Schlagwort: politics of the past

Nische oder Relais? Das Schwester-KWI für ausländisches und internationales Privatrecht, 1933 bis 1939, mit Blick auf das KWI für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Niche or Relay? The “Sister” KWI for Comparative and International Private Law, 1933 to 1939, with a View to the KWI for Comparative Public Law and International Law

Kolorierte Postkarte des Berliner Schlosses 1913 von der Spree gesehen. Auf dieser Seite war ab 1926 das KWI für ausländisches und internationales Privatrecht untergebracht (Foto: gemeinfrei)

Deutsch

Was verbindet Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht und Völkerrecht in der NS-Zeit? Als These formuliert, verbindet die beiden juristischen Kaiser-Wilhelm-Institute (KWI) der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KWG), dass sie keine unpolitischen oder bedingt freien Räume in der Diktatur darstellten. Sie waren in erster Linie Relais der NS-Herrschaft, nur in wenigen Hinsichten Nischen.

Dies zu untersuchen, heißt bestimmte Fragen zu stellen: Wie gestaltete sich Handlungsspielraum im Übergang zur NS-Diktatur und bei ihrer Etablierung? Wie liefen Feedback-Prozesse in den Instituten sowie zwischen Instituten, Politik und Rechtsprechung ab? Wo lagen die Grauzonen von Resilienz? Diese Fragen werden im Folgenden in den zeit- und wissenschaftsgeschichtlichen Forschungskontext eingeordnet. Im Mittelpunkt des Interesses steht, welche methodischen Erfahrungen nicht für die weitere Erforschung der Institutsgeschichte des Völkerrechts-KWI geeignet scheinen und warum nicht. Daraus ergeben sich diskussionsorientierte Thesen und Vorschläge für geeignete Aspekte einer Instituts- als exemplarischer Zeit- und Wissenschaftsgeschichte.

Der Forschungsstand, seine Lücken und blinden Flecken

Der Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist die Beschäftigung mit dem privatrechtlichen Berliner Schwester-Institut, dem 1926 gegründeten und bis 1937 von dem Romanisten und Rechtsvergleicher Ernst Rabel (1874–1955) geleiteten Berliner KWI für ausländisches und internationales Privatrecht.[1] Sie erfolgte im Rahmen des seinerzeitigen Forschungsverbundes der Präsidentenkommission der Max-Planck-Gesellschaft zur Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft am Frankfurter MPI für europäische Rechtsgeschichte. Die ebenfalls in diesem Zusammenhang geplante Parallelstudie über das Schwester-KWI für Völkerrecht ist bekanntermaßen leider nicht zustande gekommen.[2]

Gründungsdirektor Ernst Rabel (1874-1955) wurde 1937 aus dem Amt gedrängt (Foto: AMPG)

2007 erschienen die letzten beiden institutsgeschichtlichen Bände der MPG-Präsidentenkommission. Zum einhundertjährigen Gründungsjubiläum der KWG/MPG 2011 legten Eckart Hennig und Marion Kazemi eine 2016 Gesamtbilanz in mehreren Teilen vor.[4] Diese macht einerseits den Erkenntnisgewinn seit Beginn der intensiven Forschungsbemühungen um die Geschichte der KWG, insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus, seit den 1990er Jahren unter Rudolf Vierhaus und Bernhard vom Brocke, andererseits die noch offenen Forschungsdesiderate sichtbar. Das Institutionengefüge ist damit gut dokumentiert. Auf dieser Grundlage stellen sich allerdings erst die eigentlichen Fragen.

Die Geschichte der deutschen Großforschungs- und Wissenschaftsförderungslandschaft seit der Weimarer Republik war durch deren Relevanz für die Ermöglichungsgeschichte der NS-Herrschaft, des Zweiten Weltkriegs und Zivilisationsbruchs immer ein besonderer Bereich der Zeit- und Wissenschaftsgeschichte. Bei ihrer Erforschung kamen traditionell quellennahe investigative und stark dokumentarisch ausgerichtete historische Methoden zum Einsatz. Das führte zu einer gewissen Spannung gegenüber der, unter anderem. am Berliner MPI für Wissenschaftsgeschichte vertretenen, Richtung einer eher wissenschaftstheoretischen Wissenschafts- als Wissens- und Kulturgeschichte. Fragen nach Handlungsspielraum, Feedback und Resilienz in einem KWI in der Konsolidierungs- und Kriegsvorbereitungsphase der NS‑Diktatur haben zwar auch etwas mit Kultur und Wissen zu tun, gehen aber nicht darin auf. Das gilt insbesondere für die Rechtsgeschichte. Wenn sie von dem abgetrennt betrachtet wird, was Florian Meinel den „Möglichkeitsraum des Politischen“ genannt hat, geht ihre zeitgeschichtliche Dimension verloren. Privat- und Völkerrecht sind aber genuin politisch, insbesondere dann, wenn sie institutionengeschichtlich in einer totalitären Diktatur betrachtet werden.

Don‘ts: Die Diktatur zur Diskurs- und Wissensgeschichte machen

Diesen Weg sollte die KWI-Geschichte eher nicht gehen: den einer invasiven und theorielastigen Kulturgeschichte in der Form einer Diskurs- oder Wissensgeschichte auf dem Nenner von konstruktivistischer Kommunikation. Ernst Rabel, in seiner Bedeutung als Ausnahmewissenschaftler sicherlich mit Max Weber vergleichbar, hat das rechtsvergleichend strukturierte IPR seiner Zeit verkörpert, nicht erfunden. Seine Fähigkeit zum Überblicken des problembezogenen Lösungsvorrats ganzer Rechtssysteme hat nicht nur einen gelehrten Diskurs, sondern wesentliche Anteile des Welthandelsrechts und der internationalen Rechtsprechungspraxis direkt ermöglicht. An vielen Kodifikationen und Urteilen war Rabel beteiligt. Weder seine Leitung des Privatrechts-KWI bis 1937 noch seine Emigrationsgeschichte in den USA oder sein Remigrantenschicksal nach 1945 sind eine Redeweise. Ähnliches lässt sich über die vergleichbare Verfolgungsbiographie von Erich Kaufmann sagen. Rabel war trotz seiner Illusionen über seine Unabhängigkeit und Nützlichkeit nach 1933 ein prominentes Opfer des universalrassistischen NS-Staats. Um Ambivalenz dieser Art und Größenordnung darzustellen, braucht die KWI-Geschichte keine Reformulierung gemäß der als Zitierstandard allgegenwärtigen Akteur-Netzwerk-Theorie und auch keine Wissensgeschichte des Internationalen Privatrecht oder des Völkerrechts, sondern eine Menge an einfühlender Verständnisbereitschaft. Das ist etwas anderes als Diskurstheorie oder Apologetik.

Do‘s: Umgang mit harten Akten und weichen Selbstverständnissen: Wonach sollte man suchen?

Aktenfunde aus dem Institutskeller[5]

Für eine Geschichte des Völkerrechts-KWI von der Weimarer Republik bis in die Zeit der jungen Bundesrepublik sind investigative Studien,  unter anderem ausgehend vom KWG‑/MPG-Aktenbestand, zur personellen Verflechtung von juristischen Fakultäten, KWG sowie nationaler und internationaler Politik von Interesse: Wen zieht das KWI an und wo bleibt das KWI-Personal? Insbesondere für die Fragen der rechtsförmigen internationalen Politik bietet sich das bewährte methodische Instrumentarium der politischen Zeitgeschichte an, wenn es auf die Kontextualisierungsschärfe von case studies zu Personen oder Problemen staatlichen und multilateralen Handelns ankommt. Die Politikwissenschaft hat ihre Stärke im Sichtbarmachen von Strukturen von Staatlichkeit und Multilateralität, was im Unterschied zur historistischen Perspektive durch die Bereitstellung idealtypischer Verläufe und Prozesse den Vergleich ermöglicht. Mikro‑Analysen zur Publizistik, Regierungsberatung und Schiedsgerichtspraxis sollten die Relevanz- und Selbstbildkonstruktionen sowohl der Völkerrechtswissenschaft wie der Regierungspraxis berücksichtigen und mit Blick auf die zeitgeschichtliche Bedeutung der KWI-Geschichte auch für den nicht-fachjuristischen Verständnishorizont verständlich machen.

Es ist auch sinnvoll, die besondere Rolle eines KWI-Direktors am Beispiel von Viktor Bruns und seines Amtsverständnisses für das von ihm vertretene Fach darzustellen und dies in Verhältnis zum Gruppen- und Verlaufsbild der hauptamtlichen Referenten und der Entwicklung ihrer Arbeitsgebiete in Demokratie und Diktatur zu setzen. So trivial es erscheint, so hilfreich kann es dabei sein, typische Arbeitsprozesse, Ressort-Zuständigkeiten und Routinen zu rekonstruieren, um das KWI als interagierendes, reagierendes System zu verstehen, das einerseits auf bestehende wissenschaftliche, administrative und politische Strukturen gestützt ist, andererseits durch seine Tätigkeit zugleich als besonders ausgestattete und prestigereiche, international sichtbare Großforschung Einfluss auf diese nimmt. Es gab einige Mitarbeiter, die in beiden KWIs tätig waren, was die damals noch nicht ganz etablierten Fachgrenzen spiegelte: Alexander N. Makarov war ab 1928 an beiden KWIs tätig, von 1945 bis 1956 am Tübinger MPI; der überzeugte Nationalsozialist Friedrich Korkisch ab 1949 am Privatrechtsinstitut; Wilhelm Wengler ab 1935 am Privatrechts- und ab 1938 zusätzlich am Völkerrechts-KWI; Marguerite Wolff, Ehefrau von Martin Wolff, von 1924 bis 1933 als Referentin am Völkerrechtsinstitut. Die Familien Wolff und Bruns waren eng befreundet. Zudem scheint man einen gemeinsamen Mittagstisch beider Institute gehabt zu haben. Auch die Bibliothek wurde wohl geteilt.[6]

Ein Indikator für letzteres ist jedenfalls beim Privatrechts-KWI das latente Faszinations- und Spannungsverhältnis zur deutschen universitären Rechtsvergleichung und international privatrechtlichen Wissenschaft, die in Rabels Institut immer auch eine politisch stark bevorzugte, hervorragend ausgestattete Konkurrenz sah.

Wie ermöglichten Internationales Privat- und Völkerrecht Diktatur und Krieg?

Der politikgeschichtliche Leitbegriff des Handlungsspielraums zielt unter anderem seit Ludolf Herbst in der Analyse der NS-Gesellschaft darauf ab, Interaktion und Interdependenz zu rekonstruieren. Wie werden bestimmte soziale Rollen wahrgenommen? Wie verändern sie sich als professionelle Leitbilder und Tätigkeitsprofile im Übergang von der Weimarer Republik zur NS-Diktatur hinsichtlich der Selbst- und Fremddefinition? Welche Strategien der Autonomiewahrung gab es und wovon hingen sie ab? Waren sie erfolgreich und wie lange? Welches Image hatten und gestalteten sie? Wozu wurde die Autonomie genutzt oder nicht genutzt?

Eine solche Herangehensweise vermeidet eine Schwarz-Weiß-Gegenüberstellung des ideologischen NS-Herrschaftsanspruchs und der mehr oder weniger gleichgeschalteten professioneller KWI-Alltagsrealität in einem sehr spezifischen gesellschaftlichen Subsystem. Sie ermöglicht die Darstellung von Ambivalenz und Graustufigkeit, zum Beispiel im Bereich der taktischen Anpassung und bedingten Konformität. 

Widerstandsgeschichte: Weniger Schwarz-Weiß, mehr Grau

Berthold von Stauffenberg (rechts) mit Frau Schmitz, Ehefrau des stellvertretenden Institutsleiters Ernst Martin Schmitz (links) auf der Betriebsfeier 1939[7]

Graustufensensibilität ist in allen NS-geschichtlichen Fragen der Gegensatz zur ahistorischen polaren Gegenüberstellung von Konformität versus Nonkonformität. Die deutsche, legitimitätsressourcenspendende Widerstandsgeschichte, vor allem verkörpert in der Gedenkstätte Deutscher Widerstand Berlin, petrifiziert ein gleichsetzendes, moralisierendes Heldenpantheon aller Formen des deutschen Widerstands, von dem sich die Fragstellungen der kritischen Zeitgeschichte seit Jahrzehnten nicht nur entfernt, sondern distanziert haben. Da die Geschichte des Völkerrechts-KWI mit der professionellen Biographie von Berthold Graf Schenck von Stauffenberg (1905–1944) verbunden ist, stellt sich die Frage nach dem Umgang mit der Widerstandsproblematik mit besonderer Dringlichkeit. Zielführend für eine kritische Einordnung von Resilienz und Nonkonformität in bestimmten sozialen Rollen scheint eine genaue Rekonstruktion des persönlichen, professionellen und institutionellen Kontexts und der Verzicht auf jede Form der moralische Überhöhung.

