Schlagwort: Zeitzeugenbericht

Der Jessup Moot Court am MPIL

The Jessup Moot Court at the MPIL

Deutsch

Geschätzter Gast oder geschuldete Last? Zur fragilen Geschichte eines symbiotischen Verhältnisses

Wenn mitten in der Nacht ein großes Büro am Institut noch hell erleuchtet und mit eifriger Betriebsamkeit erfüllt ist, dann weiß man: Hier stellen die Studierenden des Heidelberger Jessup Moot Court Teams ihre Schriftsätze fertig. Es ist kein gewöhnliches Büro, denn die Wände sind mit zahlreichen Plaketten und gerahmten Urkunden geschmückt, mit denen frühere Teams für ihre Erfolge ausgezeichnet wurden. Die Geschichte hinter diesen Erfolgen und der Beitrag des Instituts soll im Folgenden ergründet werden.

Am Jessup Moot Court, den es zunächst vorzustellen gilt (I.), haben bereits 39 Heidelberger Teams teilgenommen (II.). Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) hat zahlreiche dieser Teams intensiv unterstützt. Der Rückblick in die Erfolgsgeschichte bringt aber auch deren Fragilität ans Licht (III.). Dessen ungeachtet hat sich zwischen MPIL und Jessup ein symbiotisches Verhältnis herausgebildet (IV.), das für die Fortschreibung dieser gewinnbringenden Tradition zuversichtlich stimmt (V.).

I. Der Jessup

Der Jessup International Law Moot Court (kurz: „Jessup“) ist der völkerrechtliche Moot Court par excellence. Der größte und älteste Wettbewerb auf dem Gebiet des Völkerrechts wurde 1960 an der Harvard University ins Leben gerufen, seit 1968 wird er international ausgetragen, in der Kampagne 2024 mit über 600 Teams aus aller Welt. Universitäten dürfen je ein Team mit bis zu fünf Student:innen (Mooties) und mehreren Betreuer:innen (Coaches) entsenden. Bei den nationalen Vorentscheiden (National Rounds) qualifizieren sich die erfolgreichsten Teams für die „International Rounds“, die sodann in Washington, D.C. ausgetragen werden. Der Jessup schult somit nicht nur Generationen von Studierenden im Völkerrecht, sondern leistet auch einen Beitrag zum internationalen Austausch.

Kern des Wettbewerbs ist die Simulation eines streitigen Verfahrens zweier Staaten vor dem Internationalen Gerichtshof, dem einst der Namenspate, der US-amerikanische Völkerrechtler und Diplomat Philip Caryl Jessup, als Richter angehörte. Der zur Bearbeitung gestellte fiktive Streitfall wirft dabei stets brisante völkerrechtliche Fragen auf. Jedes Team erarbeitet zunächst Schriftsätze (Memorials) für die Kläger- und Beklagtenseite und trägt die dabei entwickelten Argumente sodann in mündlichen Plädoyers (Pleadings) gegen andere Teams vor. Dabei spielen die Judges (typischerweise Praktiker:innen und Professor:innen des Völkerrechts) eine entscheidende Rolle; sie bewerten die Memorials und Pleadings. Während der Pleadings stellen sie zahlreiche Fragen zum Sachverhalt und zur rechtlichen Argumentation, die die nacheinander plädierenden Mooties jeweils allein und möglichst überzeugend aus dem Stegreif beantworten müssen. So entsteht ein intensiver, juristisch anspruchsvoller Austausch.

II. Die Heidelberger Jessup-Teams

Das Jessup-Team 2008: David Schweizer, Daniel Scherr, Vasiliki Koligliati, Benedikt Walker, Natalia Jevglevskaja, Katerina Vagia, Verena Kling und Ingo Venzke (Foto: MPIL)

Jessup-Teams treten in der Regel im Namen ihrer Universität an. Es ist ein Wettbewerb für Studierende, die auszubilden universitäre Aufgabe ist. Seit Langem ist es in Heidelberg aber primär das MPIL, das die Jessup-Teams betreut. Ein Blick in die Tätigkeitsberichte des MPIL weist dies erstmals für das Wintersemester 1990/91 nach. Aber gab es bereits vorher Heidelberger Jessup-Teams? Wer betreute sie? Weder am MPIL noch bei der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität ließen sich dazu Hinweise finden. Auch aus den Erinnerungen befragter Zeitzeug:innen ergab sich kein klares Bild. Hinweise finden sich schließlich aber in den Aufzeichnungen der International Law Students Association (ILSA), die den Jessup verantwortet. Nach den Unterlagen von ILSA nahm erstmals 1985 ein Heidelberger Team teil, seit 1987 ist ununterbrochen für jedes Jahr ein Heidelberger Team verzeichnet. Beim Jessup 2024 trat somit das 39. Heidelberger Team an. Die Teams wurden bei ILSA meist im Namen der Ruprecht-Karls-Universität angemeldet, nur 2003 und 2009 im Namen des MPIL. Rückschlüsse auf die Betreuung lässt das aber nicht zu, weitere Tätigkeitsberichte des MPIL weisen nämlich klar auf die ununterbrochene Mitwirkung des Instituts seit 1990/91 hin. Indizien für eine Mitwirkung der Juristischen Fakultät an der Betreuung der Teams ließen sich lediglich für das Jahr 1993 finden.

Die fast vier Jahrzehnte Heidelberger Jessup-Tradition krönt mancher Erfolg: Bislang qualifizierten sich elf Heidelberger Teams für die Teilnahme an den International Rounds, zweimal (1997, 2000) waren sie unter den 16 besten Teams weltweit. Bei den German National Rounds erreichten fünf Heidelberger Teams einen ersten, fünf einen zweiten und sechs Teams einen dritten Platz (zuletzt 2023). Hinzu kommen unzählige Auszeichnungen für Memorials und individuelle Leistungen in den Pleadings. Auch eine Auszeichnung mit dem Spirit of the Jessup Award der German National Rounds – verliehen an das Team, das den Geist des Wettbewerbs am besten verkörpert – konnte Heidelberg 2018 erlangen.

III. Fragilität: Der Wandel der Unterstützung durch das MPIL

Das Jessup-Team 2023 in Den Haag. Hintere Reihe, vlnr: Lukas Hemmje (Coach), Jakob Mühlfelder (Coach), Jasper Kurth, Leo Volkhardt. Vordere Reihe, vlnr: Sophie Raab (Coach), Laura Schwamm, Bozheng Chen, Barbara Hauer

Ohne die Mitwirkung des MPIL wären diese Erfolge undenkbar. Als Gästen des Instituts wird den Teams vielfältigste Unterstützung zuteil. Sehr hilfreich ist zunächst, dass den Teams – wie eingangs erwähnt – ein eigenes Büro am Institut zur Verfügung steht. Für die Recherchen zu den streitigen völkerrechtlichen Fragen ist der Zugriff auf die Ressourcen der Bibliothek unentbehrlich, der von freundlicher Unterstützung seitens der Mitarbeiter:innen von Ausleihe, Fernleihe, Buchbestellung, Zeitschriftenabteilung und der UN-Depotbibliothek begleitet wird. Zeitweise wurden die Schriftsätze der Jessup Teams sogar mit eigener Signatur in die Bibliothek aufgenommen (VR: I G: 41). Hinzu kommen dutzende Probe-Pleadings mit Wissenschaftler:innen des Instituts, in denen die Mooties ihre Argumente und Kenntnisse auf den Prüfstand stellen können. Über die Unterstützung Heidelberger Teams hinaus hat das MPIL bereits sechs Mal (1996, 2001, 2007, 2013, 2015, 2022) die deutschen National Rounds des Jessup ausgerichtet – zweimal davon recht kurzfristig, wenn keine Universität die Ausrichtung übernehmen wollte.

Neben dem MPIL kommt der damit eng verbundenen Heidelberger Gesellschaft für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht eine besondere Bedeutung zu. Die Heidelberger Gesellschaft finanziert Heidelberger Teams nicht nur regelmäßig die beträchtliche Anmeldegebühr für den Jessup, sondern ermöglichte zahllosen Heidelberger Jessup-Generationen auch die große Pilgerreise der Völkerrechtsfans – eine Studienreise nach Den Haag. Dort gewannen die Teams inspirierende Einblicke in den Internationalen Gerichtshofs, den Internationalen Strafgerichtshof, die deutsche Botschaft und andere Wirkstätten des Völkerrechts.

Am wichtigsten ist wohl aber die Betreuung durch die vom Institut angestellten Coaches, die regelmäßig von besonderem persönlichem Engagement gekennzeichnet ist. An dieser Stelle zeigt sich auch die größte Veränderung der Jessup-Betreuung am MPIL, die schematisierend als Wandel von einem direktoralen Ansatz zu einem gemeinschaftlichen Ansatz beschrieben werden kann. In den 90er Jahren gingen alle wichtigen Schritte zum Zustandekommen der Jessup-Teams vom Direktorium aus: Ein Direktor wies ein oder zwei Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen an, das Team zu betreuen, unterstützt von ein oder zwei Mooties des Vorjahres (angestellt als studentische Hilfskräfte). Es war auch das Direktorium, das die neuen Mooties gezielt in Völkerrechtsvorlesungen und -seminaren ansprach und auswählte.

Seit mehreren Jahren geht die Initiative für die Aufstellung neuer Teams hingegen stärker von der Gemeinschaft ehemaliger Heidelberger Jessup Mooties und Coaches (Jessup Community) aus. Die Mooties des Vorjahres ziehen durch die Vorlesungen und veranstalten Info-Abende, um neue Studierende für den Wettbewerb zu gewinnen. Es sind die ehemaligen Coaches, die sich auf die Suche nach neuen Coaches machen und den Wunsch nach entsprechenden Stellen am MPIL an das Direktorium herantragen. Jeder neuen Jessup-Runde geht dabei ein Bangen voraus, ob und wie viele neue Coaches sich finden lassen und wie viele Stellen am MPIL geschaffen werden können. Auf diesem Wege ließen sich zum Beispiel 2019 und 2020 nur je zwei ehemalige Mooties finden, die die Betreuung übernahmen – ein Engagement mit nicht unerheblicher Belastung neben ihrem Studium. Auch die Auswahl der neuen Mooties liegt seit vielen Jahren in der Hand der Heidelberger Jessup Community, die die Auswahlgespräche organisiert und durchführt.

Dieser Wandel hin zu einem gemeinschaftlichen Ansatz bringt einen ganz erheblichen Vorteil mit sich: Die Verantwortung, die damit bei den ehemaligen Mooties und Coaches liegt, befördert das besondere Gemeinschaftsgefühl der Heidelberger Jessup Community. Es zeugt vom großen Vertrauen des Instituts in diese Community, dass ihr so viel Gestaltungsfreiheit im gesamten Prozess der Auswahl und Betreuung der Teams gewährt wird. Die neuen Coaches können auf das tradierte Wissen und die Erfahrungen vorheriger Generationen zurückgreifen, haben darüber hinaus aber auch die Freiheit, neue Modelle und Methoden bei der Teambetreuung zu verwirklichen.

Als Kehrseite folgt für gegenwärtige und künftige Heidelberger Jessup-Generationen daraus zugleich ein Appell zum Engagement und zur Eigeninitiative. Ohne direktorale Initiative und Federführung ist die Jessup-Betreuung am MPIL keine institutionell garantierte Selbstverständlichkeit. Dies zeigt auch das Beispiel des Concours Européen des Droits de l‘Homme René Cassin, bei dem ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg simuliert wird. Das Institut hat mindestens seit 1993 Heidelberg René Cassin Teams unterstützt, im Jahr 1998 auch einen Sieg in Straßburg erzielt. Seit 2004 aber nehmen keine Heidelberger Teams mehr am Concours René Cassin teil. Eine einst erfolgreiche Tradition kann eben auch enden.

Für eine Fortschreibung der Heidelberger Jessup-Tradition ist es daher unabdingbar, dass ehemalige Mooties Verantwortung übernehmen für künftige Jessup-Generationen und die (in der Regel sehr großzügige) Unterstützung des MPIL auch aktiv einfordern. Mit dem Wandel des Betreuungsansatzes ging in der Regel zwar nicht einher, dass das Institut letztlich weniger Ressourcen für die Jessup-Betreuung eingesetzt hätte als unter direktoraler Leitung. Um diese Ressourcen muss von den ehemaligen und neuen Coaches aber beharrlich geworben werden. Dies ist nicht immer ganz leicht, warten nach der Teilnahme am Jessup oder der Betreuung eines Teams doch immer die nächsten zu erbringenden Studienleistungen, das Staatsexamen oder die Weiterarbeit an der Dissertation. Das dennoch ununterbrochene Fortbestehen der Heidelberger Jessup Tradition deutet an, wie viele Stunden freiwilligem Engagements – in Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen – die Heidelberger Jessup Community investiert hat.

IV. Symbiose: Beiderseitiger Nutzen für MPIL und Jessup

Von Erfolg gekrönt. Urkunden im Jessup-Büro (Foto: MPIL)

Einerseits lässt sich also ein Wandel der Unterstützung Heidelberger Jessup-Teams durch das MPIL von einem direktoralen hin zu einem gemeinschaftlichen Ansatz beobachten, mit dem eine gewisse Fragilität der Zukunft des Jessup am MPIL einhergeht. Andererseits suggerieren die langjährig ununterbrochene Jessup-Tradition und der letztlich mehr oder weniger unverändert bleibende Ressourceneinsatz des MPIL für die Jessup-Bereuung Verlässlichkeit und Kontinuität. Dieser ambivalente Befund – Kontinuität trotz Fragilität – lässt sich durch das symbiotische Verhältnis von Jessup und MPIL erklären, das sich in Heidelberg herausgebildet hat. Vordergründig profitieren die Jessup-Teams von der ressourcenintensiven Betreuung durch das MPIL. Zugleich, und darin liegt das Symbiotische, profitiert aber auch das MPIL vom Jessup.

Der Jessup bringt für Mooties, Coaches und das MPIL erheblichen Mehrwert. Für die Mooties bedeutet die Jessup-Teilnahme eine einmalige und großartige Chance. In der Regel bietet das Studium der Rechtswissenschaft in Deutschland kaum Gelegenheit zur Teamarbeit, nur verschwindend wenige internationale Bezüge, kaum Vermittlung von fachspezifischen Fremdsprachenkenntnissen, ein schlechtes Betreuungsverhältnis, wenig Anreize zur eigenständigen Entwicklung juristischer Argumente und erst recht kaum einen Rahmen, diese mündlich vorzutragen. All dies aber bietet der Jessup, in einem arbeits- und lernintensiven Semester. Neben einem herausragenden Verständnis der Grundlagen des Völkerrechts entwickeln die Mooties bei der Erstellung der Memorials exzellente Recherchefähigkeiten und lernen, zu den aufgeworfenen, komplexen Rechtsfragen in konziser und klarer Sprache Stellung zu nehmen. Wer später in anwaltlichen Schriftsätzen interessenorientiert, juristisch seriös und stichhaltig argumentieren will, wird von der mehrmonatigen, sorgfältigen Erstellung von Memorials erheblich profitieren. Die strenge Wortbegrenzung zwingt dabei dazu, die besten Argumente auszuwählen und auf den Punkt zu bringen. Die Vorbereitung der Pleadings kommt einem intensiven Englisch- und Rhetorikkurs gleich, in dem die Mooties lernen, spontan die kritischsten Fragen der Judges professionell zu parieren. Neben Legal English als Arbeitssprache, Beschäftigung mit dem Völkerrecht und Studienreise nach Den Haag bringt – nach Monaten harter Arbeit und mit etwas Glück – schließlich auch die Teilnahme an den International Rounds in Washington D.C. den Teams wertvolle internationale Erfahrungen. Zugleich zwingt die intensive Zusammenarbeit von Mooties und Coaches alle zur Weiterentwicklung ihrer Teamfähigkeiten. Zeitdruck und intensive Arbeit schweißen das Team zusammen. Coaches können erste Führungserfahrungen sammeln, die auch für eine weitere wissenschaftliche Karriere wichtig sind. Etliche Ehemalige blicken mit Freude auf diese Zeit zurück, die neben dem Erwerb juristischer Fähigkeiten auch langanhaltende Freundschaften stiftet. Dem Charakter des Jessup als Wettbewerb entsprechend, kann nicht jedes Team siegen. Gewonnen sind für alle Mooties aber die großartigen Lernchancen, die sich über die Monate der Vorbereitung hinweg bieten.

Diesen erheblichen Vorteilen stehen auch berechtigte Einwände gegenüber. Eine sinnvolle Betreuung der Jessup-Teams verlangt erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen. Die Zahl der Mooties ist von ILSA auf fünf beschränkt, das Privileg der Teilnahme kann daher nur wenigen Studierenden gewährt werden. Zudem gehört die Ausbildung Studierender nicht zur Kernaufgabe eines der Grundlagen- und Spitzenforschung gewidmeten Instituts. Die als zuständig anzusehende Juristische Fakultät hat zur Betreuung der Heidelberger Jessup-Teams bislang allerdings kaum Ressourcen beigetragen.

