Schlagwort: Notstandsgesetzgebung

Vom Kriegsgefangenen-Lager zum Völkerrechts-Colloquium: Drei Schlaglichter auf die Biographie Rudolf Bernhardts im Kontext der Institutsgeschichte nach 1945

Die berufliche Laufbahn meines Vaters Rudolf Bernhardt (1925-2021) war in vielfältiger Weise mit dem MPIL verbunden, arbeitete er doch hier zunächst von 1954 bis 1965 als Referent, dann von 1970 bis zu seiner Emeritierung 1993 als einer der Direktoren und blieb dem Institut auch danach eng verbunden.[1] Dieser Beitrag deutet anhand von drei Lebensausschnitten – der Kriegsgefangenschaft 1945-47, der Zeit der Studentenbewegung der späten 1960er Jahre sowie der Völkerrechtskolloquien mit Polen ab 1974 – schlaglichtartig an, wie sich einige seiner persönlichen und wissenschaftspolitischen Positionen im zeitgeschichtlichen Kontext herausbildeten und artikulierten. Solche individuellen Werdegänge und Sichtweisen haben, wie bereits für andere Führungspersönlichkeiten am Institut, zum Beispiel Hermann Mosler und Karl Doehring, gezeigt wurde,[2] die Entwicklung des MPIL nicht unwesentlich geprägt. Neben den hier präsentierten drei „Schlaglichtern“, die vorrangig aus den privaten Tagebüchern nachgezeichnet werden, ließen sich natürlich zahlreiche weitere anführen, die in anderen Artikeln dieses Blogs auch gestreift werden.[3] Dass der vorliegende Beitrag aus meiner sehr speziellen Perspektive als Sohn Rudolf Bernhardts und professioneller Zeithistoriker geschrieben ist, wird am Schluss kurz reflektiert.

1. Eindrücke aus der Kriegsgefangenschaft

Die gut zwei Jahre in sowjetischer Kriegsgefangenschaft 1945-1947 hat mein Vater als junger Mann mehrfach nur mit viel Glück und äußerst knapp überlebt. Sein 1948 dazu niedergeschriebener detaillierter Erfahrungsbericht, der erstmals 76 Jahre später im April 2024 im Franz-Steiner Verlag veröffentlicht wurde,[4] gewährt drastische Einblicke in seine Erlebnisse in den sowjetischen Arbeitslagern nordöstlich von Moskau. Immerhin waren ihm in der Kriegszeit eine persönliche Verwicklung in Kampfhandlungen und damit die traumatischen Kriegserfahrungen vieler Altersgenossen, insbesondere an der „Ostfront“, erspart geblieben. Als 18-Jähriger am 1. Juli 1943 zur Reichswehr einberufen, hatte er in seiner zweijährigen Soldatenzeit bis Kriegsende eine Fliegerausbildung an mehreren „Fliegerhorsten“ bzw. Flugschulen im „Altreich“, wie zum Beispiel in Oschatz und Werder an der Havel, absolviert. Von dort aus war er auch periodisch zu Aufräumarbeiten nach Bombenangriffen in Städte wie Nürnberg und Berlin abgeordnet und am 1. Mai 1945 bei Potsdam von sowjetischen Truppen festgenommen worden.[5]

Vier markante Aussagen aus dem genannten Bericht von 1948 reflektieren wichtige Erfahrungen und Schlussfolgerungen des 22-jährigen Rudolf Bernhardt:
Erstens und vor allem schildert der Bericht die extremen Lebensbedingungen in den sowjetischen Arbeitslagern, in denen mein Vater härteste Waldarbeit verrichten und wiederholt lebensgefährliche Gefahrensituationen und Erkrankungen überstehen musste. Zweitens übte er aus der Perspektive eines jungen, einfachen Gefangenen vom untersten Ende der brutalen Lagerhierarchie scharfe Kritik am Regime der als „Brigadeleiter“ fungierenden, vielfach privilegierten deutschen Offiziere, die er verantwortlich machte für zahlreiche willkürliche Gewaltexzesse und vermeidbare Todesfälle von Mitgefangenen. Drittens artikulierte er, in der einfachen Diktion eines 22-Jährigen, in kategorischer Abgrenzung zum NS- und zum sowjetischen Regime eine emphatische Ablehnung von „Militarismus“ und jedwedem „Nationalismus“. Viertens schließlich erörterte er, in kritischer, aber relativ nüchterner Diktion, weitere Seiten des Sowjetregimes, dem er zwar gewisse Erfolge bei der Alphabetisierung und Industrialisierung zugestand, dessen Wirtschaftssystem, massive Propaganda und brutale Unterdrückung der Zivilgesellschaft er aber strikt ablehnte.[6]

Wie wirkten nun diese Erlebnisse und Wertungen des 22-Jährigen in seiner späteren Laufbahn als Völkerrechtler, Direktor am MPIL und Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nach? Auf den ersten Blick – scheinbar gar nicht: In seinen zwei veröffentlichten berufsbiographischen Skizzen widmet er ihnen nur wenige, zurückhaltende Sätze,[7] im Familiengespräch wurden sie kaum thematisiert,[8] eine direkte Einwirkung auf berufliche Richtungsentscheidungen – von der Wahl des Studienfachs, des Promotionsthemas oder der Forschungsschwerpunkte Völkerrecht und Menschenrechte bis zur Tätigkeit als Richter am EGMR – ist nicht dokumentiert, teilweise sogar auszuschließen.[9]
Jedoch formten diese frühen Erlebnisse zweifellos persönliche Grundhaltungen, die in seine Berufstätigkeit als ein Faktor unter mehreren einflossen, so zum Beispiel in kollegiale Beziehungen und wissenschaftspolitische Positionierungen. Zu diesen Grundhaltungen gehörten eine geringe Affinität zum militärischen Habitus und Denken – auch weil ihm der „Krieg als Primärerfahrungsraum“ [10] vieler Altersgenossen erspart geblieben war –, eine entschieden transnationale Orientierung,[11] eine nüchtern-distanzierte Haltung gegenüber der Sowjetunion sowie eine lebensbejahende und humanistische Weltsicht. Einen Beleg für diese These eines unterschwelligen, aber prägenden Nachwirkens der Erfahrungen aus der Kriegsgefangenschaft  findet sich in einer prägnanten Bemerkung seines amerikanischen Kollegen und Freundes Thomas Buergenthal in der Laudatio zum 80. Geburtstag meines Vaters 2005:

„I developed great affection to him, no doubt also influenced by the fact that his years as prisoner of war and mine in a concentration camp have given us a shared appreciation of the joy of being alive and a profound belief in the need to promote laws and institutions capable of contributing to a world in which future generations are spared the suffering our generation and that of our parents had to endure.” [12]

Generationengeschichtliche Konstellationen

In einer erweiterten historischen Sicht auf die ersten Nachkriegsjahre in der Bundesrepublik ist zu erkennen, dass die Grundhaltungen meines Vater sich erfahrungs- und generationengeschichtlich stark mit denen der sogenannten „Flakhelfer“-Generation der Jahrgänge 1926 bis 1930 deckten, die Heinz Bude als Träger- und Aufstiegsgeneration der Bundesrepublik untersucht und entschieden von der nur wenig älteren „Kriegsgeneration“ des Zweiten Weltkriegs abgegrenzt hat.[13] Ohne hier auf Details einzugehen ist festzuhalten, dass die Angehörigen der Flakhelfer-Generation, so auch mein Vater, als Jugendliche der massiven Indoktrination des NS-Systems ausgesetzt gewesen waren und dessen Niederlage auch als Zusammenbruch einer sie prägenden Weltanschauung erlebten. Für die darauf gemünzte, bekannte zeitgenössische Diagnose des Soziologen Helmut Schelsky von der gegenüber politisch-ideologischen Großentwürfen „skeptische(n) Generation“ (1957)[14] enthält der Erfahrungsbericht meines Vaters von 1948 zahlreiche charakteristische Formulierungen.[15] Eine vergleichende generationengeschichtliche  Analyse unter Einschluss der anderen Führungspersönlichkeiten des MPIL, wie für die gesamte Belegschaft, könnte aufschlussreiche Einblicke in personelle Konstellationen und sozialkulturelle Wandlungsprozesse im Institut liefern.

Geburtsjahr und Amtszeiten der Direktoren des MPIL 1954-2002. Es ist ersichtlich, dass alle in dieser Zeit amtierenden Direktoren den Nationalsozialismus bewusst erlebt haben, jedoch war nur einer (Karl Doehring) als Militär in Kriegshandlungen aktiv.

