Meine Zeit am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) in Heidelberg war kurz bemessen, sie währte nur ein halbes Jahr, zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 1978. Diese interessante Zeit habe ich Professor Karl Doehring zu verdanken.
Professor Doehring war mir ein langjähriger wertvoller und liebenswerter Mentor. Seine Rolle bei einigen Weichenstellungen meines Lebens ist maßgeblich. Ohne sein Interesse an mir und sein Engagement hätte sich mein Leben anders gestaltet; es wäre ärmer gewesen und hätte mir – last but not least – wohl auch nicht den (ein wenig scheue ich mich, dies in diesem Zusammenhang zu erwähnen, muss dies der Ehrlichkeit halber dennoch tun) wirtschaftlichen Erfolg geschenkt, den ich erfahren durfte. Karl Doehring war Staats‑, Verwaltungs‑ und von Herzen besonders auch Völkerrechtler. Seine 2008 unter dem Titel Von der Weimarer Republik zur Europäischen Union erschienenen Erinnerungen[1] sind, auch für Nichtjuristen, höchst lesenswert. Sein Schicksal als Jugendlicher und junger Mann (samt Gestapo-Verfolgung und frühem Tod des Vaters, samt Kriegsdienst und Kriegsgefangenschaft) ist beklemmend, seine Lebensleistung beeindruckend. Bernd Rüthers, der mit seinen Forschungen und Schriften zur Rechtsbeugung im Dritten Reich und zum „Entarteten Recht“ einen unverzichtbaren Beitrag zur Enthüllung und Aufarbeitung dieses Unrechtsstaats geleistet hat, bezeichnet Doehring in seiner Rezension des Memoirenbandes als „eine[n] der bedeutendsten Universitätslehrer des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik“.
Hier ist nicht der Ort und mir steht es nicht zu, die wissenschaftliche Leistung von Karl Doehring zu würdigen. Es geht mir um seine Bedeutung als Mentor, um seine menschliche Seite; im Übrigen habe ich später keinen öffentlich-rechtlichen, sondern einen zivilistischen Berufsweg eingeschlagen. Ich lernte Professor Doehring in seinen Vorlesungen zum Verfassungsrecht und zum Völkerrecht an der Universität Heidelberg kennen, schon ab dem zweiten Semester, meinem ersten Semester in Heidelberg. Und sogleich beeindruckte, faszinierte er mich. Zu einer Zeit, als andere Professoren noch Semester für Semester einfach ihr Skript, sorry: ablasen, hielt er seine Lehrveranstaltungen bereits nach der socratic method, die ich später in den USA, an der Cornell University, so immens und intensiv zu schätzen lernte: Ohne Verzicht auf Wissensvermittlung steht hierbei der Dialog mit den Studenten im Vordergrund. Durch seine Lebensgeschichte geprägt (sein Vater war in der NS-Zeit politisch verfolgt, er selbst konnte wegen Reichsarbeitsdienst, Wehrdienst und Kriegsgefangenschaft erst elf Jahre nach dem vorgezogenen Abitur sein Jurastudium aufnehmen) war Karl Doehring ein Verfechter der freien Rede. Nicht nur, dass er ein begnadeter Rhetor mit vollvolumiger Stimme war, er war auch ein Ur-Liberaler, der sich durch große Toleranz und stete Diskussionsbereitschaft auszeichnete. Freiheit im Leben und Denken waren ihm Lebensmaxime. Tragisch empfand ich, dass gerade er in der wilden Zeit von SDS und SPK, während der er sich – anders als die meisten seiner Kollegen – dem Dialog und der Diskussion stellte, mit Megaphonen überschrien wurde. Genauso tragisch wie traurig empfand ich dann allerdings auch seine durch diese Erfahrungen, wohl durch seine Wahrnehmung der Ereignisse in den Jahren 1968 ff., sich entwickelnde Verhärtung. Die Grenzen seiner Toleranz wurden enger und traten deutlicher hervor. Diesen Einstellungswandel teilte er allerdings mit anderen Hochschullehrern, in Heidelberg und in der Bundesrepublik überhaupt.