Der Jessup hat aber auch erheblichen Nutzen für das MPIL. Mooties lernen als Gäste das Institut seine Abläufe und Strukturen kennen. Sie durchsuchen wissenschaftliche Quellen nach juristischen Argumenten und entwickeln dabei einen kritischen Blick auf die Völkerrechtswissenschaft und ihre Methodik. Mit ihrer exzellenten Befähigung zur eigenständigen Recherche völkerrechtlicher Fragen sind sie prädestiniert, dem Institut nach dem Jessup als Hilfskräfte verbunden zu bleiben – so ist es gängige Praxis. Manchen Mootie führte dieser Pfad sodann auch zu einer Promotion und wissenschaftlichen Mitarbeit am MPIL. Der Jessup hilft dem MPIL also, engagierte Studierende der Fakultät an das Institut heranzuführen und mit der Völkerrechtswissenschaft vertraut zu machen. Das MPIL gewinnt durch den Jessup erheblich an Sichtbarkeit an der Universität, durch die German National Rounds und durch Erfolge in den International Rounds wirkt diese Sichtbarkeit weit über Heidelberg hinaus. Zugleich kann das Direktorium die Studierenden zunächst als Gäste kennenlernen, bevor über eine Anstellung als Hilfskraft oder Mitarbeiterin zu entscheiden ist.

V. Rückblick und Ausblick

Die Geschichte des Jessup Moot Court am MPIL lässt sich daher unbedingt als Erfolgsgeschichte erzählen. In fast vier Jahrzehnten hat das Jessup-Fieber zahlreiche Heidelberger Mooties und Coaches angesteckt, die Teilnahme hat ihnen eine einzigartig wertvolle Lernerfahrung geboten. Von dieser Begeisterung junger Menschen für das Völkerrecht profitiert auch das MPIL. Ohne die oft sehr intensive Betreuung wäre dies nicht möglich gewesen. Das Erfolgsnarrativ sollte aber nicht den Blick darauf verschließen, dass die Kontinuität der Jessup-Tradition am MPIL oftmals auf der Kippe stand.

Wie kann daher für künftige Jessup-Generationen deren Fortschreibung garantiert werden? Dafür braucht es sowohl ein Engagement der Heidelberger Jessup Community, neue Teams auf vielfältige Weise zu unterstützen, als auch eine intensive institutionelle Unterstützung durch das MPIL und die Heidelberger Gesellschaft. Das Verhältnis dieser Triebkräfte der Heidelberger Jessup Tradition gilt es jedes Jahr neu auszuloten. Die Fortschreibung der Heidelberger Jessup Geschichte hängt am Zusammenspiel dieser Kräfte, die notwendige, für sich allein aber nicht hinreichende Bedingungen zu diesem Ende sind. Aus dieser Diagnose folgt, dass der Jessup in Heidelberg sowohl aus Perspektive des MPIL als auch aus Sicht der Jessup Community nicht als Selbstverständlichkeit angesehen werden kann. Umso beeindruckender, dass es ihn seit fast 40 Jahren in Heidelberg gibt.

Hinweis zur Quellenlage und Transparenz: Mein Beitrag speist sich aus eigener Anschauung (als Heidelberger Jessup Mootie 2018, Coach 2019 und 2022), aus Gesprächen und Schriftverkehr mit anderen ehemaligen Mooties, Coaches und mit weiteren Beteiligten am Institut sowie aus Erfahrungsberichten der Heidelberger Teams (ab 2006), Tätigkeitsberichten des Instituts, Dokumenten der Heidelberger Gesellschaft, Archivunterlagen von Prof. Wolfrum, Ordner III der Institutschronik und Aufzeichnungen der International Law Students Association (ILSA). Sichere Kenntnisse über das Abschneiden Heidelberger Teams bei den National und International Rounds liegen ab 1997 vor.

English

Valued Guest or Burden Owed? On the Fragile History of a Symbiotic Relationship

When in the middle of the night a spacious office at the institute is still brightly lit and filled with bustling activity, there is no doubt: This is where the students of the Heidelberg Jessup Moot Court team finalise their memorials. It is no ordinary office, as the walls are decorated with numerous plaquettes and framed certificates honouring previous teams for their successes. Delving into the story behind these successes and the Institute’s contribution to them is the purpose of this blogposts.

It begins by introducing the Jessup Moot Court (I.) before exploring the participation of 38 Heidelberg teams (II.). The Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law (MPIL) has extensively supported many of these teams. However, a retrospective on this success story also reveals its fragility (III.). Nevertheless, a symbiotic relationship has emerged between MPIL and Jessup (IV.), instilling confidence in the continuation of this tradition (V.).

I. The Jessup

The Jessup Team 2008: David Schweizer, Daniel Scherr, Vasiliki Koligliati, Benedikt Walker, Natalia Jevglevskaja, Katerina Vagia, Verena Kling und Ingo Venzke (photo: MPIL)

The Jessup is the international law moot court par excellence. Initiated at Harvard University in 1960, it is the oldest and largest competition in the field of international law. Since 1968, it has been held internationally, in 2024 with over 600 teams participating from around the world. Each university may send one team of up to five students (Mooties) and several team advisers (Coaches) to the competition. The most successful teams in National Rounds qualify for the International Rounds held in Washington, D.C. Thereby, the Jessup not only educates generations of students in international law but also contributes to international exchange.

At the core of the competition is the simulation of contentious proceedings between two states before the International Court of Justice, where eponym Philip Caryl Jessup – US-American diplomat and international lawyer – once served as a judge. The fictitious case always raises challenging contemporary international legal issues. Each team prepares written submissions (Memorials) for the applicant and respondent state and presents their arguments in oral pleadings against other teams. The Judges (typically practitioners and professors of international law) play a decisive role; they evaluate the memorials and pleadings, thus determining the winning team. During the pleadings, they also ask numerous questions to which the Mooties must reply spontaneously and persuasively. This creates an intense, legally challenging discussion.

II. Heidelberg’s Jessup Teams

Jessup teams usually compete on behalf of their university. It is a competition for students, whose education is a university task. However, Heidelberg’s Jessup teams have long been primarily supported by the MPIL. According to MPIL’s annual activity reports, the institute’s involvement with Jessup dates back to the 1990/91 winter semester. No evidence could be found at MPIL or at the Faculty of Law at Ruprecht-Karls-University on any Heidelberg Jessup teams participating before that. The recollections of contemporary witnesses do not provide a clear picture either. However, records from the International Law Students Association (ILSA), responsible for organizing the Jessup, reveal that a Heidelberg team first participated in 1985, and that there has been a Heidelberg team every year since 1987. Hence, the team participating in Jessup 2024 will be the 39th Heidelberg team. Teams were usually registered with ILSA in the name of Ruprecht-Karls-University, except in 2003 and 2009 when they were registered as MPIL teams. However, this does not provide insight into coaching responsibilities, as MPIL’s activity reports clearly indicate continuous involvement of the institute since 1990/91. Evidence of the Law Faculty supporting Heidelberg’s Jessup teams could only be found for the year 1993.

The nearly four decades of Heidelberg Jessup tradition boast several successes. Eleven Heidelberg teams qualified for the International Rounds, and twice (1997, 2000) they were among the top 16 teams worldwide. In German National Rounds, five Heidelberg teams secured first place, five second place, and six third place (most recently in 2023). Additionally, numerous awards for memorials and individual achievements in pleadings have been earned. Heidelberg also received the Spirit of the Jessup Award at the German National Rounds in 2018, bestowed upon the team that best embodies the spirit of the competition.

III. Fragility: The Evolution of MPIL Support

The Jessup team 2023 in The Hague. Back row, from left to right: Lukas Hemmje (coach), Jakob Mühlfelder (coach), Jasper Kurth, Leo Volkhardt. Front row, from left to right: Sophie Raab (coach), Laura Schwamm, Bozheng Chen, Barbara Hauer

Without MPIL’s involvement, these achievements would be unthinkable. As guests of the institute, teams receive support in various forms. Having an office at the institute is particularly helpful, as it provides access to the library’s resources for research on contentious international legal issues. This is complemented by the friendly assistance of library staff in borrowing, interlibrary loans, book orders, journals section, and the UN Depository Library. At times, the Jessup teams’ Memorials were even archived in the Institute’s library with their own signature (VR: I G: 41). Moreover, there are numerous practice pleadings with MPIL’s staff researchers, allowing the Mooties to test their arguments and knowledge. Beyond supporting Heidelberg teams, MPIL has hosted the German National Rounds of the Jessup six times (1996, 2001, 2007, 2013, 2015, 2022) – two of which were organized at short notice when no university volunteered.

Apart from MPIL, the Heidelberger Gesellschaft für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (Heidelberg Society for Comparative Public Law and International Law) plays a crucial role. The society regularly pays the substantial registration fees for the Jessup and enables countless Heidelberg Jessup generations to embark on the great pilgrimage of international law – a study trip to The Hague. There, teams gain inspiring insights in the International Court of Justice, the International Criminal Court, the German Embassy, and other venues of international law.

However, the most critical element is the guidance provided by coaches employed by the institute. This aspect is where the most significant change in Jessup support at MPIL becomes evident, which can roughly be characterizes as a shift from a directorial approach to a communal approach. In the 1990s, all essential steps for forming Jessup teams were initiated by the directors: a director assigned one or two research assistants to coach the team, supported by one or two Mooties from the previous year (employed as student research assistants). The directors also used their international law lectures and seminars to approach students and invite them to join the team.

In contrast, for several years now, the initiative for forming new teams has increasingly come from the community of former Heidelberg Jessup Mooties and coaches (the Jessup Community). The previous year’s Mooties advertise the Jessup in lectures and organize information evenings to recruit new students for the competition. Former coaches actively seek out new coaches and convey the desire for corresponding jobs at MPIL to the directorate. Each new Jessup round is preceded by uncertainty about how many new coaches can be found and how many of them can be employed at MPIL. In 2019 and 2020, for example, only two former Mooties could be found to take on coaching responsibilities – a considerable commitment alongside their studies. The selection of new Mooties has also been in the hands of the Heidelberg Jessup Community for many years, organizing and conducting the selection interviews.

This shift towards a communal approach brings a significant advantage: the responsibility placed on former Mooties and coaches fosters a strong communal sense within the Heidelberg Jessup Community. Granting this community considerable freedom in the entire process of selecting and supervising teams is a sign of great trust. New coaches can draw on the traditional knowledge and experiences of previous generations while also having the freedom to implement new models and methods in team supervision.

As a flip side, this presents a call for initiative and engagement to current and future Heidelberg Jessup generations. Without directorial initiative and leadership, Jessup support at MPIL is not institutionally guaranteed. This is also illustrated by the example of the Concours Européen des Droits de l‘Homme René Cassin, a moot court simulating proceedings before the European Court of Human Rights in Strasbourg. At least since 1993, the institute supported René Cassin Teams, winning the competition in the 1998 edition. However, after 2004, Heidelberg did not participate in the René Cassin anymore. Even a successful tradition may come to an end.

Against that background, ensuring the continuation of Heidelberg’s Jessup tradition requires former Mooties to take responsibility for future Jessup generations and actively call for the (generally very generous) MPIL support. The shift from a directorial approach to a communal approach only occasionally translated into the institute ultimately using fewer resources for Jessup coaching than under the directorial approach. However, these resources must be persistently solicited by former and new coaches. This is not always easy, given that after participating in the Jessup or supervising a team, the next academic achievements, the state examination or further work on the dissertation always await. The nonetheless continuous existence of Heidelberg’s Jessup tradition indicates how many hours Heidelberg’s Jessup Community has voluntarily invested – during evenings, weekends, and holidays.

IV. Symbiosis: Mutual Benefits for MPIL and Jessup

Crowned with success. Awards in the MPIL’s Jessup office (Photo: MPIL)

Thus, on one hand, a shift can be observed in MPIL’s support for Heidelberg Jessup teams from a directorial to a communal approach, bringing about a certain fragility in the future of Jessup at MPIL. On the other hand, the long-standing, uninterrupted Jessup tradition and the relatively unchanged resource allocation by MPIL for Jessup support suggest reliability and continuity. This ambivalent finding – persistence despite fragility – can be explained by the symbiotic relationship that has developed between Jessup and MPIL in Heidelberg. Evidently, Jessup teams greatly benefit from the resource-intensive support provided by MPIL. Simultaneously, and less obviously, MPIL also benefits from Jessup. Herein lies the symbiotic nature of the relationship between Jessup and MPIL.

For Mooties, coaches, and MPIL, the Jessup has a significant added value. For Mooties, Jessup participation is an outstanding opportunity. Typically, legal studies in Germany offer few chances for teamwork, minimal international elements, hardly any subject-specific language proficiency training, a poor student-to-supervisor ratio, limited incentives for independent development of legal arguments, and certainly no framework for presenting them orally. The Jessup provides all of these in an intensive semester of working and learning. In addition to an excellent understanding of the foundations of international law, Mooties develop sophisticated research skills while drafting memorials, and they learn to articulate clear and concise responses to complex legal questions. Anyone who later wants to argue in an interest-orientated, legally serious and cogent manner in legal briefs will benefit considerably from the meticulous preparation of memorials over several months. The strict word limit compels Mooties to select the best arguments and present them succinctly. The preparation of pleadings resembles an intensive English and rhetoric training, where Mooties learn to professionally respond to the judges’ most critical questions spontaneously. Beyond Legal English as a working language, engagement with international law, and a study trip to The Hague, participation in the International Rounds in Washington, D.C., after months of hard work and a bit of luck, provides teams with valuable international experiences. Simultaneously, the intense collaboration between Mooties and coaches forces everyone to further develop their teamwork skills. Time pressure and intensive work unite the team, while coaches gain initial leadership experiences crucial for further academic careers. Many alumni fondly look back on this time, which not only imparts legal skills but also fosters enduring friendships. As is in the nature of a competition, not every team can win the Jessup. However, all Mooties gain tremendous learning opportunities over the months of preparation.

These substantial benefits are countered by valid objections. Meaningful support for Jessup teams demands significant financial and human resources. ILSA restricts the number of Mooties to five, limiting the privilege of participation to only a few students each year. Moreover, educating students is not a core task of an institute dedicated to foundational and top-level research. However, the responsible Faculty of Law has, thus far, contributed hardly any resources to support Heidelberg’s Jessup teams.

The MPIL also benefits considerably from the Jessup. Mooties, as guests, familiarize themselves with the institute’s processes and structures. They research sources for legal arguments, developing a critical view of international law and its methodology. With their excellent ability to independently research international legal questions, they are well-suited to remain connected to the institute as student research assistants after the Jessup – indeed a common practice. For some Mooties, this path has led to pursuing a doctoral degree at MPIL. Therefore, the Jessup helps MPIL introduce dedicated law students to the institute and acquaint them with the study of international law. MPIL gains significant visibility at the university through the Jessup, and the German National Rounds and International Rounds extend this visibility far beyond Heidelberg. Meanwhile, the directorate can get to know the students as guests before employing them as researchers or assistants.

V. Retrospect and Outlook

The history of the Jessup Moot Court at MPIL can certainly be told as a success story. Over nearly four decades, the Jessup fever has infected numerous Heidelberg Mooties and coaches, providing them with a uniquely valuable learning experience. The MPIL has benefited from this enthusiasm of young people for international law, which would not have been possible without the often very intense support. This narrative of success, however, should not veil the fact that the continuity of MPIL’s Jessup tradition was often hanging by a thread.

How can the continuation of Jessup for future generations be guaranteed? This requires both the commitment of the Heidelberg Jessup Community to support new teams in diverse ways, and intensive institutional support from MPIL and the Heidelberg Society. The relationship between these driving forces of the Heidelberg Jessup tradition must be re-evaluated every year. The continuation of the Heidelberg Jessup history depends on the interplay of these forces, which are necessary but not sufficient conditions for this end. From this diagnosis, it follows that Jessup in Heidelberg cannot be considered a given, both from the perspective of MPIL and the Jessup Community. It is all the more impressive that there have been Heidelberg Jessup teams for almost 40 years now.

Note on sources and transparency: My contribution is based on personal experience (as a Heidelberg Jessup Mootie in 2018, coach in 2019 and 2022), conversations and correspondence with other former Mooties, coaches, and other stakeholders at the institute, as well as reports from Heidelberg teams (from 2006 onwards), activity reports from the institute, documents from the Heidelberg Society, archive materials from Prof. Wolfrum, Folder III of the institute’s chronicle, and records from the International Law Students Association (ILSA). Reliable knowledge about the performance of Heidelberg teams in National and International Rounds is available from 1997 onwards.

Als „deutsche Ausländerin“ am MPIL

« Allemande étrangère » à l’Institut Max-Planck

Das Institutsgebäude um 2010 (Foto: MPIL)

Deutsch

Constance Grewe über ein ungewöhnliches Jahr in Heidelberg (2010-2011)

Im Gegensatz zu vielen Gästen kam ich nicht als junge Forscherin, sondern am Ende meiner Universitätslaufbahn in Frankreich (Chambéry, Caen, Straßburg) nach Heidelberg zum Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL). 2007 war mir der Forschungspreis der Humboldt Stiftung verliehen worden, mit dem ein längerer Forschungsaufenthalt in Deutschland verbunden war. Das kam mir sehr gelegen, denn für meine verfassungsvergleichenden Forschungen waren deutsche Bibliotheken besonders gut ausgestattet.  So war ich zunächst einen Monat in Bielefeld und habe mich dann 2010 bei der Universität Straßburg, wo ich Professorin für öffentliches Recht war, für eine sogenannte „Forschungsdelegation“ beworben. Eine Forschungsdelegation bietet die Möglichkeit, seine Forschung für eine begrenzte Zeit in einer anderen Institution zu betreiben und während dieser Periode (hier ein Jahr) von den Lehrverpflichtungen freigestellt zu werden. Ich hatte meinen Antrag damit begründet, dass ich den von dem Humboldt Preis vorgesehenen Forschungsaufenthalt in Deutschland noch nicht vollendet hatte und dass der für meine Forschungsprojekte geeignetste Platz das MPIL zu sein schien. Diese Delegation konkretisierte sich dann in einem Vertrag zwischen der Universität Straßburg und dem Institut und so kam ich im September 2010 nach Heidelberg, wo ich bis zum Ende des Jahres 2011 blieb.