Wenn Bude, wie auch andere, die Rezeption zeitgenössischer belletristischer Literatur als einen der prägenden wie abgrenzenden Indikatoren zwischen den Nachkriegs-Generationen anführt und für die „Flakhelfer-Generation“ Namen wie Günter Grass, Hans-Magnus Enzensberger, Martin Walser oder Ingeborg Bachmann nennt,[16] so bestimmten diese Autoren tatsächlich auch den frühen Lektürekanon meines Vaters. Im Rahmen seines Jurastudiums an der Universität Frankfurt am Main ab dem Wintersemester 1948 hat er neben den Seminaren in seinem Kernfach auch Veranstaltungen anderer Fächer besucht, so zum Beispiel des Philosophen Max Horkheimer sowie zur Philosophie- und Literaturgeschichte. Dazu exzerpierte er auf hunderten von Seiten den klassischen Philosophie- und Literaturkanon, von Platon und Sophokles über Kant und Schiller bis zu Balzac und Tolstoi.[17] Die Stillung eines aufgestauten Lesehungers hat er in den ersten Nachkriegsjahren buchstäblich als zweite Befreiung erlebt, ebenso wie private Fahrten nach West- und Südeuropa. Letztere verankerten und festigten früh, zusammen mit den ersten beruflichen Auslandsreisen 1953 zum „Salzburg Seminar in American Studies“ und 1959 an die Harvard Law School in den USA, seine „transnationale“ Orientierung.[18]

Salzburg Seminar in American Studies 1953, Gruppenfoto (Rudolf Bernhardt dritte Reihe von unten ganz rechts)[19]

2. Die Zeit der „Studentenunruhen“

Bekanntlich trat mein Vater nach seiner Promotion bei Hermann Mosler 1954 in das MPIL ein und arbeitete dort für gut zehn Jahre als Wissenschaftlicher Referent, bis er 1965 auf das Ordinariat „Öffentliches Recht IV“ an der Juristischen Fakultät der Universität Frankfurt berufen wurde.[20] Als relativ junger Professor, der sich auf der „liberal-konservativen“ Seite des politischen Spektrums verortete und just beim Beginn der Studentenrevolte 1967/68 die Würde und Bürde des Dekans der juristischen Fakultät übertragen bekam, fand er sich in der Folgezeit generationell und hochschulpolitisch zwischen allen Stühlen wieder.

Protestaktionen der Studierenden einerseits, wie Sitzblockaden – bei deren Überwinden ihn ein bekanntes zeitgenössisches Foto zeigt – und die Erwartungen konservativer Kollegen sowie Gespräche mit dem Konrektor der Universität andererseits, erzeugten hochschulpolitische und alltagskulturelle Zerreißproben. Sie werden in den Tagebuchaufzeichnungen aus dieser Zeit deutlich: „Demagogisch aufgehetzte Studentenmengen in der Universität, Belagerungen von Konzil und Senat (…), systematische Störungen von Veranstaltungen und verabredeten Diskussionen, durch radikale, ideologisch und praktisch begabte Minderheiten (…)“. [21] „Als gerade gekürter Dekan hatte ich mich nach allen Seiten zur Wehr zu setzen, auch gegen manche Kollegen“.[22] „Unter den Professoren erzkonservative und auch (ehrlich oder opportunistisch) radikal-progressive Exemplare, die Mitte wird zerschlissen“. [23]

Studentische Sitzblockade an der Universität Frankfurt a.M. 1968 (Rudolf Bernhardt hinten Mitte rechts)[24]

Anhand seiner Auseinandersetzung mit den politisch hoch umstrittenen „Notstandsgesetzen“ lässt sich die vielfach widersprüchliche Entwicklung in diesen Jahren andeuten. Begonnen hatte mein Vater die fachwissenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema bereits in den frühen 1960er Jahren noch als Referent im MPIL, offensichtlich im Gespräch oder zumindest zeitlich parallel zu Hermann Mosler und Karl Doehring. Alle drei teilten die rechtsvergleichende Sicht auf das Sujet, das mein Vater bereits im Herbst 1963 in einem Vortrag auf einer Tagung der Österreichischen und Deutschen Gesellschaft für Rechtsvergleichung in Wien ansprach.[25] Im Herbst 1965 wählte er es auch als Gegenstand seiner Antrittsvorlesung an der Universität Frankfurt. Obwohl sich zu dieser Zeit die öffentliche Kontroverse über die geplante Novelle des Grundgesetzes bereits zuspitzte,[26] konnte man, nach seinen Aufzeichnungen, vor dem „Ausbruch der Unruhen“ 1967 „über die geplante ‚Notstandsverfassung‘ (…), auch bei dem sozialistischen Studentenbund, noch ungestört referieren und diskutieren“.[27] In seiner Antrittsvorlesung zur sogenannten Notstandsverfassung, die am 22. Februar 1966 in der FAZ abgedruckt wurde, plädierte Rudolf Bernhardt dezidiert für eine „knappe, griffige Notstandsformel“.

Beitrag Rudolf Bernhardts zur „Notstandsverfassung“ in der FAZ vom 22. Februar 1966

Die kurz zuvor im Sommer 1965 vom Bundestag diskutierte Fassung „in Bausch und Bogen als Anschlag auf die Demokratie abzulehnen“, zeige „Unkenntnis“ oder „abgrundtiefes Mißtrauen gegenüber den (…) demokratisch gewählten politischen Kräften unseres Landes“. Andererseits kritisierte er scharf die sieben bereits 1965 vom Bundestag verabschiedeten „einfachen Notstandsgesetze“ als „grotesken Perfektionismus“ von „überbordender Regelungswut“ und als teilweise verfassungswidrig. Das Fazit des FAZ-Beitrags lautete: „In Kenntnis des Risikos muss man auf ein Höchstmaß an Sicherheit verzichten, um mehr als ein Mindestmaß an Freiheit zu erhalten“.[28] Es wäre interessant, aus rechtsgeschichtlich kompetenter Sicht – die mir fehlt – die juristischen Positionen und einzelnen Argumente meines Vaters mit denen von Hermann Mosler und Karl Doehring in ihren ausführlichen Statements in der Sitzung des Rechts- und des Innenausschusses des Bundestages am 7. Dezember 1967 abzugleichen.[29] Zugleich ließe sich am Beispiel der „Notstandsgesetze“ exemplarisch die für das Verständnis der Arbeitsweise des Instituts zentrale Frage zum Verhältnis von arbeitsteiliger Wissensproduktion (etwa durch auf einzelne Länder spezialisierte Referenten), Synthese,  Publikation und Transfer der Ergebnisse in den politischen Raum reflektieren, [30] auch im Hinblick auf Fragen von Autorenschaft und „geistigem Eigentum“ an den Forschungsresultaten.

Für viele Leser*innen sicherlich überraschend war es, dass mein Vater mit einem Aufsatz zu den Notstandsgesetzen wider Willen auch zu einem Buch beitrug, das die ZEIT rückblickend als „gefeierte(n) Klassiker der 68er Generation“ apostrophierte, der zugleich „geschmäht [wurde] von denen, die sich damals angegriffen fühlten“.[31] Es handelte sich um den von seinem Frankfurter Fakultätskollegen Rudolf Wiethölter konzipierten Band „Rechtswissenschaft“ in der Reihe „Funkkolleg“ des Fischer Taschenbuch Verlags, der nach seinem Erscheinen 1968 innerhalb von knapp fünf Jahren vier Auflagen mit einer Gesamtzahl von 45.000 gedruckten Exemplaren erreichte.[32] Wiethölter stellte im Vorwort klar, die dem Buch zugrunde liegende Vorlesungsreihe für das „Funkkolleg“ des Hessischen Rundfunks sei „aus Unruhe als Bürgerpflicht“ entstanden, das Ziel sei die „Entzauberung des Rechts“ als „politisches Alibi und Verheißung“, um „mitzuwirken an der Entlarvung eines deutschen Götzendienstes: Dienst für den ‚General Dr. von Staat‘ (Thomas Mann)“.[33]

Funkkolleg Rechtswissenschaft (1968)

Von den insgesamt 20 „Kollegs“ (Rundfunk-Vorträgen) wurden jeweils zwei von Erhard Denninger und meinem Vater übernommen.[34] Wenig überraschend trugen die Beiträge meines Vaters über die „Entwicklung zum demokratischen Rechts- und Sozialstaat“ sowie zum „Notstandsrecht“ nichts zu Wiethölters Mission der „Entzauberung des Rechts“ oder der von der ZEIT diagnostizierten späteren Karriere des „vor allem von linken und liberalen Juristen geliebten“ Buches bei. Hintergrund der besonderen Konstellation war, dass mein Vater ebenso wie Denninger kollegialer Weise für den erkrankten Wiethölter kurzfristig eingesprungen war, ohne seine Beiträge auf Wiethölters Programm auszurichten.[35] Die erstaunliche, kaum bekannte Rolle meines Vaters als Mitautor eines „68er Klassikers“ zeigt, dass zu dieser Zeit die Gräben zwischen den hochschulpolitischen „Lagern“ zuweilen noch fluide waren und durch kollegiale Praktiken punktuell überwunden wurden, so dass spezielle inhaltliche „Melangen“ wie das „Funkkolleg“- Buch entstehen konnten. Es sei aber nachdrücklich festgehalten, dass sich mein Vater im Grundsatz zu den Forderungen und Aktionen der Studentenbewegungen, mit ihnen sympathisierender Kollegen sowie der Umsetzung der Hochschulreform sehr kritisch beziehungsweise ablehnend positionierte.[36]

3. Die Völkerrechtskolloquien der 1970er und 1980er Jahre

Die Zeit der Rückkehr meines Vaters an das MPIL 1970 als Co-Direktor von Hermann Mosler war nicht nur von den anhaltenden Spannungen an den Universitäten geprägt, sondern auch von den politischen Kontroversen um die „neue Ostpolitik“. Zu dieser bestand auch unter den führenden Wissenschaftlern am Institut eine breite Meinungsvielfalt. Hier hatte sich der Institutsmitarbeiter Fritz Münch, der seit 1955 Leiter der 1960 aufgelösten Außenstelle des MPIL in Berlin gewesen war, frühzeitig besonders exponiert. Schon 1965 hatte er ein juristisches Gutachten mit verfasst, in dem er die Rechtsgültigkeit des Münchener Abkommens von 1938 zur Einverleibung des Sudentenlandes in das nationalsozialistische Deutsche Reich feststellte.[37] In der Folgezeit hatte sich Münch nicht nur in daraus hervorgegangene gerichtliche und publizistische Kontroversen verwickelt, sondern wechselte im Sommer 1972 von der CDU zur NPD, für die er im November 1972 auch bei den Bundestagswahlen kandidierte.[38] Im Institut vertrat er neben Karl Doehring, Hartmut Schiedermair, Helmut Steigenberger und Hermann Mosler eine kritische Sicht auf die Ostverträge,[39] während Jochen Frowein und mein Vater sie eher unterstützen. An einer ersten, im Januar 1972 von der Theodor-Heuß-Akademie in Gummersbach organisierten Konferenz deutscher und polnischer Völkerrechtler nahmen von Seiten des MPIL Fritz Münch und mein Vater teil,[40] der dazu in seinem Tagebuch notierte:

„Es war sehr aufschlussreich und verlief im großen und ganzen ganz angenehm. Natürlich lässt sich die Geschichte der jüngeren Vergangenheit nicht vergessen, sie wirkt in die Gegenwart hinein, aber es sind vielleicht doch Chancen für mehr Verstehen und eine begrenzte Kooperation vorhanden.“[41]

Deutsch-polnisches Völkerrechtskolloquium in Gummersbach 1972. Rudolf Bernhardt fünfter von links.[42]

Die in der Folgezeit von meinem Vater federführend mit organisierte Serie deutsch-polnischer Völkerrechts-Kolloquien, deren erstes 1974 bei Warschau und zweites 1976 in Heidelberg stattfand, flankierten mit der Klärung von Rechtsfragen faktisch die Ostpolitik der sozialliberalen Regierung und enthielten somit natürlich eine allgemein- und wissenschaftspolitische Komponente. So wurde der Konferenz 1974 in Warschau explizit „auch eine politische Bedeutung beigemessen“ (…). „Bei einem Empfang des deutschen Botschafters in Warschau aus Anlass des Treffens war eine größere Anzahl polnischer Gäste u.a. aus verschiedenen Ministerien anzutreffen“. [43] Ausweislich der Tagungsprogramme nahm die rechtliche Seite wirtschaftlicher Kooperation eine herausgehobene Stellung ein, aber auch kontroverse Themen wurden diskutiert, zum Beispiel auf der Tagung 1974 Fragen des polnischen Staatsangehörigkeitsrechts.[44]

Empfang beim deutsch-polnischen völkerrechtlichen Kolloquium 1984 in München. Rudolf Bernhardt zweiter von rechts.[45]

Die zwischen 1982 und 1990 durchgeführten bilateralen Konferenzen mit sowjetischen Völkerrechtlern, die ebenfalls von meinem Vater mit angestoßen wurden, waren politisch und organisatorisch noch komplizierter und erforderten eine manchmal mühsame Abstimmung mit Stellen im Auswärtigen Amt und der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft.[46]
Die Initiative für die Kolloquien und die privaten Aufzeichnungen machen unter anderem deutlich, dass mein Vater einerseits keine Berührungsängste gegenüber Kollegen aus sozialistischen Staaten hegte, noch etwa aus seiner Kriegsgefangenschaft herrührende Ressentiments gegenüber der Sowjetunion. Vielmehr förderte er den fachlichen Austausch, der mit polnischen Kollegen zu vertrauensvoller Zusammenarbeit gedieh, sich hingegen mit den Gesprächspartnern aus der Sowjetunion beziehungsweise Russland wegen grundlegender fachlich-rechtspolitischer Differenzen letztlich in Grenzen hielt.

Fazit

Insgesamt belegen die hier beleuchteten drei „Schlaglichter“ die auch von Kollegen erinnerte eher zurückhaltende, abwägende und dialogorientierte Haltung meines Vaters auch über grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten hinweg.[47] Und offensichtlich war die gemeinsame Erforschung des Völkerrechts am Institut inhaltlich wie fachkulturell tragfähig genug, die sehr unterschiedlichen Persönlichkeiten und konträren Positionen in den hier betrachteten bewegten Zeiten der 1950er bis 1980er Jahre zusammenzuhalten.
Die Fragestellungen und Ergebnisse dieses Beitrags sind primär aus meiner Perspektive als Geschichtswissenschaftler formuliert und fußen wesentlich auf schriftlichen Dokumenten, kaum jedoch auf direkten mündlichen Auskünften zu Lebzeiten meines Vaters. Die andere, hier nicht verfolgte Perspektive meiner privaten Erinnerungen als Sohn Rudolf Bernhardts, aber auch die von Partner*innen und Kindern anderer Institutsmitarbeiter – immerhin eine Gruppe von mehreren hundert bis tausend Personen über inzwischen viele Jahrzehnte hinweg – würden andere, ebenfalls interessante Facetten der Institutsgeschichte eröffnen. Das Erleben und Erinnern von Arbeitsbelastungen, Ortswechseln, am Familientisch kurz angesprochenen Namen, Institutionen, Sachverhalten und Konflikten ließen sich zu einem ganz eigenen Wörterbuch von Institutsthemen und Erfahrungen zusammenführen.

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Der vorliegende Beitrag schreibt meine Vorträge zum gleichen Thema auf der Akademischen Gedenkfeier für meinen Vater am 23. Oktober 2022 und auf dem Seminar Kriegsfolgenbewältigung und Westintegration der Seminarreihe 100 Jahre öffentliches Recht am 22. Februar 2024 (beide am MPIL) sowie den in Fußnote 6 genannten Aufsatz fort.

[1] Vgl. die autobiographische Skizze Rudolf Bernhardt, Staatsrecht im internationalen Verbund, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart58 (2010), 337-351; jetzt auch: Eckart Klein, Rudolf Bernhardt (1925-2021), in: Michael Kilian/Heinrich Amadeus Wolff/Peter Häberle (Hrsg.), Staatsrechtslehrer des 20. Jahrhunderts. Nachtragsband Deutschland-Österreich-Schweiz, Berlin: De Gruyter 2024, 35-57.

[2] Vgl. Felix Lange, Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzepte. Herman Mosler als Wegbereiter der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft nach 1945, Berlin: Springer 2017; Karl Doehring, Von der Weimarer Republik zur Europäischen Union – Erinnerungen, Berlin: Wolf Jobst Siedler Verlag 2008.

[3] Vgl. z.B. den Beitrag von Frank Schorkopf, Grundrechtsschutz in den Gemeinschaften, MPIL100.de.

[4] Rudolf Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft 1945-1947, herausgegeben und mit einem Nachwort von Christoph Bernhardt, Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2024.

[5] Notizen im Tagebuch, Sammlung Rudolf Bernhardt, Familienarchiv Bernhardt.

[6] Vgl. Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen (Fn. 4), 103-106; Christoph Bernhardt, Die Tagebuchaufzeichnungen Rudolf Bernhardts aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft 1945-1947, in: Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen (Fn. 4), 127-145, 136.

[7] Christoph Bernhardt, Die Tagebuchaufzeichnungen Rudolf Bernhardts aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft 1945-1947, in: Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen (Fn. 4), 127-145, 142.

[8] Eine solche „Nicht-Thematisierung“ oder jahrzehntelang verzögerte Verarbeitung ist nach den Erkenntnissen der Forschung durchaus typisch für den Umgang vieler Kriegsgefangener mit Ihren Erlebnissen, vgl. Christoph Bernhardt, Die Tagebuchaufzeichnungen Rudolf Bernhardts aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft 1945-1947, in: Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen (Fn. 4), 127-145, 138-139.

[9] Christoph Bernhardt, Die Tagebuchaufzeichnungen Rudolf Bernhardts aus der sowjetischen Kriegsgefangenschaft 1945-1947, in: Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen (Fn. 4), 127-145, 138-139.

[10] So die Formulierung von Rebenich über die persönliche Verarbeitung der Kriegserlebnisse der prominenten Historiker und Altersgenossen meines Vaters Karl Christ und Reinhard Koselleck: Stefan Rebenich, Karl Christs Lebensmosaik. Die Schreie der Niedergewalzten gellten noch lange, FAZ 19.12.2023.

[11] So vertrat er auch nachdrücklich die Überzeugung, „dass die Völkerrechtswissenschaft keine nationale, sondern eine internationale Wissenschaft sei“: Rudolf Bernhardt/Karin Oellers-Frahm, Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Geschichte und Entwicklung von 1949 bis 2013, Beiträge zum öffentlichen Recht und Völkerrecht, Bd. 270, Berlin: Springer 2018, 148.

[12] Thomas Buergenthal, Laudatio: Rudolf Bernhardt – Leben und Werk, ZaöRV 65 (2005), 519–524, 519.

[13] Heinz Bude, Deutsche Karrieren. Lebenskonstruktionen sozialer Aufsteiger aus der Falkhelfer-Generation, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1987.

[14] Helmut Schelsky, Die skeptische Generation. Eine Soziologie der deutschen Jugend, Düsseldorf/Köln: Eugen Diederichs Verlag 1957; vgl. auch Bude (Fn. 13), 43.

[15] Vgl. Bernhardt, Tagebuchaufzeichnungen (Fn. 4), 102-103.

[16] Bude (Fn. 13), 33; vgl. auch Rebenich (Fn. 10).

[17] Notizheft Rudolf Bernhardt: Exzerpte aus dem Wintersemester 1948/49, Familienarchiv Bernhardt.

[18] Vgl. Bernhardt, Staatsrecht (Fn. 1), 339-340.

[19] Foto: Familienarchiv Bernhardt.

[20] Bernhardt, Staatsrecht (Fn. 1), 339-340.

[21] Rudolf Bernhardt, Notiz vom 22.1.1968, Tagebuch II, Familienarchiv Bernhardt.

[22] Bernhardt, Staatsrecht (Fn. 1), 339.

