Seminars eröffnet sei, was für die spätere Translozierung Präjudizien schuf. Dazu findet sich in den Heidelberger Personalakten ein weiteres längeres Schreiben vom 8. November 1944 aus Heidelberg, das vermutlich an Schmitthenner gerichtet ist:

„Sehr verehrter Herr Kollege!

Wie ich Ihnen mündlich mitgeteilt habe, bin ich auf meine Bitte hin von meinen Verpflichtungen an der Universität Berlin mit Rücksicht auf meinen Gesundheitszustand, der mir die Berufsarbeit unter den dortigen Verhältnissen vorläufig nicht gestattet, für das Wintersemester 1944/45 beurlaubt worden. Entsprechend einer Anregung, die Sie mir namens der Fakultät geäußert haben, habe ich mich Ihnen gegenüber bereit erklärt, die zweistündige Vorlesung für Völkerrecht nebst einem vierzehntägig abzuhaltenden Seminar zur Ausfüllung der bestehenden Lücke für dieses Semester hier zu übernehmen, und ich darf anheimstellen, für mich insoweit die Erteilung eines unentgeltlichen Lehrauftrags zu erwirken.

Des weiteren stelle ich unter Bezugnahme auf unsere Besprechungen die Bitte, mir für meine vorläufig hier fortgeführte Arbeit als Leiter des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht im Einvernehmen mit dem Direktor des Juristischen Seminars geeignete Räume zur Verfügung zu stellen und mir, sowie meinen ein bis zwei Hilfskräften die Benützung der Bücherei des Seminars zu erlauben. Ich darf dazu noch bemerken, daß ich die Generaldirektion der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft davon in Kenntnis gesetzt habe, daß ich mit Rücksicht auf die in Berlin durch Fliegerschäden und Verlagerungen entstandenen Schwierigkeiten die Einrichtung einer Ausweichstelle beziehungsweise provisorischen Zweigstelle des Instituts hier in Heidelberg in Angriff genommen habe.

Mit freundlichen Grüßen und mit

Heil Hitler!

Ihr sehr ergebener

Bilfinger“ [17]

 

Ein Neubeginn? Bilfinger und die Gründung das MPIL in Heidelberg

Da ein Nachlass fehlt und zahlreiche Quellen verbrannt und vernichtet sind, sind die Motive und strategischen Überlegungen Bilfingers schwerlich genau zu rekonstruieren. Man muss ihm wohl einigen Mut oder Hazard unterstellen, dass er sich politisch mit seiner Kriegspublizistik, der Übernahme des Prorektorats und dann auch der Übernahme der Institutsleitung so exponierte. Die Verwandtschaft und Freundschaft mit Bruns erklärt allenfalls diese Übernahme der Institutsdirektion. Dass Bilfinger aber Prorektor wurde, verweist über Universitäts‑ und Beamtenethos hinaus doch wohl auf einigen Fanatismus, der auch aus den aggressiven Kriegspublikationen spricht. Man muss die strategischen Entscheidungen ein Stück weit von persönlichen Karriere‑ und Zukunftsfragen trennen: Bilfinger rechnete nach 1945 nicht mehr mit einer beruflichen Zukunft, war ja auch bereits über 65 Jahre alt. Das belegt auch die Korrespondenz mit Schmitt, die Bilfinger 1947 wieder aufnimmt und bis 1949 erneut freundschaftlich und vertrotzt führt. Es ist deshalb zu erwägen, und näher zu recherchieren, ob Bilfinger nicht in Absprachen mit den Entscheidern am Kaiser-Wilhelm-Institut oder dem Heidelberger Rektor sehr gezielt vor allem um die Rettung des Instituts bemüht war und die Annahme des Berliner Rufes mehr eine Nebenfolge oder ein Kollateralschaden des eigentlichen Anliegens war, die Bilfinger in Abstimmung mit Schmitthenner geschickt ausmanövrierte.

Carl Bilfinger bei der Grundsteinlegung des MPIL‑Neubaus, 1953[18]

Der Geburtstagsartikel der Volksgemeinschaft vermutlich von einem Insider beziehungsweise Heidelberger Kollegen verfasst, attestiert der „Persönlichkeit“ „menschliche Güte“. Loyalität und mentorschaftliche Fürsorge zeigte Bilfinger auch nach der vorübergehenden Funkstille mit Schmitt, seit 1934, in Heidelberg etwa für dessen Bonner Schüler Ernst Rudolf Huber und Karl Lohmann. Gerade nach Heidelberg berufen, bemühte er sich 1936 umgehend um eine Berufung Hubers. Als Herbert Krüger dann kam, ab 1941 aber vertreten werden musste, übernahm er Schmitts langjährigen Mitarbeiter Karl Lohmann, den Schriftleiter der ZAkDR, einen Vater dreier Kinder, auch um ihn vor dem Kriegsdienst zu bewahren und zur Habilitation zu führen, die im März 1943 erfolgte. Ein freundlicher Umgangston wurde Bilfinger als Institutsdirektor auch nach 1949 immer wieder von Mitarbeitern bescheinigt. Mit einigem strategischen Geschick hat er wohl schon vor 1945 bewusst einige Weichen und Pfade gestellt, die die Heidelberger Wiederbegründung als Max‑Planck‑Institut erleichterten und ermöglichten.

Otto Hahn und Carl Bilfinger bei der Einweihung des MPIL-Neubaus, 1954[19]

An eine bundesdeutsche Zukunft als Institutsdirektor hat er dabei weniger gedacht. Wie Felix Lange akribisch ermittelte, wurde sie erst durch mancherlei Umstände und eine geradezu unwahrscheinliche, aus heutiger Sicht gewiss falsche Einstufung als „Mitläufer“ ermöglicht. An diesen Entscheidungen waren Akteure mitbeteiligt, die Bilfinger als Kollegen, Prorektor oder Institutsdirektor kannten. Mancher hatte ein eigenes Interesse an einer Entlastung Bilfingers und dessen Wiederberufung in die Institutsleitung im März 1949. Damals war Bilfinger bereits 70 Jahre alt und gesundheitlich angeschlagen. Niemand rechnete damit, dass ihm noch starke Wirkung in Heidelberg gegeben sei. Er kam als Übergangskandidat, von dem keine neuen Impulse in der Grundlagenforschung oder Neuausrichtung auf bundesdeutsche Demokratie zu erwarten waren. Seine sichtbarste Nachkriegsleistung war der Neubau eines großen Institutsgebäudes in kurzer Zeit. Gewiss hatte seine Wiederberufung aber auch erhebliche Konsequenzen in der Personalpolitik.

Sie sorgte für fragwürdige Kontinuitäten über den Systemumbruch hinweg, die bald zu einigen Kontroversen führten. Das Institut entfaltete seit 1949, schon für Bilfingers 70. Geburtstag, deshalb auch einen anhaltenden Jubel‑ und Festbetrieb, der manche NS‑Hypotheken übertönen sollte. 1954 wurde er mit großem Pomp verabschiedet. Die dicke Festschrift, die 1954 ohne besondere Thematisierung von Bilfingers Werk erschien, wurde als vergangenheitspolitische Geste der Verleugnung des nationalsozialistischen Engagements kritisiert.

Ehrenteller der MPG für Carl Bilfinger zum Geburtstag. Unterschrieben u.a. von Otto Hahn, Max von Laue und Ernst Telschow[20]

Als Bilfinger 1958 dann verstarb, übernahm Rudolf Smend den heiklen Auftrag eines diplomatischen Nachrufes. Hermann Mosler scheute sich nicht, mit redaktionellen Bitten und Empfehlungen einzugreifen. Carl Schmitt stand hier erneut auf der anderen Seite: Er brach den Kontakt mehr oder weniger offen ab, nachdem Bilfinger als „Mitläufer“ entlastet und als Institutsdirektor bestätigt war. Von seiner alten Freundschaft und Kampfgemeinschaft mit Bilfinger sprach er nicht mehr und mied dessen Namen in allen Korrespondenzen und Gesprächen. Er betrachtete ihn vermutlich nun definitiv als bourgeoisen Spätwilhelminiker und Wendehals. Das war freilich ungerecht. Ohne Bilfingers strategische Weichenstellungen wäre das Institut wohl nicht in Heidelberg gelandet.

***

Andere Fassung des Blog-Beitrags in: Reinhard Mehring, “Dass die Luft die Erde frisst…” Neue Studien zu Carl Schmitt, Baden-Baden: Nomos 2024, S. 54-63.

Zudem sei verwiesen auf die Edition zum Briefwechsel zwischen Carl Schmitt und Carl Bilfinger: Philipp Glahé / Reinhard Mehring / Rolf Rieß (Hrsg.), Carl Bilfinger (1879-1958). Korrespondenz mit Carl Schmitt, Texte und Kontroversen, Nomos: Baden-Baden 2024.

[1] Prof. Dr. Bilfinger 65 Jahre Alt, in: Volksgemeinschaft, 20.1. 1944, UAH PA 3303, Bl. 19.

[2] Carl Bilfinger, Notrecht, DJZ 36 (1931), Sp. 1421-1426.

[3] Carl Bilfinger, Verfassungsfrage und Staatsgerichtshof, Zeitschrift für Politik 20 (1930), 81-99.