Von Frankreich zurück nach Deutschland. Erste Schritte in der alten Heimat

Der Eingangsbereich um 2010 (Foto: MPIL)

Es war eine etwas merkwürdige Situation, denn ich kam als Ausländerin. Nachdem ich meine ganze Karriere in Frankreich absolviert und auch die französische Staatsangehörigkeit erhalten hatte, kehrte ich nun für eine gewisse Zeit in mein Heimatland zurück, denn meine Kindheit habe ich bis zum Beginn meines juristischen Studiums in Deutschland verbracht und auch meine Eltern waren deutsch. Diese besondere Konstellation mag Ursache dafür sein, dass das Buddy-System, das damals noch neu im Institut war und ausländischen Gästen die ersten praktischen Schritte erleichtern sollte, für mich wenig funktionierte. Ich musste also allein die diversen praktischen Probleme lösen, so zum Beispiel ein Konto öffnen, was normalerweise ein in Deutschland bezogenes Gehalt erforderte, und eine Wohnung finden, was ohne deutsches Konto unmöglich erschien. Zum Glück habe ich andere in Heidelberg lebende Ausländer kennengelernt, die mir dabei weiterhalfen. Auch das hat die Eigentümlichkeit der Situation als Ausländerin im Heimatland unterstrichen.

Im Institut wurde ich mit einem schönen Arbeitszimmer mit Blick auf die Berge verwöhnt. Es lag direkt neben demjenigen von Herrn Frowein, mit dem ich auf diese Weise das Vergnügen mancher Begegnungen hatte. Auch von der Bibliothek fühlte ich mich verwöhnt: Die Ausleihe war höchst effizient, vor allem aber habe ich den freundlichen, ja herzlichen Umgang mit Sandra Berg und Ali Zakouri geschätzt. Insgesamt waren die Beziehungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts sehr angenehm. Die Montagsrunde, zu der Zeit noch Referentenbesprechung genannt, besuchte ich mit Interesse und Neugier, sowohl was die Themen anlangte als auch die Person der Vortragenden. So habe ich spannende Diskussionen mit anderen Gästen aus vielen Ländern und Mitarbeitern des Instituts führen können, die sich teilweise beim Mittwochstee der Gäste oder im benachbarten Restaurant „Olive“ fortsetzten. Zu dieser Zeit waren kaum französische Gäste am MPIL und ich suchte auch vor allem den Kontakt zu mittel- und osteuropäischen Gästen oder auf diesem Gebiet spezialisierten Mitarbeitern, da ich vor allem meine Kenntnisse im Verfassungsrecht von Mittel-, Ost- und Südosteuropa erweitern und vertiefen wollte. Ein wichtiger Anlass dafür war mein Richteramt am Verfassungsgericht in Bosnien‑Herzegowina, in dem bis heute gemäß dem Abkommen von Dayton drei ausländische Richter sitzen.

Einen tieferen Einblick in das Leben des Instituts gewann ich durch meine Mitgliedschaft im Fachbeirat, in den ich 2003 berufen wurde. Als besonders anregend empfand ich dabei vor allem die Berichte der verschiedenen Forschungsgruppen und Stipendiaten. Sie vermittelten ein anschauliches Bild der Vielfalt und Intensität der Forschung am Institut. Was die Evaluierung der diversen Aktivitäten anlangte, so hatte ich auf diesem Gebiet bereits eine gewisse Erfahrung, da ich schon früher an französischen Universitäten und in Österreich an Evaluierungen beteiligt gewesen war und solche auch selbst als Direktorin einer Forschungsgruppe in Straßburg erlebt hatte. Dennoch erschien mir dieser Vorgang am Institut besonders kompliziert wegen der so zahlreichen und sehr unterschiedlichen Akteure. Es ist also nicht verwunderlich, dass die Evaluierung jeweils intensive Diskussionen und Besprechungen der Fachbeiratsmitglieder auslöste.

Ein undurchführbares Forschungsprojekt und seine positive Wendung

Die Rotunde im 1. Stock um 2010 (Foto: MPIL)

Für meine eigene Forschung war die Zeit in Heidelberg natürlich ebenfalls wichtig. Im Zusammenhang mit meiner Funktion als internationale Richterin am Verfassungsgericht von Bosnien‑Herzegowina kam ich zunächst ins Gespräch mit Michael Riegner, der sich im Kosovo aufgehalten und mit dem dortigen Verfassungsgericht Kontakt aufgenommen hatte. Daraus hat sich ein gemeinsames Projekt ergeben, nämlich ein Vergleich beider Länder unter dem Aspekt der Internationalisierung von Verfassungen in gespaltenen Gesellschaften und der Frage, inwieweit die durch die Internationalisierung bedingten Abweichungen vom klassischen nationalen Konstitutionalismus einer Demokratisierung entgegenstehen. Unser Aufenthalt im Institut hat uns die Chance gegeben, diesen Artikel im Max Planck Yearbook of United Nations Law veröffentlichen zu können.

Sodann hat mich Anne Peters gebeten, ein Referat im Rahmen des Gesprächskreises Europäisches Verfassungsrecht vor der Staatsrechtslehrertagung 2011 zu halten. Es ging um den Beitritt der EU zur EMRK mit der Frage, inwieweit dies eine wirksame Durchsetzung einer gesamteuropäischen Grundrechteverfassung bedeuten könne. Zur Vorbereitung des Referats hat mir Armin von Bogdandy freundlicherweise angeboten, in seinem Forschungsseminar darüber zu referieren und zu diskutieren. Der Beitrag wurde in der Zeitschrift Europarecht publiziert.

Es wurde mir jedoch zunehmend klar, dass ich mein eigentliches Forschungsprojekt – eine neue Auflage des Buchs über vergleichendes Verfassungsrecht in Europa – nicht verwirklichen könne. In der Zwischenzeit – die erste Auflage stammte aus dem Jahr 1995 – waren nämlich einerseits zehn hauptsächlich mittel- und osteuropäische Länder in die EU aufgenommen worden, was die Zahl der zu vergleichenden Rechtsordnungen erheblich erhöhte. Andererseits hatten sich die rechtlichen Beziehungen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten im Wege der Vertragsänderungen und der wachsenden Rechtsprechung so geändert, dass es unmöglich oder jedenfalls unrealistisch erschien, das Verfassungsrecht isoliert zu betrachten. Daher konzentrierte sich mein Interesse immer mehr auf das Konzept eines europäischen Rechtsraums, was jedoch gleichzeitig zu der Einsicht führte, dass mein Projekt nur durch ein Team, welches mir nicht zur Verfügung stand, zu bewerkstelligen war.

Doch wie die meisten negativ anmutenden Erlebnisse hatte auch dieses seine positiven Seiten: die Gespräche mit Armin von Bogdandy über Komplexität von Begriff und Inhalt eines europäischen Verfassungsrechts führten zu dem Angebot, für den Band VII des Handbuchs Jus Publicum Europaeum einen Beitrag über die Verfassungsgerichtsbarkeit in den post-jugoslawischen Ländern zu schreiben, und zwar in der Perspektive des europäischen Rechtsraums. Es handelte sich also zunächst darum, meine Erfahrungen am bosnischen Gericht für die Erforschung der Rechtsordnungen und insbesondere der Verfassungsgerichtsbarkeit in den anderen postjugoslawischen Ländern (Slowenien, Kroatien, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro und Kosovo) fruchtbar zu machen. Dabei war es interessant, sowohl die Vielfältigkeit der Unterschiede als auch das gemeinsame geschichtliche Erbe zu verdeutlichen. Sodann verfolgte die Studie das Ziel, anhand einer Umschreibung des europäischen Rechtsraums die mehr oder weniger große Annäherung der postjugoslawischen Rechtskulturen zu diesem europäischen Rechtsraum zu erfassen. Dabei ist mir oft der Kontrast zwischen recht progressiven Texten und deren mangelnder Durchsetzung aufgefallen.

Hat diese Arbeit auch viel Zeit und Mühe gekostet, nicht zuletzt, weil meine Deutschsprachigkeit etwas „eingerostet“ war, so habe ich doch viel dabei gelernt und auch viel Freude, vor allem in dem Austausch mit Christoph Krenn und der so konstruktiven und animierten Revision mit Karin Oellers‑Frahm gehabt. Schließlich war es auch dieser Artikel, der Armin von Bogdandy veranlasste, mich einer Abgeordneten im europäischen Parlament zu empfehlen, die sich wegen eines verfassungsrechtlichen Gutachtens über den Kosovo an ihn gewendet hatte. Dies fiel genau in die Zeit der Corona-Pandemie und den Lockdown in Frankreich, so dass ich äußerst dankbar war, an etwas anderes denken zu müssen.

Bei meinem Abschied aus Heidelberg hat mich Armin von Bogdandy gefragt, wie mir der Aufenthalt in Deutschland gefallen habe und was mir dabei besonders aufgefallen sei. In meiner Antwort betonte ich ganz besonders die Qualität der öffentlichen Debatten in Rundfunk und Fernsehen geschätzt zu haben, insbesondere die Fähigkeit, auf die Argumente anderer einzugehen. Dies fehlt meiner Ansicht nach in Frankreich, wo die meisten „Debatten“ in gekreuzte Monologe ausarten. Der Minuspunkt – das überrascht natürlich nicht von einem Frankreichbewohner – war das Einkaufen und Essen, was ich im Ganzen als monoton empfand.

Nach diesem längeren Forschungsaufenthalt im Institut kam ich zurück nach Straßburg und wurde dort pensioniert, während meine richterliche Tätigkeit noch bis Ende 2016 dauerte. Danach folgte dann die englische Version des Handbuchs, wobei mir die Hilfe von Laura Hering und Naomi Shulman sehr kostbar war. Schließlich bleibt der Kontakt mit dem Institut aufrecht erhalten durch die Alumni-Treffen, die mich jedes Mal mit ihren Vorträgen und den vielfältigen Gesprächen erfreuen.

Suggested Citation:

Constance Grewe, Als „deutsche Ausländerin“ am MPIL. Constance Grewe über ein ungewöhnliches Jahr in Heidelberg (2010-2011), MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240404-213408-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

Français

Récit d’une année hors du commun à Heidelberg (2010-2011) de Constance Grewe

Contrairement à bien des invités, je ne suis pas venue à l’Institut Max-Planck de Heidelberg en tant que jeune chercheuse mais à la fin de ma carrière universitaire en France (Chambéry, Caen, Strasbourg). En 2007, j’avais obtenu le prix Humboldt-Gay Lussac auquel est associé un séjour de recherche en Allemagne. Cela me convenait d’autant plus que certaines bibliothèques allemandes étaient particulièrement bien fournies pour mes recherches de droit constitutionnel comparé. Ainsi, ayant passé d’abord un mois à Bielefeld, j’ai sollicité ensuite auprès de l’Université de Strasbourg où j’occupais un poste de professeur de droit public une délégation de recherche. Une telle délégation permet d’effectuer sa recherche pendant un certain temps dans une autre institution tout en étant libéré des charges d’enseignement. J’avais motivé ma demande par le fait que je n’avais pas encore accompli l’intégralité de mon séjour de recherche en Allemagne et que l’endroit le plus propice pour mes recherches était sans doute l’Institut Max-Planck de droit public et international comparé (MPIL) à Heidelberg. Un contrat conclu entre l’Université de Strasbourg et l’Institut Max-Planck en 2010 est venu concrétiser cette délégation. C’est ainsi que je suis arrivée en septembre 2010 à Heidelberg où j’ai séjourné jusqu’à la fin de l’année 2011.

Le retour de France en Allemagne : les premiers pas dans le pays d’origine

Le hall d’entrée vers 2010 (photo : MPIL)

Ce fut une situation un peu bizarre, car je venais en tant qu’étrangère. Alors que j’avais passé toute mon enfance jusqu’au début de mes études juridiques en Allemagne et que mes parents étaient allemands, j’ai parcouru toute ma carrière professionnelle en France et obtenu la nationalité française. Et soudain, je revins pour un certain temps dans mon pays d’origine. Cette constellation particulière explique peut-être que le système « Buddy », introduit depuis peu à l’Institut afin de faciliter leurs premières démarches aux invités étrangers, ne fonctionnait pas bien pour moi. J’étais donc obligée de résoudre toute seule les divers problèmes d’ordre matériel, comme ouvrir un compte ce qui supposait pourtant de recevoir un salaire en Allemagne et de trouver un logement ce qui apparaissait impossible sans un compte en Allemagne. Heureusement j’ai connu d’autres étrangers vivant à Heidelberg qui m’ont aidé à trouver des solutions. Mais cela aussi a mis en lumière la curiosité de cette situation d’étrangère dans son pays d’origine.

A l’Institut, on m’a gâtée d’un beau bureau avec vue sur la montagne, situé directement à côté de celui de M. Frowein que j’ai ainsi eu le plaisir de rencontrer de temps en temps. L’utilisation de la bibliothèque était un vrai bonheur : non seulement les prêts fonctionnaient de manière très efficace mais j’ai surtout apprécié le contact aimable et même cordial avec Sandra Berg et Ali Zakouri. D’ailleurs, les relations avec l’ensemble du personnel de l’Institut étaient très agréables. J’assistais aux réunions du lundi avec intérêt et curiosité tant en ce qui concernait les thèmes abordés que les personnes qui exposaient. J’ai ainsi pu mener des discussions intenses avec des invités de nombreux pays et avec des collaborateurs de l’Institut lesquelles se prolongeaient parfois au thé du mercredi ou au restaurant « Olive » situé à proximité de l’Institut. A cette époque, l’Institut ne comptait que peu d’invités français et d’ailleurs je recherchais le contact surtout avec des personnes issues de ou spécialisées dans l’étude des pays d’Europe centrale ou orientale puisque mon objectif était de développer et d’approfondir mes connaissances du droit constitutionnel d’Europe centrale, orientale et du sud-est. Cet intérêt s’expliquait notamment par ma fonction juridictionnelle à la Cour constitutionnelle de Bosnie-Herzégovine dans laquelle, en vertu des accords de Dayton, siègent jusqu’à aujourd’hui trois juges internationaux.

J’ai eu l’occasion d’observer de plus près la vie intérieure de l’Institut grâce à mon appartenance au Conseil scientifique (Fachbeirat) auquel j’avais été nommée dès 2003. Image vivante de la diversité et de l’intensité des recherches, les rapports des différentes équipes de recherche et des titulaires de bourses me paraissaient particulièrement stimulants. Dans le domaine de l’évaluation de la recherche, j’avais déjà une certaine expérience, ayant participé auparavant à l’évaluation de plusieurs universités françaises et d’une université autrichienne et l’ayant subie moi-même lorsque je dirigeais une équipe de recherche à Strasbourg. Appliqué à l’Institut, ce processus m’apparaissait néanmoins comme particulièrement complexe en raison du nombre et de la diversité des acteurs et des actions. Il n’est donc pas surprenant que l’évaluation ait suscité dans chaque cas des discussions intensives et des délibérations approfondies au sein du conseil.

L’infaisabilité du projet de recherche et sa transformation

La rotonde au premier étage vers 2010 (photo : MPIL)

Le séjour à Heidelberg fut évidemment important également pour ma propre recherche. Ma fonction de juge international à la Cour constitutionnelle de Bosnie-Herzégovine m’a d’abord permis d’entamer un dialogue avec Michael Riegner qui avait séjourné au Kosovo et qui avait pu, à cette occasion, établir un contact avec la Cour constitutionnelle de ce pays. Il en est résulté un projet commun, à savoir une comparaison des deux pays sous l’aspect de l’internationalisation des constitutions dans des sociétés divisées. L’une des questions essentielles était de savoir si et dans quelle mesure les dérogations au constitutionnalisme classique national impliquées par l’internationalisation s’opposaient à la démocratisation. Notre présence à l’Institut nous a offert la chance de pouvoir publier cet article au Max-Planck Yearbook of United Nations Law.

Par ailleurs, Anne Peters m’a demandé de présenter un exposé lors du cercle « Droit constitutionnel européen » se réunissant avant le colloque des publicistes allemands (Staatsrechtslehrertagung) de 2011. Il s’agissait de l’adhésion de l’UE à la CEDH et plus précisément de savoir dans quelle mesure cette adhésion pouvait s’analyser en une mise en œuvre effective d’une constitution pan-européenne des droits fondamentaux. Dans l’optique de la préparation de cet exposé, Armin von Bogdandy eut la gentillesse de me proposer d’en débattre au sein de son séminaire de recherche. La contribution a été publiée dans la revue Europarecht.

Cependant, il s’avérait de plus en plus clairement que je ne pourrai réaliser mon véritable projet de recherche, c’est-à-dire une nouvelle édition du livre sur le droit constitutionnel comparé en Europe. Depuis sa première édition en 1995, dix Etats, principalement d’Europe centrale et orientale, ont été admis dans l’UE, ce qui augmentait sensiblement le nombre d’ordres juridiques à comparer. En outre, du fait des modifications des traités et de l’accroissement considérable de la jurisprudence européenne, les rapports juridiques entre l’Union et ses Etats membres ont évolué au point qu’il paraissait impossible ou du moins irréaliste d’envisager le droit constitutionnel de manière isolée. C’est pourquoi mon intérêt s’est porté de plus en plus vers le concept d’un espace juridique européen. En même temps, je prenais conscience que mon projet ne pouvait être mis en œuvre que par une équipe de chercheurs dont je ne disposais pas.