[23] Rudolf Bernhardt, Notiz vom 14.8.1969, Tagebuch III, Familienarchiv Bernhardt; vgl. als Rückblick zur Situation an der Fakultät aus der Sicht des 1967 als Professor für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte berufenen Bernhard Diestelkamp, Schmerzhafter Umbruch. 1968 im Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität, Forschung Frankfurt.  Das Wissenschaftsmagazin der Goethe-Universität 1 (2018), 27-30.

[24] Die Bildrechte haben sich trotz intensiver Recherche u.a. bei der Deutschen Universitätszeitung und dem Foto-Archiv der Süddeutschen Zeitung nicht klären lassen. Für weitere Hinweise wären wir dankbar.

[25] Rudolf Bernhardt, Eigenheiten und Ziele der Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht, ZaöRV 24 (1964), 431-452, 444.

[26] Vgl. Alexandra Kemmerer, Praktiker des Wortes. Fritz Bauer und die Kritische Justiz, in: Katharina Rauschenberger/Sybille Steinbacher (Hrsg.), Fritz Bauer und ‘Achtundsechzig’. Positionen zu den Umbrüchen in Justiz, Politik und Gesellschaft, Studien zur Geschichte und Wirkung des Holocaust, Bd. 3, Göttingen: Wallstein 2020, 121-142,123ff.

[27] Bernhardt, Staatsrecht (Fn. 1), 339.

[28] Rudolf Bernhardt, Notstand und Verfassung. Wer soll in welcher Situation welche Maßnahmen ergreifen dürfen?, FAZ 22.2.1966, 9-10.

[29] Vgl. Deutscher Bundestag, 5. Wahlperiode, Protokoll 4: öffentliche Informationssitzung des Rechtsausschusses und des Innenausschusses am 7. Dezember 1967; ich danke Tim Wihl, dass er mir diese Quellen zugänglich gemacht hat.

[30] Vgl. dazu die auf einen anderen Fall bezogene Anmerkung von Frank Schorkopf, Grundrechtsschutz in den Gemeinschaften, MPIL100.de, sowie die Sichtweise meines Vaters auf diesen Sachverhalt in: Rudolf Bernhardt, Gruppenarbeit und Einzelleistung in Völkerrecht und Rechtsvergleichung, Mitteilungen der Max-Planck-Gesellschaft (1970), 301-313.

[31] Wiethölter wieder zu kaufen: Kritik des Rechts, ZEIT 18/1986, 25.4.1986, zitiert nach ZEIT Online.

[32] Rudolf Wiethölter, Rechtswissenschaft, unter Mitarbeit von Rudolf Bernhardt und Erhard Denninger, Frankfurt a.M.: Fischer Taschenbuch Verlag 1968.

[33] Wiethölter (Fn. 32), 9-10.

[34] Vgl. die Ausführungen zu Wiethölter, Denninger und dem Funkkolleg-Band bei Diestelkamp (Fn. 23), 27-28.

[35]  Diestelkamp (Fn. 23), 27-28.

[36] Vgl. als Zwischenbilanz mit dem Fokus auf der Reform der Universitäten: Rudolf Bernhardt: Reform oder Anarchie? Zur Situation an den deutschen Universitäten, Zeitwende. Kultur, Theologie, Politik 43 (1972), 215-227.

[37] Vgl. Otto Köhler, Schweine und Esel, Der Spiegel 21 (1961).

[38] So jedenfalls der Eintrag in der Wikipedia-Enzyklopädie zu Münch, letzter Aufruf 23.5.2024; der Nachruf von Karl Doehring in der ZaöRV spricht diese Sachverhalte nicht an:  Karl Doehring, Fritz Münch 1906-1995, ZaöRV 55 (1995), 949-950.

[39] So, nach Lange, Armin von Bogdandy/Philipp Glahé, Alles ganz einfach? Zwei verlorene Weltkriege als roter Faden der Institutsgeschichte, MPIL100.de.

[40] Vgl.: Liste der Teilnehmer von deutscher Seite in Kolloquium polnischer und deutscher Völkerrechtler, 14.-16.1.1972, Ordner „Polen“, Nachlass Rudolf Bernhardt, Max-Planck-Archiv Berlin, III. Abteilung, ZA 221.

[41] Rudolf Bernhardt, Notiz vom 18.1.1972, Tagebuch III, Familienarchiv Bernhardt.

[42] Foto: Familienarchiv Bernhardt. Zur Tagung selbst: Deutsch-polnisches Völkerrechtskolloquium 1972. Referate deutscher und polnischer Völkerrechtler auf der Tagung vom 14. bis 16. Januar 1972 in der Theodor-Heuss-Akademie, Frankfurt am Main: Athenäum Verlag 1972.

[43] Vgl.: Rudolf Bernhardt, Bericht über den Verlauf des Treffens polnischer und deutscher Juristen vom 16.-19. September in Radziejowice bei Warschau, 9.10.1974, Ordner „Polen“, Nachlass Rudolf Bernhardt, Max-Planck-Archiv Berlin, III. Abteilung, ZA 221, 3-4.

[44] Bernhardt, Bericht (Fn. 43), 1-2.

[45] Foto: Familienarchiv Bernhardt. Außerdem haben sich auf dem Foto, dank Jerzy Kranz, identifizieren lassen: links neben Bernhardt: Janusz Łętowski, Marian Rybicki (fünfter von rechts), Miroslaw Wyrzykowski (dritter von links).

[46] Vgl. die Schriftwechsel im Ordner „Sowjetunion“, Nachlass Rudolf Bernhardt, Max-Planck-Archiv Berlin, III. Abteilung, ZA 221.z.B

[47] Vgl. etwa die Kurznotiz „Rudolf Bernhardt 90“, FAZ 29.4.2015.

Burg in der Brandung? Das MPIL im Mobilisierungsprozess der 68er Bewegung

A Bastion in Troubled Waters? The MPIL in the Mobilisation Process of the 1968 Movement

Deutsch

Prolog

„1968 ist eine Jahreszahl, in die sich das Imaginäre eingenistet hat“, schrieb der Schriftsteller und Essayist Hans Magnus Enzensberger, der als Herausgeber des Kursbuch zu den Sprechern der Außerparlamentarischen Opposition in der Bundesrepublik Deutschland zählte, in Notizen zu einem Tagebuch aus dem Jahr 1968. Es seien „die verbotenen Sätze auf die Straße gegangen“, notierte er: „Zweitausend, zwanzigtausend, zweihunderttausend Worte, Umzüge, Resolutionen […] Die Widersprüche schrien zum Himmel. Jeder Versuch, den Tumult intelligibel zu machen, endete notwendig im ideologischen Kauderwelsch.“[1] Auch vor Heidelberg machten die Worte, die auf die Straße gingen – eine treffende Metapher, um das Neue, die Besetzung von Straßen und Plätzen, zu zeigen – nicht halt. Lautstarke Protestaktionen und performative Happenings setzten nach dem 2. Juni 1967 ein und dauerten an, als an anderen Orten die Mobilisierung längst abgeebbt war, so dass auch von „Heidelgrad“ gesprochen wurde.[2] Wie positionierte sich das Max‑Planck‑Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) in den und zu den Konflikten? Fungierte es als Burg in der Brandung? Setzte es, fernab der Altstadt, seine Arbeit in einer Art Elfenbeinturm fort? Auf den ersten Blick sieht es so aus, aber noch fehlt eine fundierte Studie über das Institut vor dem Hintergrund der kritischen Ereignisse der Jahre 1967 bis 1970. Es fehlen zudem, um eine solche zu erstellen, Aufzeichnungen, Stellungnahmen, Erinnerungen der Mitarbeiter des Instituts in diesen Jahren – anders als von anderen Instituten liegen mir keine „Wortergreifungen“ der Assistenten vor, keine zeitgenössischen, keine rückblickenden. [3] Last but not least steht eine systematische Suche nach Gesprächs- und Sitzungsprotokollen, Notizen, Flugblättern, Plakaten und Fotos aus. Dieser Beitrag zur Rolle des Instituts im Mobilisierungsprozess der 68er Bewegung kann daher nur eine Annäherung im Konjunktiv sein. Diese lässt sich von zwei analytischen Bezugsrahmen leiten: den Überlegungen Pierre Bourdieus zum juridischen Feld sowie von Fragestellungen und Hypothesen der Sozialen Bewegungsforschung. Sie untergliedert sich zwei Punkten.

1. Soziale Bewegung und juridisches Feld

Die Welle der Proteste, die in fast allen westlichen Industrieländern 1968 kulminierte, war mehr als eine Studenten- oder Generationsrevolte. Die transnationalen Proteste waren soziale Bewegungen, analytisch definiert als „Prozess des Protestes“ von Individuen und Gruppen, welche die bestehende Sozial- und Herrschaftsstruktur negierend, grundlegende gesamtgesellschaftliche Veränderungen erstreben und dafür Unterstützung mobilisieren. [4]  Im Mai 1968, so formulierte es der Philosoph Michel de Certeau „on a pris la parole comme on a pris la Bastille en 1789”. Worum ging es? Was stand auf dem Spiel? Ein noch nicht aufgebrauchter „Vorrat an Vertrauen in die Möglichkeit, durch Handeln die Welt zu verändern“, kennzeichnete die Proteste, wie die Philosophin Hannah Arendt urteilte, die von New York aus die Entwicklung der Protestbewegungen in den USA, in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich aufmerksam verfolgte.[5] Handlungsmotivierend und legitimitätsstiftend wirkte die Diskrepanz zwischen der Wirklichkeit und einer imaginierten, ‚anderen‘, neuen Ordnung, geprägt durch zwei Leitideen: Selbstbestimmung/Selbstverwirklichung (autogestion) einerseits und Selbstorganisation/Selbstverwaltung (participatory democracy, Mitbestimmung) andererseits. Um Unterstützung für ihre Ziele zu generieren, sind soziale Bewegungen gezwungen zu agieren und sich aus der Aktion zu formieren. Der Dynamik erzeugende mobilisierende Effekt der 68er Bewegung beruhte jenseits des Charismas ihrer Leitidee auf einer Strategie der direkten performativen Aktion, der begrenzten Regelverletzung. Orientiert an der anarchistischen Bewegung und der künstlerischen Avantgarde – Dadaismus, Surrealismus, bewegten sich die Aktionen oft im Grenzbereich von Legalität und Illegalität. Was passiert im juridischen Feld, wenn eine solche Bewegung entsteht und an Dynamik gewinnt?