Widerständig Handelnde in der NS-Diktatur entschieden sich nicht einmal und für den Widerstand, sie mussten das immer wieder und gegen wachsenden Verfolgungsdruck und um den Preis wachsender existenzieller Isolierung tun. Im Umfeld eines Widerständigen gab es Mitwissen und wegsehende Duldung, die sehr schwer quellengestützt zu fassen, aber gleichwohl Teil des Phänomens sind. Trotzdem oder gerade deshalb bleibt die Geschichte des Widerstands eine Geschichte von Einzelnen und ihren Entscheidungen, die sich nicht bequem verallgemeinern lässt. Jede übergriffige Moralisierung sagt mehr über diejenigen aus, die sie betreiben, als über die zu untersuchende Zeit. Das wird dem Ernst der Sache nicht gerecht.

Nischen und Anpassung: die Illusion der Immunität und die Realität der Diktatur

Bis heute Bestandteil der institutsinternen Erinnerungskultur: 1935 von Frank Mehnert gefertigte Büste Berthold von Stauffenbergs im Foyer des MPIL[8]

Handlungsspielraum in institutionellen Gefügen hat immer etwas mit Bedarf und Nützlichkeit zu tun. Das sind keine festen, sondern, auch in einer totalitären Diktatur, aushandlungsabhängige Größen. Hierarchien, gedachte Ordnungen und Charisma haben darauf einen Einfluss. Dass die KWG-Verwaltung den KWI-Direktor Ernst Rabel bis 1937 im Amt gehalten hat, obwohl das in Anwendung der Nürnberger ,Rasse‘-Gesetze ausgeschlossen war, ist ein Beispiel. Rabels Bleiben hing an der Protektion durch den ebenfalls 1937 von den Nationalsozialisten aus dem Amt gedrängten deutschnationalen KWG-Generaldirektor Friedrich Glum, in der sich Loyalität und Funktionalität vermischten. Rabel war aufgrund seines hohen internationalen Ansehens für Glum, aber auch für Teile der NS-Regierung, attraktiv. Vorschnelle Intentionalisierung von Handlungsspielräumen kann zu prekären Verzeichnungen einer grauen und verstrickungsreichen Wirklichkeit führen.

An den Jahrgängen 1933 bis 1937 der Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, der KWI-Institutszeitschrift, lässt sich die Verschiebung des Veröffentlichungsklimas thematisch und stilistisch gut dokumentieren. Zwar boten die verschiedenen Textgenres von thematischen Hauptartikeln, Rechtsprechungsberichten, Literaturüberblicken und Rezensionen noch ein gewisses Meinungsspektrum. Allerdings nimmt der nationalsozialistische Tenor eindeutig nicht nur zu, sondern wird bildbestimmend. Aufgrund der großen internationalen Wahrnehmung der KWI-Zeitschrift fällt es auf, wenn im Jahrgang 1935 unter anderem die „Idee des Führertums“ ein verbindendes Leitmotiv für komplexe Beiträge der Kartellrechtsregulierung abgeben soll. Rollenverteilung innerhalb der Ressorts des KWI, aber auch persönliche Präferenzen ergeben so Bild einer schiefen Ebene, an deren Ende der Versuch eines Nützlichkeitserweises für die NS-Kriegs- und Großraumwirtschaft in dem von der Wehrmacht besetzten, ausgeplünderten und terrorisierten Europa steht. „Insofern bleibt von der Vorstellung nichts übrig, das Institut habe fern der Politik ,nur‘ Fragen des Privatrechts erforscht.“[9]

[1] Rolf-Ulrich Kunze, Ernst Rabel und das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, 1926 –1945, Göttingen: Wallstein 2004.

[2] Ingo Hueck, Die deutsche Völkerrechtswissenschaft im Nationalsozialismus. Das Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, das Hamburger Institut für Auswärtige Politik und das Kieler Institut für Internationales Recht, in: Doris Kaufmann (Hrsg.), Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus. Bestandaufnahme und Perspektiven der Forschung, Göttingen 2000, Bd. 2, 490-528.

[3] Foto: AMPG.

[4] Teil I: Eckart Henning/Marion Kazemi, Chronik der Kaiser-Wilhelm-/Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften 1911-2011 – Daten und Quellen, Berlin: Duncker & Humblot 2011; Teil II: Eckart Henning/Marion Kazemi, Handbuch zur Institutsgeschichte der Kaiser-Wilhelm-/ Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften 1911– 2011 – Daten und Quellen, 2 Teilbände, Berlin: Duncker & Humblot 2016.

[5] Foto: MPIL.

[6] Für diese Hinweise danke ich Philipp Glahé.

[7] VI. Abt., Rep. 1, Nr. KWIauslöffRechtuVölkerrecht III/37.

[8] Foto: MPIL.

[9] Michael Stolleis, Vorwort, in: Rolf-Ulrich Kunze, Ernst Rabel und das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, 1926 –1945, Göttingen: Wallstein 2004, 9-10, 10.

Zitierte Literatur:

Rüdiger Hachtmann, Wissenschaftsmanagement im „Dritten Reich“. Geschichte der Generalverwaltung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, 2 Bände, Göttingen: Wallstein 2007.

Helmut Maier, Forschung als Waffe. Rüstungsforschung in der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft und das Kaiser-Wilhelm-Institut für Metallforschung, 2 Bände, Göttingen: Wallstein 2007.

Rolf-Ulrich Kunze, Die Studienstiftung des deutschen Volkes seit 1925. Zur Geschichte der Hochbegabtenförderung in Deutschland, Berlin: Akademie Verlag 2001.

Florian Meinel, Vertrauensfrage. Zur Krise des heutigen Parlamentarismus, München: C.H. Beck 2019.

Ludolf Herbst, Deutschland 1933–1945. Die Entfesselung der Gewalt: Rassismus und Krieg, Frankfurt am Main: Suhrkamp 1996.

English

What is the connecting element of comparative law, private international law and international law in the Nazi era? Laid out as a thesis, the two juridical Kaiser Wilhelm Institutes (Kaiser-Wilhelm-Institute, KWI) of the Kaiser Wilhelm Society (Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, KWG) are comparable insofar that they did not represent apolitical or conditionally free spaces in the National Socialist dictatorship. They were primarily relays of Nazi rule, niches only in a few respects.

Investigating this means asking certain questions: What room for manoeuvre existed during the transition to the Nazi dictatorship and during its establishment? How did feedback processes take place within the institutes and between them, polity, and jurisdiction? Where lay the grey areas of resilience? In the following, these questions are embedded within the research context of contemporary history and history of science. The focus of interest is on which methodological experiences do not seem suitable for further research into the history of the International Law KWI and why not. From that, discussion-orientated theses and suggestions for apt aspects of an institute history as an exemplary contemporary and academic history are derived.

The State of Research, its Gaps and Blind Spots

The starting point for these considerations is the study of the Berlin “sister” institute, the KWI for Comparative and International Private Law[1], which was founded in 1926 and, until 1937, led by the romanicist and comparative law scholar Ernst Rabel (1874-1955). It was carried out in the context of the research network of the Max Planck Society’s Presidential Commission on the History of the Kaiser Wilhelm Society at the Frankfurt MPI for Legal History. A complimentary study on the “sister” institute for international law, which was also planned in this context, was unfortunately never conducted.[2]

Founding director Ernst Rabel (1874-1955) was forced out of office in 1937 (Photo: AMPG)

The last two of the MPG Presidential Commission volumes on the history of the institute were published in 2007. Commemorating the centenary of the founding of the KWG/MPG in 2011, Eckart Hennig and Marion Kazemi presented an overall assessment in several parts in 2016.[4] On the one hand, this highlights the knowledge gained since the beginning of the intensive research endeavour into the history of the KWG, particularly during the National Socialist era, since the 1990s under Rudolf Vierhaus and Bernhard vom Brocke, yet also the remaining research desiderata. The institutional structure is already well documented. However, it is only on this basis that the real questions arise.

The history of the German large-scale research and science funding landscape since the Weimar Republic has, due to its relevance for the historical pathway towards National Socialism, the Second World War and the Shoah, always been a peculiar area of contemporary history and the history of science. Traditionally, in researching it, investigative source-based and historical methods with a strong documentary focus were used. This led to a certain amount of tension with a more epistemological approach of a history of science as a history of knowledge and culture, as represented, among others, at the Berlin MPI for the History of Science. Questions about room for manoeuvre, feedback and resilience in a KWI in the consolidation and war preparation phase of the National Socialist dictatorship are linked to culture and knowledge but there are additional aspects to be covered. This applies in particular to legal history. If it is considered separately from what Florian Meinel has called the “realm of possibility of the political”, its historical dimension is lost. Private and international law, however, are genuinely political, especially when they are viewed from the perspective of institutional history in a totalitarian dictatorship.

Don’ts: Turning Dictatorship into a History of Discourse and Knowledge

This is the path KWI history should avoid: an invasive and mostly theoretical cultural history in the form of a history of discourse or knowledge based on the denominator of constructivist communication. Ernst Rabel, in his significance as an exceptional scholar certainly comparable to Max Weber, embodied, but did not invent, the comparative legal structuring of IPR of his time. His ability to survey the problem-related reservoir of solutions offered by entire legal systems not only facilitated a scholarly discourse, but also directly facilitated significant parts of world trade law and international legal practice. Rabel was involved in many codifications and judgements. Neither his leadership of the Private Law Institute until 1937 nor his history of emigration to the USA and his fate as a re-migrant after 1945 are a mere talking point. The same can be said about Erich Kaufmann’s comparable biography of persecution. Despite his illusions about his independence and usefulness after 1933, Rabel was a prominent victim of the universally racist National Socialist state. In order to portray ambivalence of this kind and magnitude, KWI history does not need a reformulation according to the actor-network theory ubiquitous as a citation standard, nor a history of knowledge of private international law or international law, but rather a great deal of empathetic understanding. This is different from discourse theory or apologetics.

Do’s: Dealing with Hard Files and Soft Self-Image: What Should You Look for?

Files found in the institute’s basement[5]

For a history of the International Law KWI from the Weimar Republic to the age of the young Federal Republic of Germany, investigative studies on the personal entanglements between law faculties, the KWG and national and international politics, based, among others things, on the KWG/MPG files are of interest: Who does the KWI attract and where does the KWI staff end up? Especially for questions of law-based international politics, the tried-and-tested methodological instruments of contemporary political history are useful, when the sharp contextualization offered by case studies on individuals or problems of state and multilateral action is needed. Political science has its strength in making structures of statehood and multilateralism visible, which, in contrast to the historicist perspective, enables comparison by pointing out archetypical trajectories and processes. Micro analyses of publications, political advisory, and the practice of Arbitral Tribunals should take into account the constructions of relevance and self-image of both international law scholarship and government practice and, with a view to the historical significance of KWI history, also make them comprehensible for lawyers outside of the field.

Furthermore, it is advantageous to illustrate the special role of a KWI director using the example of Viktor Bruns and his understanding of his role for the field he represented, and to relate this to the collective self-image and development of full-time research fellows and the development of their fields of work in democracy and dictatorship. As trivial as it may seem, it can be helpful to reconstruct typical work processes, departmental responsibilities and routines in order to understand the KWI as an interacting, reacting system, which on the one hand is based on existing scientific, administrative and political structures and at the same time influences them through its activities as a specially equipped and prestigious, internationally visible large-scale research organisation. Some persons worked at both KWIs, reflecting the disciplinary boundaries not yet being fully established at the time: Alexander N. Makarov worked at both KWIs from 1928 and from 1945 to 1956 at the Tübingen MPI; the staunch National Socialist Friedrich Korkisch was employed at the Private Law Institute from 1949; Wilhelm Wengler, from 1935 at the Private Law Institute and from 1938 additionally at the International Law Institute; Marguerite Wolff, wife of Martin Wolff, was a research fellow at the International Law Institute from 1924 to 1933. The Wolff and Bruns families were close friends. The staff of the two institutes also seem to have had lunch together. Likely, the library was also shared.[6]

One indicator of the latter is, at least for the Private Law Institute, the relationship of latent fascination and tension with comparative law research conducted at German universities and international private law scholarship, which always saw Rabel’s institute as a politically favoured, excellently equipped competitor.

How Did International Private Law and International Law Enable Dictatorship and War?

The political-history category of room for manoeuvre in the analysis of society under National Socialism, aims, since Ludolf Herbst, among other things, at guiding the analysis of interactions and interdependences. How are certain social roles perceived? How do they change as professional ideals and profiles in the transition from the Weimar Republic to the Nazi dictatorship in terms of self-definition and perception? What strategies existed for maintaining autonomy and what did they depend on? Were they successful and for how long? What image did they have and what image did they create? Where did actors make use of their autonomy and where did they fail to do so?

Such an approach avoids a black-and-white juxtaposition of the ideological claim to power of National Socialism and the more or less intense effect of Gleichschaltung on the professional everyday reality at the KWI in a very specific social subsystem. It enables the depiction of ambivalence and shades of grey, e.g. in the area of strategic and conditional conformity.