Toutefois, comme la plupart des expériences apparemment négatives, celle-ci avait elle aussi ses côtés positifs : les conversations avec Armin von Bogdandy sur la complexité de la notion et le contenu d’un droit constitutionnel européen ont débouché sur la proposition de contribuer au volume VII du traité Jus Publicum Europaeum. Il s’agissait de traiter de la justice constitutionnelle dans les Etats post-yougoslaves dans la perspective d’un espace constitutionnel européen. Je devais donc d’abord, sur la base de mes expériences à la Cour bosnienne, appréhender les ordres juridiques – et la justice constitutionnelle en particulier – dans les autres pays post-yougoslaves (Slovénie, Croatie, Serbie, Macédoine du Nord, Monténégro et Kosovo). Il importait notamment de faire ressortir à la fois le nombre de différences et l’héritage historique commun. L’étude poursuivait ensuite l’objectif de caractériser davantage l’espace constitutionnel européen et d’évaluer le rapprochement plus ou moins important des cultures juridiques post-yougoslaves à cet espace. Ce qui m’a souvent frappé, à cet égard, était le contraste entre des textes assez progressifs et leur insuffisante mise en œuvre.

Si cette étude m’a demandé beaucoup de temps et d’efforts, ne serait-ce que parce que ma maîtrise de la langue allemande était un peu « rouillée », elle m’a néanmoins beaucoup appris. Ce sont cependant surtout les échanges avec Christoph Krenn ainsi que la révision si constructive et animée du texte avec Karin Oellers‑Frahm qui m’ont procuré un grand plaisir. C’est aussi cet article qui a conduit Armin von Bogdandy à me recommander auprès d’une députée du Parlement européen qui s’était adressée à lui pour un avis de droit constitutionnel sur le Kosovo. Cette demande tombait exactement au moment de la pandémie du Covid 19 et le confinement en France, si bien que j’ai été très reconnaissante de devoir penser à autre chose.

A mon départ de Heidelberg, Armin von Bogdandy m’a demandé ce que j’avais pensé de mon séjour et ce qui m’avait le plus frappée. Dans ma réponse, j’ai insisté sur la qualité du débat public à la radio et la télévision, en particulier sur l’effort généralement consenti pour comprendre et pour répondre aux arguments d’autrui. A mon avis, cela manque assez largement en France où les « débats » dérivent souvent en des monologues croisés. Le point négatif – cela ne surprendra pas d’un résident français – étaient les courses et la cuisine que j’ai ressenties comme essentiellement monotones.

Après ce séjour prolongé à l’Institut, j’ai pris ma retraite à Strasbourg. Mon activité juridictionnelle en revanche a duré jusqu’à la fin de l’année 2016. Lorsqu’il s’est agi par la suite de la version anglaise du traité, l’aide de Laura Hering et de Naomi Shulman m’a été très précieuse. Le contact avec l’Institut reste enfin maintenu par les rencontres des alumni qui me réjouissent chaque fois avec leurs conférences et les multiples conversations.

Suggested Citation:

Constance Grewe, « Allemande étrangère » à l’Institut Max-Planck. Récit d’une année hors du commun à Heidelberg (2010-2011) de Constance Grewe, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240404-213309-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

Zur China-Reise des Instituts im April 1986

Auf Einladung des Rechtsinstituts der Akademie der Sozialwissenschaften (Chinese Academy of Social Sciences, CASS) hielt sich vom 31. März bis zum 14. April 1986 eine Delegation des Instituts – bestehend aus Herrn Bernhardt, Herrn und Frau Doehring, Herrn und Frau Frowein sowie den Referenten Rudolf Dolzer und Robert Heuser – in der Volksrepublik China auf. Das Hauptanliegen bestand darin, Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf Institutsebene auszuloten.

Um einen Eindruck von Ablauf und Atmosphäre der Reise zu vermitteln, werde ich zunächst auf der Grundlage von Tagebuchnotizen einen Überblick über den äußeren Verlauf geben, um dann eine Skizze zum Wandel des verfassungs- und internationalpolitischen Umfelds anzuschließen.

„Öffnung und Reform“ (Aus einem Reisetagebuch)

Untergebracht in einem im Bungalow-Stil neu erbauten kleinen Hotel im Zentrum Pekings, in dem wir, wie schnell festzustellen war, außer einigen Amerikanern und Nordkoreanern, die einzigen Gäste waren, hieß uns die Leitung des Rechtsinstituts der Akademie in einem Pekingenten-Restaurant willkommen. Eine Programmbesprechung schloss sich an. Dass am folgenden Tages der Sommerpalast oder Yiheyuan 颐和园 besucht wurde, mag auch einem eingespielten Touristenprogramm entsprochen haben; man würde aber den Sinn der Gastgeber für Symbolik unterschätzen, nähme man an, sie hätten eine der Erforschung von Kooperations-Möglichkeiten dienende Reise rein zufällig im „Garten zur Pflege der Harmonie“ beginnen  lassen. Ebenso wenig zufällig wurde anschließend ein Gang durch die Ruinen des im Zweiten Opiumkrieg (1860) von englischen und französischen Truppen zerstörten Alten Sommerpalasts, dem Yuanmingyuan, unternommen, wo die Reste barocker Steinfassaden sich wild übereinander türmten. Auf einer halbversunkenen Steinschwelle ein Graffito – „The Chinese people will never forget.“ So eingeführt, begann am nächsten Morgen das Kolloquium im Akademie‑Institut. Rudolf Dolzer und ein Beamter aus dem Außenwirtschaftsministerium referierten über Investitionsschutzverträge. Es waren aber nur drei Zuhörer erschienen. Wozu hat man uns eingeladen?  Das Mittagessen nahmen die Heidelberger in erheblicher Fruststimmung ein. Später verlautete etwas von „Koordinierungsproblemen“. Sehr lebendig dann aber das Zusammentreffen an der Peking‑Universität mit Wang Tieya, der führenden Völkerrechtsautorität des Landes. Auch seine Magister‑Studenten waren erschienen und zeigten sich vor allem interessiert an den „philosophischen Grundlagen“ der Menschenrechte. Am nächsten Tag sprach Rudolf Bernhardt über „Federalism and Decentralization“ – ein Themenkreis, den ein chinesischer Kollege unter dem Gesichtspunkt der Kompetenzverteilungim Zentralstaat‑Provinzen‑Verhältnis nach chinesischem Recht aufgriff. Am Abend war die Delegation privat bei der Vizedirektorin des Instituts, der Völkerrechtlerin Sheng Yu, eingeladen. In dem großen Wohnkomplex wohnten fast 5000 höhere Mitarbeiter der Sozialwissenschaftlichen Akademie. Der nächste Tag brachte einen Ortswechsel nach Xi’an, wo wir Zimmer im Renmin-dasha-Hotel – einem sowjet-barocken Palast aus den fünfziger Jahren – bezogen. An der dem Justizministerium unterstellten „Hochschule für Politik und Recht“ wurden drei Vorträge parallel in zwei Sälen mit zusammen mehr als 400 Studierenden gehalten. Ich trug mein Referat über die Entwicklung der europäischen Forschung zum chinesischen Recht in beiden Sälen vor. Danach gingen zahlreiche Zettel mit Fragen ein: „Kann es Rechtsvergleichung zwischen kapitalistischem und sozialistischem Recht geben?“  „Ist es für China sinnvoll, von deutschem oder amerikanischem Recht zu lernen?“  „Was hat die chinesische Rechtsgeschichte für den Aufbau eines modernen Rechtssystems zu bieten?“ Zurück in Peking stieß ich im Xinhua-Buchladen an der Wangfujing-Straße auf eine Aufsatzsammlung des 1983 verstorbenen Völkerrechtlers Chen Tiqiang. Wie Wang Tieya, war auch Chen, der 1948 in Oxford doktoriert hatte, 1957 zum „Rechtsabweichler“ gebrandmarkt worden. Im Rückblick auf jene Jahre schrieb er kurz vor seinem Tod im Vorwort dieser Aufsatzsammlung: „Nach 1957 führten die Verhältnisse dazu, den Stift aus der Hand zu legen und sich über den Futtertrog zu beugen, untätig seine Zeit verstreichen zu sehen und sich dem Dienst am Staat nicht widmen zu können. “Stocksteif geben sich die Nordkoreaner, wenn man einem von ihnen im Garten begegnet. Heute nach dem Abendessen versuchte ich, Kontakt aufzunehmen. Vier von ihnen unterhielten sich im Garten über das Drachenrelief an der gegenüberliegenden Mauer. Ich fragte, ob es so etwas auch in Korea gäbe. Alle lachten, zuckten die Schultern, verstanden nichts, einer sagte nur „you, you/sicher, gibt es“. Dann erschien der fünfte, und alle atmeten auf, denn er spricht Chinesisch. Sie erkundigten sich über die deutsche Teilung, die gegenseitigen Kontakte, interessierten sich für die Situation der Koreanistik bei uns. Sie sind geschäftlich hier. Die Geschäfte gingen allerdings nur mäßig. Es sei äußerst schwer, mit Chinesen zu verhandeln. Deren manmanlai / „immer mit der Ruhe“ finden sie lustig und ärgerlich zugleich, die geschäftliche Zusammenarbeit gestalte sich schleppend. In China gäbe es eine Kraft, die man nicht sehen könne; sie fließe aus den Dimensionen des Landes und seiner Bevölkerung und aus dem Bewusstsein einer unvergleichlichen historischen und kulturellen Kontinuität.

In der Peking-Universität treffe ich Wang Tieya. Vom Büro der Rechtsfakultät laufen wir zu seinem Institut, das in einem freistehenden pavillonartigen Gebäude aus den letzten Jahren der Qing‑Dynastie untergebracht ist. In der Republikperiode war es Bestandteil der zwischen 1915 und 1920 aus mehreren christlichen Schulen gebildeten Yanjing‑Universität, die bis 1952 existierte. Die Vorstellung eines „spezifisch chinesischen Völkerrechts“, von dem manchmal im Anklang an das sogenannte „sowjetische Völkerrecht“ die Rede ist, hält Wang für unpassend. Den chinesischen Völkerrechtlern obliege zunächst die theoretische Aufarbeitung der Völkerrechtspraxis Chinas. Wang wirkt resigniert und erschöpft. Wie Chen war ihm in seinen besten Jahren ein Berufsverbot auferlegt worden. Zwar musste er nicht wie Chen in der Landwirtschaft arbeiten, sondern konnte sich im Außenministerium mit der Erstellung einer Sammlung der multilateralen Verträge, an denen China beteiligt ist, befassen, war aber von der Völkerrechtslehre abgeschnitten. Immerhin konnte er gemeinsam mit Chen die achte Auflage von Oppenheims „International Law“ übersetzen und Anfang der 1970er Jahre publizieren. Die lange Zeit erzwungener wissenschaftlicher Beschränkung bedrücke ihn aber weniger als die auch im Vergleich zu dem Akademie-Institut miserable finanzielle Ausstattung und die sich darin offenbarende mangelnde öffentliche Wertschätzung völkerrechtlicher Forschung.

In geselliger Runde: Robert Heuser, Eva Maria Doehring, Sheng Yu, Lore Frowein, Jochen Frowein, Rudolf Bernhardt, Rudolf Dolzer und Karl Doehring bei Kollegen der Akademie der Sozialwissenschaften (Foto: MPIL)

Der Vizedekan der juristischen Fakultät der Xi’aner Hochschule und ein Doktorand von Wang Tieya werden in der nächsten Zeit als Stipendiaten am Institut tätig sein. Mit Frau Sheng Yu wurde die Herausgabe einer Sammlung völkerrechtlicher Studien deutscher Autoren in chinesischer Übersetzung vereinbart. Am späten Nachmittag verlassen wir unseren Bungalow wie einen heimatlichen Hafen. Beim Abendessen mit Frau Sheng nebst Mitarbeiter im Flughafenrestaurant wirft sie die Frage auf, ob die Max-Planck-Gesellschaft nicht eine Privatuniversität in Shenzhen errichten wolle. Zu viel für eine letzte Frage.

Vom langen Ende der kurzen Liberalität

Und eine Frage, so lässt sich fast vier Jahrzehnte später hinzufügen, die nur damals aufgeworfen werden konnte und seither nicht wieder. Denn die Erkundungsreise des Instituts fand in der Anfangsphase der Periode von „Öffnung und Reform“ (vor der Zäsur des 4. Juni 1989) statt, als unter „Reform“ auch die Veränderung des politischen Systems in den Blick kommen konnte und sollte. Höhepunkt dieser Entwicklung war der 13.Kongress der Kommunistischen Partei im Oktober 1987, in dessen Umfeld der Rechtsstaatsgedanke über eine verfahrensgebundene Verfügbarkeit des Rechtsystems hinaus als Bindung des Gesetzgebers an bestimmte Qualitätserfordernisse des Rechtsystems wie „Rechte und Freiheiten der Bürger“ angedacht wurde. Für kurze Zeit herrschte eine nie gekannte Meinungs- und Pressefreiheit. „Politische Strukturreform“ sollte Prinzipien der bürgerlichen Verfassung wie Gewaltenteilung und Rechtsstaat nicht länger als „Halluzination“ zurückweisen und tabuisieren, sondern „beispielgebend“ heranziehen.

Diese lebhafteste verfassungspolitische Debatte in der neueren chinesischen Geschichte nahm mit den, aus heutiger Sicht doppelt tragischen, Ereignissen vom Juni 1989 in Peking und in anderen Städten ein jähes Ende. „Politische Strukturreform“ unter Einbezug liberaler Verfassungskonzepte wurde erneut tabuisiert. Zwar wurde zunächst der internationale akademische Austausch in allen Bereichen weiterentwickelt, zahlreiche grenzüberschreitende sozialwissenschaftliche Forschungsprojekte wurden erfolgreich durchgeführt und die Übersetzung ausländischer geistes- und sozialwissenschaftlicher Werke nahm einen ständig wachsenden Umfang an, „Reform und Öffnung“ aber konzentrierte sich nun gänzlich auf Fragen der Effizienz des Wirtschaftssystems. Dies umfasste immerhin noch das Bekenntnis zu einer regelbasierten internationalen Ordnung, wie die nun energisch vorangetriebenen Bemühungen, der Welthandelsordnung beizutreten, verdeutlichen. Als der Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) Ende 2001 erfolgte, lagen in zahlreichen relevanten Bereichen der Rechtsordnung, besonders auch auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrensrechts, die notwendigen Innovationen zwar vor, krankten aber am Mangel einer verwaltungsunabhängigen Gerichtsbarkeit.

Robert Heuser und Karl Doehring vor dem Himmelstempel in Peking (Foto: MPIL)

Wenn man hoffte, dass die weitere Entwicklung des Lebensstandards, der Druck in- und ausländischer Wirtschaftskreise sowie fortgesetzte Aufklärungsarbeit aus den Reihen der Rechtswissenschaft es mittelfristig auch der chinesischen Führung nicht erlauben werde, sich intensiveren rechtsstaatlichen Reformen zu verschließen, so dürfte diese Hoffnung mit der Übernahme der Spitzenämter des Parteistaats durch Xi Jinping 2012/13 auf lange Sicht enttäuscht worden sein. Xis „Chinesischer Traum vom Wiedererstarken der Nation“ geht einher mit einer zunehmenden Abschottung gegen ausländische Einflüsse. Das scheint so weit zu gehen, dass das Schulfach „Englisch“ von einem Kernfach zu einem Nebenfach degradiert wurde und private Sprachschulen schließen mussten. Nach nur fünf Amtsjahren wurde Xi in der Parteihierarchie auf eine Stufe mit Mao Zedong gestellt: Im Oktober 2017 verankerte der 19. Parteikongress „Xi Jinpings Ideen für das neue Zeitalter des Sozialismus chinesischer Prägung“ als zusätzliche Leitlinie im Parteistatut. Einen Höhepunkt erreichte diese Entwicklung im März 2018 als der Nationale Volkskongress per Verfassungsänderung die 1982 eingeführte Begrenzung des Staatspräsidentenamtes (auf zweimal fünf Jahre) aufhob und dem amtierenden Präsidenten, dem man wie einst Mao den zusätzlichen Titel „Volksführer“ /人民领袖 zuerkannte, so eine potentielle Lebenszeitposition einräumte.