Recht „als geschichtlich konstruierte strukturierte Struktur“, trägt, folgt man dem französischen Soziologen Pierre Bourdieu, zur „Produktion der Welt“ bei. „Es ist“, so seine These, daher „nicht übertrieben zu sagen, dass es die soziale Welt macht – wobei es natürlich zuerst von ihr gemacht wird.“[6] Bourdieu definiert das juridische Feld als „Feld von Kämpfen, in dem die Akteure mit je nach ihrer Position in der Struktur des Kraftfeldes unterschiedlichen Mitteln und Zwecken miteinander rivalisieren und auf diese Weise zu Erhalt oder Veränderung seiner Struktur beitragen.“[7] Neben dem Bildungssystem trage das Recht entscheidend zur Reproduktion der bestehenden Machtverhältnisse bei. Wirke es doch an der Festigung von Sicht- und Teilungskriterien mit, welche die Wahrnehmung der sozialen Welt entsprechend den Kriterien der herrschenden Ordnung orientieren. Juristen tragen dergestalt zu dem bei, was Bourdieu die „Suspendierung des Zweifels, die Welt könne eine andere sein“ nennt.[8] Damit steht, die Schlussfolgerung ist klar, das juridische Feld den Zielen sozialer Bewegungen diamental entgegen.

Indes, so Bourdieu, kann auch das juridische Feld – das einer relativen autonomen Logik folgt – potentiell von außen in Bewegung versetzt werden: durch Intellektuelle, soziale Bewegungen und die Kunst. Voltaires Rolle in der Affäre Calas, die ihn zum Vorkämpfer einer Strafrechtsreform machte, sei exemplarisch hervorgehoben.[9] Indes, um der Kritik – artikuliert von Intellektuellen, sozialen Bewegungen, der Kunst – Wirksamkeit zu verleihen, braucht es Vermittler in das Institutionensystem. Voltaire verfügte über solche. Im Fall der Außerparlamentarischen Opposition waren es die Anwälte, die die Justizkritik der 68er Bewegungen verstärkten, indem sie diese, neue Verteidigungsstrategien wie die Konfliktverteidigung erprobend, in den Gerichtsaal experimentell anwandten um hierarchische Strukturen vor Gericht aufzudecken.[10] Neben Anwälten und Richtern zählen auch die Rechtsgelehrten zu den Akteuren im juridischen Feld. Wie positionierten sie sich, konfrontiert mit der 68er Bewegung, die, dies sei nochmals betont, eine transnationale Bewegung war und in Frankreich zu Barrikadenkämpfen und dem größten Generalstreik der Nachkriegszeitführte? Konkret: Was geschah im MPIL? ‚Business as usual‘? Textarbeit im Elfenbeinturm? Keineswegs.

2. Die 68er Bewegung und das MPIL:

“Heidelberg: Vorsorge für die nächste Krise” – “Solidarität mit den Heidelberger Genossen!!” Solidaritätskundgebung von Studierenden in Kiel 1970 anlässlich des Verbots der SDS-Hochschulgruppe in Heidelberg[11]

Das MPIL wurde mit Fragen und Folgen der Bewegung unmittelbar konfrontiert und zur Stellungnahme angeleitet ‚von oben‘, vom Staat. Wie positionierte es sich? Grundsätzlich gilt, folgt man Bourdieu, dass die Stellungnahmen der Akteure im juridischen Feld durch deren Stellung im Feld und die Kräfteverhältnisse innerhalb des Feldes geprägt werden. Auf die Kräfteverhältnisse, die als „Kompetenzkämpfe um die Kompetenz“ sowie „das Recht, Recht zu sprechen“ ausgetragen werden, wirken zwei Faktoren ein: erstens, die Hierarchie der Rechtsinstanzen und der Rechtsgebiete sowie zweitens, die Homologien zwischen dem juridischen Feld und anderen Feldern – wie zum Beispiel die Nähe zum Feld der Macht. Wendet man diese Kriterien auf das MPIL als Akteur an, so verleiht ihm seine Stellung in der Hierarchie der Rechtsgebiete sowie seine Nähe zur Macht eine herausgehobene Position innerhalb des Feldes. Was macht es damit? Als kollektiver Intellektueller in der Tradition Voltaires agiert es nicht.  Es übernimmt die Rolle des „conseiller du prince“, des Fürstenberaters, des Experten, der den Staat berät. Es setzt seine spezifische Kompetenz ein und liefert vergleichende Rechtsgutachten an das Innenministerium. Ruft man in Erinnerung, dass in der Außerparlamentarischen Opposition in der Bundesrepublik Studentenbewegung, Anti‑Notstands‑Opposition und Ostermarschbewegung (Kampagne für Demokratie und Abrüstung) interagierten, so nahm das Institut zu zentralen Themen der Bewegung Stellung.

Erstens: Zur Notstandsgesetzgebung. Die erste Anfrage nach einem rechtsvergleichenden Gutachten zur „Einschränkung der Grundrechte“, wie es in der Korrespondenz heißt, datiert vom 3. Februar 1964.  Der Direktor des MPIL, Hermann Mosler, nahm am 7. Dezember 1967 im Bundestag Stellung zu dem – wie es nun hieß – „Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes“[12]. Mosler sprach zu den Abgeordneten über seinen Untersuchungsgegenstand: das Ausnahmerecht in Frankreich.

Zweitens: Zu den neuen Demonstrationsformen, der Besetzung von Straßen und Plätzen. In Auftrag gegeben vom Bundsinnenministerium im Herbst 1969, fertiggestellt unter Einsatz aller Kräfte, wie die Korrespondenz zeigt, im Januar 1970 und schließlich abgeliefert im Februar 1970 wurde das Gutachten zu „Demonstrationsfreiheit und Straßenverkehr“ in Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Österreich, Schweden, der Schweiz und den USA.[13]

Drittens: Zur Forderung der Bewegung nach „direkter Demokratie“. Auf Anfrage des Bundesinnenministeriums im September 1969, mithin eingeleitet noch unter der Großen Koalition, erarbeitet das Institut schließlich ein Gutachten zu „Plebiszitären Elemente im Verfassungsleben europäischer Demokratien“ (1970).

Recht reproduziert, so Bourdieu, bestehende Machtverhältnisse. In welchem Maße gilt das auch für die Rechtsauslegung von Experten? Eine Analyse der Rechtsauslegung durch das MPIL könnte unter anderem prüfen, ob die Expertisen neben der Rekonstruktion der Rechtslage in den Ländern auch die Anwendungspraxis und damit den – nicht nur von der Außerparlamentarischen Opposition angeprangerten – Widerspruch zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit (mit)reflektieren. Zu prüfen wäre zudem, welcher Demokratiebegriff den Gutachten zugrunde liegt. Die New Left (Neue Linke, intellektuelle Nouvelle Gauche), die in allen westlichen Industrieländern den Mobilisierungsprozess der 68er-Bewegungen anfachte, richtete sich gegen den vorherrschenden, auf Wahlen beschränkten Demokratiebegriff. Sie setzte der Demokratie als Staats- und Regierungsform ein Demokratieverständnis entgegen, das Mitbestimmung in allen gesellschaftlichen Bereichen, mithin Demokratie als Lebens- und Gesellschaftsform einschloss. Zu prüfen wäre, last but not least, ob, wann und wie das Institut Wege interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften einschlug (und damit einen Impuls der Bewegung aufnahm), die zu einer neuen Konzeption des Völkerrechts führten.