[4] Dazu etwa: Carl Bilfinger, Völkerbundsrecht gegen Völkerrecht, Berlin 1938; Der Völkerbund als Instrument britischer Machtpolitik, München: Duncker & Humblot 1940; Carl Bilfinger, Das wahre Gesicht des Kelloggpaktes: Angelsächsischer Imperialismus im Gewande des Rechts, Essen: Essener Verlang-Anstalt 1942; Carl Bilfinger, Die Stimson-Doktrin, Essen: Essener Verlag-Anstalt 1943.

[5] Carl Bilfinger, Zum zehnten Jahrestag der Machtübernahme, ZAkDR 10 (1943), 17-18.

[6] Brief des Rektors Paul Schmitthenner an die Mitglieder des Senats, datiert 22. Oktober 1943, UAH PA 3303, Bl. 14.

[7] Brief von Carl Bilfinger an den Dekan Hermann Krause, datiert 15. November 1943, UAH PA 738, Bl. 12.

[8] Schreiben des Badischen Kultusministeriums an Carl Bilfinger, datiert 19. Januar 1944, UAH PA 3303, Bl. 17.

[9] Brief von Carl Bilfinger an den Berliner Universitätsrektor, datiert 17. Februar 1944, UAH PA 3303, Bl. 20.

[10] Hermann Krause (1902-1991), Rechthistoriker, seit 1936 Professor in Heidelberg.

[11] Wilhelm Groh (1890-1964), Rechtswissenschaftler, seit 1927 Professor in Heidelberg, dort 1933 bis 1937 Rektor, 1939 Wechsel an die Berliner Universität.

[12] Ernst Heymann (1870-1946), Rechtswissenschaftler, seit 1937 Direktor des KWI für ausländisches und internationales Privatrecht, verlagerte das Institut 1944 von Berlin nach Tübingen.

[13] Der Schmitt-Schüler Ernst Forsthoff (1902-1974) war 1943 nach Heidelberg berufen worden und ist im Sommersemester 1944 im Vorlesungsverzeichnis dreistündig mit „Verwaltung“ angekündigt. Auch Bilfinger ist dort noch mit „Verfassungsgeschichte der Neuzeit“ sowie einem „völkerrechtlichen Seminar“ aufgeführt.

[14] Brief von Carl Bilfinger an den Dekan Hermann Krause, datiert 9. März 1944, UAH PA 738, Bl.16/17.

[15] Brief des Rektors Paul Schmitthenner an den Dekan der Juristischen Fakultät, datiert 10. November 1944, UAH PA 738, Bl. 23.

[16] Brief des Rektors Paul Schmitthenner an den Dekan der Juristischen Fakultät, datiert 27. November 1944, UAH PA 738, Bl. 24.

[17] Brief von Carl Bilfinger vermutlich an den damaligen Heidelberger Rektor Paul Schmitthenner, mit dem Bilfinger seinen faktischen Verbleib in Heidelberg arrangierte, datiert 8. November 1944, UAH PA 738, Bl. 21.

[18] Foto: MPIL.

[19] Foto: MPIL.

[20] AMPG, Bilfinger, Carl, 5.

Suggested Citation:

Reinhard Mehring, Vom Berliner Schloss zur Heidelberger „Zweigstelle“. Carl Bilfingers politische Biographie und seine strategischen Entscheidungen von 1944, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240327-104222-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

Das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 1924 bis 1945

The Kaiser Wilhelm Institute for Comparative Public Law and International Law 1924 to 1945

Deutsch

Das „Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht“ (im Folgenden: Völkerrechts-Institut) ist ein Produkt der Krisen der frühen Weimarer Republik. Gegründet wurde es am 19. Dezember 1924 – als ‚eingetragener Verein’, der mit der Kaiser‑Wilhelm‑Gesellschaft (KWG) in den ersten gut zehn Jahren lediglich assoziiert war.[1] Zurück ging die Entstehung des Instituts auf eine Initiative des am 11. Mai 1920 zum Generalsekretär der KWG berufenen Staats- und Verwaltungsrechtler Friedrich Glum. Aufgabe des Völkerrechts‑Instituts war es, als eine Art brain trust zur außenpolitischen ‚Krisenbewältigung’ beizutragen. Zwar war die verheerende Inflation Ende 1924 gestoppt und die Währung stabilisiert worden, außenpolitisch bewegte sich das Deutsche Reich jedoch weiterhin in höchst unsicheren Fahrwassern. Es war noch nicht in den Völkerbund aufgenommen worden und blieb international weiterhin relativ isoliert. Die Besetzung größerer Teile des Rheinlandes durch französische Truppen hatte nationalistischen Ressentiments im Deutschen Reich kräftige Nahrung gegeben. Nach dem Abbruch des „Ruhrkampfes“ am 26. September 1923 begannen sich die internationalen Konstellationen immerhin allmählich zu entspannen. Das Genfer Protokoll zur „friedlichen Regelung internationaler Streitigkeiten“ wurde am 2. Oktober 1924 unterzeichnet; die Räumung des besetzten Rheinlandes begann im Hochsommer 1925; die Verträge von Locarno Mitte Oktober 1925 bahnten dem Deutschen Reich den Weg in den Völkerbund; formal vollzogen wurde die Aufnahme am 10. September 1926.

Vor diesem Hintergrund war es die zentrale Aufgabe des Völkerrechts‑Instituts „die wissenschaftliche Vorarbeit und Unterstützung für den von der Regierung zu führenden Kampf gegen den Versailler Vertrag, Dawesplan und Youngplan um die völkerrechtliche Gleichberechtigung Deutschlands und der deutschen Minderheiten“ zu leisten.[2] Geleitet wurde die „regierungsnahe Beratungsstelle für Völkerrecht“ (Ingo Hueck) von Viktor Bruns. Bruns, der wenige Tage nach der Gründung ‚seines’ Instituts das 40. Lebensjahr vollendete und seit 1912 Extraordinarius, seit 1920 dann ordentlicher Professor für Staats- und Völkerrecht an der Universität Berlin war, stand bis zu seinem Tod am 28. September 1943 an dessen Spitze.

Dass das Völkerrechts-Institut ‚deutschen Interessen’ gegenüber den angrenzenden europäischen Staaten rechtlich den Weg bahnen sollte, unterstrichen Bruns und seine Mitstreiter, indem sie eine Zweigstelle im französisch besetzten Trier gründeten. Die Mitarbeiter dort widmeten sich seit dem 24. Juli 1925 unter der Leitung des Prälaten Ludwig Kaas der „Auslegung des Versailler Vertrages“, dem „Recht in den besetzten Gebieten [des Rheinlandes], des Saargebietes, Elsaß-Lothringens“ und Südtirols sowie dem „ausländischen Staatskirchenrecht“.[3] Kaas hatte im Herbst 1928 den Vorsitz des Zentrums übernommen und war für die Rechtswende dieser katholischen Volkspartei ab Ende der 1920er Jahre verantwortlich. Am 30. Juni 1933 wurde die Zweigstelle aufgelöst, nachdem Kaas zwei Monate vorher nach Rom emigriert war.

Die Rechtskonstruktion des Instituts und seine ‚Anlehnung’ an die renommierte KWG brachte beträchtliche politische Vorteile mit sich: Zwar war Bruns’ Institut de facto eine Gutachter- und Beratungseinrichtung, vor allem des Auswärtigen Amtes, und Bruns zudem der wichtigste Repräsentant des Deutschen Reichs vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, der Form nach war und blieb es jedoch eine unabhängige Einrichtung. Seine Expertisen konnten ‚neutralen‘ Charakter beanspruchen und liefen nicht Gefahr, parteipolitischen Auseinandersetzungen zum Opfer zu fallen; der Direktor und seine Mitarbeiter waren nicht von den kurzlebigen Regierungskoalitionen abhängig. Auch international ließen sich die Gutachten eines nominell unabhängigen Instituts wirkungsvoller einsetzen.

Das Institut im Dritten Reich. Wissenschaftliche Begleitung des neuen deutschen Imperialismus

Aufzug vor dem Alten Museum. “Sieghafter Einzug der Spanischen Legion Condor“. Blick von den oberen Etagen des Berliner Schlosses, jedoch nicht von den Institutsräumen: 06.06.1939[4]

Das Jahr 1933 markiert für das Völkerrechts-Institut in mehrerlei Hinsicht einen Einschnitt. Demokraten wie Carlo Schmid hatten das Institut schon vorher verlassen, andere folgten nach 1933. Der nach den NS-Rassegesetzen als Jude geltende und seit 1927 als Wissenschaftlicher Berater des Instituts tätige Erich Kaufmann musste 1934 diese Stellung aufgeben; er floh in die Niederlande und überlebte dort, teils in der Illegalität, den Krieg. Auch Marguerite Wolff überlebte die NS-Zeit. Sie war bei der Gründung des Instituts von Bruns als wissenschaftliche Assistentin eingestellt worden und wurde aufgrund ihrer jüdischen Herkunft im April 1933 entlassen. Ähnlich ihr gleichfalls jüdischer Ehemann Martin Wolff, der Ende 1925 zum Wissenschaftlichen Mitglied des Zwillings-Instituts für Privatrecht berufen worden war. Mitte der 1930er Jahre emigrierte das Ehepaar nach England. Zu den aus rassistischen Gründen NS‑Verfolgten gehört im Weiteren auch Gerhard Leibholz, ein Mitarbeiter aus der Anfangszeit des Völkerrechts-Instituts, der als Jude diskriminiert noch wenige Wochen vor dem Novemberpogrom 1938 ebenfalls nach England fliehen konnte.

Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler und der Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund hatten eine Art politisch-juristischen Paradigmenwechsel zur Folge: Bis 1933 hatte das Völkerrechts-Institut vor allem die Kriegsfolgen mit Gutachten etc. rechtlich abzufedern und rückgängig zu machen versucht. 1933 begaben sich auch das Institut und seine führenden Exponenten auf den aggressiv-imperialen Kurs, den das NS-Regime schon bald einschlug; sie taten dies, ohne dazu gezwungen werden zu müssen – und wuchsen damit in eine zentrale Rolle für das NS-Regime hinein: Als juristisches Beratungsorgan blieb das Institut „im Auswärtigen Amt tonangebend“.[5]

Wo die zentralen Akteure politisch standen, zeigten sie mit ihrem Engagement für Aufrüstung und imperiale Ziele: Viktor Bruns etwa engagierte sich in starkem Maße für die auf diesem Feld besonders eifrige, am 28. Juni 1933 gegründete „Deutsche Gesellschaft für Wehrpolitik und Wehrwissenschaften“ (DGWW); ebenso Ernst Schmitz, seit 12. Mai 1931 Leiter der völkerrechtlichen Abteilung und vom 11. Januar 1936 bis zu seinem Tod Anfang 1942 als enger Vertrauter Bruns’ der stellvertretende Direktor des Völkerrechts-Instituts. Bruns und Schmitz, ein Spezialist für Kriegsrecht, hielten im Auftrag der Gesellschaft militärpolitische Vorträge und gaben der „wehrwissenschaftlichen“ Gesellschaft damit einen seriösen und über Partikularinteressen stehenden Anstrich. Beide galten als zentrale Stützen der DGWW.[6] Und ebenso der, wie Friedrich Glum es formulierte, „faszinierende Staatsrechtslehrer“ Carl Schmitt, den Bruns Anfang Dezember 1933 als „wissenschaftlichen Berater“ an das Institut band. Schmitt, Vordenker der 1930 etablierten Präsidialdiktatur und 1932 Vertreter der Papen-Regierung im „Preußenschlag“-Prozess vor dem Staatsgerichtshof, hielt auf der zweiten Hauptversammlung der DGWW 1934 den zentralen Vortrag.[7]

Das Völkerrechts-Institut war nicht nur mit Vereinigungen, die Aufrüstung und Bellizismus, durchaus auch im Wortsinne, ‚predigten’, eng vernetzt. Auch personell erhielt das Institut ein markant militärisches Gesicht, vor allem sein Aufsichtsgremium: Anfang 1937, nachdem wenige Monate zuvor die Phase der forcierten Aufrüstung offiziell verkündet worden war, wurden in das gemeinsame Kuratorium der beiden Rechts-Institute hochrangige Militärs gewählt, nämlich Reichskriegsminister und Generalfeldmarschall Werner von Blomberg (mit dem Recht, sich vertreten zu lassen), der langjährige Vorsitzende der DGWW General Friedrich von Cochenhausen, der (Anfang 1939 reaktivierte) Admiral a.D. Walter Gladisch sowie der General der Flieger (und spätere Generalfeldmarschall) Erhard Milch.[8]

Pluralismus dank Pragmatismus? Konservative und völkische Standpunkte am KWI

Mitarbeiter des Instituts auf dem Dach des Berliner Schlosses: vl. n. r: Joachim-Dieter Bloch, Ursula Grunow, Alexander N. Makarov, Hermann Mosler (undatiert)[9]

Bemerkenswert ist, dass trotz des angedeuteten Paradigmenwechsels der innere Pluralismus des Instituts auch nach 1933 erhalten blieb – wenn auch innerhalb des vom NS-Regime gesetzten politischen Rahmens, also deutlich nach rechts verschoben: Manche verfolgten weiterhin das Konzept einer – grundsätzlich gleichberechtigten – „Völkerrechtsgemeinschaft“, andere die Idee einer rassistisch‑hierarchischen „Völkergemeinschaft“. Zu letzteren gehörte etwa Herbert Kier, der bereits 1931 der NSDAP beitrat (1934 der SS) und seit 1936 als Experte für „Volksgruppenrecht“ dem Völkerrechts-Institut angehörte. Diese weiterhin deutliche Spannbreite unterschiedlicher Vorstellungen über Form und Funktion des Völkerrechts hatte zwei Gründe:

Zum einen sollte die traditionelle, stark ‚wilhelminisch grundierte‘ und bildungsbürgerlich geprägte Juristenelite nicht vor den Kopf gestoßen werden. Zahllose Justiz- und Verwaltungsjuristen und ebenso Exponenten der Rechtswissenschaften standen – wie die hohen NSDAP‑Mitgliedszahlen unter ihnen ausweisen – der NS-Bewegung zwar politisch‑weltanschaulich oft sehr nah; sie blieben jedoch zu einem erheblichen Teil weiterhin zu stark klassisch‑juristischen Denkmustern verhaftet, als dass man ihnen binnen kurzer Zeit die obskure ‚rassengesetzliche Rechtslehre‘ von rassistischen Eiferern wie Kier hätte oktroyieren können. ‚Verprellen‘ wollte man die im Wilhelminischen sozialisierten Rechtswissenschaftler jedoch auch nicht, und zwar nicht nur, weil deren politisch‑weltanschauliche Ansichten sich stark mit der Hitler-Bewegung und dem (ebenfalls selbst ideologisch keineswegs homogenen) NS-Regime überschnitten. Die Exponenten der Diktatur brauchten auch und gerade die Wissenschaftseliten, um ‚funktionale‘ Lösungen sowohl zur (in unserem Fall: Rechtsbasierung der) innenpolitischen Konsolidierung als auch für die Umsetzung der von Anbeginn avisierten imperialen Expansion zu finden.

Es war des Weiteren ein eigentümlicher ‚Pragmatismus’ der Protagonisten des NS-Regimes, der hinter der deutlichen Spannbreite unterschiedlicher Vorstellungen über Form und Funktion des Völkerrechts nach 1933 stand. Sie konnten sich so die jeweils funktionalsten, unter den ihnen präsentierten gutachterlichen ‚Lösungen’ für mit dem Völkerrecht verquickte außenpolitische ‚Probleme’ aussuchen. Dies ist der zweite Grund für den – relativen – Pluralismus innerhalb (auch) der Rechtswissenschaften und erklärt, warum sich führende Akteure des Regimes politisch‑administrativ nicht in die Forschungskontroversen des jeweiligen Wissenschaftsfeldes einmischten.

Die, bei den exponierten Persönlichkeiten des Instituts deutlich erkennbare, Selbstmobilisierung zur rechtlichen Fundierung und Durchsetzung der imperialen Ziele der NS-Diktatur schloss im Übrigen Reibungen und Rivalitäten mit ähnlich gelagerten Institutionen keineswegs aus: Seit dem 9. April 1935 firmierte das Völkerrechts- Institut förmlich als „Kaiser-Wilhelm-Institut“, ebenso die „Schwesteranstalt“ für ausländisches Privatrecht. Damit kam die KWG einem Übernahmeversuch der am 26. Juni 1933 gegründeten „Akademie für Deutsches Recht“ zuvor. Am 30. Mai 1938 wurde dann auch der bisherige gemeinsame Trägerverein aufgelöst und beide Rechtsinstitute vollständig in die KWG integriert.

Der veränderte Status des Instituts ist kein Indiz für politisch-ideologisch oppositionelle oder gar widerständige Haltungen seiner Akteure, sondern eines von zahllosen Beispielen für systemtypische Konkurrenzen um Macht und Einfluss. Auch der herausragende Stellenwert der KWG samt ihren Instituten für das NS-Regime lässt sich daran ablesen, dass die Autonomie der Wissenschaftsgesellschaft bis 1945 unangetastet blieb. Das galt ebenso für das Völkerrechts-Institut. Das Engagement sowohl für das Völkerrechts-Institut als auch für die „Akademie für Deutsches Recht“ ließ sich im Übrigen individuell problemlos miteinander vereinbaren. Namentlich Bruns prägte ebenso die „Akademie für Deutsches Recht“ als Vorsitzender des Ausschusses für Völkerrecht; außerdem war er Mitglied im Ausschuss für Nationalitätenrecht. So können denn auch entsprechende politische Positionierungen nicht überraschen: Viktor Bruns etwa polemisierte in seinem Vortrag auf der 27. Ordentlichen Hauptversammlung der KWG im Mai 1938 in nicht misszuverstehender Deutlichkeit zunächst gegen den Versailler Vertrag und sonstige „skrupellose Rechtsverletzungen“ der Siegermächte. Am Schluss seines Vortrags unter dem Titel „Die Schuld am ‚Frieden‘ und das deutsche Recht am Sudetenland“ rechtfertigte er die vier Monate später vollzogene Okkupation der zur CSR gehörenden Region, indem er „das trübe Bild einer noch nicht lange hinter uns liegenden Vergangenheit“ mit dem vorgeblich hellen Bild der Gegenwart und Zukunft kontrastierte:

„Das Bild der Gegenwart ist ein anderes; das deutsche Volk hat einen Führer; die Deutschen in Böhmen sind geeint und organisiert, sie stellen eine Volksbewegung von wirklicher Kraft dar. Damit ist auch diese Voraussetzung [eine fehlende politische Geschlossenheit] für die Eingliederung der Sudetendeutschen in den tschechischen Staat dahingefallen.“[10]

Bruns sprach keineswegs nur für sich. Dies zeigt der Blick in das Jahrbuch der KWG von 1939. Im dort veröffentlichten Rechenschaftsbericht der Generalverwaltung heißt es, Bruns’ Vortrag sei von „geradezu historischer Bedeutung […], wurde hier [doch] bereits in unwiderleglicher Weise der deutsche Rechtsanspruch auf eine Neuregelung im böhmisch‑mährischen Raum erhoben und die völkerrechtliche Grundlage für die späteren Maßnahmen [!] des Führers klargestellt.“[11]

Seit den Vorkriegsjahren gestaltete sich die Kooperation des Völkerrechts-Instituts, das in den 1930er Jahren durchgängig zwischen fünfzig und sechzig Mitarbeiter beschäftigte, mit dem NS-Außenministerium und (das ist bisher nicht erforscht[12]) vermutlich auch mit anderen außenpolitisch aktiven Institutionen und Organisationen der Diktatur immer enger. Gleichwohl behielt es seine Selbständigkeit, nicht nur organisatorisch, sondern auch inhaltlich. Es war eine exkulpatorische Schutzbehauptung, wenn Bruns’ Nachfolger Bilfinger am 17. Juli 1947 vor der Spruchkammer in Heidelberg behauptete, sein Institut sei „im Kriege mehr oder weniger eine Filiale des Auswärtigen Amtes gewesen“.[13] Solche Formeln sollten die eigene willige Selbstmobilisierung für die Diktatur kaschieren und zudem vergessen machen, dass das NS-Herrschaftssystem keineswegs monolithisch war.

Die zweifellos vorhandene Bindung an das Auswärtige Amt hatte sozialstrukturelle Folgen: Viele Mitarbeiter des Instituts wechselten in den diplomatischen Dienst oder gehörten gleichzeitig dem Auswärtigen Amt sowie den Stellen der Reichswehr an, die auch Fragen des Völkerrechts zu thematisieren hatten. Infolgedessen glich die Struktur des Völkerrechts‑Instituts tendenziell der des diplomatischen Dienstes: Stärker als in anderen KWI waren unter den Mitarbeitern und Wissenschaftlichen Mitgliedern Adlige vertreten. Zudem „dominierte ein gewisser gesellschaftlicher Dünkel“.[14]

Denunziation und Widerstand. Das Institut am Kriegsende

Ein prominenter Adliger war Berthold Schenk von Stauffenberg, der zum Kreis um Stefan George gehört hatte und einer von dessen Nachlassverwaltern war. Von Stauffenberg hatte eine erste Gesamtdarstellung des internationalen Prozessrechtes verfasst, arbeitete bereits 1929/30 kurzzeitig am Völkerrechts‑Institut und wurde, gerade 30 Jahre alt geworden, am 25. Juni 1935 dort zum Wissenschaftlichen Mitglied ernannt. Am 1. April 1937 avancierte von Stauffenberg zum Leiter der neu eingerichteten Abteilung für „Kriegs- und Wehrrecht“. Als Experte für Seekriegsrecht wurde von Stauffenberg Ende 1939 in das Oberkommando der Marine berufen und war seitdem nur noch selten im Berliner Völkerrechts-Institut. Er blieb aus einer hochkonservativen Haltung heraus dem Dritten Reich „bis in die Kriegsjahre hinein verpflichtet“, ehe er sich ab 1941/42 – nach dem Überfall auf die Sowjetunion und dem offensichtlichen Bruch mit allen völker- und kriegsrechtlichen Regelungen – dem Konservativen Widerstand anschloss. Nach dem Attentat seines Bruders Claus auf Hitler wurde er verhaftet und am 10. August 1944 hingerichtet. Zur Widerstandsbewegung des 20. Juli 1944 gehörte auch Helmuth Graf James von Moltke; auch er war seit Kriegsbeginn in der „Beratungsstelle für Völkerrecht“ im „Amt Ausland/Abwehr“ des Oberkommandos der Wehrmacht beschäftigt und wurde am 2. Februar 1945 hingerichtet.

Von Stauffenbergs und von Moltkes Tätigkeit für das Völkerrechts-Institut machten aus dem KWI „nicht eine Institution der Widerstandsbewegung des 20. Juli 1944“ (Hueck).[15] Dass mindestens in den letzten Kriegsjahren die Atmosphäre am KWI von Denunziantentum und Misstrauen geprägt war, illustriert die ‚Affäre Wengler’: Wilhelm Wengler, der in der Bundesrepublik als einer der renommiertesten Universitätslehrer für internationales Recht und Rechtsvergleichung galt, war von 1933 bis 1938 Referent zunächst am KWI für ausländisches und internationales Privatrecht gewesen und wechselte dann ans Völkerrechts‑Institut. Wengler, der im Herbst 1942 – ohne wie die Vorgenannten seine Tätigkeit für das KWI aufzugeben – als Referent für Völkerrecht zum Oberkommando der Wehrmacht sowie zur Kriegsmarine abgeordnet wurde, blieb dort in Kontakt mit seinen Kollegen von Moltke und von Stauffenberg. Im Oktober 1943 denunzierte der am Völkerrechts-Institut beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter und gleichzeitige „Vertrauensmann des Sicherheitsdienstes am Institut“ Herbert Kier Wengler wegen „defätistischer Äußerungen“. Am 14. Januar 1944 wurde Wengler von der Gestapo verhaftet. Er hatte im Unterschied zu von Moltke und von Stauffenberg ‚Glück im Unglück’: Mitte November 1944 wurde Wengler zur Wehrmacht eingezogen und überlebte den Krieg.[16]

Schon vorher, ab Sommer 1944, hatte das Institut begonnen, seine Aktivitäten wegen immer massiverer Luftangriffe in Außenstellen innerhalb Berlins zu verlegen. Teile der Bibliothek wurden in das Berliner Umland ausgelagert. Am 3. Februar 1945 wurden Räumlichkeiten des Völkerrechts-Instituts im Stadtschloss zerstört und auch der größte Teil der Bibliothek sowie der Akten vernichtet; der Rest wurde im Privathaus von Viktor Bruns untergebracht.

Nachfolger von Bruns als KWI-Direktor war am 1. November 1943 Carl Bilfinger geworden, von 1924 bis 1935 Professor für Staats‑ und Völkerrecht in Halle, von 1935 bis 1943 in Heidelberg. Umstritten war Bilfinger während der Nachkriegszeit aufgrund seiner politischen Belastung im Dritten Reich. Die Folge waren heftige vergangenheitspolitische Turbulenzen. Bilfinger musste sein Amt Anfang Juli 1946 niederlegen und sich erst einmal durch ein Entnazifizierungsverfahren „weißwaschen“ lassen. Die kommissarische Leitung des zunächst der Deutschen Forschungshochschule in Berlin angegliederten Völkerrechts-Instituts übernahm Karl von Lewinski.[17] Vom 18. März 1949 bis Anfang 1954 leitete Bilfinger erneut das Institut, nun als Max‑Planck‑Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, das seinen Sitz in Heidelberg, der Heimatstadt Bilfingers, nahm. Demokratische Juristen und Politiker wie Adolf Grimme hielten die erneute Berufung Bilfingers zum Direktor des Völkerrechts‑Instituts aufgrund von dessen NS‑Belastungen für einen „ernsten politischen und sachlichen Fehler“.[18] Der NS-Verfolgte Gerhard Leibholz und viele andere kritisierten die Entscheidung noch schärfer. Der MPG-Senat setzte sie dennoch durch. Erst die Ernennung Hermann Moslers am 29. Januar 1954 markiert den Bruch mit der NS-Vergangenheit des Instituts.

[1] Zur Gründungsgeschichte des Instituts: Ingo Hueck, Die deutsche Völkerrechtswissenschaft im Nationalsozialismus. Das Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, das Hamburger Institut für Auswärtige Politik und das Kieler Institut für Internationales Recht, in: Doris Kaufmann (Hrsg.), Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus, Bd. 2, Göttingen: Wallstein 2000, 490-527 (499 ff.); Rüdiger Hachtmann, Wissenschaftsmanagement im „Dritten Reich“. Geschichte der Generalverwaltung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, Bd. 1, Göttingen: Wallstein 2007, 110 ff.

[2] Friedrich Glum, Denkschrift über die Notlage der Forschungsinstitute der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, 2. Sepember 1932, BArch,, R 2/12019, Bl. 14, 4.

[3] Zitate von Viktor Bruns nach: Nelly Keil, Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft in Gefahr, in: Germania ‑ Zeitung für das Deutsche Volk, 25. Dezember 1932.

[4] AMPG, VI. Abt., Rep. 1, Nr. KWIauslöffRechtuVölkerrecht II/6. Fotograf/in unbekannt, vermutlich aber aus dem Institut.

[5] Hueck (Fn. 1), 503.