History of Resistance: Less Black and White, More Grey

Berthold von Stauffenberg (right) with Ms Schmitz, wife of the institute’s deputy director Martin Schmitz, (left) at the office party in 1939[7]

Sensitivity towards the existence of shades of grey is, in all questions concerning the history of National Socialism, the antithesis to the ahistorical idea of a polar opposition of conformity and non-conformity. The history of German resistance, providing resources for legitimacy and embodied above all in the German Resistance Memorial Centre in Berlin, petrifies an equating, moralising pantheon of heroes of all forms of German resistance. The research questions of critical contemporary history have not only departed but distanced themselves from this perspective in the last decades. As the history of the International Law Institute is linked to the professional biography of Berthold Graf Schenck von Stauffenberg (1905-1944), the question of how to deal with the issue of resistance is particularly urgent. For a critical assessment of resilience and non-conformity in certain social roles, a precise reconstruction of the personal, professional and institutional contexts and the renunciation of any form of moral exaggeration seems to be expedient.

Members of the resistance against the National Socialist dictatorship did not make a one-time decision; they took a stance repeatedly, despite a growing danger of persecution and at the cost of increasing existential isolation. In their environment, complicity and intentional ignorance existed, both of which are very difficult to grasp on the basis of source material but are nevertheless part of the phenomenon. Despite or precisely because of this, the history of resistance remains a history of individuals and their decisions, which cannot be conveniently generalised. Any encroaching attempt at moralisation says more about those who engage in it than about the subject of historical investigation. It does not do justice to the seriousness of the matter.

Niches and Adaptation: The Illusion of Immunity and the Reality of Dictatorship

Part of the institute’s internal culture of remembrance to this day: Bust of Berthold von Stauffenberg made by Frank Mehnert in 1935 in the foyer of the MPIL[8]

Room for manoeuvre in institutional structures is generally interrelated with demand and usefulness. These attributes are not static, but based on negotiation, even in a totalitarian dictatorship. This process is influenced by hierarchies, perceived orders, and charisma. The fact that the KWG administration kept KWI director Ernst Rabel in office until 1937, despite this being non-compliant with the Nuremberg Laws, is one example. Rabel’s retention depended on the protection, resulting from a combination of loyalty and pragmatism, of the KWG Director General Friedrich Glum, a nationalist who, too, was forced out of office by the National Socialists in 1937. Rabel’s outstanding international reputation made him attractive to Glum, but also to parts of the National Socialist government. The premature construction of intentionality regarding the exertion of room for manoeuvre can lead to precarious distortions of a multifaceted and entangled reality.

The 1933 to 1937 issues of the Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (Today: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht / The Rabel Journal of Comparative and International Private Law), the KWI’s institute journal, lend themselves to the documentation of the shift in publishing climate, both thematically and stylistically. The thematic main articles, across various text genres like case law reports, literature overviews and reviews did still offer a certain spectrum of opinions; however, the National Socialist tenor was clearly not only increasing but becoming dominant. Due to the high international profile of the KWI journal, it is striking that in 1935, among other things, the “idea of Führertum” is presented as a unifying theme for complex articles on the legal regulation of cartels. The distribution of roles within the departments of the KWI, but also personal preferences, thus paint a picture of a diverted playing-field, escalating to an attempt to demonstrate usefulness for the National Socialist economy oriented towards war and Großraum in a Europe, plundered and terrorised by the occupying Wehrmacht. “Insofar, nothing remains of the idea that the institute, far removed from politics, ‘only’ researched questions of private law.”[9]

 

Translation from the German original: Sarah Gebel

[1] Rolf-Ulrich Kunze, Ernst Rabel und das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, 1926 –1945, Göttingen: Wallstein 2004.

[2] Ingo Hueck, Die deutsche Völkerrechtswissenschaft im Nationalsozialismus. Das Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, das Hamburger Institut für Auswärtige Politik und das Kieler Institut für Internationales Recht, in: Doris Kaufmann (ed.), Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus. Bestandaufnahme und Perspektiven der Forschung, Göttingen: Wallstein 2000, vol. 2, 490-528.

[3] Photo: AMPG.

[4] Part I: Eckart Henning/Marion Kazemi, Chronik der Kaiser-Wilhelm-/Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften 1911-2011 – Daten und Quellen, Berlin: Duncker & Humblot 2011; Part II: Eckart Henning/Marion Kazemi, Handbuch zur Institutsgeschichte der Kaiser-Wilhelm-/ Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften 1911– 2011 – Daten und Quellen, 2 Volumes, Berlin: Duncker & Humblot 2016.

[5] Photo: MPIL.

[6] I would like to thank Philipp Glahé for this information.

[7] Photo: VI. Abt., Rep. 1, Nr. KWIauslöffRechtuVölkerrecht III/37.

[8] Photo: MPIL.

[9] Michael Stolleis, Vorwort [Preface], in: Rolf-Ulrich Kunze, Ernst Rabel und das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, 1926 –1945, Göttingen: Wallstein 2004, 9-10, 10.

Literature cited:

Rüdiger Hachtmann, Wissenschaftsmanagement im „Dritten Reich“. Geschichte der Generalverwaltung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, 2 Volumes, Göttingen: Wallstein 2007.

Helmut Maier, Forschung als Waffe. Rüstungsforschung in der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft und das Kaiser-Wilhelm-Institut für Metallforschung, 2 Volumes, Göttingen: Wallstein 2007.

Rolf-Ulrich Kunze, Die Studienstiftung des deutschen Volkes seit 1925. Zur Geschichte der Hochbegabtenförderung in Deutschland, Berlin: Akademie Verlag 2001.

Florian Meinel, Vertrauensfrage. Zur Krise des heutigen Parlamentarismus, München: C.H. Beck 2019.

Ludolf Herbst, Deutschland 1933–1945. Die Entfesselung der Gewalt: Rassismus und Krieg, Frankfurt am Main: Suhrkamp 1996.

“Einfach eine sachlich politische Unmöglichkeit“. Die Protestation von Gerhard Leibholz gegen die Ernennung von Carl Bilfinger zum Gründungsdirektor des MPIL

"Simply a material political impossibility". Gerhard Leibholz's Protest Against the Appointment of Carl Bilfinger as Founding Director of the MPIL

Deutsch

Am 27. Juni 1949, nur wenige Wochen nach Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai desselben Jahres, meldete sich der Jurist und frühere Göttinger Professor Gerhard Leibholz (1901‑1982) brieflich beim Präsidenten der Max‑Planck‑Gesellschaft (MPG), Otto Hahn. [1] Im Vorjahr war die noch junge Nachfolgeorganisation der Kaiser‑Wilhelm‑Gesellschaft gegründet worden, der Leibholz von 1926 bis 1929 als Mitarbeiter des Kaiser‑Wilhelm‑Instituts (KWI) für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin angehört hatte. Bereits in jungen Jahren hatte Leibholz eine erfolgreiche akademische Karriere durchlaufen – seit 1929 als Professor an der Universität Greifswald und seit 1931 als Lehrstuhlinhaber an der Universität Göttingen. Die Verfolgung von Leibholz aufgrund seiner jüdischen Herkunft ließ die Laufbahn des protestantisch getauften Sohns einer Berliner Unternehmerfamilie nach Beginn der nationalsozialistischen Diktatur jedoch bald enden. Im Jahr 1935 wurde Leibholz im Alter von 34 Jahren in den Ruhestand und ab 1938 mit seiner jungen Familie in die Emigration gezwungen.

Der Gründungsdirektor Carl Bilfinger (1879-1958)

Carl Bilfinger, Mitte der 1950er [2]

Völlig anders hingegen verlief der Lebenslauf des Juristen Carl Bilfinger (1879‑1958): Dem mittlerweile siebzigjährigen, erst Hallenser, später Heidelberger und schließlich von 1943 bis 1945 Berliner Ordinarius für Öffentliches Recht und Völkerrecht sowie Direktor des KWI für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht als Nachfolger seines Cousins Viktor Bruns gelang 1949 ein überraschender Neuanfang. Im sowjetischen Machtbereich hatte Bilfinger 1945 als Nationalsozialist bald nach der deutschen Niederlage seine Ämter und Funktionen in Berlin verloren. Ohnedies war er während seiner Berliner Tätigkeit privat in Heidelberg wohnen geblieben. Somit lebte Bilfinger seit 1945 in der US‑amerikanischen Besatzungszone und konnte sich 1948 als „Mitläufer“ erfolgreich entnazifizieren lassen. Im Jahr 1949, als neuerlich berufener Professor der Heidelberger Universität sowie Direktor des dort gegründeten Max‑Planck‑Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) stand Bilfinger mithin am Beginn einer zweiten Karriere an seinem (süd-)westdeutschen Wohnort.

Seine Berufung zum Gründungsdirektor des Heidelberger Instituts war aufgrund seiner politischen Vergangenheit keineswegs sicher vorherbestimmt gewesen. Der Jurist und Historiker Felix Lange hat die Entnazifizierung des früheren NSDAP‑Mitglieds in einem Aufsatz und seinem Buch “Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption” detailliert nachgezeichnet.[3]

Nach dem Ende der NS-Diktatur hatte Bilfinger selbst es keineswegs angestrebt, seinen beruflichen Weg unter den neuen Vorzeichen fortzusetzen. Die grundlegend veränderten Bedingungen schienen dies ohnedies auszuschließen. Als aber doch die Wahl auf ihn als Gründungsdirektor des Heidelberger Völkerrechtsinstituts fiel, verteidigte Bilfinger das frisch gewonnene Amt hartnäckig, frei von jeglicher kritischen Selbstreflexion seiner Rolle während der vorhergegangenen NS‑Diktatur, deren Gefolgsmann er gewesen war.

Die Protestnote von Gerhard Leibholz im Jahr 1949

Bundesverfassungsrichter Gerhard Leibholz, 1966 [4]

Als Otto Hahn die knappe briefliche Protestnote von Gerhard Leibholz gegen Bilfingers Ernennung vom 27. Juni 1949 erreichte, war die Entscheidung für Bilfinger bereits unumkehrbar. Dennoch war das Schreiben brisant. Leibholz und Hahn schienen sich bereits zuvor über die Angelegenheit ausgetauscht zu haben. Hahn antwortete Leibholz bereits drei Tage später. Das Präsidium der MPG verfolgte offenkundig das Ziel, sich einerseits loyal gegenüber der eigenen Einrichtung und dem neuberufenen Direktor Bilfinger zu verhalten, andererseits die bereits verbindlich getroffene Entscheidung möglichst überzeugend für den in Deutschland und Großbritannien bestens vernetzten, renommierten Rechtswissenschaftler Leibholz zu begründen; dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund von dessen Verfolgungsschicksal und dem seiner Familie als Opfer der NS‑Diktatur. Ein Schwager von Gerhard Leibholz war der Theologe und Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer.

Für Leibholz war die Bestellung Bilfingers als neuem Direktor schlicht der Skandal, den diese Berufung tatsächlich darstellte, und der nicht nur Leibholz überrascht hatte. Leibholz selbst stand kurz vor der Wiederaufnahme seiner akademischen Karriere in Deutschland und schaute aus seiner besonderen Perspektive auf die Entwicklungen. In seinen Briefen brachte er seine Verständnislosigkeit, Bestürztheit und Betroffenheit, vor allem aber seine Besorgnis um die Zukunft deutlich zum Ausdruck. Er fühle sich verpflichtet zu sagen, fasste er am 27. Juni 1949 sein Anliegen zusammen,

“dass gerade innerhalb meines Fachbereiches in der Max-Planck-Gesellschaft in der jüngsten Zeit Besetzungen vorgekommen sind, die mich – offen gestanden – sehr betroffen haben […]. Ich denke hier vor allem an Herrn Bilfinger, der vom Braunen Haus in der Zeit, in der der Nationalsozialismus seine Orgien feierte, mit der Leitung des Instituts für ausl[ändisches] öffentl[iches] Recht betraut wurde und der m.W. auch nicht einmal von den deutschen Universitäten reaktiviert wurde. Nach der Zusammensetzung des Senats zu urteilen, an dessen politischer und sachlicher Qualifikation nach Ihren Ausführungen nicht zu zweifeln ist, muss dieser nicht im Besitz zureichender Informationen gewesen sein. Ein Institut wie das des aus[ländischen] öff[entlichen] Rechts und Völkerrechts, an dem ich früher vor 1933 selbst einmal einige Jahre gearbeitet habe und das heute in der Lage wäre, beim Neuaufbau eine wichtige Brücke zum Ausland zu bilden, hätte m.E. als Leiter einen politisch nicht so vorbelasteten Kollegen erhalten müssen, der darüber hinaus – auch zugleich im Ausland – einen gewissen Namen hätte besitzen müssen.”[5]

In seiner Antwort bereits am 30. Juni 1949 verwies Otto Hahn darauf, “dass Professor [Viktor] Bruns selbst Herrn Professor Bilfinger als seinen Nachfolger gewünscht hat. Der Wissenschaftliche Rat der Kaiser Wilhelm-Gesellschaft hat dann später ordnungsgemäß und ohne jede Beeinflussung von politischen Stellen Herrn Professor Bilfinger das Amt des Direktors übertragen.” So sei nach damaliger Auffassung “der beste Wissenschaftler auf dem Fachgebiet” ernannt worden. Mit Blick auf die jüngste Entwicklung schrieb der um Rechtfertigung bemühte Hahn: “In gleicher Weise ist auch die Wiederernennung von Herrn Bilfinger durch ein Gremium erfolgt, dem keine früheren Nationalsozialisten oder der Partei verbundene Persönlichkeiten angehören. Diese Wahl ist in unserem Senat, dem zahlreiche Gegner des nationalsozialistischen Regimes angehören, ausdrücklich gebilligt worden.” Politisch beschwichtigend führte er aus: “Dass Herr Professor Bilfinger Parteimitglied gewesen ist, ist mir bekannt und auch von diesem niemals bestritten worden. Ich glaube aber, dass man daraus noch nicht schliessen kann, dass seine wissenschaftliche Qualifikation dadurch beeinträchtigt wird.”[6]