Doch nun zur Bedeutung von Professor Doehring für mich persönlich. Am Ende einer Vorlesung sprach er mich an, ob ich nicht als Wissenschaftliche Hilfskraft, als „HiWi“, an seinem Lehrstuhl tätig sein wolle; ich hatte wohl während der Vorlesung eine nicht gänzlich dumme Frage gestellt oder Antwort gegeben. Mit Freude nahm ich das Angebot an. Meine Tätigkeit bedeutete die Wahrnehmung von einfachen Rechercheaufträgen und ein wenig administrative Mithilfe. In eher leidvoller Erinnerung ist mir allerdings, dass den Assistenten und HiWis von Professor Doehring bereits am späteren Vormittag in täglich‑netter Runde im Fakultätsseminar ein Gläschen Schnaps zum Verzehr gereicht wurde; die Pflanzen in seinem Büro waren wohl die Hauptleidtragenden dieser Tortur. Auch wird ein Gerücht kolportiert, dass der große, alte Frankfurter Schrank (auch heute noch im Eingangsbereich des MPIL) eine von Professor Doehring gesponserte Minibar enthielt; aus eigener Anschauung vermag ich dieses Gerücht weder zu bestätigen noch aus der Welt zu schaffen. Überhaupt kursieren wohl über kaum einen ehemaligen Direktor mehr Anekdoten als über Professor Doehring; er war eben ein profilierter Charakter.
Professor Doehrings tatkräftiger Unterstützung verdanke ich, dass mir für das akademische Jahr 1976/77 eines der beiden großzügig dotierten, nicht fakultätsgebundenen Direktstipendien im Austausch zwischen der Heidelberger Universität und der Cornell University, Ithaca, New York, zugesprochen wurde. Das Jahr an der Cornell Law School war ein großartiges akademisches und persönlich prägendes Erlebnis. Der dort erworbene LL.M.‑Grad war ein wichtiger Baustein für meinen späteren beruflichen Lebensweg und mein Reüssieren in der internationalen Anwaltssozietät Baker McKenzie.
Doch so weit war es noch nicht. Zunächst hatte ich Gelegenheit, dank eines weiteren Stipendiums – einer Förderung des think-tanks Institute für World Order, natürlich wieder mithilfe eines Referenzschreibens von Professor Doehring – eine dreimonatige Stage bei der Rechtsabteilung der Vereinten Nationen in New York City zu verbringen. Auch dies eine interessante Erfahrung; das intensive Erleben des Big Apple während dieser Zeit, samt eines dreitägigen Blackouts, war flabbergasting. Nochmals intensiviert wurde das Erlebnis, weil ich mich in Cornell in eine griechische Studentin namens Adda verliebt hatte, die ich – wo sonst? – im Völkerrechtskurs kennen‑ und dann lieben gelernt hatte. Wir verbrachten die Zeit in NYC gemeinsam und es reifte der Entschluss, dass wir auch das weitere Leben gemeinsam verbringen wollten, zumindest zunächst in NYC.
Als sich nun meine Zeit bei den Vereinten Nationen ihrem Ende entgegen neigte, hatte ich einen schweren Canossagang vor mir, so schien mir jedenfalls der (zunächst telefonische) Gang nach Heidelberg, um Professor Doehring meine Pläne für die nächste Zukunft zu unterbreiten. Er hatte mir in seiner Eigenschaft als Direktor des MPIL für die Zeit nach meiner Rückkehr aus den USA eine Referentenstelle am Institut vorgehalten. Als ich nun beschlossen hatte, den USA mit Adda eine Chance zu geben und dort eventuell for good zu leben, schien mir diese Stage am MPIL hinfällig. Hier hatte ich mich jedoch profund getäuscht, hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Als ich meinen Mentor aus NYC mit etwas weichen Knien anrief, um ihm diesen Wechsel in meinen Plänen mitzuteilen, schallte es mir umgehend und in no unclear terms ins Ohr: „Aber, lieber Herr Fritzemeyer, eine Stelle am MPIL lässt man nicht verfallen. Sie treten jetzt erst einmal an. Wenn Sie nach einem halben Jahr dann immer noch meinen, in die USA zu sollen, dann machen Sie das halt in Gottes Namen.“ Da gab es nun kein Vertun. Professor Doehring war mir Autorität. Ich war ihm zu großem Dank verpflichtet, war ihm immens dankbar, bin es nach wie vor. Und ihn tief zu enttäuschen, das hätte ich nicht übers Herz gebracht. So habe ich dann meine Zelte in den USA zunächst einmal abgebrochen. Adda und ich mussten eine halbjährige transatlantische Beziehung pflegen – nicht einfach für eine junge Liebe! Ich trat im Januar 1978 meine Stelle an, folgte meinem Mentor aber „in Gottes Namen“ auch insofern, als ich zum 30. Juni 1978 meinen Vertrag mit dem MPIL kündigte und wieder nach New York zurückkehrte, um erneut bei Adda einzuziehen und meine Stelle in einer New Yorker Sozietät anzutreten.