Die Volksrepublik China stellt sich unter Xi als ein Regime dar, das Militär- und Wirtschaftsmacht ohne Demokratie und Moderne ohne Freiheit nicht nur als ihre eigene Lebensform feiert, sondern auch den Anspruch erhebt, ein weltweit gültiges Programm für Stabilität und Wohlstand sowie die Befähigung zu besitzen, in der weltweiten Verwirklichung dieses Programms die Leitung zu übernehmen. „Mit dem chinesischen Modell die Welt leiten“ / 用中国模式引领世界, „Chinesische Führung leitet die Welt“ / 中国之治引领世界, sind gängige Slogans. Sie wurden parallel zu dem Mega-Projekt der „Neuen Seidenstraße“, der Initiative „One belt, one road“ / 一带一路工程 geprägt, dem Vorhaben, Staaten zwischen China und Europa mit einem Netzwerk von Straßen, Eisenbahntrassen, Häfen und Pipelines zu überziehen, nicht ausschließlich, aber weitgehend finanziert und errichtet von chinesischen Banken, Ingenieuren und Arbeitern. Dies nicht nur um Chinas Macht auszuweiten, sondern in der erklärten Absicht, eine neue Weltordnung zu schaffen – eine „Schicksalsgemeinschaft der Menschheit“ / 人类命运共同体, wie es in der Präambel der 2018 revidierten Verfassung heißt. Durch Bündnisse mit Ländern des globalen Südens und Zentralasiens sucht China der traditionellen, von westlichen Demokratien geprägten Weltordnung einen alternativen Ordnungsrahmen gegenüberzustellen. So war es an der Zeit, dass die EU im März 2019 in einem Strategiepapier festhielt, dass die Volksrepublik China nicht nur ein „Partner“ sei, sondern auch ein „wirtschaftlicher Konkurrent“ und ein „Systemrivale, der alternative Governance-Modelle propagiert“.

Es ist klar, dass unter solchen, sich zunehmend als totalitär erweisenden Verhältnissen – unbegrenzte Parteiherrschaft, umfassende Sozialkontrolle, aggressiver Nationalismus, Re-ideologisierung – der internationale akademische Austausch und besonders grenzüberschreitende Forschungsprojekte stark beeinträchtigt werden und dass für eine Revitalisierung in absehbarer Zukunft keine oder geringe Aussichten bestehen. Zwar kann man sich dem nicht verschließen, was schon das „Lunyu“, der Basistext des Konfuzianismus, bemerkt: „Geht man unterschiedliche Wege, kann man einander keine Ratschläge erteilen“ / 道不同不相為謀,jedoch sollte die Bereitschaft bestehen, auch und gerade unter schwierigen Bedingungen das Gespräch zu suchen und bewährte Kontakte so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.

[1] Bild: MPIL-Archiv

[2] Bild: MPIL-Archiv

Suggested Citation:

Robert Heuser, Zur China-Reise des Instituts im April 1986, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240327-102254-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

„Eine Stelle am MPI lässt man nicht verfallen“ Oder: Eine kleine Hommage an Professor Karl Doehring

Meine Zeit am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) in Heidelberg war kurz bemessen, sie währte nur ein halbes Jahr, zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 1978. Diese interessante Zeit habe ich Professor Karl Doehring zu verdanken.

Professor Doehring war mir ein langjähriger wertvoller und liebenswerter Mentor. Seine Rolle bei einigen Weichenstellungen meines Lebens ist maßgeblich. Ohne sein Interesse an mir und sein Engagement hätte sich mein Leben anders gestaltet; es wäre ärmer gewesen und hätte mir – last but not least – wohl auch nicht den (ein wenig scheue ich mich, dies in diesem Zusammenhang zu erwähnen, muss dies der Ehrlichkeit halber dennoch tun) wirtschaftlichen Erfolg geschenkt, den ich erfahren durfte. Karl Doehring war Staats‑, Verwaltungs‑ und von Herzen besonders auch Völkerrechtler. Seine 2008 unter dem Titel Von der Weimarer Republik zur Europäischen Union erschienenen Erinnerungen[1] sind, auch für Nichtjuristen, höchst lesenswert. Sein Schicksal als Jugendlicher und junger Mann (samt Gestapo-Verfolgung und frühem Tod des Vaters, samt Kriegsdienst und Kriegsgefangenschaft) ist beklemmend, seine Lebensleistung beeindruckend. Bernd Rüthers, der mit seinen Forschungen und Schriften zur Rechtsbeugung im Dritten Reich und zum „Entarteten Recht“ einen unverzichtbaren Beitrag zur Enthüllung und Aufarbeitung dieses Unrechtsstaats geleistet hat, bezeichnet Doehring in seiner Rezension des Memoirenbandes als „eine[n] der bedeutendsten Universitätslehrer des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik“.

Karl Doehring in den 1980ern (Foto: MPIL)

Hier ist nicht der Ort und mir steht es nicht zu, die wissenschaftliche Leistung von Karl Doehring zu würdigen. Es geht mir um seine Bedeutung als Mentor, um seine menschliche Seite; im Übrigen habe ich später keinen öffentlich-rechtlichen, sondern einen zivilistischen Berufsweg eingeschlagen. Ich lernte Professor Doehring in seinen Vorlesungen zum Verfassungsrecht und zum Völkerrecht an der Universität Heidelberg kennen, schon ab dem zweiten Semester, meinem ersten Semester in Heidelberg. Und sogleich beeindruckte, faszinierte er mich. Zu einer Zeit, als andere Professoren noch Semester für Semester einfach ihr Skript, sorry: ablasen, hielt er seine Lehrveranstaltungen bereits nach der socratic method, die ich später in den USA, an der Cornell University, so immens und intensiv zu schätzen lernte: Ohne Verzicht auf Wissensvermittlung steht hierbei der Dialog mit den Studenten im Vordergrund. Durch seine Lebensgeschichte geprägt (sein Vater war in der NS-Zeit politisch verfolgt, er selbst konnte wegen Reichsarbeitsdienst, Wehrdienst und Kriegsgefangenschaft erst elf Jahre nach dem vorgezogenen Abitur sein Jurastudium aufnehmen) war Karl Doehring ein Verfechter der freien Rede. Nicht nur, dass er ein begnadeter Rhetor mit vollvolumiger Stimme war, er war auch ein Ur-Liberaler, der sich durch große Toleranz und stete Diskussionsbereitschaft auszeichnete. Freiheit im Leben und Denken waren ihm Lebensmaxime. Tragisch empfand ich, dass gerade er in der wilden Zeit von SDS und SPK, während der er sich – anders als die meisten seiner Kollegen – dem Dialog und der Diskussion stellte, mit Megaphonen überschrien wurde. Genauso tragisch wie traurig empfand ich dann allerdings auch seine durch diese Erfahrungen, wohl durch seine Wahrnehmung der Ereignisse in den Jahren 1968 ff., sich entwickelnde Verhärtung. Die Grenzen seiner Toleranz wurden enger und traten deutlicher hervor. Diesen Einstellungswandel teilte er allerdings mit anderen Hochschullehrern, in Heidelberg und in der Bundesrepublik überhaupt.

Auch poetisch tätig: Karl Doehring reagiert auf Eierwurf 1969 in der Rhein-Neckar-Zeitung

Doch nun zur Bedeutung von Professor Doehring für mich persönlich. Am Ende einer Vorlesung sprach er mich an, ob ich nicht als Wissenschaftliche Hilfskraft, als „HiWi“, an seinem Lehrstuhl tätig sein wolle; ich hatte wohl während der Vorlesung eine nicht gänzlich dumme Frage gestellt oder Antwort gegeben. Mit Freude nahm ich das Angebot an. Meine Tätigkeit bedeutete die Wahrnehmung von einfachen Rechercheaufträgen und ein wenig administrative Mithilfe. In eher leidvoller Erinnerung ist mir allerdings, dass den Assistenten und HiWis von Professor Doehring bereits am späteren Vormittag in täglich‑netter Runde im Fakultätsseminar ein Gläschen Schnaps zum Verzehr gereicht wurde; die Pflanzen in seinem Büro waren wohl die Hauptleidtragenden dieser Tortur. Auch wird ein Gerücht kolportiert, dass der große, alte Frankfurter Schrank (auch heute noch im Eingangsbereich des MPIL) eine von Professor Doehring gesponserte Minibar enthielt; aus eigener Anschauung vermag ich dieses Gerücht weder zu bestätigen noch aus der Welt zu schaffen. Überhaupt kursieren wohl über kaum einen ehemaligen Direktor mehr Anekdoten als über Professor Doehring; er war eben ein profilierter Charakter.

Professor Doehrings tatkräftiger Unterstützung verdanke ich, dass mir für das akademische Jahr 1976/77 eines der beiden großzügig dotierten, nicht fakultätsgebundenen Direktstipendien im Austausch zwischen der Heidelberger Universität und der Cornell University, Ithaca, New York, zugesprochen wurde. Das Jahr an der Cornell Law School war ein großartiges akademisches und persönlich prägendes Erlebnis. Der dort erworbene LL.M.‑Grad war ein wichtiger Baustein für meinen späteren beruflichen Lebensweg und mein Reüssieren in der internationalen Anwaltssozietät Baker McKenzie.

Doch so weit war es noch nicht. Zunächst hatte ich Gelegenheit, dank eines weiteren Stipendiums – einer Förderung des think-tanks Institute für World Order, natürlich wieder mithilfe eines Referenzschreibens von Professor Doehring – eine dreimonatige Stage bei der Rechtsabteilung der Vereinten Nationen in New York City zu verbringen. Auch dies eine interessante Erfahrung; das intensive Erleben des Big Apple während dieser Zeit, samt eines dreitägigen Blackouts, war flabbergasting. Nochmals intensiviert wurde das Erlebnis, weil ich mich in Cornell in eine griechische Studentin namens Adda verliebt hatte, die ich – wo sonst? – im Völkerrechtskurs kennen‑ und dann lieben gelernt hatte. Wir verbrachten die Zeit in NYC gemeinsam und es reifte der Entschluss, dass wir auch das weitere Leben gemeinsam verbringen wollten, zumindest zunächst in NYC.

Als sich nun meine Zeit bei den Vereinten Nationen ihrem Ende entgegen neigte, hatte ich einen schweren Canossagang vor mir, so schien mir jedenfalls der (zunächst telefonische) Gang nach Heidelberg, um Professor Doehring meine Pläne für die nächste Zukunft zu unterbreiten. Er hatte mir in seiner Eigenschaft als Direktor des MPIL für die Zeit nach meiner Rückkehr aus den USA eine Referentenstelle am Institut vorgehalten. Als ich nun beschlossen hatte, den USA mit Adda eine Chance zu geben und dort eventuell for good zu leben, schien mir diese Stage am MPIL hinfällig. Hier hatte ich mich jedoch profund getäuscht, hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Als ich meinen Mentor aus NYC mit etwas weichen Knien anrief, um ihm diesen Wechsel in meinen Plänen mitzuteilen, schallte es mir umgehend und in no unclear terms ins Ohr: „Aber, lieber Herr Fritzemeyer, eine Stelle am MPIL lässt man nicht verfallen. Sie treten jetzt erst einmal an. Wenn Sie nach einem halben Jahr dann immer noch meinen, in die USA zu sollen, dann machen Sie das halt in Gottes Namen.“ Da gab es nun kein Vertun. Professor Doehring war mir Autorität. Ich war ihm zu großem Dank verpflichtet, war ihm immens dankbar, bin es nach wie vor. Und ihn tief zu enttäuschen, das hätte ich nicht übers Herz gebracht. So habe ich dann meine Zelte in den USA zunächst einmal abgebrochen. Adda und ich mussten eine halbjährige transatlantische Beziehung pflegen – nicht einfach für eine junge Liebe! Ich trat im Januar 1978 meine Stelle an, folgte meinem Mentor aber „in Gottes Namen“ auch insofern, als ich zum 30. Juni 1978 meinen Vertrag mit dem MPIL kündigte und wieder nach New York zurückkehrte, um erneut bei Adda einzuziehen und meine Stelle in einer New Yorker Sozietät anzutreten.

Das klingt nun nach einem etwas sinnlosen Hin und Her. Es stellte sich indessen heraus, dass es dies keineswegs war: Das halbe Jahr im MPIL war mir eine überaus wertvolle Zeit. Nicht nur der Vorarbeiten für meine Doktorarbeit (Thema: Die Intervention vor dem Internationalen Gerichtshof) wegen, sondern weit mehr noch angesichts des Erlebnisses, in solch einer hochkarätigen reinen Forschungsumgebung tätig zu sein. Mein Aufgabenfeld war beschränkt, meine Arbeitslast überschaubar. Es entstanden zwar auch zwei kleinere Publikationen, vor allem jedoch war mir der Umgang mit und das Lernen von den maßgeblichen deutschen Völkerrechtlern ein großes Erlebnis. Ich war zwar der jüngste Referent, dennoch wurde ich mit Wertschätzung aufgenommen und man suggerierte mir, „auf Augenhöhe“ mitarbeiten zu dürfen. Zentrales Erlebnis war es, ehrfurchtsvoll an den wöchentlichen Referentenbesprechungen teilzunehmen. In diesen Besprechungen referierten die Institutsangehörigen über neue Entwicklungen in und Erkenntnisse zu den jeweiligen Sachgebieten, die ihnen zugeteilt waren. Das waren Zuständigkeiten einerseits für einzelne Länder oder Regionen, andererseits für bestimmte Fachgebiete wie beispielsweise die Vereinten Nationen, ihre Unterorganisationen, die völkerrechtliche Schiedsgerichtsbarkeit oder das Weltraumrecht. Und wenn hier die Professoren Mosler (ehemals Richter am Internationalen Gerichtshof), Doehring (dessen Pfeife auch während dieser Sitzungen nicht ausging!), Bernhardt oder Bothe vortrugen und untereinander oder mit altgedient‑erfahrenen Akademischen Räten diskutierten, war dies ungemein spannend. Jedes Argument schien plausibel, aber auch jedes Gegenargument, nachgerade für einen Jungspund wie mich.

Karl Doehring 1960er (Foto: MPIL)

Die Sachgebiete waren naturgemäß ihrer Bedeutung und der Seniorität der Referenten entsprechend zugeordnet. So war mir denn unter anderem das in der Gesamtschau ungeheuer wichtige Gebiet der frankophonen Staaten Afrikas zugeteilt. Und noch heute bewundere ich die Geduld, mit der diese Koryphäen meinem Einstandsbeitrag zu diesem Thema lauschten, sicher insgeheim amüsiert ob der Ernsthaftigkeit und der Ausdauer, mit der ich ihnen ihre Zeit für wertvolles Forschen stahl. Sowohl intellektuell als auch persönlich war mir die Referententätigkeit ein großer Gewinn. So beendete ich meine Tätigkeit am MPIL doch auch mit einem weinenden Auge, aber das lachende Auge und der Drang zurück in die USA und zu Adda waren doch übermächtig. Auch wenn Professor Doehring über diese, in diesem Fall dann doch irreversible, Entscheidung nicht erbaut war, trug er mir das nicht nach. Und dies, obwohl das MPIL für ihn doch Nabel seiner Völkerrechtswelt war, für dessen Mitarbeiter – insbesondere wenn er sie mochte und diese im Gegenzug, so sagt man, jedenfalls zum peripheren Konsens mit seinen Einstellungen bereit waren – er sich uneingeschränkt engagierte. Seine Sorge ging hin bis zu den Betriebsausflügen, die ihm immer besonders am Herzen gelegen haben sollen: Jeden Ausflugsort habe er zuvor selbst besucht, um sicher zu gehen, dass er sich auch wirklich eigne.

Nach zweieinhalbjähriger Anwaltstätigkeit in NYC und dem Bar Exam dort sowie leider der Erkenntnis seitens Addas und mir, dass wir wohl doch nicht füreinander bestimmt waren (wir sind uns jedoch noch heute freundschaftlich verbunden) und nach einer halbjährigen Weltreise  – dank eines PanAm-Standby-Tickets „Around the World“ für $999! – trat ich eine Assistentenstelle bei Professor Kay Hailbronner, Schüler von Herrn Doehring und selbst langjähriger MPIL‑Mitarbeiter, in Konstanz an. Den Hinweis auf diese Stelle und meine Empfehlung Herrn Hailbronner gegenüber hatte ich – wem wohl? – Professor Doehring zu verdanken. Konstanz, und damit Professor Doehring, verdanke ich schöne zwei Jahre vertrauensvoller Arbeit für und mit Professor Hailbronner, meine Promotion sowie das Kennenlernen einer Assistentenkollegin namens Verena, die meine Frau und Mutter unserer drei Kinder geworden ist.

Karl Doehring in seinem Büro, 1970er. Foto: MPI

Karl Doehring in seinem Büro, 1970er. Foto: MPI

Und noch ein weiteres Mal hat Professor Doehring meinen akademischen Weg unterstützt: „Mit Freude“, so schrieb er mir, habe er eines der beiden Gutachten verfasst, die im Zusammenhang mit meiner Ernennung zum Honorarprofessor der Universität Konstanz erforderlich waren.

Die wohl letzte maßgebliche Begegnung hatten wir als Professor Doehring mir die Freude machte, anlässlich unsres Cornell Weekend 1993 – eines Treffens der deutschen Alumnae und Alumni der Cornell University – in Heidelberg als Referent zur Verfügung zu stehen. War sein Vortrag zum Thema Maastricht – Staat und Verfassung im zusammenwachsenden Europa schon spannend genug, wurde es auch die Diskussion, gegen alle Usancen „sokratisch“ ausufernd: Erst um 1:30 Uhr am frühen Morgen brach er notgedrungen – und  dem leisen Wink seiner lieben Frau (definitiv alles andere als eine Xanthippe!) folgend, es sei nun doch „etwas spät“ geworden – den Heimweg an.

Professor Doehring und ich blieben einander verbunden. Alle die beschriebenen, mir von ihm eröffneten Stationen waren prägend und bedeutungsvoll für mich und mein Leben; ich bin Professor Doehring zu größter Dankbarkeit verpflichtet (Verena und die Kinder natürlich auch!). Ich hoffe, dass ich ihm dies über die Jahre jedenfalls ein wenig deutlich machen konnte. Seine vorgenannte Autobiographie sollte auch denjenigen, die ihn nicht persönlich kennenlernen durften, deutlich machen, dass sich das MPIL glücklich schätzen durfte, einen solch wertvollen, humorigen, bisweilen wohl auch ein wenig kauzigen, sicher kantigen, auf jeden Fall intellektuell ehrlichen und empathischen Menschen in seinen Reihen und als langjährigen Direktor zu haben und zu erleben.