Leibholz antwortete daraufhin am 3. Juli 1949, dass er Bilfinger nicht seine Parteimitgliedschaft verarge,

„aber die Tatsache, dass er für viele Jahre mit innerer Verve und Überzeugung sich freiwillig dem Nationalsozialismus (als Freund des berüchtigten Staatsrats C[arl] Schmitt) zur Verfügung gestellt und für die Erreichung seiner Ziele eingesetzt hat, ist m.E. allerdings in der Tat geeignet, in einer Zeit, die eine neue Ära einleiten soll, ihn nicht mit der Leitung eines so wichtigen Institutes zu betrauen – ganz abgesehen davon, dass […] der beste Wissenschaftler auf dem Fachgebiet aus dem Jahre 1943 aus offenbaren Gründen nicht identisch mit dem wirklich besten Wissenschaftler aus dem Jahre 1946 seq. ist.”[7]

Hier liege ein offensichtlich “schweres Missverständnis” vor, so Leibholz, insofern der persönliche (Nachfolge-)Wunsch von Bruns zur früheren Ernennung Bilfingers überhaupt maßgeblich beigetragen haben sollte. Der Vorschlag von Bruns sei, so Leibholz, “doch nur aus den damaligen Zeitumständen zu erklären, die nur eine Wahl zwischen einem relativ gemäßigten und einem radikalen Nationalsozialisten” erlaubt habe. Leibholz führte hierzu aus: “So unterliegt es für mich auch nicht dem geringsten Zweifel, dass Herr Bruns[,] wenn dieser nach 1945 berufen gewesen wäre, Namen für das Institut vorzuschlagen, er ganz andere Namen genannt haben würde, obwohl er mit Herrn Bilfinger durch verwandtschaftliche Beziehungen verbunden war.”[8]

Die Reaktion des Gründungsdirektors Carl Bilfinger

Carl Bilfinger am 24. Juli 1953 bei der Grundsteinlegung des neuen Institutsgebäudes. Sein Richtspruch: „Auf den Fortbestand der Kultur, von der das Recht nur ein Teil ist.“ Am selben Tag war der mit dem großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden.[9]

In dieser Situation suchte Otto Hahn das Gespräch mit Bilfinger selbst, der daraufhin am 10. Juli 1949 an diesen schrieb. Dem Brief legte Bilfinger zu seiner Entlastung verschiedene Materialien in Abschrift bei, die teilweise aus seinem Entnazifizierungsverfahren stammten, unter anderem positive Äußerungen über seine Person von renommierten Fachkollegen wie Eduard Wahl, Heinrich Triepel und Gerhard Anschütz. Besonders Triepel, so Bilfinger, habe maßgeblich dafür gesorgt, dass er 1943 die Nachfolge von Bruns angetreten habe. Ferner bezeichnete Bilfinger die Angaben von Leibholz zu akademischen “Reaktivierungen” im Nachkriegsdeutschland als “irreführend” und ging in einem längeren Abschnitt ausführlich auf seine Kontakte und sein Renommee in der internationalen Gemeinschaft der juristischen Fachkollegen ein. Über sein Verhältnis zu Carl Schmitt schrieb er[10]:

“Auch bemerke ich, dass der im zweiten Brief des Herrn L. erwähnte Staatsrat Carl Schmitt mir allerdings wissenschaftlich und persönlich mehrere Jahre nahe stand, dann aber seit 1934 diese Beziehungen wegen seiner damaligen und folgenden politischen Stellungnahme gegen mich bis auf ein Minimum eingeschränkt waren, was jeder Kenner der Verhältnisse weiss”.[11]

In einem parallel verfassten “persönlichen Brief” vom 11. Juli 1949 an den Generaldirektor der Max-Planck-Gesellschaft Ernst Telschow, den Bilfinger offensichtlich als Gleichgesinnten betrachtete, legte er weniger Zurückhaltung an den Tag. Wütend schrieb Bilfinger: “An und für sich verdient die z.T. etwas kindliche, im ganzen oberflächliche und schlecht informierte Kritik des L. an meiner Person vielleicht keine weitere Antwort.” Dennoch sah er sich aber zu einer persönlichen Stellungnahme berufen. Bilfinger fühlte sich nach erfolgreicher Entnazifizierung zu Unrecht politisch angegriffen und gegenüber dem Präsidium ausgerechnet von Gerhard Leibholz geschmäht, als dessen heimlichen Wohltäter – in Verkehrung des Opfernarrativs – er sich sah. Gegenüber Telschow behauptete Bilfinger, ohne Belege hierfür anzuführen, Leibholz nach Diktaturbeginn im Jahr 1933 geholfen zu haben, sodass er nicht umgehend aus seinem Professorenamt verdrängt worden war. Bilfinger verwies – wiederum ohne Belege – auf die “zahlreichen Fälle, in denen ich, z.T. unter erheblichem Risiko, Juden geholfen habe”. Dies liefere zwar, so Bilfinger, “keinen speziell wissenschaftlichen Befähigungsnachweis für einen Mann, der einige Jahre während der Weimarer Zeit und bis ins erste Halbjahr des NS-Regimes auch dem ´berüchtigten Staatsrat C[arl] Schmitt´ nahestand. Aber, dass nun gerade Leibholz ausgerechnet gegen mich den Spiess vorantragen will, kommt mir komisch vor.”[12]

Der Protest bleibt erfolglos und die Dokumente werden ad acta gelegt

Gerhard Leibholz, ab 1962 Kuratoriumsmitglied, nimmt erst nach Bilfingers Tod 1958 wieder am Institutsleben teil. Leibholz (links) mit Jochen Frowein 1970 im Institut[13]

Deutlich später, am 18. August 1949, antwortete Leibholz schließlich mit dem letzten in dieser Korrespondenz von ihm überlieferten Brief. Offensichtlich war zwischenzeitlich sein Schwager Karl‑Friedrich Bonhoeffer, Leiter des Göttinger Max-Planck-Instituts für physikalische Chemie, seitens des Präsidiums in diese Angelegenheit einbezogen worden. Karl‑Friedrich Bonhoeffer hatte Leibholz ein Schreiben Bilfingers zur Einsichtnahme vorgelegt. Es handelte sich vermutlich um das Schreiben von Bilfinger an Hahn vom 11. Juli 1949 nebst Anlagen.

Leibholz blieb jedoch bei seiner bisherigen Auffassung. Gegenüber Otto Hahn brachte er die Angelegenheit auf den Punkt:

“Ich darf noch einmal betonen, dass es sich bei unserer Diskussion nicht um die Frage gehandelt hat, wer 1943 am zweckmäßigsten mit der Leitung des Instituts hätte betraut werden sollen, sondern die zur Diskussion stehende Frage ist, ob jemand, der 1943 als Nationalsozialist mit der Leitung des Instituts betraut wurde und an den Nationalsozialismus bis 1945 geglaubt hat, im Jahre 1949 mit der Leitung des Instituts hätte wieder betraut werden sollen. Alles[,] was ich seit meinem ersten Schreiben in dieser Angelegenheit gehört habe, bestätigt nur, dass es sich bei dieser Entscheidung der Planck-Gesellschaft um eine sachlich-politische Fehlentscheidung handelt. Dies ist im übrigen nicht nur meine persönliche Meinung, sondern die der meisten meiner Fachkollegen.”[14]

Auch wenn sich bei Leibholz wohl spätestens im August 1949 die Erkenntnis durchgesetzt haben dürfte, dass die Entscheidung für Bilfinger nicht mehr rückgängig zu machen war, deutete er am Ende der Auseinandersetzung am 18. August 1949 mit düsterem Unterton hinsichtlich des neu gegründeten Heidelberger Instituts Hahn gegenüber “Folgerungen schwerwiegender, allgemeinerer Art”[15] an, falls an der Personalie Bilfinger festgehalten werden sollte.

Dieser letzte Brief Leibholz´ wurde Bilfinger, so lässt es sich aufgrund der Quellenlage rekonstruieren, zugänglich gemacht. In einem Gespräch kurz vor Verfassen eines neuerlichen Schreibens Bilfingers an Telschow am 19. September 1949 hatte ihn Telschow gefragt, so Bilfinger, “ob es tunlich erscheine, Herrn Leibholz zu einer mündlichen Rücksprache mit dem Herrn Präsidenten [Otto Hahn] einzuladen”[16]. Bilfinger, der offenkundig in dieser Angelegenheit nichts mehr zu befürchten hatte und entsprechend selbstbewusst‑herablassend auftrat, antwortete Telschow nunmehr mit Blick auf ein solches Gespräch, dass es ihm persönlich nicht sicher erscheine, ob der wenig einsichtige und in dieser Angelegenheit nur stark eingeschränkt einsichtsfähige Leibholz “sich gütlich dahin belehren lässt, dass sein Standpunkt irrig und dass ein Eingehen auf seine Anregung nicht möglich” sei. Jedoch sei es auch nicht von vornherein auszuschließen, dass Leibholz im Verlauf eines solchen Gesprächs “nicht doch nachdenklich wird und sich noch einmal gründlich überlegt, ob seine Démarche hinreichend schlüssig begründet und real gedacht ist. Es wäre möglich, dass Herr L. sich durch die Tatsache seines Empfangs und seiner Anhörung durch den Herrn Präsidenten etwas beruhigen könnte.” Es sei somit erwägenswert, Leibholz zu einer Unterhaltung mit dem Präsidenten einzuladen, so Bilfinger, “damit alles geschehen ist, um ihm zu zeigen, dass man seine Vorstellungen angehört hat mit dem Bemühen, ihn und seine Gefühle zu verstehen und ihn nunmehr auch mündlich über den diesseitigen Standpunkt kurz zu informieren”.[17]

Als einige Jahre später eine mögliche Berufung von Gerhard Leibholz ans Heidelberger Institut im Raume stand, reagierte Bilfinger noch aggressiver. Unter Verweis auf die ältere Korrespondenz spitzte er seine Position brieflich am 12. Januar 1952 mit dem Hinweis darauf zu, dass er “das Vertrauen, unter den heutigen Verhältnissen oder in Zukunft mit Leibholz erspriesslich zusammenzuarbeiten, nicht aufbringen [könne]. Daher muss ich Ihnen schon jetzt erklären, dass ich der eventuellen Berufung des Herrn Leibholz mit aller Entschiedenheit widerspreche, und zwar auch für alle weitere Zukunft vor einer solchen Berufung warne.”[18]

Fazit

Gerhard Leibholz (rechts) bei der Kuratoriumssitzung am 24. April 1970, mit Helmut Strebel, Günter Jaenicke, Clemens von Velsen und Fritz Münch (von links nach rechts)[19]

Es lässt sich nicht mit letzter Sicherheit feststellen, ob Leibholz unter Verkennung der realen Gegebenheiten, vielleicht in Überschätzung seines persönlichen Ansehens und seiner Möglichkeiten zur Einflussnahme in dieser Angelegenheit, tatsächlich eine Revision der fraglichen Personalentscheidung für Carl Bilfinger für möglich gehalten hat. Oder ob es sich hier, wie es Leibholz wohl schon selbst erkannte, um einen Akt seines persönlichen, im Grunde ohnmächtigen Protests gegen diese personelle Fehlentscheidung handelte. Es war jedoch Leibholz´ Bestreben, wenn schon nicht öffentlich und in direkter Konfrontation, jedoch seinen Einspruch gegen diese Ernennung zumindest unmissverständlich deutlich schriftlich niedergelegt zu haben und in den Akten der MPG für spätere Zeiten aufbewahrt zu finden.

Bilfinger, trotz aller Verärgerung über Leibholz, konnte sich von vornherein sicher sein, dass die für ihn unerfreuliche Angelegenheit – bei entsprechend diskreter Behandlung – bald im Sande verlaufen würde. Dieses Interesse teilte er, wenn auch teilweise anders motiviert, mit dem Präsidium der MPG. Besonders erhellend sind in diesem Zusammenhang die Briefe von Bilfinger an Telschow, in denen erkennbar wird, wie Bilfinger und Telschow tatsächlich dachten. Antisemitische Klischees vom ‚jüdischen Emigranten‘ im ‚Feindstaat‘ Großbritannien, dem in seinem (Rache-)‘Eifer‘ gegen Deutschland – geladen mit Ressentiments gegenüber dem früheren nationalsozialistischen Kriegsgegner – jedwede realistische Einsichtsfähigkeit abgesprochen werden müsse, scheinen deutlich durch. Es ist bezeichnend und vor dem Hintergrund der eigenen Verstrickung in die NS‑Diktatur kaum überraschend, dass für das Leid der NS‑Opfer keine Worte der Anteilnahme oder der kritischen Selbstreflexion, gar der Reue, gefunden werden. Im Kern halten Bilfinger wie Telschow unverändert an ihren früheren Ansichten aus der NS‑Zeit fest, die sie sich jedoch nicht offen zu artikulieren trauen. Bilfinger stilisiert sich gegenüber dem Präsidium sogar – fast zynisch ­– in Umkehrung der tatsächlichen Verhältnisse zum unschuldigen Opfer eines niederträchtigen Angriffs auf seine Person von außen durch den deutlich jüngeren, ihm angeblich zur Dankbarkeit verpflichteten, jüdischen Emigranten aus Großbritannien und findet zumindest bei Telschow damit offenbar Gehör. Die heikle Angelegenheit sollte aus dieser Sicht möglichst schnell und geräuschlos aus der Welt geschaffen werden. Leibholz war in dieser Situation klug beraten, unter den damals herrschenden Bedingungen die Angelegenheit nicht weiter öffentlich zu skandalisieren. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte jede andere Vorgehensweise damals ihr Ziel verfehlt oder womöglich gar die gegenteilige Wirkung provoziert.