Das klingt nun nach einem etwas sinnlosen Hin und Her. Es stellte sich indessen heraus, dass es dies keineswegs war: Das halbe Jahr im MPIL war mir eine überaus wertvolle Zeit. Nicht nur der Vorarbeiten für meine Doktorarbeit (Thema: Die Intervention vor dem Internationalen Gerichtshof) wegen, sondern weit mehr noch angesichts des Erlebnisses, in solch einer hochkarätigen reinen Forschungsumgebung tätig zu sein. Mein Aufgabenfeld war beschränkt, meine Arbeitslast überschaubar. Es entstanden zwar auch zwei kleinere Publikationen, vor allem jedoch war mir der Umgang mit und das Lernen von den maßgeblichen deutschen Völkerrechtlern ein großes Erlebnis. Ich war zwar der jüngste Referent, dennoch wurde ich mit Wertschätzung aufgenommen und man suggerierte mir, „auf Augenhöhe“ mitarbeiten zu dürfen. Zentrales Erlebnis war es, ehrfurchtsvoll an den wöchentlichen Referentenbesprechungen teilzunehmen. In diesen Besprechungen referierten die Institutsangehörigen über neue Entwicklungen in und Erkenntnisse zu den jeweiligen Sachgebieten, die ihnen zugeteilt waren. Das waren Zuständigkeiten einerseits für einzelne Länder oder Regionen, andererseits für bestimmte Fachgebiete wie beispielsweise die Vereinten Nationen, ihre Unterorganisationen, die völkerrechtliche Schiedsgerichtsbarkeit oder das Weltraumrecht. Und wenn hier die Professoren Mosler (ehemals Richter am Internationalen Gerichtshof), Doehring (dessen Pfeife auch während dieser Sitzungen nicht ausging!), Bernhardt oder Bothe vortrugen und untereinander oder mit altgedient‑erfahrenen Akademischen Räten diskutierten, war dies ungemein spannend. Jedes Argument schien plausibel, aber auch jedes Gegenargument, nachgerade für einen Jungspund wie mich.
Die Sachgebiete waren naturgemäß ihrer Bedeutung und der Seniorität der Referenten entsprechend zugeordnet. So war mir denn unter anderem das in der Gesamtschau ungeheuer wichtige Gebiet der frankophonen Staaten Afrikas zugeteilt. Und noch heute bewundere ich die Geduld, mit der diese Koryphäen meinem Einstandsbeitrag zu diesem Thema lauschten, sicher insgeheim amüsiert ob der Ernsthaftigkeit und der Ausdauer, mit der ich ihnen ihre Zeit für wertvolles Forschen stahl. Sowohl intellektuell als auch persönlich war mir die Referententätigkeit ein großer Gewinn. So beendete ich meine Tätigkeit am MPIL doch auch mit einem weinenden Auge, aber das lachende Auge und der Drang zurück in die USA und zu Adda waren doch übermächtig. Auch wenn Professor Doehring über diese, in diesem Fall dann doch irreversible, Entscheidung nicht erbaut war, trug er mir das nicht nach. Und dies, obwohl das MPIL für ihn doch Nabel seiner Völkerrechtswelt war, für dessen Mitarbeiter – insbesondere wenn er sie mochte und diese im Gegenzug, so sagt man, jedenfalls zum peripheren Konsens mit seinen Einstellungen bereit waren – er sich uneingeschränkt engagierte. Seine Sorge ging hin bis zu den Betriebsausflügen, die ihm immer besonders am Herzen gelegen haben sollen: Jeden Ausflugsort habe er zuvor selbst besucht, um sicher zu gehen, dass er sich auch wirklich eigne.