[6] Vgl. Peter Kolmsee, Die Rolle und Funktion der Deutschen Gesellschaft für Wehrpolitik und Wehrwissenschaften bei der Vorbereitung des Zweiten Weltkrieges durch das faschistische Deutschland, unv. Diss., Universität Leipzig 1966, „Biographischer Anhang der wichtigsten Mitglieder der DGWW”, 3, 14. Die Mitgliederliste liest sich wie ein who is who der rechtskonservativen und frühfaschistischen Bündnispartner der NS-Bewegung; Zu den, lange Zeit engen, Beziehungen zwischen der DGWW und der Generalverwaltung der KWG: Vgl. Hachtmann (Fn. 1), Bd. 1, 480-485.

[7] Vgl. die entsprechende Einladung an Glum und die Generalverwaltung, MPG-Archiv, Abt. I, Rep.1A, Nr. 900/1, Bl. 18.

[8] Aktenvermerk Glums vom 14. Jan. 1937 über eine Besprechung vom 9. Jan. mit Bruns, MPG-Archiv, Abt. I, Rep. 1A, Nr. 2351/4, Bl. 180.

[9] AMPG, VI. Abt., Rep. 1, Nr. KWIauslöffRechtuVölkerrecht III/51.

[10] Ernst Telschow (Hrsg.), Jahrbuch 1939 der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Leipzig: Drugulin 1939, 57-85 (Zitat: 85).

[11] Telschow (Fn. 10), 52.

[12] Innerhalb des Forschungsprogramms der MPG-Präsidentenkommission zur Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus war das Institut leider nicht Gegenstand eines eigenständigen Forschungsprojektes. Der Aufsatz von Hueck (Fn. 1) bietet allerdings wichtige Eckpflöcke für ein künftiges Projekt.

[13] Zitiert nach: Richard Beyler, „Reine Wissenschaft“ und personelle Säuberungen. Die Kaiser-Wilhelm-/ Max-Planck-Gesellschaft 1933 und 1945, Berlin: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften 2004, 30 f.

[14] Hueck (Fn. 1), 510.

[15] Hueck (Fn. 1), 522.

[16] Ausführlich zu dieser Affäre: Hachtmann (Fn. 1), Bd. 2, 1147-1156.

[17] Von Lewinski (1873-1951) vertrat von 1922 bis 1931 das Deutsche Reich bei den Reparationsverhandlungen in Washington D.C. Danach war er bis 1945 als Rechtsanwalt in Berlin tätig.

[18] Adolf Grimme an Otto Hahn, 14. Juli 1950, zitiert nach: Beyler (Fn. 13), 33; Zu den weiteren Kritiken an der erneuten Berufung Bilfingers: Vgl. Felix Lange, Carl Bilfingers Entnazifizierung und die Entscheidung für Heidelberg. Die Gründungsgeschichte des völkerrechtlichen Max-Planck-Instituts nach dem Zweiten Weltkrieg, ZaöRV 74 (2014), 697-731, 721 ff.

Suggested Citation:

Rüdiger Hachtmann, Das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 1924 bis 1945, DOI: 10.17176/20240403-184342-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

English

The “Institute for Comparative Public Law and International Law” (hereinafter: International Law Institute) is a product of the crises of the early Weimar Republic. It was founded on 19 December 1924  as a ‘registered association’ (eingetragener Verein), which was merely associated with the Kaiser‑Wilhelm‑Society (Kaiser‑Wilhelm‑Gesellschaft, KWG) for the first ten years.[1] The Institute was founded on the initiative of Friedrich Glum, who was appointed Secretary General of the KWG on 11 May 1920. The task of the International Law Institute was to contribute to foreign policy ‘crisis management’ as a kind of “brain trust”. Although the devastating inflation had been stopped in late 1924 and the currency stabilised, the German Reich continued to move in highly uncertain waters in terms of foreign policy. It had not yet been admitted to the League of Nations and remained relatively isolated internationally. The occupation of large parts of the Rhineland by French troops had fuelled nationalist resentment in the German Reich. After the Ruhrkampf ended on 26 September 1923, international constellations gradually began to relax. The Geneva Protocol on the “peaceful settlement of international disputes” was signed on 2 October 1924; the evacuation of the occupied Rhineland began in midsummer 1925; the Locarno Accords in mid-October 1925 paved the way for the German Reich to join the League of Nations; the admission was formally completed on 10 September 1926.

Against this background, the central task of the International Law Institute was to provide “scientific preparatory work and support for the struggle to be waged by the government against the Versailles Treaty, Dawes Plan, and Young Plan for equal rights under international law of Germany and the German minorities”[2]. The “government-related advisory office for international law” (Ingo Hueck) was led by Viktor Bruns. Bruns, who reached the age of 40 a few days after the founding of ‘his’ institute and had been an associate professor at the University of Berlin since 1912, then an ordinary professor of constitutional and international law since 1920, was director of the institute until his death on 28 September 1943.

Bruns and his colleagues underlined the fact that the International Law Institute was to pave the legal way for ‘German interests’ vis-à-vis the neighbouring European states by founding a branch office in French-occupied Trier. Since 24 July 1925, the staff there, under the direction of prelate Ludwig Kaas, devoted themselves to the “interpretation of the Treaty of Versailles”, the “law in the occupied territories [of the Rhineland], the Saar region, Alsace-Lorraine”, and South Tyrol, as well as “foreign state church law”.[3] Kaas had taken over the chairmanship of the Centre Party (Deutsche Zentrumspartei) in autumn of 1928 and was responsible for the political turn to the right of this Catholic people’s party from the end of the 1920s onwards. On 30 June 1933, the branch office was terminated after Kaas had emigrated to Rome two months earlier.

The legal construction of the Institute and its ‘affiliation’ with the renowned KWG entailed considerable political advantages: although Bruns’ Institute was de facto an institution for the delivery of legal opinions and advisory, primarily to the Foreign Office, and Bruns was also the most important representative of the German Reich before the International Court of Justice in The Hague, it was and remained a formally independent institution. Its expert opinions could claim a ‘neutral’ character and did not run the risk of falling victim to party‑political disputes; the director and his staff were not dependent on short-lived government coalitions. Additionally, the expert opinions of a nominally independent institute could be used more effectively in an international context.

The Institute in the Third Reich. Scientific Support for the New German Imperialism

Parade in front of the Altes Museum: “Victorious entry of the Spanish Condor Legion”. View from the upper floors of the Berlin Palace, but not from the institute rooms: 06.06.1939[4]

The year 1933 marked a turning point for the International Law Institute in several respects. Democrats such as Carlo Schmid had already left the Institute before, others followed after 1933. Erich Kaufmann, who had been working as a scientific advisor to the Institute since 1927, had to give up this position in 1934, as he was considered a Jew according to the Nuremberg Laws; he fled to the Netherlands and survived the war there, partly in illegality. Marguerite Wolff also survived the Nazi era. She had been hired by Bruns as a research assistant when the Institute was founded and was dismissed in April 1933 because of her Jewish origin. Similarly, her husband Martin Wolff, who was also Jewish, had been appointed Scientific Member of the twin-institute for private law at the end of 1925. In the mid-1930s, the couple emigrated to England. Gerhard Leibholz, a staff member from the early days of the International Law Institute, who was discriminated against as a Jew and was able to flee to England just a few weeks before the November pogrom in 1938, was also among those persecuted on racist grounds.

Hitler’s appointment as chancellor and Germany’s withdrawal from the League of Nations resulted in a kind of political-legal paradigm shift: until 1933, the International Law Institute had mainly tried to soften and undo the legal consequences of the war by means such as legal opinions. From 1933 onwards, the institute and its leading exponents also embarked on the aggressive‑imperial course that the Nazi regime soon took; they did so without having to be forced – and, thus, grew into a central role for the Nazi regime: as a legal advisory body, the institute continued to “set the tone in the Foreign Office”.[5]

Where the central actors stood politically was shown by their commitment to rearmament and imperial goals: Viktor Bruns, for example, was heavily involved with the “German Society for Military Policy and Military Science” (Deutsche Gesellschaft für Wehrpolitik und Wehrwissenschaften, DGWW), founded on 28 June 1933, which was particularly zealous in this field. Likewise, Ernst Schmitz was head of the international law department from 12 May 1931 and, as Bruns’ close confidant from 11 January 1936 until his death in early 1942,  he was deputy director of the International Law Institute. Bruns and Schmitz, a specialist in the law of war, gave lectures on military policy on behalf of the society, thus giving the “Military Science” Society a veneer of integrity and distance to party interests. Both were regarded as central pillars of the DGWW.[6] And so was the, as Friedrich Glum put it, “fascinating teacher of constitutional law” Carl Schmitt, whom Bruns tied to the Institute as a “scientific advisor” at the beginning of December 1933. Schmitt, who had paved the way intellectually for the presidential dictatorship established in 1930 and was the representative of the Papen government in the “Preußenschlag” trial before the State Court in 1932, gave the central lecture at the second general meeting of the DGWW in 1934. [7]

The International Law Institute was not only closely intertwined with associations that ‘preached’, at times in the literal sense, rearmament and bellicism. In terms of personnel, the institute also acquired a decisively military character, especially its supervisory body: in the beginning of 1937, after the phase of accelerated rearmament had been officially announced a few months earlier, high-ranking military officers were elected to the joint board of trustees of the two law institutes, namely Reich Minister of War and Field Marshal Werner von Blomberg (with the right to be substituted), the long-standing chairman of the DGWW General Friedrich von Cochenhausen, the retired Admiral Walter Gladisch (reactivated at the beginning of 1939), and Air Force General (and later General Field Marshall) Erhard Milch. [8]