Am 18. August 1949 schrieb Leibholz in seinem letzten bekannten Brief in diesem Kontext hierzu seinen Standpunkt in dieser Angelegenheit zusammenfassend:

“Ich fühle mich frei von allen Ressentiments, obwohl wir [Leibholz´ Ehefrau Sabine Leibholz-Bonhoeffer und Gerhard Leibholz selbst] 5 Geschwister unter den Nazis auf die grausamste Weise verloren haben, – auch, wie ich ausdrücklich betonen möchte, gegenüber Herrn Bilfinger. Aber es gibt gewisse Dinge, die einfach eine sachlich politische Unmöglichkeit sind. Wenn auch die meisten Wohlgesinnten schweigend und achselzuckend heute solche Dinge hinnehmen, so lege ich meinerseits Wert darauf, ´on record´ niederzulegen, dass ich gegen die Entscheidung der Planckgesellschaft protestiert habe.”[20]

Damit galt die Angelegenheit offiziell als erledigt und der ´Vorgang Leibholz´, der in Wahrheit ein ´Vorgang Bilfinger´ war, wurde im Wortsinn zu den Akten der MPG gelegt.

[1] Die folgende Literatur wurde vor allem für das Verfassen dieses Blogbeitrags herangezogen: Felix Lange, Carl Bilfingers Entnazifizierung und die Entscheidung für Heidelberg. Die Gründungsgeschichte des völkerrechtlichen Max-Planck-Instituts nach dem Zweiten Weltkrieg, ZaöRV 74 (2014), 697-731; Felix Lange, Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption. Hermann Mosler als Wegbereiter der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft nach 1945, Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Bd. 262, Berlin: Springer 2017; Werner Heun, Leben und Werk verfolgter Juristen – Gerhard Leibholz (1901-1982), in: Eva Schumann (Hrsg.), Kontinuitäten und Zäsuren. Rechtswissenschaft und Justiz im ´Dritten Reich´ und in der Nachkriegszeit, Göttingen: Wallstein 2008, 301-326. Sabine Leibholz-Bonhoeffer, Vergangen, erlebt, überwunden: Schicksale der Familie Bonhoeffer, 2. Aufl., Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn, 1977.

[2] Foto: MPG Archiv.

[3] Felix Lange, Carl Bilfingers Entnazifizierung und die Entscheidung für Heidelberg. Die Gründungsgeschichte des völkerrechtlichen Max-Planck-Instituts nach dem Zweiten Weltkrieg, ZaöRV 74 (2014), 697-731; Felix Lange, Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption. Hermann Mosler als Wegbereiter der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft nach 1945, Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, Bd. 262, Berlin: Springer 2017.

[4] Foto: BArch, B 145 Bild-F023765-0002 / Engelbert Reinecke.

[5] Schreiben von Gerhard Leibholz an Otto Hahn, datiert 27. Juni 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 586.

[6] Schreiben von Otto Hahn an Gerhard Leibholz, datiert 30.Juni 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 587.

[7] Schreiben von Gerhard Leibholz an Otto Hahn, datiert 3.Juli 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 588.

[8] Schreiben von Gerhard Leibholz an Otto Hahn, datiert 3.Juli 1949 (siehe Fn. 6).

[9] Foto: MPIL.

[10] Über das Verhältnis von Carl Bilfinger und Carl Schmitt, siehe Reinhard Mehring, Vom Berliner Schloss zur Heidelberger „Zweigstelle“. Carl Bilfingers politische Biographie und seine strategischen Entscheidungen von 1944, MPIL100, 9. Februar 2024.

[11] Schreiben von Carl Bilfinger an Otto Hahn, datiert 10. Juli 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 589.

[12] Schreiben von Carl Bilfinger an Ernst Telschow, datiert 11. Juli 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 596.

[13] Foto: MPIL.

[14] Schreiben von Gerhard Leibholz an Otto Hahn, datiert 18. August 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 597.

[15] Schreiben von Gerhard Leibholz an Otto Hahn, datiert 18. August 1949 (siehe Fn. 11).

[16] Schreiben von Carl Bilfinger an Ernst Telschow, datiert 19. September 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 598.

[17] Schreiben von Carl Bilfinger an Ernst Telschow, datiert 19. September 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 598.

[18] Schreiben von Carl Bilfinger an [Boris] Rajewsk[y], datiert 12. Januar 1952, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 603/604.

[19] Foto: MPIL.

[20] Schreiben von Gerhard Leibholz an Otto Hahn, datiert 18. August 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, Bl. 597.

Suggested Citation:

Johannes Mikuteit, “Einfach eine sachlich politische Unmöglichkeit“. Die Protestation von Gerhard Leibholz gegen die Ernennung von Carl Bilfinger zum Gründungsdirektor des MPIL, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240408-140804-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

English

On 27 June 1949, just a few weeks after the promulgation of the Grundgesetz (Basic Law) on 23 May of the same year, the legal scholar and former professor in Göttingen Gerhard Leibholz (1901‑1982) wrote to the President of the Max Planck Society (Max-Planck-Gesellschaft, MPG), Otto Hahn. [1] The MPG had been founded in the previous year as successor organisation to the Kaiser Wilhelm Society, of which Leibholz had been a member from 1926 to 1929 as an employee of the Kaiser Wilhelm Institute (KWI) for Comparative Public Law and International Law in Berlin. At his young age, Leibholz already had a successful academic career – from 1929 he had been a professor at the University of Greifswald and from 1931 at the University of Göttingen. However, the son of a Berlin entrepreneur family, who was baptised as a protestant, was persecuted due to his Jewish origins under the National Socialist dictatorship, which put an end to his career in Germany. Leibholz was forced to retire in 1935 at the age of 34 and had to emigrate with his young family in 1938.

The Founding Director Carl Bilfinger (1879-1958)

Carl Bilfinger, mid 1950s[2]

Legal scholar Carl Bilfinger (1879-1958), on the other hand, had a completely different biography: The now seventy-year-old professor of Public Law and International Law, first in Halle, later in Heidelberg and finally, from 1943 to 1945, in Berlin, who had become director of the KWI for Comparative Public Law and International Law as successor to his cousin Viktor Bruns, made a surprising new start in 1949. In the Soviet occupied zone, Bilfinger, as a National Socialist, had lost his offices and functions in Berlin soon after the German defeat in 1945. However, he had continued to live in Heidelberg during his employment in Berlin. As a result, Bilfinger had been living in the US occupation zone since 1945 and was successfully denazified as a “follower” (“Mitläufer”) in 1948. In 1949, as a reappointed professor at Heidelberg University and director of the newly founded Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law (MPIL) in Heidelberg, the successor to the KWI in Berlin, Bilfinger was thus at the beginning of a second career at his (south)west German place of residence.

Due to his political past, his appointment as founding director of the Heidelberg Institute was by no means predetermined. The lawyer and historian Felix Lange has traced the denazification of the former NSDAP member in detail in an essay and his book “Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption“.[3]

After the National Socialist dictatorship ended, Bilfinger himself had by no means endeavoured to continue his career under the new circumstances. The fundamentally changed conditions seemed to rule this out anyway. However, when he was chosen as the founding director of the Heidelberg Institute of International Law, Bilfinger stubbornly defended his newly won position, free of any critical self-reflection on his role during the previous Nazi dictatorship, of which he had been a supporter.

Gerhard Leibholz’s Protest Note of 1949

Supreme Court Justice Gerhard Leibholz, 1966[4]

When the President of the MPG, Otto Hahn, received Gerhard Leibholz’s brief protest note against Bilfinger’s appointment of 27 June 1949, the decision for Bilfinger was already irreversible. Nevertheless, the letter was controversial. Leibholz and Hahn appear to have exchanged views on the matter beforehand. Hahn replied to Leibholz just three days later. The Executive Board of the MPG was obviously trying to be loyal to its own institution and the newly appointed director Bilfinger on the one hand, and on the other to justify the already binding decision as convincingly as possible to the renowned and, in Germany as well as Great Britain, very well-connected legal scholar Leibholz. The latter not least against the background of the persecution of Leibholz and his family by the Nazi dictatorship. One of Gerhard Leibholz’s brothers-in-law was theologist and member of the resistance Dietrich Bonhoeffer.

For Leibholz, the appointment of Bilfinger as the new director was simply the scandal that this appointment did in fact represent, and which had taken not only Leibholz by surprise. He himself was about to resume his academic career in Germany and looked at the developments from his own particular perspective. In his letters, he openly expressed his lack of understanding, his dismay and consternation, but above all his concern for the future. On 27 June 1949, he summarized his cause by saying he felt obliged to voice his concern,

“that within my department of the Max Planck Society in particular, there have been recent appointments that have – frankly – affected me very much […]. I am thinking in particular of Mr Bilfinger, who was entrusted with the management of the Institute for Comparative Public Law by the Brown House [The headquarters of the National Socialist German Workers’ Party (NSDAP) in Munich] at a time when National Socialism was celebrating its orgies and who, as far as I know, was not even reactivated by the German universities. Judging by the composition of the Senate, whose political and professional qualifications are not in doubt according to your statements, it must not have been in possession of sufficient information. In my opinion, an institute such as that of Comparative Public Law and International Law, at which I myself once worked for several years before 1933 and which today would be in a position to in the course of rebuilding [Germany] form an important bridge to other countries, should have been given as a director a colleague who is not as politically charged and who furthermore has certain reputation – also abroad.”[5]

In his timely reply of 30 June 1949, Otto Hahn pointed out “that Professor [Viktor] Bruns himself had requested Professor Bilfinger as his successor. The Scientific Council of the Kaiser Wilhelm Society later duly appointed Professor Bilfinger as director without any influence from political authorities.” Thus, in the opinion of the time, “the best scientist in the field” was appointed. Regarding the most recent development, Hahn, attempting to justify the decision, wrote: “In the same way, the reappointment of Mr Bilfinger was made by a committee that did not include any former National Socialists or persons associated with the party. This election was expressly approved by our Senate, which includes numerous opponents of the National Socialist regime.” In a politically placating fashion, he continued: “I am aware that Professor Bilfinger was a party member, and he has never denied it. However, I believe that one cannot conclude from this that his academic qualifications are impaired.”[6]

Leibholz replied on 3 July 1949 that he did not blame Bilfinger for his party membership,

“but the fact that for many years he placed himself with inner verve and conviction at the disposal of National Socialism (as a friend of the notorious State Councillor C[arl] Schmitt) and worked to achieve its goals, is in my opinion, however, sufficient to conclude that, in a time that is supposed to usher in a new era, he should not be entrusted with the management of such an important institute – apart from the fact that […] the best scientist in the field in 1943 is, for obvious reasons, not identical with the actual best scientist in 1946 seq.”.[7]

According to Leibholz, there obviously had to be a “serious misunderstanding”, insofar as Bruns’ personal (succession-)wish had actually contributed significantly to Bilfinger’s earlier appointment. According to Leibholz, Bruns’ proposal could “after all, only be explained by the circumstances of the time, which only allowed a choice between a relatively moderate and a radical National Socialist”. Leibholz concluded: “Accordingly, there is not the slightest doubt in my mind that Mr Bruns, if he had been called upon after 1945 to suggest names for the institute, would have mentioned completely different names, even though he was connected to Mr Bilfinger through family ties.”[8]

The Reaction of Founding Director Carl Bilfinger

Carl Bilfinger on 24 July 1953 at the cornerstone ceremony of the new institute building. His ceremonial dictum translates to: “To the continuation of culture, of which law is only a part.” The same day, he had been awarded with the Federal Cross of Merit (Bundesverdienstkreuz).[9]

In this situation, Otto Hahn sought a dialogue with Bilfinger himself, who then wrote to him on 10 July 1949. To his letter, Bilfinger enclosed copies of various materials in his defence, some of which came from his denazification proceedings, including positive comments about him from renowned colleagues such as Eduard Wahl, Heinrich Triepel and Gerhard Anschütz. According to Bilfinger, Triepel in particular had been instrumental in ensuring that he had succeeded Bruns in 1943. Furthermore, Bilfinger described Leibholz’s statements on academic “reactivations” in post-war Germany as “misleading” and, in a longer section, detailed his contacts and reputation in the international community of legal colleagues. On his relationship with Carl Schmitt, he wrote[10]:

“I also note that I was in close contact academically and personally with the State Councillor Carl Schmitt mentioned in the second letter by Mr Lfor several years, but that since 1934 these relations have been reduced to a minimum because of his political statements against me then and subsequently, as anyone familiar with the circumstances knows.”[11]

In a parallel “personal letter”, dated 11 July 1949, to the Director General of the MPG, Ernst Telschow, whom Bilfinger obviously regarded as like-minded, he showed less restraint. Angrily, he wrote: “In and of itself, the criticism of my person by L, which is in part somewhat childish, overall superficial and ill-informed, perhaps deserves no further response.” Nevertheless, he felt compelled to make a personal statement. After his successful denazification, Bilfinger felt unjustly politically attacked and vilified vis-à-vis the Executive Board, by Gerhard Leibholz of all people, as whose secret benefactor – in a reversal of the victim narrative – he saw himself. In his letter to Telschow, Bilfinger claimed, without providing any evidence, that he had helped Leibholz after the National Socialists’ rise to power in 1933 to not be ousted from his professorship immediately. Bilfinger referred – again, without providing evidence – to the “numerous cases in which I helped Jews, in some cases at a considerable risk “. According to Bilfinger, this did not provide “any special scientific proof of qualification for a man who was also close to the ‘notorious State Councillor C[arl] Schmitt’ for several years during the Weimar period and into the first half of the National Socialist regime. But it seems strange to me that Leibholz of all people should now want to crusade against me.”[12]

The protest Remains Unsuccessful and the Documents are Shelved

Gerhard Leibholz, a member of the curatorium from 1962, became a part of institute life again only after Carl Bilfinger had died in 1958. Leibholz (left) with Jochen Frowein at the institute, 1970.[13]

A considerable time later, on 18 August 1949, Leibholz finally replied with his last letter that has survived from this correspondence. Clearly, in the meantime, his brother-in-law Karl‑Friedrich Bonhoeffer, director of the Max Planck Institute for Physical Chemistry in Göttingen, had been involved in this matter by the Executive Board. Karl‑Friedrich Bonhoeffer had made one of Bilfinger’s letters available to Leibholz. Presumably, it was the letter to Hahn dated 11 July 1949, including attachments.

Leibholz however maintained his previous position. In a letter to Otto Hahn he pointed out:

“I may emphasise once again that our discussion was not about the question of who should most appropriately have been entrusted with the management of the Institute in 1943, but the question under discussion is whether someone who was entrusted with the management of the Institute as a National Socialist in 1943 and who believed in National Socialism until 1945, should have again been entrusted with the management of the Institute in 1949. Everything I have heard since my first letter on this matter only confirms that this decision by the Planck Society was a material-political mistake. Incidentally, this is not just my personal opinion, but that of most of my professional colleagues.”[14]

Even though Leibholz must have realised by August 1949 that the decision in favour of Bilfinger could not be reversed, at the end of the dispute  on 18 August 1949, he, in a gloomy undertone, hinted to Hahn with regard to the newly founded Heidelberg Institute about “conclusions of a more serious, more general nature”[15] if the personnel decision regarding Bilfinger were to be upheld.

This last letter from Leibholz was made available to Bilfinger, as can be reconstructed from the sources. In a conversation shortly before Bilfinger wrote another letter to Telschow on 19 September 1949, Telschow had asked him, according to Bilfinger, “whether it would seem expedient to invite Mr Leibholz to a verbal consultation with the President [Otto Hahn]”[16] . Bilfinger, who clearly did not have anything to fear in this matter anymore and acted in a correspondingly confident and condescending manner, now replied to Telschow regarding such a conversation that it did not seem certain to him personally whether Leibholz, who, in his view was hardly perceptive and only capable of a very limited apprehension of this matter, “could be amicably instructed that his point of view is misguided and that it was not possible to accept his suggestion”. However, Bilfinger thought it not entirely inconceivable that Leibniz in the course of such a conversation “might after all become pensive and thoroughly reconsider whether his démarche is sufficiently well-founded and realistically conceived. It is possible that Mr Lcould be somewhat calmed down by the fact that of his reception and hearing by the President.” It was therefore worth considering to invite Leibholz to a meeting with the President, according to Bilfinger, “so that everything has been done to show him that his ideas have been listened to in an effort to understand him and his feelings and to briefly inform him, also in a verbal manner, about this side’s position”.[17]

A few years later, when a possible appointment of Gerhard Leibholz to the Heidelberg Institute came up, Bilfinger reacted even more aggressively. Referring to the earlier correspondence, he made a strong point in a letter of 12 January 1952, stating that he could not “muster up the confidence in being able to work together with Leibholz successfully under the current circumstances or in the future. I must therefore, already at this point, declare to you that I decisively object to the possible appointment of Mr Leibholz and also warn against such an appointment at any point in the future.”[18]

Conclusion

Gerhard Leibholz (right) at the curatorium meeting on 24 April 1970, with Helmut Strebel, Günter Jaenicke, Clemens von Velsen and Fritz Münch (from left to right)[19]

It is not possible to determine with absolute certainty whether Leibholz, failing to judge the situation correctly, perhaps overestimating his personal reputation and his ability to exert influence in this matter, actually thought it possible to revise the decision in favour of the appointment of Carl Bilfinger. Or whether, as Leibholz himself probably recognised, this was an act of his personal, essentially powerless, protest against this misguided personnel decision. However, it was Leibholz’s endeavour to have his objection to this appointment, even if not made publicly and in direct confrontation, at least set down clearly in writing and preserved in the files of the MPG for the future.

Bilfinger, despite his irritation with Leibholz, could be sure from the outset that this unpleasant matter would soon fizzle out – if handled with the appropriate discretion. He shared an interest in that outcome, albeit for partly different reasons, with the MPG’s Executive Board. The letters from Bilfinger to Telschow are particularly illuminating in this context, as they reveal how Bilfinger and Telschow really thought. Shining trough are antisemitic clichés of the ‘Jewish emigrant’ in the ‘enemy state’ of Great Britain, who in his (revenge) ‘zeal’ against Germany – charged with resentment towards the former National Socialist war opponent – is void of any ability to have a realistic view on the situation. It is telling and, against the background of their own involvement in the National Socialist dictatorship, hardly surprising that no words of sympathy for the suffering of the victims of the Third Reich or of critical self-reflection, let alone remorse, are found. In essence, Bilfinger and Telschow continue to cling to their old views from the Third Reich, which they do not dare to articulate openly, however. Towards the Executive Board, Bilfinger even painted himself – almost cynically – in a reversal of the actual situation, as the innocent victim of a vile attack on his person from the outside by the much younger Jewish emigrant from Great Britain, who was supposedly obliged to show him gratitude. At least in Telschow, his narrative apparently found a sympathetic ear. The delicate matter was to be cleared up as quickly and quietly as possible, from this point of view. Under these circumstances and the prevailing conditions at the time, Leibholz was well advised to not further scandalise the matter publicly. Very likely, any other approach would have been unsuccessful or would possibly even provoked the opposite effect.

On 18 August 1949, Leibholz summarised his position on the matter in his last known letter in this context:

“I feel free of all resentment, although we [Leibholz’s wife Sabine Leibholz-Bonhoeffer and Gerhard Leibholz himself] lost 5 siblings under the Nazis in the cruellest way – including, I would like to expressly emphasise, to Mr Bilfinger. But there are certain things that are simply a material political impossibility. Even if most well-meaning people today accept such things silent and shrugging, I, for my part, make a point of putting it on record that I protested against the Planck Society’s decision.” [20]

With that, the matter was thus officially considered closed and the ‘Leibholz affair’, which was in reality a ‘Bilfinger affair’, was, literally, shelved at the MPG.

 

Translation from the German original: Sarah Gebel

[1] The following literature was consulted primarily for the writing of this blog post: Felix Lange, Carl Bilfingers Entnazifizierung und die Entscheidung für Heidelberg. Die Gründungsgeschichte des völkerrechtlichen Max-Planck-Instituts nach dem Zweiten Weltkrieg, HJIL 74 (2014), 697-731; Felix Lange, Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption. Hermann Mosler als Wegbereiter der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft nach 1945, Contributions on Comparative Public Law and International Law, vol. 262, Berlin: Springer 2017; Werner Heun, Leben und Werk verfolgter Juristen – Gerhard Leibholz (1901-1982), in: Eva Schumann (ed.), Kontinuitäten und Zäsuren. Rechtswissenschaft und Justiz im ´Dritten Reich´ und in der Nachkriegszeit, Göttingen: Wallstein 2008, 301-326. Sabine Leibholz-Bonhoeffer, Vergangen, erlebt, überwunden: Schicksale der Familie Bonhoeffer, 2. ed., Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn 1977.

[2] Photo: MPG Archive.

[3] Felix Lange, Carl Bilfingers Entnazifizierung und die Entscheidung für Heidelberg. Die Gründungsgeschichte des völkerrechtlichen Max-Planck-Instituts nach dem Zweiten Weltkrieg, HJIL 74 (2014), 697-731; Felix Lange, Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption. Hermann Mosler als Wegbereiter der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft nach 1945, Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol. 262, Berlin: Springer 2017.

[4] Photo: BArch, B 145 Bild-F023765-0002 / Engelbert Reinecke.

[5] Letter from Gerhard Leibholz to Otto Hahn, dated 27 June 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 586, 1. This and all following quotations have been translated by the editor.

[6] Letter from Otto Hahn to Gerhard Leibholz, dated 30 June 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, Nr. 4473, 587, 2.

[7] Letter from Gerhard Leibholz to Otto Hahn, dated 3 July 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 588, 3.

[8] Letter from Gerhard Leibholz to Otto Hahn, dated 3 July 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 588, 3.

[9] Photo: MPIL.

[10] On the relationship of Bilfinger and Schmitt, see Reinhard Mehring, Vom Berliner Schloss zur Heidelberger „Zweigstelle“. Carl Bilfingers politische Biographie und seine strategischen Entscheidungen von 1944, MPIL100, 9 Februar 2024.

[11] Letter from Carl Bilfinger to Otto Hahn, dated 10 July 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 589, 4.

[12] Letter from Carl Bilfinger to Ernst Telschow, dated 11 July 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 596, 11.

[13] Photo: MPIL.

[14] Letter from Gerhard Leibholz to Otto Hahn, dated 18 August 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 597, 12.

[15] Letter from Gerhard Leibholz to Otto Hahn, dated 18 August 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 597, 12.

[16] Letter from Carl Bilfinger to Ernst Telschow, dated 19 September 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 598, 13.

[17] Letter from Carl Bilfinger to Ernst Telschow, dated 19 September 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 598, 13.

[18] Letter from Carl Bilfinger to [Boris] Rajewsk[y], dated 12 January 1952, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 603.

[19] Photo: MPIL.

[20] Letter from Gerhard Leibholz to Otto Hahn, dated 18 August 1949, AMPG II. Abt., Rep. 66, No. 4473, 597, 12.

Suggested Citation:

Johannes Mikuteit, „Simply a material political impossibility“: Gerhard Leibholz’s Protest Against the Appointment of Carl Bilfinger as Founding Director of the MPIL, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240408-140943-0

Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0 DEED

 

Vom Berliner Schloss zur Heidelberger „Zweigstelle“. Carl Bilfingers politische Biographie und seine strategischen Entscheidungen von 1944

In den umfangreichen Personalunterlagen zu Carl Bilfinger (1879‑1958), dem Nachfolger von Viktor Bruns in der Institutsdirektion, findet sich im Heidelberger Universitätsarchiv auch ein Ausschnitt aus der Volksgemeinschaft, dem ‘Heidelberger Beobachter‘ und erklärten ‚Kampfblatt des Nationalsozialismus‘, vom 20. Januar 1944:

„Prof. Dr. Bilfinger 65 Jahre alt

Professor Dr. Carl Bilfinger, Ordinarius des Öffentlichen Rechts an der Universität Heidelberg, feiert am morgigen Freitag seinen 65. Geburtstag. Geboren in Ulm, trat er nach kurzem Justizdienst in die württembergische Verwaltung ein und wurde hier zum Legationsrat ernannt. 1922 wandte er sich der Wissenschaft zu, habilitierte sich in Tübingen, wurde bald darauf Ordinarius in Halle, von wo er 1935 nach Heidelberg kam. Er ist Mitglied der Akademie für Deutsches Recht. Die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft hat ihm jüngst die Leitung ihres großen Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin anvertraut.