„Für freie politische Betätigung“. Gottfried Zieger und Institutsmitarbeiter Georg Ress 1975 in der Alten Aula[14]

Bleibt die Frage nach Strukturveränderungen innerhalb des Instituts. In vielen Instituten – darunter den von mir untersuchten in Starnberg und Frankfurt[15] – rebellierten die Mitarbeiter gegen die autoritäre Führung durch die Institutsdirektoren. Auch im „Oberhaus der deutschen Wissenschaft“ (DIE ZEIT), der Max-Planck-Gesellschaft, sahen sich die Mitarbeiter unter dem Druck der Ereignisse zu Kritik und Reformforderungen veranlasst. Und: Mitarbeiter aus 37 von 52 Max-Planck-Instituten traten am 9. Mai 1970 in Heidelberg zusammen, um eine „Vertretung der an Max-Planck-Instituten wissenschaftlich Tätigen“ zu etablieren. Sie kritisierten die bestehende Struktur der Max-Planck-Institute als „undemokratische ‚Hierarchie’“.[16] Zur Strukturierung der Arbeit dieser Vertretung wurde ein Ausschuss (Satzungsausschuss) gegründet, der ein Organisationsstatut entwerfen sollte. Waren auch Mitarbeiter des MPIL darunter? Oder, anders gefragt, war es möglich, von der Bewegung nicht bewegt zu sein? Dieter Grimm, Mitarbeiter im MPI für Rechtsgeschichte in Frankfurt und persönlicher Referent des Institutsdirektor Helmut Coing, erklärte in einem Interview:

„Man konnte den Aktionen der protestierenden Studenten gar nicht entgehen, sie begegneten einem in Demonstrationen, Happenings, Sit-ins, Fassadenbeschriftungen (‚Nehmt Euch die Freiheit der Wissenschaft – forscht, was ihr wollt’, stand lange an einem Universitätsgebäude), auf Hörsaalwänden, die in Protest- oder Ankündigungsflächen verwandelt wurden (‚Heute 16.00 Uhr Demo – kommt massenhaft’ – niemand konnte mehr sagen, welchen Tag das betraf, aber das machte nichts, es galt ja fast jeden Tag). Man musste sich dazu einstellen.“ [17]

Wie standen die Mitarbeiter des MPIL zur Forderung der 68er Bewegung nach mehr Mitbestimmung in der Demokratie? Wie standen sie zu mehr Mitbestimmung im eigenen Haus? Gab Karl Doehrings Verfassungsbeschwerde[18] gegen das baden-württembergische Hochschulgesetz den Takt vor? Wurde das Harnack-Prinzip nicht als Barriere empfunden – angesichts der Rufe „Forscht, was Ihr wollt“? Selbst in der Max-Planck-Gesellschaft waren bereits seit 1969 Reformüberlegungen im Gange. Befürchtend, dass die Unruhe an den Hochschulen auch in ihre Institute übergreifen könnte, hatte der Präsident Adolf Butenandt eine Reformkommission – Strukturkommission genannt – eingesetzt.  Und in der Tat, die Mitarbeiter klagten Mitwirkung ein: bei der Wahl der Institutsdirektoren und der Festlegung der Forschungsprogramme, eine zeitliche Begrenzung und Kontrolle der Institutsleitung, eine Änderung des Systems der Zeitverträge sowie eine kritische Reflexion des Leistungsbegriffs.

Auch aus dem MPIL nahm ein Mitarbeiter an den Beratungen teil, wie ich durch Befragung des Zeitzeugen und Akteurs Dieter Grimm in Erfahrung bringen konnte: Michael Bothe. Ich habe Kontakt zu ihm gesucht. Krankheitsbedingt konnte er meiner Bitte um ein Gespräch nicht nachkommen. Aus Dokumenten im Nachlass von Werner Conze, der 1969/70 Rektor der Universität Heidelberg war, geht jedoch hervor, dass Bothe persönlicher Referent des Rektors war und damit beteiligt an der Einführung einer neuen Grundordnung der Universität Heidelberg, entsprechend dem Hochschulreformgesetzes des Landes.[19] Vielleicht gibt es noch andere damalige Mitarbeiter, die hierzu Stellung nehmen könnten. Ich hoffe darauf, denn es kann doch nicht sein, dass die Rechtsexperten einem abgebrochenen Juristen und seiner (Sprach-)Kritik an den Instanzen des juridischen Feldes das letzte Wort belassen, nämlich Peter Handke in Ich bin ein Bewohner des Elfenbeinturms.[20] Eingehen kann ich auf diesen Text nicht, abschließen aber möchte ich mit den Worten, die Handke am Ende seiner Publikumsbeschimpfung in Bewegung setzte, um die vierte Wand (zwischen Bühne und Publikum) aufzubrechen und die den Zeitgeist von 1968 spiegeln:

„…. Ihr Leuchten der Wissenschaft. Ihr vertrottelten Adeligen. Ihr verrottetes Bürgertum. Ihr gebildeten Klassen. Ihr Menschen unserer Zeit. Ihr Rufer in der Wüste. […] Ihr Jammergestalten. Ihr historischen Augenblicke. Ihr Oberhäupter. Ihr Unternehmer. Ihr Eminenzen. Ihr Exzellenzen. Du Heiligkeit. Ihr Durchlauchten. Ihr Erlauchten. Ihr gekrönten Häupter. Ihr Krämerseelen. Ihr Ja-und-Nein-Sager. Ihr Neinsager. Ihr Baumeister der Zukunft. Ihr Garanten für eine bessere Welt. Ihr Unterweltler. Ihr Nimmersatt. Ihr Siebengescheiten. Ihr Neunmalklugen. Ihr Lebensbejaher. Ihr Damen und Herren ihr, ihr Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens ihr, ihr Anwesenden ihr, ihr Brüder und Schwestern ihr, ihr Genossen ihr, ihre werten Zuhörer ihr, ihr Mitmenschen ihr.

       Sie waren willkommen. Wir danken Ihnen. Gute Nacht.“[21]

[1] Hans Magnus Enzensberger, Erinnerungen an einen Tumult. Zu einem Tagebuch aus dem Jahr 1968, in: Rudolf Sievers (Hrsg.), 1968. Eine Enzyklopädie, Frankfurt am Main: Suhrkamp 2004, 23-26, 23, 25.

[2] Katja Nagel, Die Provinz in Bewegung. Studentenunruhen in Heidelberg 1967-1973, Heidelberg: Gunderjahn 2009; Dietrich Hildebrandt, „und die Studenten freien sich!“. Studentenbewegung in Heidelberg 1967-973, Heidelberg: esprit 1991.

[3] Eine bemerkenswerte Ausnahme stellt der Briefwechsel Hartmut Schiedermairs (Habilitant von Herrmann Mosler) mit Helmut Ridder dar, veröffentlicht unter dem Titel: Die Heidelberger Rechtsfakultät im Jahre 1970 – Ein Briefwechsel, Kritische Justiz 3 (1970), 335-339; zudem sei verwiesen auf die 2008 erschienenen Erinnerungen Karl Doehrings an die Studentenbewegung: Karl Doehring, Von der Weimarer Republik zur Europäischen Union. Erinnerungen, Berlin: wjs 2008, 137-152.

[4] Friedhelm Neidhardt/Dieter Rucht, The Analyses of Social Movements: The State of the Art and some Perspectives of further Research, in: Dieter Rucht (Hrsg.), Research on Social Movements: The State of the Art in Europe and the USA, Frankfurt am Main: Westview Press 1991, 421-464, 450; Roland Roth (Hrsg.), Die sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945. Ein Handbuch, Frankfurt am Main: Campus Verlag 2008, 13; vgl. auch Ron Eyerman, How social movements move, in: Jeffrey Alexander/Bernhard Giesen/Jason L. Mast (Hrsg.), Social Performance. Symbolic Action, Cultural Pragmatics, and Ritual, Cambridge: Cambridge University Press 2006, 193-217, 195.

[5] Hannah Arendt, Macht und Gewalt, München: Piper 1970, 19.

[6]Pierre Bourdieu, Die Kraft des Rechts. Elemente einer Soziologie des juridischen Feldes, in: Andrea Kretschmann (Hrsg.), Das Rechtsdenken Pierre Bourdieus, Weilerswist: Velbrück Wissenschaft 2019, 35–78, 60.

[7] Pierre Bourdieu, Praktische Vernunft. Zur Theorie des Handelns, Frankfurt am Main: Suhrkamp 1998, 18.

[8] Pierre Bourdieu, Zur Kritik der scholastischen Vernunft, Frankfurt am Main: Suhrkamp 2001, 221.

[9] Vgl. Voltaire, Die Affäre Calas, herausgegeben und mit einem Nachwort versehen von Ingrid Gilcher-Holtey, Berlin: Insel 2010.

[10] Vgl. dazu Ingrid Gilcher-Holtey, Einleitung, in: Gisela Diewald-Kerkmann/Ingrid Holtey (Hrsg.), Zwischen den Fronten. Verteidiger, Richter und Bundesanwälte im Spannungsfeld von Justiz, Politik, APO und RAF, Berlin: Duncker & Humblot 2013, 7-13.

[11] Foto: Stadtarchiv Kiel, 22.135/Magnussen, Friedrich, CC-BY-SA 3.0.

[12] Hervorhebung durch die Autorin.

[13] Mitarbeiter waren Albert Bleckmann, Konrad Buschbeck, John D. Gorby, Meinhard Hilf, Klaus Holderbaum, Alfred Maier, Georg Ress, Axel Werbke. Das Gutachten wurde als Buch veröffentlicht unter dem Titel: MPI für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (Hrsg.), Demonstration und Straßenverkehr. Landesberichte und Rechtsvergleichung, Berlin: Carl Heymanns 1970.

[14] Foto: MPIL.

[15] Ingrid Gilcher-Holtey, Verfassung gestern: Rebell in Robe. Dieter Grimm zum 80. Geburtstag – ein Vortrag geschrieben für mehrere Stimmen, in: Ulrike Davy/Gertrude Lübbe-Wolff (Hrsg.), Verfassung: Geschichte, Gegenwart, Zukunft.  Autorenkolloquium mit Dieter Grimm, Baden-Baden: Nomos 2018, 45-61.

[16] Helmut Coing, Für Wissenschaften und Künste. Lebensbericht eines europäischen Rechtsgelehrten, herausgegeben und kommentiert von Michael F. Feldkamp, Berlin: Duncker & Humblot, 2014, 212.

[17] Dieter Grimm, „Ich bin ein Freund der Verfassung“. Dieter Grimm im Gespräch mit Oliver Lepsius, Christian Waldhoff, Matthias Roßbach, Tübingen: Mohr Siebeck, 2017, 74-75.

[18] ACC 48/16, Ak-Nr.1, Nachlass Karl Doehring, Universitätsarchiv Heidelberg.