Pluralism due to Pragmatism? Conservative and Völkisch Viewpoints at the KWI

Employees of the Institute on the roof of the Berlin Palace (undated):  from left to right: Joachim-Dieter Bloch, Ursula Grunow, Hermann Mosler, Alexander N. Makarov[9]

It is remarkable that, despite the paradigm shift alluded to, the inner pluralism of the Institute remained intact after 1933 – albeit within the political framework set by the Nazi regime, i.e., clearly shifted to the right: Some continued to pursue the concept of a – fundamentally equal – “community of international law”, others the idea of a “community of nations” (Völkergemeinschaft) based on a racial hierarchy. The latter included Herbert Kier, for example, who joined the NSDAP as early as 1931 (and the SS in 1934) and had been an expert on “ethnic group law” (Volksgruppenrecht) at the Institute of International Law since 1936. There were two reasons for the continuation of a range of different ideas about the form and function of international law:

On the one hand, the traditionally educated bourgeois legal elite, which had a strong ‘Wilhelminian’ ethos, was not to be affronted. Numerous lawyers working in the judiciary and the administration as well as exponents of jurisprudence were – as the high NSDAP membership figures among them show – politically and ideologically very close to the Nazi movement. However, a considerable number of them remained too attached to traditional legal thought patterns for the obscure “racial law legal doctrine” (rassengesetzliche Rechtslehre) of racist zealots like Kier to be imposed on them within a short time. However, one did not want to ‘alienate’ the legal scholars who had been socialised in the Wilhelminian era, and not only because their political‑ ideological views overlapped strongly with the Hitler movement and the Nazi regime (which itself was by no means ideologically homogeneous). The exponents of the dictatorship also needed the scientific elites in particular to find ‘functional’ solutions both for (in our case: law-based) domestic political consolidation and for the implementation of the imperial expansion that had been envisaged from the very beginning.

It was furthermore a peculiar ‘pragmatism’ of the protagonists of the Nazi regime that was behind the considerable range of different ideas about the form and function of international law after 1933. This way, political actors were able to choose the most functional of the expert ‘solutions’ presented to them for foreign policy ‘problems’ entangled with international law. This is the second reason for the – relative – pluralism within the legal sciences (among other fields) and explains why leading actors of the regime did not interfere in the controversies of the respective scientific field with political or administrative means.

The self-mobilisation for the legal grounding and implementation of the imperial goals of the Nazi dictatorship, which is clearly observable among the International Law Institute’s prominent personalities, by no means ruled out friction and rivalries with similarly positioned institutions: since 9 April 1935, the International Law Institute formally operated under the name “Kaiser Wilhelm Institute”, as did its “sister institute” for foreign private law. In this way, the KWG preempted a take-over attempt by the Academy for German Law (Akademie für Deutsches Recht), which had been founded on 26 June 1933. On 30 May 1938, the former joint sponsoring association was dissolved and both legal institutes were fully integrated into the KWG.

The changed status of the Institute is not an indication of political or ideological opposition or even resistant attitudes of its actors, but one of countless examples of competition for power and influence typical of the political system. The outstanding importance of the KWG and its institutes for the Nazi regime can also be deducted from the fact that the autonomy of the scientific society remained untouched until 1945. This also applied to the International Law Institute. Incidentally, the commitment to both the International Law Institute and the Academy for German Law could be reconciled without any problems. Bruns, in particular, also left his mark on the Academy for German Law as chairman of the Committee for International Law; he was further a member of the Committee for Nationality Law.

Thus, corresponding political positions are not surprising: Viktor Bruns, for example, in his lecture at the 27th Ordinary General Meeting of the KWG in May 1938, polemicized in no uncertain terms against the Treaty of Versailles and other “unscrupulous violations of law” by the allied powers. At the end of his lecture under the title “The Blame for ‘Peace’ and German Right to the Sudetenland” (“Die Schuld am ‘Frieden’ und das deutsche Recht am Sudetenland”), he justified the occupation of the region belonging to the RČS, which was carried out four months later, by contrasting “the bleak picture of a past not long behind us” with the ostensibly bright picture of the present and future:

“The picture of the present is different; the German people have a Führer; the Germans in Bohemia are united and organised, they represent a popular movement of real strength. Thus, this precondition [a lack of political unity] for the integration of the Sudeten Germans into the Czech state has also fallen away.”[10]

Bruns was by no means speaking only for himself. This is illustrated by taking a look at the 1939 KWG yearbook, where the accountability report of the general administration states that Bruns’ lecture was of “almost historical significance […], since here the German legal claim to a new settlement in the Bohemian-Moravian area was already irrefutably raised and the basis in international law for the Führer’s later measures [!] was clarified”. [11]

Since the pre-war years, the cooperation of the International Law Institute, which in the 1930s consistently employed between fifty and sixty staff members, with the Nazi Foreign Office and (this has not yet been researched[12] ) presumably also with other institutions and organisations of the dictatorship active in foreign policy, became ever closer. Nevertheless, it retained its independence, not only organisationally but also scientifically. It was an exculpatory protective claim when Bruns’ successor Bilfinger asserted before the Heidelberg criminal court on 17 July 1947 that his institute had “more or less been a branch of the Foreign Office during the war”.[13] Such formulas were intended to conceal one’s own willing self-mobilisation for the dictatorship as well as the fact that the Nazi system of rule was by no means monolithic.

The undoubtedly existing ties to the Foreign Office had socio-structural consequences: many of the institute’s staff transferred to the diplomatic service or belonged simultaneously to the Foreign Office or to army offices which also had to address issues of international law. As a result, the structure of the International Law Institute tended to resemble that of the diplomatic service: members of the old German nobility were more strongly represented among the staff and academic members than in other KWIs. In addition, “a certain social conceit” (Ingo Hueck) dominated.[14]

Denunciation and Resistance. The Institute at the End of the War

One prominent nobleman was Berthold Schenk von Stauffenberg, who had belonged to Stefan George’s circle and was one of his testamentary executors. Von Stauffenberg had written the first comprehensive treatise on international procedural law, worked briefly at the International Law Institute in 1929/30 and, having just turned 30, was appointed a Scientific Member there on 25 June 1935. On 1 April 1937, von Stauffenberg was promoted to head of the newly established department for “Law of War and Military Law”. As an expert on the law of naval warfare, von Stauffenberg was appointed to the High Command of the Navy at the end of 1939 and rarely visited at the Berlin International Law Institute thereafter. Out of a starkly conservative stance, he remained “committed [to the Third Reich] well into the war years” before joining the Conservative Resistance from 1941/42 – after the invasion of the Soviet Union and the obvious break with all rules of international law. After his brother Claus’ assassination attempt on Hitler, he was arrested and executed on 10 August 1944. Helmuth Graf James von Moltke also belonged to the resistance movement of 20 July 1944; he too had been employed since the beginning of the war in the Advisory Office for International Law at the “Office of the Exterior/ Defence” of the High Command of the Wehrmacht and was executed on 2 February 1945.

Von Stauffenberg’s and von Moltke’s activities for the International Law Institute did not make it “an institution of the resistance movement of 20 July 1944” (Hueck).[15] The fact that the atmosphere at the KWI was characterised by denunciation and mistrust, at least in the last years of the war, is illustrated by the ‘Wengler Affair’: Wilhelm Wengler, who was considered one of the most renowned university lecturers on international law and comparative law in the post-war Federal Republic of Germany, had first been a lecturer at the KWI for Comparative and International Private Law from 1933 to 1938 and then moved to the International Law Institute. Wengler, who in autumn 1942 – without giving up his work for the institute such as the aforementioned – was seconded to the High Command of the Wehrmacht and the Navy (Kriegsmarine) as a consultant for international law, remained in contact with his colleagues von Moltke and von Stauffenberg. In October 1943, Herbert Kier, a research assistant at the Institute of International Law and at the same time “confidant of the security service at the institute”, denounced Wengler for “defeatist statements”. On 14 January 1944, Wengler was arrested by the Gestapo. Unlike von Moltke and von Stauffenberg, he was ‘lucky in misfortune’: in mid-November 1944, Wengler was drafted into the Wehrmacht and survived the war.[16]

Even before that, from the summer of 1944, the Institute had begun to relocate its activities to outposts within Berlin due to increasingly intense air raids. Parts of the library were moved to the outskirts of Berlin. On 3 February 1945, the premises of the International Law Institute in the City Palace were demolished and most of the library and files were destroyed; the rest was placed in the private home of Viktor Bruns.