Die wissenschaftliche Arbeit Prof. Bilfingers kreiste zunächst um staatsrechtliche Probleme. Später wandte sie sich in steigendem Maße völkerrechtlichen Fragen zu. Die Aufdeckung der Zusammenhänge von Völkerrecht und Politik war ein besonderes Anliegen. Für die geistige Auseinandersetzung, die den gegenwärtigen militärischen Kampf begleitet, wurde hier durch Bloßlegung einseitig angelsächsischer Interessen in der Begriffsbildung des Völkerrechts manche wertvolle Waffe geschmiedet. Einem großen Kreis von Schülern ist das ausgebreitete juristische und historische Wissen Prof. Bilfingers Mittelpunkt geworden. Darüber hinaus erfreuen sich Fakultät und Universität jederzeit seines aus langer Verwaltungserfahrung geschöpften klugen Rates und gedenken dankbar der im Rahmen seines Prorektorats geleisteten vielfältigen Arbeit. Schwäbischer Humor, menschliche Güte und künstlerisches Empfinden runden das Bild der Persönlichkeit ab, der in Arbeit oder Gespräch zu begegnen Anregung und Gewinn ist.“[1] 

Der älteste Schmittianer. Carl Bilfinger und Carl Schmitt

Der Artikel ist erfreulich zurückhaltend formuliert und dürfte weitgehend zustimmungsfähig sein. Freilich verknappt er den Werdegang selektiv. So wird die Herkunft aus einem Pfarrhaus, als Sohn eines „Hofpredigers“, nicht erwähnt und auch die vielfältigen Verflechtungen mit württemberger Familiendynastien und Amtsadel bleiben unerwähnt. Nachdem das Auswärtige Amt des Königtums Württemberg geschlossen wurde, stieg Bilfinger vom diplomatischen Dienst in die Wissenschaft um und wurde unter der Regie von Carl Sartorius in Tübingen 1922 binnen weniger Monate mit einer einzigen Arbeit, die in zwei Teilen eingereicht wurde, promoviert und habilitiert. Die Arbeit mittleren Umfangs erschien unter dem Titel Der Einfluss der Einzelstaaten auf die Bildung des Reichswillens 1923 bei Mohr und blieb die einzige größere Monographie, die Bilfinger publizierte. In den damaligen Föderalismusdebatten vertrat sie eine vermittelnde Position, die weder die preußische noch die bayerische Sicht teilte und sich in der Gewichtung von Preußen und Deutschland zu einem „hegemonialen Föderalismus“ und Unitarismus bekannte. Auf der ersten Tagung der Staatsrechtslehrervereinigung in Jena 1924 referierte Bilfinger darüber neben Gerhard Anschütz. Dort begegnete er auch erstmals wohl Carl Schmitt, der über „Die Diktatur des Reichspräsidenten“ sprach. Umgehend im Sommersemester 1924 als Lehrstuhlvertreter für Erich Kaufmann in Bonn engagiert, verfiel er sogleich dem Charisma und der Verfassungslehre Schmitts, die er Mitte der 1920er Jahre in einigen Rezensionen rezipierte und verfassungstheoretisch wie verfassungspolitisch fortan vertrat.

Bilfinger lässt sich als der erste und älteste „Schmittianer“ bezeichnen. Niemand stand Schmitt als Kollege näher: weder Heinrich Triepel noch Rudolf Smend oder Otto Koellreutter, um von Gerhard Anschütz, Hermann Heller oder Hans Kelsen zu schweigen. Nur mit Bilfinger gab es zwischen 1924 und 1950 deshalb auch eine umfangreiche Korrespondenz über alle Systemumbrüche hinweg. Mit Bilfinger zusammen verfolgte Schmitt sein Projekt gegenrevolutionärer Diktatur und „Gleichschaltung“ der Länder. Bis in den Sommer 1934 hinein versteht Bilfinger sich als Sekundant und schickt seine Aufsätze über das politische Recht und Notrecht „dem Bahnbrecher der Diktatur / von einem Kärrner gewidmet“ an Schmitt.[2] Seinen Vortrag Verfassungsfrage und Staatsgerichtshof widmet er dem „Magister Constitutionis Germanorum“.[3] Beide sehen sich ständig, insbesondere in den Jahren 1928 bis 1933, und übernachten häufig auch wechselseitig privat in Bonn, Berlin oder Halle. Schmitt akquiriert den Vertreter eines „hegemonialen Föderalismus“ zur Apologie des „Preußenschlages“ im Prozess Preußen contra Reich vor dem Leipziger Staatsgerichtshof. Beide kooperieren dann auch nach dem 30. Januar 1933 noch bei der publizistischen Ausdeutung und nationalsozialistischen Liquidierung des „Urteils von Leipzig“, das beide als eine Zerstörung der Reichseinheit durch einen destruktiven „Parteienbundesstaat“ betrachteten, der sich der Länder als strategischer Plattformen zur Zerstörung des „Reiches“ bediene. Noch zehn Jahre steht Bilfinger eng an der Seite Schmitts. Die Korrespondenz zwischen beiden muss wenigstens 150 Briefe umfasst haben und ist leider, bis auf einige Ausnahmen, nur einseitig im Nachlass Schmitts erhalten, da ein Nachlass Bilfingers fehlt. Anders als Schmitt pflegte der fast zehn Jahre ältere, noch ganz im Wilhelminismus sozialisierte Bilfinger zwar einen deutschnationalen, strikt antiliberalen Bismarck‑Kult, stand Schmitt aber in der Völkerbundkritik, im Anti‑Amerikanismus und auch im Antisemitismus wenig bis gar nichts nach.

Der Artikel in der Volkgemeinschaft bezeichnet die seit den 1930er Jahren sich verstärkt dem Völkerrecht widmenden Schriften zutreffend als polemische „Waffe“. Bilfinger war seinem Cousin Viktor Bruns verwandtschaft‑ wie freundschaftlich eng verbunden. Nach 1933 wandte er sich verstärkt dem Völkerecht zu. Der Einfluss von Schmitts Völkerbund‑ und Völkerrechtskritik blieb aber wirksam. Bilfingers Kriegsschriften überbieten in den 1940er Jahren Schmitt sogar an Polemik.[4] 1943 publiziert er in der nationalsozialistischen Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht (ZAkDR) einen Hymnus „Zum zehnten Jahrestag der Machtübernahme“.[5] Das hat Schmitt 1943 nicht mehr getan.

Von Heidelberg nach Berlin. Carl Bilfinger als Nachfolger Bruns‘

1924 nach Halle berufen, wechselte Bilfinger zum Wintersemester 1935/36 nach Heidelberg. Dort trat er unter dem nationalsozialistischen Rektor und Staatsminister Paul Schmitthenner 1939 in den Senat ein und übernahm zum Sommersemester 1942 sogar das Amt des Prorektors, das doppelt wog, da Schmitthenner als Staatsminister oft nicht vor Ort war und die Amtsgeschäfte verstärkt auf dem Prorektor lasteten. Der Artikel der Volksgemeinschaft spricht hier nur andeutend von „Verwaltungserfahrung“. Zweifellos war Bilfinger aber positionell wie funktional ein scharfer Nationalsozialist.

„Testament“ Viktor Bruns, AMPG, PA Viktor Bruns, II. Abt., Rep. 0001A, Pag. 40.

Schmitthenner entband ihn am 22. Oktober 1943, gut einen Monat nach Bruns‘ Tod und wohl schon im Wissen um die kommende Berufung, von seiner „aufopfernden Tätigkeit während der ganzen Dauer des Krieges“ als Prorektor.[6] Am 2. Mai 1942 hatte der herzkranke Bruns  bereits testamentarisch verfügt, dass im Falle seines Ablebens als „Nachfolger in der Leitung des Instituts nur Professor Bilfinger, Graf [Berthold von] Stauffenberg oder Professor [Ulrich] Scheuner in Frage“ kämen. Die nationalsozialistischen Scharfmacher G. A. Walz, Paul Ritterbusch und auch „Staatsrat Schmitt“ schloss Bruns ausdrücklich aus. Bruns erwähnte weiter, dass er mit Ernst Telschow (1889‑1988), dem damaligen Generaldirektor und Vizepräsidenten der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KWG), der ab 1948 erneut als Generaldirektor der neugegründeten Max-Planck-Gesellschaft (MPG) wirkte, einige „Vorbesprechungen“ zur Sicherung von Mitarbeitern geführt habe. Sie waren vermutlich auch für die Wiederberufung Bilfingers wichtig. Die nähere Erwähnung Berthold von Stauffenbergs erklärt sich schon aus dessen Stellung als Mitarbeiter im Institut, während Bilfinger, als Verwandter von Bruns, nicht formal eingebunden war. Mit der Unterscheidung zwischen einer „Nachfolge in der Leitung“ und der „Erledigung der praktischen Aufgaben“ legte Bruns 1942 die Lösung einer Art Doppelspitze nahe, die für Bilfinger im Falle seiner Berufung auch einen Spagat zwischen Heidelberg und Berlin ermöglichte. Am 15. November 1943 teilte Bilfinger der Fakultät dann mit,[7] dass er zum „Nachfolger in der Direktion des Bruns’schen Instituts“ berufen sei und ein Ordinariat an der Universität erhalten solle. Seit dem 1. März 1944 ist er dann im Berliner Institut als Nachfolger von Bruns tätig und wird zum 1. April 1944 auch an die Universität berufen. Die Ernennung zieht sich allerdings hin. Ein formaler Grund ist der 65. Geburtstag: Das badische Ministerium musste zunächst feststellen, dass Bilfinger nicht zum 1. Februar 1944 entpflichtet wird.[8] Bilfinger scheint damals, vermutlich in Absprache mit Schmitthenner, aber auf Zeit zu spielen und bringt Heidelberg schon am 17. Februar als „Ausweichstelle der Direktion“[9] in Vorschlag. Die Annahme des Berliner Rufes schiebt er dilatorisch auf. Das badische Ministerium lässt sich mit der Übersendung der Personalunterlagen dann auch einige Zeit: Erst vom 24. Juli datiert die Vereidigung, erst Ende August folgt eine Gehaltsberechnung und erst am 3. Oktober 1944 schickt der Heidelberger Rektor die Empfangsbestätigung der Ernennungsurkunde ans badische Ministerium nach Straßburg, wo am 13. Oktober aber gerade die alliierten Truppen einmarschieren.

Einen guten Zwischeneindruck vermittelt ein Auszug aus einem Brief Bilfingers an den Heidelberger Dekan Hermann Krause, vom 9. März 1944,[10] mit Briefkopf des “Direktors des Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Berlin C 2, Schloß“:

„Ich bin nun seit dem 1. März hier und habe schon vieles in dem Brunsschen Institut besprochen und vorbereitet und eben dieses Amt übernommen. Mit [Wilhelm] Groh[11] und [Wolfgang] Siebert habe ich mich ebenfalls in Verbindung gesetzt und habe hier wie auch in meinem Institut den Eindruck gewonnen, dass eine Verlegung nach Heidelberg nicht durchführbar ist und dass ich auch die Abzweigung einer Ausweichstelle nach Heidelberg jedenfalls derzeit nicht in Aussicht nehmen kann. Dadurch dass die wichtigsten Bestände der völkerrechtlichen Bibliothek in die Mark Brandenburg hinaus evakuiert sind, was sich nicht rückgängig machen lässt, ferner aber auch nach den persönlichen Verhältnissen der hiesigen Referenten und sonstigen Gefolgschaftsmitgliedern kommt ganz abgesehen von technischen Schwierigkeiten (Beschaffung von Wohnungen, Transport etc.) mein anfänglicher Gedanke eines Versuchs in der Art des Heymann-Planes[12] bis auf weiteres nicht in Frage. Andererseits sind die Verhältnisse im Institut selber und hinsichtlich seiner Arbeit nach aussen hin so, dass ich nach den Osterferien schon mit Rücksicht auf das Institut mich ständig, natürlich mit gewissen Unterbrechungen, hier aufhalten müsste. Sollte sich die Kriegslage resp. die Bombenangriffe noch ganz wesentlich verschärfen, so kann das natürlich eine neue Situation herbeiführen.

In parallelem Sinne habe ich nun auch mit [Wolfgang] Siebert gesprochen, d.h. mich ausgesprochen, nachdem er den Wunsch der Fakultät dargelegt hatte. Die Berliner Universität will – und das ist zugleich ein von oben urgierter Wunsch – möglichst lange hier aushalten. / Unter diesen Umständen habe ich mich grundsätzlich zu einem Ja herbeigelassen, mit dem Vorbehalt, dass ich die Verwurzelung mit Heidelberg auch beruflich nicht aufgebe. Siebert hat mir zugesagt, dass letzteres in Form eines Lehrauftrages für mich in Heidelberg geschehen soll, ausserdem sollen wir irgend eine Art „Vormerkung“ organisieren, und zwar mit dem Ziel, dass ich, falls hier nichts mehr zu machen ist, wieder in Heidelberg arbeiten darf. Bei dem grossen Entgegenkommen, das ich bei der Fakultät und bei Ihnen persönlich mit meinen Sorgen bisher habe finden dürfen, erlaube ich mir die Bitte, mir auf diesem Wege, den ich mit Siebert vorgesehen habe, auch von dort aus entgegenkommen zu wollen; das Nähere können wir dann mündlich in Heidelberg besprechen. Jedenfalls aber wird man schon jetzt mit der Möglichkeit rechnen müssen, dass ich die normalen Vorlesungen in diesem Sommer nicht halten kann, sodass Herr Forsthof [sic!][13] die Vorlesungen über Verwaltungsgeschichte der neuen Zeit (bisher mit drei Stunden angesetzt) in diesem Fall wird übernehmen müssen.“[14]

 

„Falls hier nichts mehr zu machen ist…“ – Auch aus weiteren Quellen gewinnt man den Eindruck, dass Bilfinger schon früh auf Zeit spielte und ihm mehr an der Institutsdirektion und Transposition oder Rettung des Instituts nach Heidelberg gelegen war, als an einer Berliner Wirksamkeit. Lehrveranstaltungen hat er im Sommersemester 1944 in Berlin wohl nicht mehr regelmäßig abgehalten; zum Wintersemester 1944/45 ließ er sich nach Heidelberg beurlauben, wo er ersatzweise einen unbezahlten Lehrauftrag für Völkerrecht sowie ein Seminar übernahm, während Ernst Rudolf Huber, aus Straßburg geflohen, parallel das öffentliche Recht vertrat.[15] Der Heidelberger Rektor, Schmitthenner, bestätigte noch am 27. November, dass eine „Ausweichstelle des von Professor Dr. Bilfinger geleiteten Kaiser‑Wilhelm‑Institutes“[16] in den Räumen des Juristischen Seminars eröffnet sei, was für die spätere Translozierung Präjudizien schuf. Dazu findet sich in den Heidelberger Personalakten ein weiteres längeres Schreiben vom 8. November 1944 aus Heidelberg, das vermutlich an Schmitthenner gerichtet ist:

„Sehr verehrter Herr Kollege!