[19] Brief von Werner Conze an das Kultusministerium Baden-Württemberg, datiert 30. Juli 1969, Nachlass Werner Conze, Universitätsarchiv Heidelberg, Ref. 101/32.

[20] Peter Handke, Ich bin ein Bewohner des Elfenbeinturms, Frankfurt am Main: Suhrkamp 1972.

[21] Peter Handke, Publikumsbeschimpfung und andere Sprechstücke, Frankfurt am Main: Suhrkamp 1967, 47-48.

Suggested Citation:

Ingrid Gilcher-Holtey, Burg in der Brandung? Das MPIL im Mobilisierungsprozess der 68er Bewegung, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240327-094922-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

English

Prologue

“1968 is a date in which the imaginary has ensconced itself” wrote the author and essayist Hans Magnus Enzensberger, who as editor of the Kursbuch (roughly: “textbook”, a key cultural and political publication of the time) was one of the spokespersons of the extra‑parliamentary opposition (Außerparlamentarische Opposition, APO) in the Federal Republic of Germany, in notes for his 1968 diary. In 1968, “the forbidden sentences took to the streets”, he noted: “Two thousand, twenty thousand, two hundred thousand words, processions, resolutions [ …]  The contradictions towered to heaven. Every attempt to make the tumult intelligible had to end in ideological gibberish.”[1] The words that took to the streets – an apt metaphor to underline the novelty of the occupation of streets and squares – did not spare Heidelberg. Loud protests and performative happenings began after 2 June 1967 and continued long after the mobilisation had died down in other places, leading to the coining of the term “Heidelgrad”.[2] How did the Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law (MPIL) position itself in and in relation to the conflicts? Did it act as a bastion in troubled waters? Did it continue its work, far from the old town (Altstadt, where most university buildings are located), in a kind of ivory tower? At first glance, it would appear so, but a well‑founded study of the institute against the backdrop of the critical events of 1967 to 1970 is still lacking. Moreover, in order to produce such a study, there are no records, statements, recollections of the staff of the institute during these years – unlike other institutes, I have no commentaries by the assistants, no contemporary ones, no retrospective ones.[3] Last but not least, a systematic search for minutes of discussions and meetings, notes, flyers, posters and photos is still pending. This contribution on the role of the institute in the mobilisation process of the 1968 movement can therefore only be an approximation in the subjunctive. It is guided by two analytical frames of reference: Pierre Bourdieu’s reflections on the juridical field and the questions and hypotheses of social movement research. It is subdivided into two points.

1. Social Movements and the Juridical Field

The wave of protests culminating in almost all industrialised Western countries in 1968 was more than just a student or generational revolt. The transnational protests were social movements, analytically defined as a “process of protest” by individuals and groups who, rejecting the existing social and power structure, sought fundamental changes in society as a whole and mobilised support for them.[4]  In May 1968, as the philosopher Michel de Certeau put it, “on a pris la parole comme on a pris la Bastille en 1789“. What was all of that about? What was at stake? The protests were characterised by a by a “reserve of trust in the possibility of changing the world through action” that had not yet been used up as the philosopher Hannah Arendt put it who closely followed the development of protest movements in the USA, the Federal Republic of Germany and France from New York.[5] Fuel for mobilisation and source of legitimacy was the discrepancy between reality and an imagined, ‘different’, new order, characterised by two guiding principles: self‑determination/self-realisation (Selbstbestimmung/Selbstverwirklichung/autogestion) on the one hand and participatory democracy (Selbstorganisation/Selbstverwaltung/Mitbestimmung) on the other. In order to generate support for their goals, social movements are forced to act and form themselves out of action. Beyond the charisma of its central idea, the dynamic mobilising effect of the 1968 movement was based on a strategy of direct performative action, of limited rule-breaking. Inspired by the anarchist movement and the artistic avant-garde – Dadaism, Surrealism – the actions were often situated in the grey zone between legality and illegality. What happens in the legal field when such a movement emerges and gains momentum?

According to French sociologist Pierre Bourdieu, law is a “structured structure[…], historically constituted ” and contributes to the “production of the world”. According to his thesis, it “would not be excessive to say that it creates the social world, but only if we remember that it is this world which first creates the law.”[6] Bourdieu defines the juridical field as a “field of struggles in which actors compete with each other with different means and ends depending on their position in the structure of the force field and in this way contribute to maintaining or changing its structure.”[7] Alongside the education system, the law makes a decisive contribution to the reproduction of existing power relations, according to Bourdieu. After all, it contributes to the consolidation of criteria of vision and division that orientate the perception of the social world according to the criteria of the prevailing order. In this way, jurists contribute to what Bourdieu calls the “suspension of doubt that the world could be a different one”.[8] Accordingly, the conclusion is clear: the legal field is diametrically opposed to the goals of social movements.

However, according to Bourdieu, the juridical field – which follows a relatively autonomous logic – can potentially be set in motion from the outside: by intellectuals, social movements and art. Voltaire’s role in the Calas affair, which made him a pioneer of criminal law reform, should be emphasised as an example.[9] However, in order for criticism – articulated by intellectuals, social movements and the arts – to be effective, mediators are needed in the institutional system. Voltaire had such mediators. In the case of the extra-parliamentary opposition, it was the lawyers who reinforced the judicial criticism of the 1968 movement by experimenting with new defence strategies such as Konfliktverteidigung (roughly: “confrontational defence”, a strategy of criminal lawyers to call into question not just the legitimacy of the charges at hand, but of the court as a whole) in order to expose hierarchical structures in court.[10] In addition to lawyers and judges, legal scholars were also among the actors in the legal field. How did they position themselves when confronted with the 1968 movement, which, it should be emphasised once again, was a transnational phenomenon and led to barricade struggles in France and the largest general strike of the post-war period? Specifically: What happened at the MPIL? Business as usual? Scholarly work in an ivory tower? Not at all.

2. The 68 Movement and the MPIL

Solidarity rally by students in Kiel in 1970 on the occasion of the ban on the SDS (Socialist German Students’ League) university group in Heidelberg. The banners read: “Heidelberg: Precautions for the next crisis” and “Solidarity with Heidelberg comrades!!” (Foto: Stadtarchiv Kiel, 22.135/Magnussen, Friedrich, CC-BY-SA 3.0.)[11]

The MPIL was directly confronted with the questions and consequences of the movement and instructed ‘from above’, by the state, to take a stand. How did it position itself? Basically, according to Bourdieu, statements of the actors in the legal field are determined by their position in the field and the balance of power within it. Two factors influence the balance of power, which is formed by “competence struggles over competence” and “the right to adjudicate”: firstly, the hierarchy of courts and fields of law, and secondly, the homologies between the legal field and other fields – such as the proximity to the field of power. If these criteria are applied to the MPIL as an actor, its position in the hierarchy of legal fields and its proximity to power give it a prominent position within the field. What does it do with this? It does not act as a collective intellectual in the tradition of Voltaire.  It takes on the role of the “conseiller du prince“, the prince’s counsellor, the expert who advises the state. It uses its specific expertise and provides comparative legal opinions to the Ministry of the Interior. If one recalls that in the extra-parliamentary opposition in the Federal Republic of Germany, the Studentenbewegung (student movement), the movement against the proposed Notstandsgesetze (German Emergency Acts, reintroducing martial law into the constitution) and the Ostermarschbewegung (“Easter march movement”, a campaign for democracy and disarmament) interacted, the institute took a stand on central issues of the movement.

Firstly, on the German Emergency Acts. The first request for a comparative legal opinion on the “restriction of fundamental rights”, as it is called in the correspondence, is dated 3 February 1964. The director of the MPIL, Hermann Mosler, gave a statement in the Bundestag on 7 December 1967 on what was now called the “draft law to supplement the Basic Law” (“Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes“)[12]. Mosler spoke to the members of parliament about the subject of his enquiry: martial law in France.

Secondly, on the new forms of demonstration, the occupation of streets and squares. Commissioned by the Federal Ministry of the Interior in autumn 1969, completed in January 1970, as the correspondence shows, and finally delivered in February 1970, the report on “Freedom of demonstration and road traffic” („Demonstrationsfreiheit und Straßenverkehr“) covered the legal situation in Belgium, the Federal Republic of Germany, France, Great Britain, Italy, the Netherlands, Austria, Sweden, Switzerland and the USA.[13]

Thirdly, on the movement’s demand for “direct democracy”. At the request of the Federal Ministry of the Interior in September 1969, i.e. initiated still under the “grand coalition” of Germany’s two major parties at the time, the institute finally drafted an expert report on “Plebiscitary elements in the constitutional life of European democracies” („Plebiszitären Elemente im Verfassungsleben europäischer Demokratien“, 1970).

According to Bourdieu, law reproduces existing power relations. To what extent does this also apply to the interpretation of the law by experts? An analysis of the interpretation of the law by the MPIL could examine, among other things, whether the expert opinions, in addition to reconstructing the legal situation in other states, also reflect (on) the application practice and thus the contradiction between constitutional law and constitutional reality, denounced not only by the extra-parliamentary opposition. The concept of democracy on which the expert opinions are based should also be examined.  The New Left (Neue Linke, intellectual Nouvelle Gauche), which fuelled the mobilisation process of the 1968 movements in all Western industrialised countries, opposed the prevailing concept of democracy, reduced to elections. It sought to replace the understanding of democracy as a form of state and government with an understanding of democracy built on participation in all areas of society, i.e. democracy as a way of life and a social order. Last but not least, it should be examined whether, when and how the institute embarked on paths of interdisciplinary cooperation between law and social sciences (and thus took up an impulse of the movement) that led to a new conception of international law.