[1] Karl Doehring, Von der Weimarer Republik zur Europäischen Union. Erinnerungen, Berlin: wjs Verlag 2008.

Suggested Citation:

Wolfgang Fritzemeyer, „Eine Stelle am MPI lässt man nicht verfallen“. Oder: Eine kleine Hommage an Professor Karl Doehring, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240327-094310-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

Comparative Law for a Post-Hegemonic World

The Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law (MPIL) is celebrating its centenary. I have many fond memories of my short 8‑month stay there a decade ago: memories of warm‑hearted colleagues, interesting conversations, and of an impressively large resident rabbit whose appearances on the lawn stole the audience from more than one speaker.

But back then, I did not find it an ideal academic home, at least for me. Sometimes that is just how things happen, but I do not think it was only that. It also had something to do with the fact that I was becoming a comparative lawyer, and the ‘comparative public law’ part of its mission seemed more marginal at the institute than public international or European law.

Reading up on the history of the MPIL has reinforced this impression. For one thing, it was always, foremost, dedicated to the study of public international law proper. This is most obviously apparent from the choice of directors of the institute. They have almost always been international lawyers first and domestic constitutional lawyers second, and not primarily comparativists. This naturally shaped the research agenda and staff profiles of the MPIL. The partial exception to this is, of course, Armin von Bogdandy, who became a director with a strong profile in European law in particular, and who has since pushed comparative perspectives. But this is a fairly recent development.

This is not to say that comparative law was absent from the institute. There have long been colloquia on select themes of foreign law (such as on the rights of minorities, standards of judicial scrutiny of administrative decisions, and so on). There have been visitors from abroad whose work opened up windows into their own jurisdictions. The institute has also advised German institutions on foreign law for a long time. These formats fit into the broader tendency to pursue a practice-oriented approach to law and legal scholarship in the postwar years, which Felix Lange has detailed in his work.

This practice-oriented approach, however, did not create a very receptive environment for comparative research. If comparative work is measured based on its ability to assist in the interpretation of legal texts and thus for doctrine, it will seem both subsidiary and usually of rather limited worth. It is not surprising, against this backdrop, to see the institute’s former director, Rudolf Bernhard, adopt a somewhat skeptical view of comparative law and its value in a speech published in the ZaöRV in 1964.

The rotunda in 2010[1]

This focus on practice also drove a particular approach to comparative law, insofar as it was present at the MPIL. The picture that emerges from the roundtables and the resulting publications is one of comparative law as a mainly encyclopedic and/or functionalist project. The early colloquia seem to have mostly assembled one‑country studies on particular themes. The current Max Planck Encyclopedia of Comparative Constitutional Law, which complements the more well-known Max Planck Encyclopedia of International Law, takes an explicitly comparative approach, but it is, well, an encyclopedia. There is nothing wrong with collecting information as a resource of course, but as a scholarly activity, it is not the place where new and original ideas are developed. Encyclopedias do not lie on the cutting edge.

This also seems to me the tradition continued today by the Max Planck Foundation. It continues the longstanding role of the institute in providing “technical” advice “as a politically neutral and unbiased actor” to organizations and governments abroad, typically through projects funded by the German government. This is not the place to engage in a wholesale review of such advisory work, which is, in any event, today not part of the MPIL itself. Nor should it be read as an argument against the value of comparative work in informing institutional design. But it is hard to view this advisory work, and the tradition on which it builds, without at least some Frankenbergian skepticism, given just how many projects in so wide a range of jurisdictions are undertaken.

Going forward

There is the question of whether it is even possible, or wise, to have one institute tackling public international law, European Union law, and comparative public law. To me, these three topics are connected in many ways and it does make sense to have them under one roof – but I would want to insist on an equal role for comparative law in the trio. I would also advocate for a somewhat different approach to it than the one that has prevailed in the past and continues to be felt today, albeit certainly to a lesser extent. I am of course first and foremost a comparativist, and an international and European lawyer only second, so it is no surprise that I take this position – but I am also far from the only one who does so.

The case for taking comparative public law academically seriously is a strong one today – and I believe it requires transcending the encyclopedic approach to foreign law. There is ample support for this claim, both in German and English scholarship. Comparative constitutional law has grown into a global subdiscipline of its own in in the last 20 years, with several dedicated journals, conferences and edited series. This new discipline of comparative constitutionalism is heavily influenced by the US law school tradition and by the early work on these developments by political scientists such as Martin Shapiro, Tom Ginsburg or Ran Hirschl, to name just a few. The German legal tradition – and indeed the MPIL’s tradition here – is a different and more positivist one including in international law, as Felix Lange so convincingly demonstrates. Perhaps this is why Germany still often remains at some distance from these global developments. But German lawyers have much to contribute to them, including from a theoretical perspective.

Impressions from the institute in 2010[2]

This work has clearly begun in a series of the institute’s contemporary projects, which go beyond the encyclopedic approach of the past. The change has been led by Armin von Bogdandy, who initiated a number of large‑scale comparative legal projects, first on Europe (Ius Commune) and then on Latin America (Transformative Constitutionalism). In both, the search for common legal ideas and concepts is in the foreground.

There is much to like and admire about these projects, and the change they signal. However, there is also something of a universalizing or “regionalizing” approach to them, which still leaves out a lot of the world, and typically comes with a unifying normative agenda of its own. Whether this is a remnant of the encyclopedic tradition, or due to something else, is a good question – but the result remains a set approach to comparative law that will not fit, or admit, everyone.

My second argument for strengthening the comparative law angle is more substantive, but at the same time more provocative. The thesis is that we are entering a post‑hegemonic world order –and this should prompt globally‑minded public lawyers to adopt a comparativist’s rather than a universalist’s mindset. By this I mainly mean two things, which are connected, at least in my own head.

First, comparative law will become relatively more important as compared to the universalizing discipline of human rights. Secondly, and consequently, those who study human rights law should be engaging with comparative law, and its local varieties, much more than is currently the case. The reasons for this have much to do with the current crisis of human rights, and not just that part of it that is about right‑wing political backlash. There is also a sense of academic disillusionment with human rights, as apparent in many critical scholarly writings on the subject, from varying ideological angles (e.g. in the work of John Tasioulas, Samuel Moyn or Stephen Hopgood). It seems to me that the solution to this crisis cannot be to come up with ever more encompassing theories of universal rights. Instead, we need to rethink our approach, in a way that takes difference and variety, and the need for it, more seriously, both analytically and normatively.

Without offering a comprehensive blueprint for action here, it seems to me that comparative law offers some tools that will assist us here. Published in the institute’s own “Schwarze Reihe”, Jens Theilen’s excellent recent critique of the European Court of Human Right’s concept of the European consensus as a tool for assessing the margin of appreciation in concrete cases points us into the right direction. Rather than counting existing rules to determine the existence of a consensus or the lack of it, Theilen argues, the court should adopt a more contextualist comparative approach. We might also say that what we want here is simply serious comparative analysis, instead of just measuring the extent to which a putative universalizing project has or has not yet manifested and entrenched itself.

This might sound like something confined to the European Convention system, given that the Inter‑American Court for example has not adopted the concept of a margin of appreciation. But for me it illustrates a broader point. If we think about what human rights are and should become, and how we may try to interpret them, I think there is no way around this kind of analysis. In particular, if we are going to treat human rights documents as ‘living instruments’, then supranational human rights analysis needs to engage with the local discourses and practices where most of that living is actually done. Or, in other words, it needs to involve contextualized comparative analysis. Too often, however, human rights analysis either floats in a fairly abstract theoretical sphere or turns into just another language for good governance advice. Human rights, and perhaps public international law more broadly, need to turn comparative if they are to survive and thrive in an era in which the postwar Atlantic system no longer suffices either to explain the world or stabilize it.

The kind of comparative work we need in order to grapple with this reality is above all interested in understanding. It is only secondarily interested in advising or unifying: in making normative arguments, advancing overarching theories, or making recommendations. Indeed, it is often not much interested in any of these things at all.

This kind of work requires time and space to think and reflect. It also requires – not benefits from, but requires – exchange with others, outside of one’s own system, domestic networks, or familiar conceptual lenses. Most of these are things the MPIL could offer and offers to some already. It can provide a place to think and to study foreign jurisdictions without being subject to constant teaching obligations or funding pressures. It already offers access to resources not always part of a standard German law library. And it affords ample opportunity to talk with colleagues and visitors from other systems, and to connect to transnational networks.

And if we think in more radical terms still – I am truly pushing the boundaries now – the Max Planck Society might even consider offering a few more permanent positions, including for foreigners. The lack of realistic opportunities for long‑term employment is one of the major disadvantages of German academia in the eyes of foreign researchers, as a recent study has shown. This is particularly true for law, where the need to train students to pass the Staatsexamen (state examination) often serves as a wholesale argument against hiring foreigners. I believe this is a mistake. But while we can hope that German universities will do more to open up their feudal structures, including to the rest of the world, it would be encouraging to see the Max Planck Society taking a lead in this regard. It would be so well placed to do so.

[1] Photo: Miriam Aziz.

[2] Photo: Miriam Aziz.

Suggested Citation:

Michaela Hailbronner, Comparative Law for a Post-Hegemonic World, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240327-095445-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

Von Pfeifenrauch und „klingelnden Weckern“. Das Institut in den siebziger und achtziger Jahren

Pipe Smoke and "Ringing Alarm Clocks". The Institute in the Seventies and Eighties

Deutsch

Von Berlin nach Heidelberg. Wie ich 1968 ans Institut kam

Den ersten Kontakt zum Institut hatte ich im Wintersemester 1968/69. Eigentlich hatte ich das erste Staatsexamen an der Freien Universität Berlin ablegen wollen. Dort hatte ich, mit Ausnahme zweier Semester in Heidelberg, die meiste Zeit studiert. Doch die damaligen Studentenunruhen hatten am Ende auch die Juristische Fakultät in Berlin erreicht, sodass ich nach Heidelberg zurückgekehrt war. Viele Lehrveranstaltungen hatte ich nicht mehr zu absolvieren, aber ein völkerrechtliches Seminar von Professor Mosler, dem damaligen Direktor des Instituts, reizte mich. Es wurde dann aber nicht von Mosler geleitet, der als ad hoc Richter im Nordsee-Festlandsockel-Fall an den IGH in Den Haag berufen worden war, sondern von Professor Doehring, und nicht in der Fakultät, sondern im Institut. Die Art, wie Professor Doehring das Seminar leitete, hat mich sehr beeindruckt, und so beschloss ich, auch seine Vorlesung zu besuchen; wohl die einzige, die ich jemals um acht Uhr morgens wahrgenommen habe.

Ich traf Professor Doehring wieder im mündlichen Ersten Staatsexamen im Juni 1970, in dem er zu Beginn den Kandidaten sagte, er wolle nicht seine (bekannte oder vermutete) Meinung hören, sondern würde auch eine andere akzeptieren, sofern sie schlüssig begründet sei. Später hörte ich, dass er auch eine der Klausuren gestellt hatte und ich dachte, dass das wohl auch bei der Benotung gegolten hatte.

Das Institutsgebäude in der Berliner Straße 1975[1]

Nach der mündlichen Prüfung (Endergebnis „gut“ und Platzziffer 3) kam Professor Doehring auf mich zu und fragte: „Was machen Sie jetzt?“ Ich antwortete: „Referendarzeit“. Professor Doehring: „Langweilig.“ Ich meinte dann, vielleicht arbeite ich daneben in einer Anwaltskanzlei, woraufhin er sagte: „Warum kommen Sie nicht ans Institut, das kennen Sie ja schon etwas?“ Da musste ich nicht lange überlegen und wurde zum 1. September 1970 von dem neuen (zusätzlichen) Direktor Professor Bernhardt als Wissenschaftliche Hilfskraft eingestellt.

Über Ostfriesland ins Japan-Referat. Referentenstellen und Länderreferate

Das Institut war in den 1970er und 1980er Jahren noch bedeutend kleiner als heute. Untergebracht war es damals noch im 1954 errichteten Gebäude in der Berliner Straße, erst 1997 wurde das heutige Institut errichtet und durch den 2019 eingeweihten Ergänzungsbau noch einmal bedeutend erweitert. Gibt es heute 24 wissenschaftliche Mitarbeiter und 31 Referenten, waren es seinerzeit nur 21 sogenannte Referentenstellen. Im Unterschied zu heute wurden sie jedoch ganz überwiegend als volle Stellen vergeben, mit Ausnahme der Stellen jener, die parallel den Referendardienst absolvierten. Mit Ablegen des 2. Staatsexamens, spätestens nach erfolgter Promotion, wurden die Stellen entfristet. Folglich gab es nur so viel wissenschaftliche Mitarbeiter wie Stellen.

Das wiederum hatte zur Folge, dass sich alle gut kannten und wussten, woran jeder arbeitete, auf Zuweisung durch die Institutsleitung oder an eigenen Projekten. Wenn man selber auf ein Problem stieß, ging man zu dem entsprechenden Referenten und bat um Rat, der – soweit möglich – immer gegeben wurde.

Zugewiesen wurden den Referenten zur Beobachtung jeweils ein Land und ein völkerrechtliches Sachthema, die in Abständen geändert wurden. Da aus meinem Lebenslauf bekannt war, dass ich die ersten zehn Jahre nach dem Krieg in Ostfriesland sozialisiert wurde, bekam ich als erstes die Niederlande, und da ich zwischen Abitur und Studium zum Reserveoffizier ausgebildet worden war, das Thema der UN-Streitkräfte. Später bekam ich Japan, und als in der Ausstellung neuerworbener Bücher, die man mit einem Zettel zur Ansicht bestellen konnte, eines auf Japanisch enthalten war, habe ich meinen Zettel angehängt. Danach hielt sich lange in der Bibliothek der Eindruck ich sei des Japanischen mächtig.

Das Durchschnittsalter der wissenschaftlichen Mitarbeiter war damals höher als heute. Einige wenige waren bereits habilitiert oder standen kurz davor und wechselten 1971 auf Lehrstühle (Helmut Steinberger, Christian Tomuschat). Andere waren bereits promoviert und arbeiteten an ihrer Habilitation oder bereiteten sich auf die Aufnahmeprüfung in den Auswärtigen Dienst vor.

… auch noch Chefredakteur

So gegen Ende der siebziger Jahre wurde ich gefragt, ob ich mir zutraute, die Redaktion des Instituts zu übernehmen. Ich zögerte etwas, denn ich war mitten in der Arbeit an meiner Habilitationsschrift und war mir im Klaren, dass das deren Abschluss verzögern würde. Letztlich nahm ich aber an, denn mir wurde zugesagt, nach erfolgter Habilitation eine C3-äquivalente Stelle zu bekommen, die ansonsten nur noch der Direktor der Bibliothek hatte.

Mit der Redaktion war ich schon einmal ganz am Anfang meiner Tätigkeit in Berührung gekommen, als es darum ging, das Register für einen umfangreichen rechtsvergleichenden Konferenzband zu erstellen; später nur dann, wenn ich eine Buchbesprechung verfasst hatte, die der langjährige Leiter der Redaktion, Dr. Strebel, zuweilen kräftig umformulierte, bis ich ihm sagte, ich hätte das Buch gelesen, und wenn er die Rezension anders haben wollte, solle er es lesen und besprechen; da hörte das auf.

Hauptaufgabe der Redaktion war die vom Institut herausgegebene „Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (ZaöRV)“, in der von außen angebotene oder im Haus entstandene Artikel in vier Heften pro Jahr veröffentlicht wurden. Reichten die von außen kommenden und angenommenen Beiträge nicht aus, erging ein Aufruf an die Mitarbeiter, zu prüfen, welche Manuskripte sie aus ihrem Arbeitsgebiet beisteuern könnten.

Sämtliche Manuskripte landeten zunächst auf meinem Schreibtisch und ich musste sie gründlich lesen und zudem auch hin und wieder durch einen Blick in die (zitierte) Literatur überprüfen. Offensichtlich ungeeignete Angebote habe ich eigenständig und so höflich wie möglich abgelehnt, es sei denn, es war ein sehr prominenter Kollege; dann habe ich mich der Zustimmung der Direktoren versichert. Einmal habe ich ein überwiegend strafrechtlich-kriminologisches Manuskript von Professor Heike Jung von der Universität des Saarlandes abgelehnt und an „Frau Professor Jung“ geschrieben, mit dem Schwerpunkt würde man den ansonsten interessanten Artikel in der ZaöRV nicht suchen bzw. finden. Als ich nach einiger Zeit im Rahmen einer Bewerberrunde in Saarbrücken einen Vortrag hielt, kam ein großer, kahlköpfiger Mann auf mich zu und sagte: „Ich bin Frau Jung.“ Dass in Süddeutschland Heike auch ein männlicher Vorname war, wusste ich damals nicht. Als es mich dann später nach Saarbrücken verschlug, wurden wir gute Freunde.