Bruns was succeeded as KWI director on 1 November 1943 by Carl Bilfinger, professor of public law and international law in Halle from 1924 to 1935, and in Heidelberg from 1935 to 1943. Bilfinger was a controversial figure during the post-war period due to his political involvement in the Third Reich. The result was fierce turbulence in the politics of the past. Bilfinger had to resign from his post at the beginning of July 1946 and was first to be “whitewashed” by a denazification procedure. Karl von Lewinski took over as provisional director of the International Law Institute, which was now affiliated with the German Research University (Deutsche Forschungshochschule) in Berlin.[17] From 18 March 1949 until the beginning of 1954, Bilfinger again led the Institute, now as the Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law, which took up residence in Heidelberg, Bilfinger’s home town. Democratic lawyers and politicians such as Adolf Grimme considered Bilfinger’s reappointment as director of the International Law Institute a “serious political and substantial mistake” due to his Nazi‑charges. [18] Gerhard Leibholz, who had himself been persecuted by the Nazis, and many others criticised the decision even more harshly. Nevertheless, it was imposed by the Max Planck Society Senate. It was not until Hermann Mosler’s appointment on 29 January 1954 that the institute broke with its Nazi past.

Translation from the German original: Sarah Gebel

[1] On the founding history of the Institute: See Ingo Hueck, Die deutsche Völkerrechtswissenschaft im Nationalsozialismus. Das Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, das Hamburger Institut für Auswärtige Politik und das Kieler Institut für Internationales Recht, in: Doris Kaufmann (ed.), Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus, Bd. 2, Göttingen: Wallstein 2000, 490-527 (499 ff.); Rolf-Ulrich Kunze, Ernst Rabel und das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht 1926-1945, Göttingen: Wallstein 2004, 47 ff.; Rüdiger Hachtmann, Wissenschaftsmanagement im „Dritten Reich“. Geschichte der Generalverwaltung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, Bd. 1, Göttingen: Wallstein 2007, 110 ff.

[2] Friedrich Glum, Denkschrift über die Notlage der Forschungsinstitute der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, 2 Sepember 1932, BArch,, R 2/12019, Bl. 14, 4.

[3] Quotations by Viktor Bruns from: Nelly Keil, Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft in Gefahr, in: Germania – ­Zeitung für das Deutsche Volk, 25 December 1932.

[4] AMPG, VI. Abt., Rep. 1, Nr. KWIauslöffRechtuVölkerrecht II/6; Photographer unknown, but presumably a member of the institute.

[5] Hueck (fn. 1), 503.

[6] See Peter Kolmsee, Die Rolle und Funktion der Deutschen Gesellschaft für Wehrpolitik und Wehrwissenschaften bei der Vorbereitung des Zweiten Weltkrieges durch das faschistische Deutschland, unpublished dissertation., University of Leipzig 1966, „Biographischer Anhang der wichtigsten Mitglieder der DGWW”, 3, 14. The list of members reads like a who’s who of the right-wing conservative and early fascist allies of the Nazi movement; On the relations between the DGWW and the general administration of the KWG, which were close for a long time: see Hachtmann (fn. 1), vol. 1, 480-485.

[7] See the corresponding invitation to Glum and the General Administration, MPG Archives, Dept. I, Rep.1A, No. 900/1, sheet 18.

[8] Glum’s  file note of 14 Jan. 1937 on a meeting of 9 Jan. with Bruns, MPG Archives, Dept. I, Rep. 1A, No. 2351/4, sheet 180.

[9] AMPG, VI. Abt., Rep. 1, Nr. KWIauslöffRechtuVölkerrecht III/51

[10] Ernst Telschow (ed.), Jahrbuch 1939 der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Leipzig: Drugulin 1939, 57-85 (citation: 85).

[11] Telschow (fn. 10), 52.

[12] Within the research programme of the MPG Presidential Commission on the History of the Kaiser Wilhelm Society under National Socialism, the Institute was unfortunately not the subject of an independent research project. However, Hueck’s paper (fn. 1) offers important cornerstones for a future project.

[13] Quoted from: Richard Beyler, “Reine Wissenschaft” und personelle Säuberungen. Die Kaiser-Wilhelm-/ Max-Planck-Gesellschaft 1933 und 1945, Berlin: Max Planck Society for the Advancement of Science 2004, 30 f.

[14] Hueck (fn. 1), 510.

[15] Hueck (fn. 1), 522.

[16] For details on this affair: Hachtmann (fn. 1), vol. 2, 1147-1156.

[17] Von Lewinski (1873-1951) represented the German Reich at the reparations negotiations in Washington D.C. from 1922 to 1931. He then worked as a lawyer in Berlin until 1945.

[18] Adolf Grimme to Otto Hahn, 14 July 1950, quoted from: Beyler (fn. 13), 33; On further criticism of Bilfinger’s renewed appointment: see Felix Lange, Carl Bilfingers Entnazifizierung und die Entscheidung für Heidelberg. Die Gründungsgeschichte des völkerrechtlichen Max-Planck-Instituts nach dem Zweiten Weltkrieg, HJIL 74 (2014), 697-731, 721 ff.

 

Suggested Citation:

Rüdiger Hachtmann, The Kaiser Wilhelm Institute for Comparative Public Law and International Law 1924 to 1945, DOI: 10.17176/20240403-184436-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

Law and Power in Geneva

The KWI in the Debate over the New International Order

Hans Wehberg felt he was staring into the ‘abyss’ of another world war.[1] Writing from Geneva in March 1933, as the National Socialists extended their power over the German state and its society, the pacifist legal scholar surveyed the broader ascendance of radical political forces directed against the established order and with it part of his life’s work—the League of Nations.

The Japanese invasion of Manchuria (September 1931-February 1932) had recently exposed the paralysing effects divergent political interests could have on the procedures for collective security. Despite the lack of agreement on concrete measures, for the first time in history, Wehberg noted, the international community of states speaking through the League had condemned the unlawful actions of a Great Power.[2] And still, the sense of failure was undeniable, a sense so ingrained in our own historical perception of the League’s ultimate significance.

Wehberg joined an international rank of prominent politicians, diplomats, and scholars in debating this question and its implications amid a crescendo of crises. Had the League failed? Could it be saved through reform? Its legal order strengthened against a ‘revival’ of the old ‘methods’, which were ‘not the methods of the League’, in the formulation of Czechoslovak Foreign Minister Edvard Beneš?[3] Members of renowned associations and institutions of international law, including the Kaiser Wilhelm Institute for Foreign Public Law and International Law (Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht) in Berlin, weighed in.

Viktor Bruns, the Institute’s founding director, and by now one of the greatest German authorities of international law, thought that the moment had come to definitively expose the League’s imperial foundations, how they had arrested the creation of a peaceful legal order. In this, Wehberg certainly agreed with him. The conclusions they drew, however, cleaved apart. They had taken different stances within the new departures of international law in the Weimar Republic, whose broader implications now fully emerged. Wehberg, with his politically progressive pacifist inclinations, sought to salvage the principle of ‘peace through law’ partially embodied in the League by advocating for the belated institutional recognition of the postulate of justice. Bruns, inclined to a practice-oriented legal perspective, was not convinced that the ‘methods of the League’ could still serve to dislodge its unjust foundations in the German interest.

The stakes of the debate on the failures of the League are familiar. Its longer history, reaching back across a decade to the contestation of the post-war foundations of a ‘new international order’, sweeping along Wehberg and Bruns, perhaps less so. In 1919, the charge of continuing the ‘old methods’ discredited by the war, albeit in an insidious new form, had been levelled against the former Allied and Associated Powers from Weimar.

‘Ordering the World’

In December 1918, Wehberg became a founding member of the German Union for a League of Nations (Deutsche Liga für Völkerbund). The association comprised a group of mostly liberal and left-leaning political, legal, and economic elites determined to find an international response to imperial collapse in Central Europe that might support the transition to a stable democratic order in the region. The revolutionary Council of People’s Deputies, then the Weimar Coalition government, continued wartime efforts to constructively adapt Allied peace proposals based on American President Woodrow Wilson’s Fourteen Points, treating this as the binding foundation for a ‘just peace’ on the German side.

The Union for a League of Nations collaborated closely with the Foreign Office in these efforts. Reaffirming international law and encouraging international cooperation—and thereby also the creation of a League of Nations—was strategically prudent and politically expedient for the new government. Boldly, it proceeded with the expectation of German participation in ‘ordering the world’ on equal terms with other Great Powers.[4]  Versailles, however, denied these ambitions. Germany was excluded from the League of Nations (although it joined the International Labour Organisation), the guardian of the new international order whose Covenant prefaced the peace treaty. This direct linkage ensured that the League remained central to all German efforts at revision, including those of the radical right predicated on its destruction.

The ‘League of Versailles’

Walther Schücking and Victor Bruns (undated), Archiv MPG

Walther Schücking and Victor Bruns (undated, MPG Archive)

Studies of the League dissecting these compromised origins proliferated in the Weimar Republic. Those with conservative views, among them Bernhard Wilhelm von Bülow, who led the Special Section for League of Nations Affairs at the Foreign Office, dismissed the ‘League of Versailles’ as an extension of the wartime alliance politics of the Allies that served to secure their political interests, territorial gains, and economic primacy.[5] It was the predominance of the Great Powers, institutionalised in the Council, where decisions were made in line with political rather than legal considerations that defined the League, he maintained. This had resulted in an ‘international oligarchy’ that ‘threatened’ the further ‘development of international law’, upon which Germany depended with its constrained military and economic capacities.[6] Even Wehberg and his long-term collaborator, the pacifist lawyer Walther Schücking, observed the League’s ‘Janus face’, one side bearing the ‘features of the imperial age that engendered the world war’, the other those of a liberal solidaristic future.[7]

For some time, the Union for a League of Nations retained a core of members who held onto their hope for this future, for the gradual creation of an interrelated constitutional and international legal order guided by democratic principles and anchored in the League. Even members who did not share this progressive internationalist sensibility, however, saw in its institutions a ‘legal recourse’ (‘Rechtsweg’) to adjust the peace treaty.[8] In the early years after the war, burdened by the struggle over war reparations, most Foreign Office officials, however, disagreed, insisting that revision was the precondition for any orientation towards the League.