Wie ich Ihnen mündlich mitgeteilt habe, bin ich auf meine Bitte hin von meinen Verpflichtungen an der Universität Berlin mit Rücksicht auf meinen Gesundheitszustand, der mir die Berufsarbeit unter den dortigen Verhältnissen vorläufig nicht gestattet, für das Wintersemester 1944/45 beurlaubt worden. Entsprechend einer Anregung, die Sie mir namens der Fakultät geäußert haben, habe ich mich Ihnen gegenüber bereit erklärt, die zweistündige Vorlesung für Völkerrecht nebst einem vierzehntägig abzuhaltenden Seminar zur Ausfüllung der bestehenden Lücke für dieses Semester hier zu übernehmen, und ich darf anheimstellen, für mich insoweit die Erteilung eines unentgeltlichen Lehrauftrags zu erwirken.

Des weiteren stelle ich unter Bezugnahme auf unsere Besprechungen die Bitte, mir für meine vorläufig hier fortgeführte Arbeit als Leiter des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht im Einvernehmen mit dem Direktor des Juristischen Seminars geeignete Räume zur Verfügung zu stellen und mir, sowie meinen ein bis zwei Hilfskräften die Benützung der Bücherei des Seminars zu erlauben. Ich darf dazu noch bemerken, daß ich die Generaldirektion der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft davon in Kenntnis gesetzt habe, daß ich mit Rücksicht auf die in Berlin durch Fliegerschäden und Verlagerungen entstandenen Schwierigkeiten die Einrichtung einer Ausweichstelle beziehungsweise provisorischen Zweigstelle des Instituts hier in Heidelberg in Angriff genommen habe.

Mit freundlichen Grüßen und mit

Heil Hitler!

Ihr sehr ergebener

Bilfinger“ [17]

 

Ein Neubeginn? Bilfinger und die Gründung das MPIL in Heidelberg

Da ein Nachlass fehlt und zahlreiche Quellen verbrannt und vernichtet sind, sind die Motive und strategischen Überlegungen Bilfingers schwerlich genau zu rekonstruieren. Man muss ihm wohl einigen Mut oder Hazard unterstellen, dass er sich politisch mit seiner Kriegspublizistik, der Übernahme des Prorektorats und dann auch der Übernahme der Institutsleitung so exponierte. Die Verwandtschaft und Freundschaft mit Bruns erklärt allenfalls diese Übernahme der Institutsdirektion. Dass Bilfinger aber Prorektor wurde, verweist über Universitäts‑ und Beamtenethos hinaus doch wohl auf einigen Fanatismus, der auch aus den aggressiven Kriegspublikationen spricht. Man muss die strategischen Entscheidungen ein Stück weit von persönlichen Karriere‑ und Zukunftsfragen trennen: Bilfinger rechnete nach 1945 nicht mehr mit einer beruflichen Zukunft, war ja auch bereits über 65 Jahre alt. Das belegt auch die Korrespondenz mit Schmitt, die Bilfinger 1947 wieder aufnimmt und bis 1949 erneut freundschaftlich und vertrotzt führt. Es ist deshalb zu erwägen, und näher zu recherchieren, ob Bilfinger nicht in Absprachen mit den Entscheidern am Kaiser-Wilhelm-Institut oder dem Heidelberger Rektor sehr gezielt vor allem um die Rettung des Instituts bemüht war und die Annahme des Berliner Rufes mehr eine Nebenfolge oder ein Kollateralschaden des eigentlichen Anliegens war, die Bilfinger in Abstimmung mit Schmitthenner geschickt ausmanövrierte.

Carl Bilfinger bei der Grundsteinlegung des MPIL‑Neubaus, 1953[18]

Der Geburtstagsartikel der Volksgemeinschaft vermutlich von einem Insider beziehungsweise Heidelberger Kollegen verfasst, attestiert der „Persönlichkeit“ „menschliche Güte“. Loyalität und mentorschaftliche Fürsorge zeigte Bilfinger auch nach der vorübergehenden Funkstille mit Schmitt, seit 1934, in Heidelberg etwa für dessen Bonner Schüler Ernst Rudolf Huber und Karl Lohmann. Gerade nach Heidelberg berufen, bemühte er sich 1936 umgehend um eine Berufung Hubers. Als Herbert Krüger dann kam, ab 1941 aber vertreten werden musste, übernahm er Schmitts langjährigen Mitarbeiter Karl Lohmann, den Schriftleiter der ZAkDR, einen Vater dreier Kinder, auch um ihn vor dem Kriegsdienst zu bewahren und zur Habilitation zu führen, die im März 1943 erfolgte. Ein freundlicher Umgangston wurde Bilfinger als Institutsdirektor auch nach 1949 immer wieder von Mitarbeitern bescheinigt. Mit einigem strategischen Geschick hat er wohl schon vor 1945 bewusst einige Weichen und Pfade gestellt, die die Heidelberger Wiederbegründung als Max‑Planck‑Institut erleichterten und ermöglichten.

Otto Hahn und Carl Bilfinger bei der Einweihung des MPIL-Neubaus, 1954[19]

An eine bundesdeutsche Zukunft als Institutsdirektor hat er dabei weniger gedacht. Wie Felix Lange akribisch ermittelte, wurde sie erst durch mancherlei Umstände und eine geradezu unwahrscheinliche, aus heutiger Sicht gewiss falsche Einstufung als „Mitläufer“ ermöglicht. An diesen Entscheidungen waren Akteure mitbeteiligt, die Bilfinger als Kollegen, Prorektor oder Institutsdirektor kannten. Mancher hatte ein eigenes Interesse an einer Entlastung Bilfingers und dessen Wiederberufung in die Institutsleitung im März 1949. Damals war Bilfinger bereits 70 Jahre alt und gesundheitlich angeschlagen. Niemand rechnete damit, dass ihm noch starke Wirkung in Heidelberg gegeben sei. Er kam als Übergangskandidat, von dem keine neuen Impulse in der Grundlagenforschung oder Neuausrichtung auf bundesdeutsche Demokratie zu erwarten waren. Seine sichtbarste Nachkriegsleistung war der Neubau eines großen Institutsgebäudes in kurzer Zeit. Gewiss hatte seine Wiederberufung aber auch erhebliche Konsequenzen in der Personalpolitik.

Sie sorgte für fragwürdige Kontinuitäten über den Systemumbruch hinweg, die bald zu einigen Kontroversen führten. Das Institut entfaltete seit 1949, schon für Bilfingers 70. Geburtstag, deshalb auch einen anhaltenden Jubel‑ und Festbetrieb, der manche NS‑Hypotheken übertönen sollte. 1954 wurde er mit großem Pomp verabschiedet. Die dicke Festschrift, die 1954 ohne besondere Thematisierung von Bilfingers Werk erschien, wurde als vergangenheitspolitische Geste der Verleugnung des nationalsozialistischen Engagements kritisiert.

Ehrenteller der MPG für Carl Bilfinger zum Geburtstag. Unterschrieben u.a. von Otto Hahn, Max von Laue und Ernst Telschow[20]

Als Bilfinger 1958 dann verstarb, übernahm Rudolf Smend den heiklen Auftrag eines diplomatischen Nachrufes. Hermann Mosler scheute sich nicht, mit redaktionellen Bitten und Empfehlungen einzugreifen. Carl Schmitt stand hier erneut auf der anderen Seite: Er brach den Kontakt mehr oder weniger offen ab, nachdem Bilfinger als „Mitläufer“ entlastet und als Institutsdirektor bestätigt war. Von seiner alten Freundschaft und Kampfgemeinschaft mit Bilfinger sprach er nicht mehr und mied dessen Namen in allen Korrespondenzen und Gesprächen. Er betrachtete ihn vermutlich nun definitiv als bourgeoisen Spätwilhelminiker und Wendehals. Das war freilich ungerecht. Ohne Bilfingers strategische Weichenstellungen wäre das Institut wohl nicht in Heidelberg gelandet.

***

Andere Fassung des Blog-Beitrags in: Reinhard Mehring, “Dass die Luft die Erde frisst…” Neue Studien zu Carl Schmitt, Baden-Baden: Nomos 2024, S. 54-63.

Zudem sei verwiesen auf die im Frühjahr erscheinende Edition zum Briefwechsel zwischen Carl Schmitt und Carl Bilfinger: Philipp Glahé / Reinhard Mehring / Rolf Rieß (Hrsg.), Carl Bilfinger (1879-1958). Korrespondenz mit Carl Schmitt, Texte und Kontroversen, Nomos: Baden-Baden 2024.

[1] Prof. Dr. Bilfinger 65 Jahre Alt, in: Volksgemeinschaft, 20.1. 1944, UAH PA 3303, Bl. 19.

[2] Carl Bilfinger, Notrecht, DJZ 36 (1931), Sp. 1421-1426.

[3] Carl Bilfinger, Verfassungsfrage und Staatsgerichtshof, Zeitschrift für Politik 20 (1930), 81-99.

[4] Dazu etwa: Carl Bilfinger, Völkerbundsrecht gegen Völkerrecht, Berlin 1938; Der Völkerbund als Instrument britischer Machtpolitik, München: Duncker & Humblot 1940; Carl Bilfinger, Das wahre Gesicht des Kelloggpaktes: Angelsächsischer Imperialismus im Gewande des Rechts, Essen: Essener Verlang-Anstalt 1942; Carl Bilfinger, Die Stimson-Doktrin, Essen: Essener Verlag-Anstalt 1943.

[5] Carl Bilfinger, Zum zehnten Jahrestag der Machtübernahme, ZAkDR 10 (1943), 17-18.

[6] Brief des Rektors Paul Schmitthenner an die Mitglieder des Senats, datiert 22. Oktober 1943, UAH PA 3303, Bl. 14.

[7] Brief von Carl Bilfinger an den Dekan Hermann Krause, datiert 15. November 1943, UAH PA 738, Bl. 12.

[8] Schreiben des Badischen Kultusministeriums an Carl Bilfinger, datiert 19. Januar 1944, UAH PA 3303, Bl. 17.

[9] Brief von Carl Bilfinger an den Berliner Universitätsrektor, datiert 17. Februar 1944, UAH PA 3303, Bl. 20.

[10] Hermann Krause (1902-1991), Rechthistoriker, seit 1936 Professor in Heidelberg.

[11] Wilhelm Groh (1890-1964), Rechtswissenschaftler, seit 1927 Professor in Heidelberg, dort 1933 bis 1937 Rektor, 1939 Wechsel an die Berliner Universität.

[12] Ernst Heymann (1870-1946), Rechtswissenschaftler, seit 1937 Direktor des KWI für ausländisches und internationales Privatrecht, verlagerte das Institut 1944 von Berlin nach Tübingen.

[13] Der Schmitt-Schüler Ernst Forsthoff (1902-1974) war 1943 nach Heidelberg berufen worden und ist im Sommersemester 1944 im Vorlesungsverzeichnis dreistündig mit „Verwaltung“ angekündigt. Auch Bilfinger ist dort noch mit „Verfassungsgeschichte der Neuzeit“ sowie einem „völkerrechtlichen Seminar“ aufgeführt.

[14] Brief von Carl Bilfinger an den Dekan Hermann Krause, datiert 9. März 1944, UAH PA 738, Bl.16/17.

[15] Brief des Rektors Paul Schmitthenner an den Dekan der Juristischen Fakultät, datiert 10. November 1944, UAH PA 738, Bl. 23.

[16] Brief des Rektors Paul Schmitthenner an den Dekan der Juristischen Fakultät, datiert 27. November 1944, UAH PA 738, Bl. 24.

[17] Brief von Carl Bilfinger vermutlich an den damaligen Heidelberger Rektor Paul Schmitthenner, mit dem Bilfinger seinen faktischen Verbleib in Heidelberg arrangierte, datiert 8. November 1944, UAH PA 738, Bl. 21.

[18] Foto: MPIL.

[19] Foto: MPIL.

[20] AMPG, Bilfinger, Carl, 5.

Suggested Citation:

Reinhard Mehring, Vom Berliner Schloss zur Heidelberger „Zweigstelle“. Carl Bilfingers politische Biographie und seine strategischen Entscheidungen von 1944, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240327-104222-0

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