Gottfried Zieger and member of the institute Georg Ress at Heidelberg University in 1975. The graffiti in the background reads: “For free research”[14]

This leaves the question of structural changes within the institute. In many MPIs – including the ones I studied in Starnberg and Frankfurt[15] – the staff rebelled against the authoritarian leadership of the directors. Even within the Max Planck Society, the “House of Lords of German science” (as it was called by the German newspaper DIE ZEIT), employees felt compelled by the pressure of events to criticise and demand reform. And: employees from 37 of the 52 Max Planck Institutes met in Heidelberg on 9 May 1970 to establish a “Representation of Scientific Staff at Max Planck Institutes” („Vertretung der an Max-Planck-Instituten wissenschaftlich Tätigen“). They criticised the existing structure of the Max Planck Institutes as an “undemocratic ‘hierarchy'”.[16] To structure the work of this representation, a Statutory Committee (Satzungsausschuss) was set up to draft an organisational statute. Were employees of the MPIL among them? Or, to put it another way, was it possible not to be moved by the movement? Dieter Grimm, a member of staff at the MPI for Legal History in Frankfurt and personal advisor to the institute’s director Helmut Coing, explained in an interview:

“You couldn’t escape the events of the protesting students, you encountered them in demonstrations, happenings, sit-ins, graffities (‘Take your freedom of science – research what you want’ was written on a university building for a long time), on lecture hall walls, which were transformed into protest or announcement areas (‘Demonstration, today 16.00 – all come’ – no one could tell which day that was, but that did not matter, it applied almost every day). You had to take a stance.” [17]

How did the staff of the MPIL view the demands of the 1968 movement for more participation in democracy? How did they feel about more participation in their own institute? Did Karl Doehring’s constitutional complaint (Verfassungsbeschwerde)[18] against the University Reform Act (Hochschulreformgesetz) of Baden-Württemberg set the pace? Was the Harnack principle not perceived as a barrier – in view of the calls to “research what you want”? Even in the Max Planck Society, reform considerations had been underway since 1969. Fearing that the unrest at the universities could spread to their institutes, President Adolf Butenandt had set up a reform commission – known as the Strukturkommission (Commission on Structure).  And indeed, the employees demanded participation: in the election of institute directors and the definition of research programmes, a time limit and control of institute management, a change in the system of temporary contracts and a critical reflection on the conceptualization of performance.

An employee from the MPIL also took part in the consultations, as I was able to find out by interviewing the contemporary witness and actor Dieter Grimm: Michael Bothe. I sought contact with him. Due to illness, he was unable to fulfil my request for an interview. However, documents in the estate of Werner Conze, who was Rector of the University of Heidelberg in 1969/70, show that Bothe was the Rector’s personal advisor and thus involved in the introduction of a new Grundordnung (basic regulations) for the University of Heidelberg in accordance with the University Reform Act.[19] Perhaps there are other former employees who could comment on this. I hope so, or legal experts will have to leave the last word to a law school dropout and his (linguistic) criticism of the authorities in the legal field, namely Peter Handke in Ich bin ein Bewohner des Elfenbeinturms.[20] I cannot go into detail about this text, but I would like to conclude with the words that Handke set in motion at the end of his play “Offending the Audience” in order to break down the fourth wall (between stage and audience) and which reflect the zeitgeist of 1968:

You luminaries of science. You beacons in the dark. You educated gasbags. You cultivated classes. You befuddled aristocrats. You rotten middle class. You lowbrows. You people of our time. You children of the world. […] You wretches. You congressmen. You commissioners. You scoundrels. You generals. You lobbyists. You Chief of Staff. You chairmen of this and that. You tax evaders. You presidential advisers. You U-2 pilots. You agents. You corporate-military establishment. You entrepreneurs. You Eminencies. You Excellencies. You Holiness. Mr- President. You crowned heads. You pushers. You architects of the future. You builders of a better world. You mafiosos. You wiseacres. You smart‑alecs. You who embrace life. You who detest life. You who have no feeling about life. You ladies and gents you, you celebrities of public and cultural life you, you who are present, you brothers and sisters you, you comrades you, you worthy listeners you, you fellow humans you.

          You were welcome here. We thank you. Good night.[21]

Translation from the German original: Sarah Gebel

[1] Hans Magnus Enzensberger, Erinnerungen an einen Tumult. Zu einem Tagebuch aus dem Jahr 1968, in: Rudolf Sievers (ed.), 1968. Eine Enzyklopädie, Frankfurt am Main: Suhrkamp 2004, 23-26, 23, 25, translated by the editor.

[2] Katja Nagel, Die Provinz in Bewegung. Studentenunruhen in Heidelberg 1967-1973, Heidelberg: Gunderjahn 2009; Dietrich Hildebrandt, „und die Studenten freien sich!“. Studentenbewegung in Heidelberg 1967-973, Heidelberg: esprit 1991.

[3] One notable exception is the correspondence between Hartmut Schiedermair (habilitation student of Herrmann Mosler) and Helmut Ridder, which was published under the title: Die Heidelberger Rechtsfakultät im Jahre 1970 – Ein Briefwechsel, Kritische Justiz 3 (1970), 335-339; see also Karl Doehrings memories of the student movement as described in his 2008 memoir: Karl Doehring, Von der Weimarer Republik zur Europäischen Union. Erinnerungen, Berlin: wjs 2008, 137-152.

[4] Friedhelm Neidhardt/Dieter Rucht, The Analyses of Social Movements: The State of the Art and some Perspectives of further Research, in: Dieter Rucht (ed), Research on Social Movements: The State of the Art in Europe and the USA, Frankfurt am Main: Westview Press 1991, 421-464, 450; Roland Roth (ed), Die sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945. Ein Handbuch, Frankfurt am Main: Campus Verlag 2008, 13; Cf. Ron Eyerman, How social movements move, in: Jeffrey Alexander/Bernhard Giesen/Jason L. Mast (eds), Social Performance. Symbolic Action, Cultural Pragmatics, and Ritual, Cambridge: Cambridge University Press 2006, 193-217, 195.

[5] Hannah Arendt, Macht und Gewalt, München: Piper 1970, 19, translated by the editor; this work was also published in English as: Hannah Arendt, On Violence, San Diego: HBJ Book 1970.

[6] Pierre Bourdieu, The Power of Law. Elements of a sociology of the juridical field, Hastings Law Journal 38(1987), 814-853, 839.

[7] Pierre Bourdieu, Praktische Vernunft. Zur Theorie des Handelns, Frankfurt am Main: Suhrkamp 1998, 18, translated by the editor.

[8] Pierre Bourdieu, Zur Kritik der scholastischen Vernunft, Frankfurt am Main: Suhrkamp 2001, 221, translated by the editor.

[9] Cf. Voltaire, Die Affäre Calas, edited and with an epilogue by Ingrid Gilcher-Holtey, Berlin: Insel 2010.

[10] Cf. Ingrid Gilcher-Holtey, Einleitung, in: Gisela Diewald-Kerkmann/Ingrid Holtey (eds), Zwischen den Fronten. Verteidiger, Richter und Bundesanwälte im Spannungsfeld von Justiz, Politik, APO und RAF, Berlin: Duncker & Humblot 2013, 7-13.

[11] Photo: Stadtarchiv Kiel, 22.135/Magnussen, Friedrich, CC-BY-SA 3.0.

[12] Emphasis added by the author.

[13] Contributors were Albert Bleckmann, Konrad Buschbeck, John D. Gorby, Meinhard Hilf, Klaus Holderbaum, Alfred Maier, Georg Ress, Axel Werbke. The expert opinion was published as a book under the title: MPI für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (ed), Demonstration und Straßenverkehr. Landesberichte und Rechtsvergleichung, Berlin: Carl Heymanns 1970.

[14] Foto: MPIL.

[15] Ingrid Gilcher-Holtey, Verfassung gestern: Rebell in Robe. Dieter Grimm zum 80. Geburtstag – ein Vortrag geschrieben für mehrere Stimmen, in: Ulrike Davy/Gertrude Lübbe-Wolff (eds.), Verfassung: Geschichte, Gegenwart, Zukunft.  Autorenkolloquium mit Dieter Grimm, Baden-Baden: Nomos 2018, 45-61.

[16] Helmut Coing, Für Wissenschaften und Künste. Lebensbericht eines europäischen Rechtsgelehrten, edited and annotated by Michael F. Feldkamp, Berlin: Duncker & Humblot, 2014, 212.

[17] Dieter Grimm, „Ich bin ein Freund der Verfassung“. Dieter Grimm im Gespräch mit Oliver Lepsius, Christian Waldhoff, Matthias Roßbach, Tübingen: Mohr Siebeck, 2017, 74-75, translated by the editor.

[18] ACC 48/16, Ak-Nr.1, Estate of Karl Doehring, Heidelberg University Archive.

[19] Letter by Werner Conze to the Baden-Württemberg Ministry of Education, dated 30 July 1969, Estate of Werner Conze, Heidelberg University Archive, Ref 101/32.

[20] Peter Handke, Ich bin ein Bewohner des Elfenbeinturms, Frankfurt am Main: Suhrkamp 1972; the title translates to „I am an inhabitant of the ivory tower”.

[21] Peter Handke, Publikumsbeschimpfung, translation following: Peter Handke, Offending the Audience and Self-Accusation, translated by Michael Roloff, London: Methuen & Co Ltd 1971, 38.

Suggested Citation:

Ingrid Gilcher-Holtey, A Bastion in Troubled Waters? The MPIL in the Mobilisation Process of the 1968 Movement, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240327-095001-0

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