They also invoked the law as the only recourse that remained, but it was to be deployed more narrowly in the German interest both in the ongoing technical elaboration of the peace treaty and its diplomatic refutation. This gradual reconfiguration of foreign policy relied on the rigorous legal expertise that was produced by an innovative array of emergent research institutes and associations of international law sustained to varying degrees by the state, public research organisations, private foundations and personal networks.[9]

Viktor Bruns, a professor of public and international law at the University of Berlin, began contemplating an institute of his own dedicated to legal research that could fulfil these novel requirements of the state. To raise the international stature of German legal practice and opinion, he envisioned a systematising, comparative approach to the law oriented towards practice and attuned to transnational debates. With support from the Foreign Office and the Kaiser Wilhelm Society, the foremost German research organisation, his Institute for Foreign Public Law and International Law was inaugurated in 1924, in the expectant climate of the negotiations over the Locarno Treaties. The Franco-Belgian occupation of the Ruhr Valley in 1923 had changed perceptions of the peace treaty, revealing its value as an ‘international guarantee’ of German sovereignty, as National Liberal Foreign Minister Gustav Stresemann had insisted, rather than merely its resented limitation.[10] The policy of rapprochement he pursued after the provisional resolution of the conflict led to German membership in the League with a permanent seat on the Council in 1926.

Legitimating the League

Under Bruns, the Institute advanced a programmatic conception of the international order as a legal order with its basis in the community of states.[11] While international law demarcated the domain of their self-directed freedom and action, rendering absolute notions of sovereignty defunct, its writ ended here, he held.[12] He insisted on the ‘boundaries’ between ‘state and international law’ against Wehberg and Schücking with their pacifist view but also Hans Kelsen and the Vienna School with their monistic view, who from different angles considered these boundaries ‘blurred’, particularly in the new ‘confederative’ forms of international organisation centred on the League.[13]

The Institute nonetheless contributed strongly to their incipient legitimation, not least with the legal practice of its members in the world of adjudicatory bodies.[14] This legitimation was complicated by deeper reservations concerning the foundations of the international order, constantly roiling the politics of the Weimar Republic. The League upheld some of its most disputed pillars—economic and military sanctions, the protection of national minorities, the oversight of mandates—and raised such sensitive questions about state sovereignty and its relation with international law. Their resonance was strong in the Weimar Republic, a precarious state beset by anxieties surrounding the perceived erosion of its sovereign power and the degradation of its status to an ‘object’ of international politics.[15] After the National Socialists took over, one of the first foreign policy decisions of the new regime was the declaration of Germany’s withdrawal from the League in October 1933.

The Crisis of the League and the ‘Requirements of the Law’

In November 1936, the debate over a reform of the League reached the Kaiser Wilhelm Society. Bruns made his intervention in a talk held before the general assembly.[16] The National Socialist leadership had taken another step to dismantle the treaty frameworks of Versailles and Locarno in early March by violating the demilitarisation provisions for the Rhineland. Bruns argued that the ultimate cause of the League’s failure to prevent and counter the rising surge of such revisionist infractions lay deep in its past.

Since its twinned codification with the Treaty of Versailles, the League, Bruns elaborated, had been implicated in the treaty architecture of an inequitable post-war order that contradicted its own ‘organisational principles’. While it had been furnished with institutional arrangements for diplomacy, arbitration, and sanctions in the service of peace, the necessary means for a more ambitious ‘development and adjustment of the law’ itself in response to deeper structural sources of conflict between states and in accordance with the ‘most noble duty’ of member states ‘to create justice’ had been neglected.[17]

There were rudimentary avenues of redress, he conceded, such as Article 19 of the Covenant, which granted an advisory capacity to the Assembly in reviewing treaty arrangements and ‘international conditions’ that might become a threat to peace. The possibilities rooted here had, however, largely been left buried in the text. The collective security system of the League was, he concluded, ‘not a procedure concerned with law as such, with its realisation and protection’.[18]

Wehberg’s assessment of the international situation of 1936—the remilitarisation of the Rhineland, the fall of Ethiopia to Fascist Italy, the outbreak of civil war in Spain—was similar in its indictment of the League. Confronted with the possibility of its collapse, he pointed to the missed opportunity of transforming it into a more ‘dynamic’ organisation, an organisation that could adapt constructively to ‘the necessities of the moment’.[19] It remained ‘of the utmost importance that’ member states, foremost the ‘saturated states’, ‘developed a greater understanding for the requirements of the law’, he maintained, especially concerning ‘unjust conditions’. This could allow the League to move beyond ‘the defence of the status quo’ and through negotiated redress prevent further armed conflict.[20]

Bruns, however, was not convinced this shift was structurally possible. He argued that the recent disregard in Geneva for what he termed the relevant ‘material legal situation[s]’ that might compel a state to breach ordinary procedures for dispute resolution—situations in which it found itself in a ‘legitimate struggle for its existence’ or ‘against the denial or infringement of its most important rights’—was the inevitable consequence of a more systematic disregard following from the ‘power politics’ of the former Allies that had been reinvented in 1919 ‘in the guise of law’.[21] With this, he accommodated a more aggressive course of revision, suggesting that certain infractions could be justified as the restorative vindication of fundamental state interests and rights unacknowledged in the legal order.

As the League spiralled into irrelevance amid the violent ideological confrontation of the 1930s, many international lawyers in Germany came to understand this development—some also to embrace it—in similar terms, as anticipated in its beginnings, when the Allied victors, so they had argued for years, had sought to subject the law to their imperial ends.

[1] Hans Wehberg, Zusammenbruch des Völkerbundes?, Die Friedens-Warte 33 (1933), 65-68, 65.

[2] Wehberg (Fn. 1), 66.

[3] Edvard Beneš, The League of Nations: Successes and Failures, Foreign Affairs 11(1932), 66-80, 73.

[4] Ernst Jäckh, Die Ordnung der Welt. Die Aufgabe des Friedens, Mitteilungen der Deutschen Liga für Völkerbund 1 (1920).

[5] Bernhard Wilhelm von Bülow, Der Versailler Völkerbund. Eine vorläufige Bilanz, Berlin: W. Kohlhammer 1923, 14-16, 43.

[6] von Bülow (Fn. 5), 58; 66.

[7] Walther Schücking/Hans Wehberg, Die Satzung des Völkerbundes, vol. 1, Berlin, F. Vahlen 1931, 163.

[8] Untitled position paper of the Union for a League of Nations (29 December 1919), BArch, N/2097/68, 2.

[9] A German Society for International Law (Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht) had been founded in 1917. In 1920, the Institute for Foreign Policy (Institut für Auswärtige Politik) under the direction of the lawyer Albrecht Mendelssohn-Bartholdy made Hamburg a centre of international law alongside Kiel, whose university had already opened an Institute for International Law (Institut für Internationales Recht) in 1914, overseen by Theodor Niemeyer. Across German universities, international law burgeoned as a disciplinary subfield.

[10] Reichstag 286. Sitzung. Sonnabend den 13. Januar 1923, 9423, Reichstagsprotokolle 1920/24,14, Verhandlungen des Deutschen Reichstags, Reichstag (Weimarer Republik/Nationalsozialismus) 1918-1942.

[11] Viktor Bruns, Völkerrecht als Rechtsordnung, ZaöRV 1 (1929), 1-56.

[12] Bruns (Fn.11), 42-44; 49.

[13] Wehberg/Schücking (Fn. 7), 90.

[14] Privately, many members of the Institute remained sceptical about the League. As Carlo Schmid, head of the section for international law, noted in his memoirs, by the late 1920s he regarded it with a measure of grim disillusionment not as a site for the ‘progressive advancement’ of all states ‘under law’ but as a fractious assembly where the power political motives behind many initiatives were only ever thinly disguised. See: Carlo Schmid, Erinnerungen, Bern: Scherz 1979, 129.

[15] Carl Schmitt was a prominent exponent of this view, although it was shared to varying degrees and  with varying historical-theoretical and ideological accentuations across the political spectrum. See his collection of essays Positionen und Begriffe im Kampf mit Weimar—Genf—Versailles, 1923-1939, Berlin: Duncker & Humblot 1988.

[16] The talk was published the following year in the institute’s journal: Viktor Bruns, Bund oder Bündnis? Zur Reform des Völkerbundes, ZaöRV 7 (1937), 295-312. There were several further contributions in the issue taking on the entangled question of a reform of the League and a comprehensive revision of the peace settlement from a historical perspective and with a comparable tenor.

[17] Bruns (fn. 16), 310.

[18] Bruns (fn. 16), 312.

[19] Hans Wehberg, Die Reform des Völkerbundes, Die Friedens-Warte, 36(1936), 205.

[20] Wehberg (fn. 19).

[21] Bruns (fn.16), 299; 308; 312.

Suggested Citation:

Sandra Ricker: Law and Power in Geneva. The KWI in the Debate over the New International Order, DOI: 10.17176/20240219-184505-0

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