Nach zweieinhalbjähriger Anwaltstätigkeit in NYC und dem Bar Exam dort sowie leider der Erkenntnis seitens Addas und mir, dass wir wohl doch nicht füreinander bestimmt waren (wir sind uns jedoch noch heute freundschaftlich verbunden) und nach einer halbjährigen Weltreise – dank eines PanAm-Standby-Tickets „Around the World“ für $999! – trat ich eine Assistentenstelle bei Professor Kay Hailbronner, Schüler von Herrn Doehring und selbst langjähriger MPIL‑Mitarbeiter, in Konstanz an. Den Hinweis auf diese Stelle und meine Empfehlung Herrn Hailbronner gegenüber hatte ich – wem wohl? – Professor Doehring zu verdanken. Konstanz, und damit Professor Doehring, verdanke ich schöne zwei Jahre vertrauensvoller Arbeit für und mit Professor Hailbronner, meine Promotion sowie das Kennenlernen einer Assistentenkollegin namens Verena, die meine Frau und Mutter unserer drei Kinder geworden ist.
Und noch ein weiteres Mal hat Professor Doehring meinen akademischen Weg unterstützt: „Mit Freude“, so schrieb er mir, habe er eines der beiden Gutachten verfasst, die im Zusammenhang mit meiner Ernennung zum Honorarprofessor der Universität Konstanz erforderlich waren.
Die wohl letzte maßgebliche Begegnung hatten wir als Professor Doehring mir die Freude machte, anlässlich unsres Cornell Weekend 1993 – eines Treffens der deutschen Alumnae und Alumni der Cornell University – in Heidelberg als Referent zur Verfügung zu stehen. War sein Vortrag zum Thema Maastricht – Staat und Verfassung im zusammenwachsenden Europa schon spannend genug, wurde es auch die Diskussion, gegen alle Usancen „sokratisch“ ausufernd: Erst um 1:30 Uhr am frühen Morgen brach er notgedrungen – und dem leisen Wink seiner lieben Frau (definitiv alles andere als eine Xanthippe!) folgend, es sei nun doch „etwas spät“ geworden – den Heimweg an.
Professor Doehring und ich blieben einander verbunden. Alle die beschriebenen, mir von ihm eröffneten Stationen waren prägend und bedeutungsvoll für mich und mein Leben; ich bin Professor Doehring zu größter Dankbarkeit verpflichtet (Verena und die Kinder natürlich auch!). Ich hoffe, dass ich ihm dies über die Jahre jedenfalls ein wenig deutlich machen konnte. Seine vorgenannte Autobiographie sollte auch denjenigen, die ihn nicht persönlich kennenlernen durften, deutlich machen, dass sich das MPIL glücklich schätzen durfte, einen solch wertvollen, humorigen, bisweilen wohl auch ein wenig kauzigen, sicher kantigen, auf jeden Fall intellektuell ehrlichen und empathischen Menschen in seinen Reihen und als langjährigen Direktor zu haben und zu erleben.
[1] Karl Doehring, Von der Weimarer Republik zur Europäischen Union. Erinnerungen, Berlin: wjs Verlag 2008.
Suggested Citation: Wolfgang Fritzemeyer, „Eine Stelle am MPI lässt man nicht verfallen“. Oder: Eine kleine Hommage an Professor Karl Doehring, MPIL100.de, DOI: 10.17176/20240327-094310-0 |
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Wolfgang Fritzemeyer war nach juristischem Studium, Referententätigkeit am MPIL, Assistentenz und Promotion 37 Jahre als Rechtsanwalt bei der internationalen Anwaltssozietät Baker & McKenzie in Frankfurt, Sydney und München tätig. Daneben ist er als Attorney-at-Law in New York, USA, und als Solicitor in New South Wales, Australien, zugelassen. Er ist Honorarprofessor der Universität Konstanz und lehrt dort wie auch an der LMU München Internationales Vertrags- wie auch US-Recht.