Vorstellung des neuen Fontes-Bandes (Sectio 2, nationale Rechtsprechung). Albert Bleckmann, Kay Hailbronner, Werner Morvay und Karl Doehring, 1970er [2]

Beiträge, die ich annehmen wollte, legte ich dem jeweils geschäftsführenden Direktor vor, der fast ausnahmslos zustimmte. Bei Manuskripten aus dem Haus war das nicht immer so. Einige wenige Mitarbeiter wurden grundsätzlich kritisch gesehen und ihr Beitrag nach wenigen Randbemerkungen auf den ersten Seiten abgelehnt. Ich habe dann regelmäßig interveniert und gesagt, sicherlich könne man manches verbessern, aber so schlecht sei das nicht, man müsse es nur zu Ende lesen.

Ich hätte die Habilitation neben der Redaktionsleitung nicht in einer zumutbaren Zeit geschafft ohne die Hilfe der sehr erfahrenen und tüchtigen Damen in der Redaktion: Frau Makarov, Frau Neureither und später auch Frau Schmidt.

Einen „Defekt“ habe ich aus jener Zeit des gründlichen Lesens behalten: Ich finde nahezu jeden Schreib- oder Tippfehler in Büchern oder Tageszeitungen.

Arbeit an den Quellen Fontes Iuris Gentium

Nach Art. 38 Abs.1 d) des Statuts des Internationalen Gerichtshofes (IGH) dienen unter anderem richterliche Entscheidungen der verschiedenen Nationen als Hilfsmittel zur Feststellung von (völkerrechtlichen) Rechtsnormen. Eine kleinere Arbeitsgruppe (fünf bis sechs Mitarbeiter) unter Leitung von Professor Doehring hatte es sich zur Aufgabe gemacht, die Rechtsprechung deutscher oberer und oberster (in Ausnahmefällen auch mal erstinstanzlicher) Gerichte daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie als solches Hilfsmittel angesehen werden konnte. Die Sache war recht arbeitsintensiv: Zunächst wurden die amtlichen Entscheidungssammlungen, die oft verzögert erschienen, und die Fachzeitschriften daraufhin durchgesehen, ob sie einschlägige Entscheidungen enthielten, die dann kopiert wurden. Das hatte die Arbeitsgruppe unter sich aufgeteilt und traf sich dann, um zu beraten, ob und welche Aussagen (Leitsätze) daraus entnommen, sachlich geordnet und unter Angabe der Fundstelle in aufwendig gedruckten dicken Bänden sehr viel später veröffentlicht werden sollten. Die Debatten dauerten oft lange, denn eine Erkenntnis war, dass ein erheblicher Teil der Aussagen deutscher Gerichte zum Völkerrecht schlicht falsch war. Das legte die Schlussfolgerung nahe, dass die Einordnung des Völkerrechts als bloßes Wahlfach in der juristischen Ausbildung nicht ausreichend war (und ist). Da der Absatz dieser dicken Bände nicht dem Aufwand für ihre Erstellung entsprach, wurde das Projekt ab den 1980ern nicht weiterverfolgt.

Heidelberger “Kaffeehauskultur“: Das Café Frauenfeld

Die Café-Runde: Albert Bleckmann, Torsten Stein, Werner Morvay und Hartmut Schiedermair (Foto: MPIL)[3]

Jeden Werktag um 10 Uhr machte sich ein kleiner Trupp (Albert Bleckmann, Werner Morvay, Georg Ress, Hartmut Schiedermaier – mich hatten sie adoptiert) auf in das nahegelegene Café Frauenfeld in der Mönchhofstraße (heute ist da die Sparkasse). Dort haben wir bei einem Kaffee oder zwei unsere wissenschaftlichen Projekte reihum diskutiert und oft auch allgemeinpolitische Fragen. Ein besonderes Thema war immer die Dissertation von Werner Morvay. Er war hoch intelligent, sehr belesen und kenntnisreich, aber sich selbst gegenüber sehr kritisch und von wechselnder Gemütslage. So kam es wiederholt vor, dass er auf die Frage nach seiner Arbeit antwortete, er habe alles zerrissen, das genüge seinen Ansprüchen noch nicht. Sein Thema war die Dekolonisierung des Commonwealth.[4] Wir baten ihn dann, uns doch in Kopie zu geben, was er neu zu Papier gebracht hatte, damit wir uns ein Bild machen konnten. So hatten wir am Ende das komplette Manuskript, auch wenn er wieder mal etwas zerrissen hatte. Schließlich reichte er es unter unserer Aufsicht ein und wurde damit an der Heidelberger Fakultät promoviert; wenn ich es richtig erinnere: summa cum laude. Das zeigt, jenseits der bloßen Kollegialität, die besondere Kameradschaft, die nicht zwischen allen, aber doch einigen herrschte.

Die Referentenbesprechung und danach

Jeden Montag von 16 bis 18 Uhr fand die Referentenbesprechung statt, die 2022 in Montagsrunde / Monday Meeting unbenannt wurde. Die Teilnahme war ungeschriebene Pflicht. Sie diente den berichtenswerten Mitteilungen aus den Sach- und Länderreferaten der Referenten. Themen aus eigenen Projekten oder Gastvorträge waren die eher seltene Ausnahme. So waren alle über die Entwicklungen in den anderen Zuständigkeitsbereichen informiert. Die Dauer war auf jeweils 15 Minuten begrenzt, damit möglichst viele zu Wort kamen. Wer deutlich überzog, bekam unauffällig die Zeichnung eines „heftig klingelnden Weckers“ durchgereicht, was in den allermeisten Fällen zu kurzen Schlussworten führte. Nachdem Professor Frowein 1981 als Direktor in das Institut eingetreten war, erübrigte sich der „Wecker“. Wenn jemand überzog, klopfte er tonlos, aber unübersehbar auf seinen Siegelring.

Lange Zeit durfte während der Referentenbesprechung geraucht werden. Da waren die Pfeifenraucher an vorderster Front: Michael Bothe, Karl Doehring, Helmut Steinberger und auch ich selbst. Als das abgeschafft wurde, war die Luft anders, aber nicht unbedingt besser.

Nach der Referentenbesprechung gingen viele, aber nicht alle, in ein Handschuhsheimer Lokal, mal das „Alt Hendesse“, mal das „Lamm“, und diskutierten intensiv den einen oder anderen Beitrag des Nachmittags oder andere aktuelle völkerrechtliche Fragen bei Bier oder Wein und etwas zu Essen. Professor Mosler war nie dabei, Professor Doehring immer, Professor Bernhardt oft und Professor Frowein hin und wieder. Diese „Nachsitzungen“ haben wesentlich zum Zusammengehalt beigetragen. Leider kamen sie in den späten achtziger Jahren mehr und mehr außer Mode.

Was war anders damals? Ob seiner geringeren Größe und dem Engagement seiner Mitglieder war das Institut so etwas wie eine wissenschaftliche Familie.

 

[1] Foto: Max-Planck-Gesellschaft (Hrsg.), Berichte und Mitteilungen. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Heidelberg 2 (1975), S. 9.

[2] Foto: MPIL.

[3] Foto: MPIL.

[4] 1974 in der „Schwarzen Reihe“ erschienen: Werner Morvay, Souveränitätsübergang und Rechtskontinuität im Britischen Commonwealth. Ein Beitrag zur Lehre von der Staatensukzession, Heidelberg: Springer 1974.

Suggested Citation:

Torsten Stein, Von Pfeifenrauch und „klingelnden Weckern“. Das Institut in den siebziger und achtziger Jahren, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240404-211138-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

English

From Berlin to Heidelberg. How I Joined the Institute in 1968

I first came into contact with the Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law in the winter semester of 1968/69. Originally, I had intended on taking my first state examination at Freie Universität Berlin. With the exception of two semesters in Heidelberg, I had studied there for most of my degree. However, the student riots at the time had also reached the Faculty of Law in Berlin, and so I had decided to return to Heidelberg. I did not have to attend a lot of courses anymore, but I was intrigued by an international law seminar by Professor Mosler, the director of the institute at the time. The seminar was, however, not led by Mosler, after all, as he had been appointed as an ad hoc judge in the North Sea Continental Shelf case at the ICJ in The Hague, but instead by Professor Doehring; and it was not held at the faculty, but at the Institute. I was very impressed by the way Professor Doehring conducted the seminar, and so I decided to join his lecture too; probably the only one I have ever attended at eight o’clock in the morning.

I met Professor Doehring again in my oral state examination in June 1970, which he opened by telling the candidates he did not want to hear his (known or assumed) own opinion, but would gladly accept a different one, if it was conclusively justified. I later heard that he had also set one of the exams and I figured that this had probably also been applied in the grading.

The institute building in the Berliner Straße 1975[1]

After the oral exam (final result “good” and rank number 3), Professor Doehring came up to me and asked: “What are you doing now?”;I replied: “my legal clerkship [Referendariat]”;Professor Doehring: “Boring”. I stated that I might be doing side work in a law firm, to which he replied: “Why don’t you come to the institute, since you already know it a bit?”. I didn’t have to think twice and was hired as a research assistant (wissenschaftliche Hilfskraft) by the new (additional) director, Professor Bernhardt, on 1 September 1970.

Via East Frisia to the Japan Department. Lecturer Positions and Country Departments

In the 1970s and 1980s, the institute was significantly smaller than it is today. At that time, it was still housed in the building in Berliner Straße from 1954; the current institute was not built until 1997 and was significantly expanded once again with the extension inaugurated in 2019.  While today there are 24 scientific employees and 31 research fellows, back then there were only 21 so-called research fellow positions. Unlike today, however, most of these were full-time positions, with the exception of those who were absolving their legal clerkship at the same time. Once they had passed the second state examination, or at the latest after completing their doctorate, the positions were made permanent. As a result, there were only as many scientific employees as there were posts.

This, in turn, meant that everyone knew each other well and knew what everyone was working on, either on assignment by the directors or on their own projects. Whenever anyone encountered a problem, they went to the relevant researcher and asked for advice, which – as far as possible – was always given.

The research fellows were each assigned a country and an international law topic to observe, which were changed periodically. As it was known from my CV that I was socialised in East Frisia (in North-West Germany) for the first ten years after the war, I was first given the Netherlands, and as I had been trained as a reserve officer between high school and university, the topic of the UN armed forces. Later I got Japan, and when the collection of newly acquired books, which you could order with a note, included one in Japanese, I attached mine to it. After that, the impression that I spoke Japanese persisted in the library for a long time.

The average age of the scientific employees was higher back then than it is today. A few had already completed their habilitation or were about to do so and moved on to department chairs in 1971 (Helmut Steinberger, Christian Tomuschat). Others had already obtained their doctorate and were working on their habilitation or preparing for the admission examination to the Foreign Service.

…  Editor-In-Chief to Boot

Towards the end of the seventies, I was asked whether I thought I was capable of taking over the editorial department of the Institute. I hesitated a little because I was in the middle of writing my habilitation thesis and realised that this would delay its completion. In the end, however, I accepted because I was promised a C3-equivalent position after completing my habilitation, which otherwise only the director of the library had.

I had already come into contact with the editorial department once, at the very beginning of my work, while compiling the index for a comprehensive comparative law conference volume; later on, only when I had written a book reviews, which the long‑standing head of the editorial team, Dr Strebel, often reformulated considerably, until I told him that I had read the book and if he wanted the review to be different, he should read and discuss it himself; that’s when that stopped.

The main task of the editorial team was the “Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (ZaöRV;English Title: Heidelberg Journal of International Law, HJIL) published by the Institute, in which articles offered from outside or written in-house were published in four issues per year. If the articles submitted and accepted from outside were not sufficient, a call went out to the staff to check which manuscripts they could contribute from their field of work.

All manuscripts landed on my desk first and I had to read them thoroughly and occasionally double‑check them by looking at the (cited) literature. I rejected obviously unsuited offers independently and as politely as possible, unless they came from a very prominent colleague; then I made sureto get the directors’ assent. . I once turned down a manuscript, which was mainly focussed on criminal law and criminology, by Professor Heike Jung from Saarland University and wrote to “Frau Professor Jung” to say that the otherwise interesting article would not be looked for or found in the ZaöRV. Sometime later, when I was giving a presentation as part of an application process in Saarbrücken, a tall, bald man came up to me and said “I am Mrs Jung”. I didn’t realise at the time that Heike is a first name also common for men in Southern Germany. When I later moved to Saarbrücken, we became good friends.

Presentation of the new Fontes Edition (Sectio 2, national case law): Albert Bleckmann, Kay Hailbronner, Werner Morvay and Karl Doehring, 1970s [2]

Contribution I wanted to accept were submitted to the managing director, who mostly agreed. This was not always the case with manuscripts from within the Institute. A few employees were generally viewed critically and their contributions were rejected after a few marginal comments on the first few pages. I would then regularly intervene and say that while some things could certainly be improved, the article was not that bad, you just had to read it to the end.

I would not have been able to complete my habilitation in a reasonable amount of time without the help of the very experienced and capable women in the editorial team: Mrs Makarov, Mrs Neureither, and later also Mrs Schmidt.

I have retained one “defect” from those days of thorough reading: I spot almost every spelling mistake or typo in books and newspapers.

Working with the Sources. Fontes Iuris Gentium

According to Art. 38 para. 1 d) of the Statute of the ICJ, judicial decisions from different nations, among other things, serve as subsidiary means for the determination of international legal norms. A small working group (five to six staffers) headed by Professor Doehring had set out to analyse the case law of the German upper and federal courts (and in exceptional cases also of the lower courts) to determine whether and to what extent it could function as such an aid. The task was quite labour-intensive: First, the official collections of decisions, which were often published with a delay, and the specialist journals were examined to see whether they contained relevant decisions, which were then copied. The working group divided this up among themselves and subsequently met to discuss whether and which guiding principles (Leitsätze) should be extracted from them, organised materially and finally published, citing the relevant source, in lavishly printed, thick volumes, much later. The debates often dragged on for a long time, as one insight was that a considerable portion of the statements made by German courts on international law were simply wrong. This suggested that the categorisation of international law as a mere elective subject in legal education was (and is) insufficient. As the sales of these thick volumes did not match the effort required to produce them, the project was discontinued in the 1980s.

“Coffee House Culture” in Heidelberg. Café Frauenfeld

The café circle: Albert Bleckmann, Torsten Stein, Werner Morvay and Hartmut Schiedermair [3]

Every weekday at 10 a.m., a small group (Albert Bleckmann, Werner Morvay, Georg Ress, Hartmut Schiedermaier – I was adopted by them) set off for the nearby Café Frauenfeld in Mönchhofstraße (near the institute, in Heidelberg-Neuenheim, today a bank is located there). There, over a coffee or two, we discussed our respective scientific projects and often broader political issues as well. A special topic was always Werner Morvay’s dissertation. He was highly intelligent, very well-read, and knowledgeable but very critical of himself and moody. On multiple occasions, when asked about his work, he replied that he had torn everything up as it did not meet his standards yet. His topic was the decolonisation of the Commonwealth.[4] We then asked him to give us a copy of what he had recently put down on paper so that we could get an idea. Finally, we were in possession of the complete manuscript, despite him having torn things up again. In the end, he submitted it under our supervision and was awarded his doctorate from the Heidelberg faculty of law; if I remember correctly: summa cum laude. This shows, beyond mere collegiality, the special camaraderie that prevailed, not between all, but nevertheless between some.

The Referentenbesprechung and Beyond

Every Monday from 4 to 6 p.m., it was time for the Referentenbesprechung, which was renamed Monday Meeting (Montagsrunde) in 2022. Attendance was an unwritten requirement. It was used for newsworthy announcements from the speakers’ specialist and country departments. Topics from their own projects or guest lectures were the rare exception. This meant that everyone was informed about developments in the other departments. The duration of each presentation was limited to 15 minutes so that as many people as possible could have their turn. Those who clearly exceeded their time were inconspicuously handed a drawing of a “fiercely ringing alarm clock”, which in the vast majority of cases led to short closing remarks. After Professor Frowein joined the institute as a director in 1981, the “alarm clock” became superfluous. If someone took too long, he would tap his signet ring silently but unmistakably.

For a long time, smoking was allowed during the Referentenbesprechung. The pipe smokers were at the forefront: Michael Bothe, Karl Doehring, Helmut Steinberger and also myself. When this was abolished, the air was different, but not necessarily better.

After the meeting, many, but not all, attendees went to a restaurant in Handschuhsheim, sometimes the “Alt Hendesse“, sometimes the “Lamm“, and intensively discussed one or the other of the afternoon’s contributions or other current international law issues over beer or wine and something to eat. Professor Mosler was never there, Professor Doehring always, Professor Bernhardt often and Professor Frowein from time to time. These “after-sessions” contributed significantly to the sense of cohesion. Unfortunately, they increasingly fell out of fashion in the late 1980s.

What was different back then? Due to its smaller size and the commitment of its members, the Institute was much like a scientific family.

Translation from the German original: Sarah Gebel

[1] Photo: Max Planck Society (ed.), Berichte und Mitteilungen. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Heidelberg 2 (1975), p. 9.

[2] Photo: MPIL.

[3] Photo: MPIL.

[4] Published in 1974 in the “Schwarze Reihe“: Werner Morvay, Souveränitätsübergang und Rechtskontinuität im Britischen Commonwealth. Ein Beitrag zur Lehre von der Staatensukzession, Heidelberg: Springer 1974.

Suggested Citation:

Torsten Stein, Pipe Smoke and “Ringing Alarm Clocks”. The Institute in the Seventies and Eighties, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240404-211042-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

Aus dem Leben des Instituts im Jahre 1987

Unter besonderer Berücksichtigung einer Anfrage von Amnesty International zu Strafverpflichtungen im Völkerrecht

Das Institut stellte seine Expertise im Rahmen seiner Möglichkeiten in den Dienst der Allgemeinheit. In diesem Sinne beantwortete es Gutachtenanfragen von Gerichten und Behörden und auch einmal von Amnesty International. Amnesty International hatte im Sommer 1987 eine damals progressive Frage an das Institut gerichtet: Verstößt das argentinische Gesetz über die Gehorsamspflicht gegen das Völkerrecht? Dieses Gesetz sicherte insbesondere Militärs bis zum Range eines Brigadegenerals Straffreiheit zu. Umstritten war das Gesetz vor allem deshalb, weil es Straffreiheit auch für während der Diktatur begangene flagrante Menschenrechtsverletzungen gewährte, wie grausame Folterungen und das Verschwindenlassen Hunderter von Personen. Die Anfrage war an das Institut gerichtet. Warum ich sie schließlich bearbeitete, hängt mit der damaligen Organisation und Arbeitsweise des Instituts zusammen, die ich im Folgenden skizziere.

Organisation und Arbeitsweise des Instituts: Fachreferate

Das Institut war damals nach Rechtsgebieten und Rechtssystemen aufgeteilt, mit Sachgebiets-Referaten und Länder-Referaten. Es gab Länderreferenten für eine Vielzahl von Staaten, darunter Spezialisten für Russland, China, den arabischen Raum etc., die die jeweiligen Sprachen fließend beherrschten. (Das bleibt auch zu Zeiten des Internets wichtig. Ohne Sprachkenntnisse bzw. nur aufgrund von DeepL Übersetzungen kann man fremde Rechtsordnungen nicht wirklich verstehen und findet schwerer Zugang zur Fachdiskussionen in anderen Rechtskreisen.) Von den für ein Gebiet zuständigen Referenten und Mitarbeitern des Instituts wurde erwartet, dass sie Bescheid wussten über das Rechtssystem, die Sprache und die politischen Entwicklungen in „ihren“ Ländern. Über die politische Entwicklung informierte man sich anhand der fremdsprachigen Zeitungen und Zeitschriften im Lesesaal. Parallel zu den Länder-Referaten bestanden Sachgebiets-Referate, wie z.B. Seerecht und Menschenrechtsschutz.

Die Fachreferate waren auch wichtig zur Vorbereitung der großen rechtsvergleichende Kolloquien, die regelmäßig am Institut stattfanden und der Feststellung von Völkergewohnheitsrecht dienten. Völkergewohnheitsrecht beruht auf der Praxis der Staaten und der Rechtsüberzeugung. Die Praxis der Staaten wurde anhand von Länderberichten ermittelt. Diese Länderberichte erarbeiteten eigens eingeladene ausländische Wissenschaftler, unterstützt von Fachreferenten des Instituts, die auch die sog. Querberichte, das heißt vergleichende Sachberichte und Zusammenfassungen der Diskussion erstellten.[1]

Nur an einer Einrichtung wie dem Institut, mit Fachreferenten, einer guten Bibliothek und gutem Zugang zu Dokumenten, die für die Feststellung der Staatenpraxis von Bedeutung sind, war es so möglich, die wesentlichen Rechtskreise abzudecken. Die dafür notwendige, auf gegenseitige Ergänzung angelegte Kooperation rechtfertigte nach Institutsdirektor Karl Doehring überhaupt erst die Existenz des Instituts. Denn die Rechtswissenschaften sind nicht auf teure Laborplätze angewiesen. Originelle Ideen entwickeln können die Professoren und Nachwuchsforscher auch an der Universität, an der zudem die Interdisziplinarität besser gewährleistet ist. Für die Entwicklung der Ideen braucht man keine Vielzahl an Mitarbeitern, für die Kärrnerarbeit der Feststellung der Staatenpraxis hingegen schon.

Die Autorin 1985 auf der Tunis Akademie de droit constitutionnel (Foto: privat)

Zum Zeitpunkt der Anfrage von Amnesty International war mir u.a. Lateinamerika und Menschenrechtsschutz zugeteilt. Daher wurde die Anfrage an mich weiter gereicht. Zwar hätte ich zur Abwechslung auch gerne einmal das internationale Wirtschaftsrecht betreut. Jedoch knüpfte die Zuteilung an meine Dissertation zum interamerikanischen System zum Schutz der Menschrechte an. Zudem war ich über den damaligen Präsidenten des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und späteren Richter am Internationalen Gerichtshof Thomas Buergenthal an das Institut gekommen.

Die Referentenbesprechungen

Die zuständigen Referenten stellten die aktuellen Entwicklungen und kontroversen Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten und Rechtssystemen im Rahmen der Referentenbesprechungen vor. Größtenteils identifizierten die Referenten berichtenswerte Vorgänge in ihren Sachbereichen selbst und meldeten ihre geplanten Beiträge bei den Direktoren an. Es kam auch vor, dass ein Direktor einen Referenten auf eine berichtenswerte Entwicklung hinwies.

Die Referentenbesprechungen fanden immer montags von 16 bis 18 Uhr unter der Leitung eines Institutsdirektors statt. Die Kurzbeiträge, überwiegend zu Urteilen nationaler und internationaler Gerichte, wurden im Kontext und im Hinblick auf die Entwicklung der Völkerrechtspraxis analysiert und in der Runde mit den anderen Institutsdirektoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern diskutiert. Dies konnte die Grundlage für Veröffentlichungen sein. Die am Institut beschäftigen Referendare und Referendarinnen mussten den Inhalt der Referentenbesprechungen in prägnanten Protokollen zusammenfassen. Deren Lektüre dürfte noch heute von Interesse sein.

Was in der Referentenbesprechung nur angerissen worden war oder unklar blieb, konnte anschließend im „Alt Hendesse“ bei Bier oder Wein wieder aufgegriffen und vertieft werden. Wer nicht hinreichend zu Wort gekommen war, konnte offen gebliebene Fragen in die Runde werfen, und zwar jenseits der leicht hierarchischen Struktur der vorangegangenen Referentenbesprechung. Anfangs gab es keinen festen Endpunkt für die Abende im „Alt Hendesse“.

Integration von Praxis, Wissenschaft und Lehre

Im Institut gingen damals internationale und nationale Richterpersönlichkeiten ebenso wie sonstige weltbekannte Koryphäen des Völkerrechts ein und aus. Thomas Buergenthal war ein Freund von Institutsdirektor Rudolf Bernhardt und oft am Institut. Jeder Mitarbeiter lernte am Institut en passant internationale Richter wie ihn, Richter des Bundesverfassungsgerichts einschließlich seiner Präsidenten, ausländische Verfassungsrichter sowie Richter und Generalanwälte des EuGH und Richter des EGMR kennen. Die Verzahnung des Instituts mit Völkerrechtspraxis und Lehre war sehr eng. Hermann Mosler war bekanntlich Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag; Rudolf Bernhardt war Richter (1981-1998), zeitweise Vize-Präsident (ab 1992) und Präsident (1998) des EGMR; Jochen Abr. Frowein war Mitglied der Europäischen Menschenrechtskommission. Hiervon erzählte er ausgiebig. Herrn Professor Bernhardt durfte ich im Öztürk-Fall zuarbeiten, wonach Verwaltungssanktionen Strafen im Sinne der EMRK sein können. Herr Bernhardt gratulierte mir, als der EGMR meiner, aber nicht seiner eigenen Auffassung entsprechend entschied.[2]

Auch die Beziehungen mit den Universitäten waren eng. Institutsdirektor Karl Doehring hatte einen vollen Lehrstuhl an der Juristenfakultät der Universität Heidelberg. Morgens war er an der Fakultät, nachmittags in seinem Büro im Institut. Dort stand jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin jederzeit die Tür offen. Auch einer ausländischen Putzfrau, die Sorgen hatte, hat er geholfen. Wiederholt war Doehring Dekan der Juristenfakultät, so im Jahr der Feierlichkeiten zum 600-jährigen Jubiläum der Universität Heidelberg. Diese boten wiederum den Rahmen für Begegnungen auch des Institutsnachwuchses mit internationalen Koryphäen des Völker- und Europarechts.

MitarbeiterInnen des Instituts lehrten an der Universität. Karin Oellers-Frahm lehrte z.B. Einführung in das französische Recht an der Universität Heidelberg. Ich durfte schon vor meinem zweiten Staatsexamen die Vorlesung Einführung in das angloamerikanische Recht an der Universität Heidelberg halten, ebenso Vorlesungen zu Europarecht und Internationalen Organisationen für Nebenfachstudenten.

Weiter lud die Heidelberger Gesellschaft regelmäßig bekannte Rechtswissenschaftler zu Vorträgen in das Max-Planck-Haus ein. Anschließend gab es einen Empfang mit Wein (gestiftet von der BASF) und ein Abendessen in kleinerem Kreis. Ich habe es als großes Privileg empfunden, auf diese Weise so viele namhafte Rechtswissenschaftler kennen zu lernen und mit ihnen schon als junge Referendarin zu diskutieren.

Dabei zeigten sich auch kulturelle Unterschiede. Mit US-amerikanischen Wissenschaftlern und Richtern, die oft deutsch konnten, duzte man sich, mit den Institutsdirektoren, die man viel häufiger sah, war das damals natürlich ausgeschlossen.

Unkonventionelle Bearbeitung der Anfrage von Amnesty International

Die Hilfestellung für Amnesty International war aus zweierlei Gründen unkonventionell, inhaltlich und was die Präsentation anging. Wie anfangs schon erwähnt, war 1987 noch nicht anerkannt, dass sich aus dem allgemeinen Völkerrecht Verpflichtungen der Staaten ergeben können, bestimmte Taten zu bestrafen, die die eigenen Staatsangehörigen auf dem Staatsterritorium begehen. Dies betrachtete man vielmehr als innere Angelegenheit. Ich argumentierte damals aber in Richtung einer Verpflichtung aus allgemeinem Völkerrecht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bestrafen. Angesichts der Praxis im Interamerikanischen System zum Schutz der Menschrechte würde eine solche Verpflichtung unter Umständen auch Amnestiegesetzen entgegenstehen.[3]

Ein Institutsdirektor bedeutete mir, dass eine so progressive These nicht als Institutsgutachten verbreitet werden solle. Wenn ich so ausschließlich unter meinem Namen argumentiere, sei aber nichts einzuwenden. Meine Thesen hatte ich in regem Austausch mit Karl Doehring erarbeitet. Er war gerade auch an kontroversen und unkonventionellen Thesen interessiert, egal ob er sie teilte oder nicht. Man musste nur, wie er so oft betonte, „schlüssig“ argumentieren. Irrelevant war auch, dass ich nicht seine, sondern Assistentin von Rudolf Bernhardt war. Intensiv mit Karl Doehring hatte ich damals diskutiert, inwiefern Völkergewohnheitsrecht aus Verträgen abgeleitet werden kann.

Präsentation durch Institutsdirektor Karl Doehring

Das Gutachten sollte ich am 21. August 1987 bei einer Pressekonferenz von Amnesty International in Stuttgart präsentieren. Hier gab es aber Bedenken seitens meines Mannes. Denn am 22. August 1987, also am darauffolgenden Tag, war der errechnete Geburtstermin für unser erstes Kind. Auch die Institutsdirektoren Doehring und Frowein hatten Bedenken gegen meine Fahrt nach Stuttgart bei einer solchen Terminkonstellation. Was tun? Karl Doehring fand eine Lösung. Er bot an, nach Stuttgart zu fahren und das Gutachten für mich zu präsentieren. So haben wir es gemacht und alle waren zufrieden, auch Amnesty International. Hiermit kommen wir zur Situation der Frauen am damaligen Institut.

Zur Situation der Frau am Institut

Frauen in der Forschung waren am MPIL lange unterrepräsentiert: José Puente, Rudolf Halberstadt, Karin Oellers-Frahm, Pierre Pescatore auf der Tagung „Völkerrecht als Rechtsordnung“ 1975 (Foto:MPIL)

Frau Dr. Karin Oellers-Frahm war lange die einzige Referentin, die halbtags am Institut tätig war. Dies galt bei vielen als ideale und vorbildhafte Lösung für eine Frau. Die Habilitation einer Frau sei kaum mit Kind und Familie vereinbar. Das musste sich später eine Institutskollegin, die extern habilitierte, von ihrem Habilitationsvater anhören.

Bei den zahlreichen Begegnungen mit den Koryphäen aus Völkerrechts- und Verfassungsrechtswissenschaft und -praxis am Institut waren Wissenschaftlerinnen kaum anzutreffende Ausnahmen. Ein angesehener deutscher Kollege sagte mir im Rahmen einer der damals häufigen akademischen Feierlichkeiten am Institut, ich sei doch viel zu schade für die Wissenschaft, ich solle lieber Kinder kriegen. Das entmutigte mich aber keineswegs. Zudem handelte es sich um einen gutwilligen Kollegen, der mich später bei Bewerbungen an Universitäten unterstützte.

Ein anderer Kollege allerdings riet mir dringend ab, mich auf einen bestimmten Lehrstuhl zu bewerben. Wenn ich das täte, müsste er mich extra schlecht reden, um sich vor der Frauenbeauftragten zu schützen, wie er sagte. Beim Fakultätsausflug wurde Institutsdirektor Doehring von Kollegen Othmar Jauernig verspottet: Man brauche an der Juristenfakultät Heidelberg keine Frauenbeauftragte, diese Funktion fülle ja der Kollege Karl Doehring aus (da er mich habilitierte). Meine Habilitationsschrift wurde nicht nur, wie üblich, von meinem Habilitationsvater Karl Doehring und einem zweiten Fakultätskollegen, Eberhard Schmidt-Assmann gelesen, sondern von allen Institutsdirektoren, also auch von den Herren Helmut Steinberger, Rudolf Bernhardt und Jochen Abr. Frowein. Denn, so einer von ihnen: Wenn man der Fakultät schon eine Frau präsentiere, müsse sie extra gut sein.

Trotzdem war es schön am Institut und es gab auch in Bezug auf die Frauenfrage hoch Erfreuliches. Sehr gefreut hatte ich mich, dass mir zum 1. August 1987 eine Referentenstelle am Institut angeboten wurde, obwohl ich am 22. August meinen ersten Sohn gebar. Alle, einschließlich aller Direktoren, waren sehr nett und verständnisvoll. Die Rede war auch vom „Institutsbaby“, da mein Sohn zum Stillen gebracht wurde. Als unser Sohn drei oder vier Jahre alt war, besuchten wir am Wochenende mindestens einmal Institutsdirektor Karl Doehring. Er arbeitete samstags regelmäßig am Institut. Karl Doehring hatte eine Zielscheibe und Pistolen für uns mitgebracht. Der kleine Sohn und wir hatten Spaß beim Schießen im Büro.

Familiäre Atmosphäre

Die Atmosphäre war damals familiär am Institut. Alle MitarbeiterInnen sollten dazu gehören, auch gerade die nicht-wissenschaftlichen. Insbesondere die Weihnachtsfeier verstand Institutsdirektor Doehring als Dank der wissenschaftlichen Mitarbeiter an die nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, die die Arbeit der Wissenschaftler erst ermöglichten.

„Die Verwaltung“: Hilde Vaupel und Gerda Wallenwein 1970er (Foto:MPIL)

Frau Wallenwein und Frau Vaupel bildeten „Die Verwaltung“ des Instituts. „Die Verwaltung“ hatte mich hilfreich angerufen und auf ein zur Vermietung stehendes Zimmer in Handschuhsheim hingewiesen, als ich neu nach Heidelberg kam. „Die Verwaltung“ hatte mich im Krankenhaus besucht, als ich kurz dort lag. „Die Verwaltung“ wusste auch, mit wem ich in Urlaub fuhr. Die elegante Frau Weinmann aus dem Vorzimmer Frowein beriet mich in Sachen Kleidung bei meinem Kuratoriumsvortrag und wies mich auf Modefehler (zu kurzes Kleid) hin.

Die Zeit am Institut als Privileg

Es war ein großes Privileg, am Institut arbeiten zu dürfen. Rudolf Bernhard, dem ich zugeordnet war, ließ mir ausreichend Zeit, meine Dissertation zu erstellen. Die Aufträge, die ich zu bearbeiteten hatte, waren stets interessant und ich konnte dabei lernen: Gutachten und wissenschaftlich interessante Zuarbeit, Mitarbeit an den von Bernhardt herausgegebenen Fontes Iuris Gentium, Artikel für das weltbekannte Lebenswerk von Institutsdirektor Bernhardt, die Encyclopedia of Public International Law (EPIL). Hinzu kommen die schon erwähnten vielfältigen Begegnungen mit der Verfassungs- und Völkerrechtsprominenz. Und wenn ich heute zu einem Kolloquium der Höchstgerichte gehe, dann treffe ich im Zweifel mindestens eine Kollegin aus der gemeinsamen Zeit am Max-Planck-Institut, so zum Beispiel die Professorinnen Anja Seibert-Fohr und Angelika Nussberger (beide EGMR) und Christine Langenfeld (BVerfG).

[1] Vgl. zB Frowein/Stein (Hrsg.), Die Rechtsstellung von Ausländern nach staatlichem Recht und Völkerrecht, Beiträge zum ausl. öff. Recht und Völkerrecht, Bd. 94 (1987).

[2] EGMR, appl. no. 8544/79, Urt. 21.2.1984 – Öztürk/Deutschland.

[3] J. Kokott, Völkerrechtliche Beurteilung des argentinischen Gesetzes Nr. 23.521 über die Gehorsamspflicht (obediencia debida), ZaöRV 1987, 506 et seq.