Schlagwort: Amnesty International

Aus dem Leben des Instituts im Jahre 1987

Unter besonderer Berücksichtigung einer Anfrage von Amnesty International zu Strafverpflichtungen im Völkerrecht

Das Institut stellte seine Expertise im Rahmen seiner Möglichkeiten in den Dienst der Allgemeinheit. In diesem Sinne beantwortete es Gutachtenanfragen von Gerichten und Behörden und auch einmal von Amnesty International. Amnesty International hatte im Sommer 1987 eine damals progressive Frage an das Institut gerichtet: Verstößt das argentinische Gesetz über die Gehorsamspflicht gegen das Völkerrecht? Dieses Gesetz sicherte insbesondere Militärs bis zum Range eines Brigadegenerals Straffreiheit zu. Umstritten war das Gesetz vor allem deshalb, weil es Straffreiheit auch für während der Diktatur begangene flagrante Menschenrechtsverletzungen gewährte, wie grausame Folterungen und das Verschwindenlassen Hunderter von Personen. Die Anfrage war an das Institut gerichtet. Warum ich sie schließlich bearbeitete, hängt mit der damaligen Organisation und Arbeitsweise des Instituts zusammen, die ich im Folgenden skizziere.

Organisation und Arbeitsweise des Instituts: Fachreferate

Das Institut war damals nach Rechtsgebieten und Rechtssystemen aufgeteilt, mit Sachgebiets-Referaten und Länder-Referaten. Es gab Länderreferenten für eine Vielzahl von Staaten, darunter Spezialisten für Russland, China, den arabischen Raum etc., die die jeweiligen Sprachen fließend beherrschten. (Das bleibt auch zu Zeiten des Internets wichtig. Ohne Sprachkenntnisse bzw. nur aufgrund von DeepL Übersetzungen kann man fremde Rechtsordnungen nicht wirklich verstehen und findet schwerer Zugang zur Fachdiskussionen in anderen Rechtskreisen.) Von den für ein Gebiet zuständigen Referenten und Mitarbeitern des Instituts wurde erwartet, dass sie Bescheid wussten über das Rechtssystem, die Sprache und die politischen Entwicklungen in „ihren“ Ländern. Über die politische Entwicklung informierte man sich anhand der fremdsprachigen Zeitungen und Zeitschriften im Lesesaal. Parallel zu den Länder-Referaten bestanden Sachgebiets-Referate, wie z.B. Seerecht und Menschenrechtsschutz.

Die Fachreferate waren auch wichtig zur Vorbereitung der großen rechtsvergleichende Kolloquien, die regelmäßig am Institut stattfanden und der Feststellung von Völkergewohnheitsrecht dienten. Völkergewohnheitsrecht beruht auf der Praxis der Staaten und der Rechtsüberzeugung. Die Praxis der Staaten wurde anhand von Länderberichten ermittelt. Diese Länderberichte erarbeiteten eigens eingeladene ausländische Wissenschaftler, unterstützt von Fachreferenten des Instituts, die auch die sog. Querberichte, das heißt vergleichende Sachberichte und Zusammenfassungen der Diskussion erstellten.[1]

Nur an einer Einrichtung wie dem Institut, mit Fachreferenten, einer guten Bibliothek und gutem Zugang zu Dokumenten, die für die Feststellung der Staatenpraxis von Bedeutung sind, war es so möglich, die wesentlichen Rechtskreise abzudecken. Die dafür notwendige, auf gegenseitige Ergänzung angelegte Kooperation rechtfertigte nach Institutsdirektor Karl Doehring überhaupt erst die Existenz des Instituts. Denn die Rechtswissenschaften sind nicht auf teure Laborplätze angewiesen. Originelle Ideen entwickeln können die Professoren und Nachwuchsforscher auch an der Universität, an der zudem die Interdisziplinarität besser gewährleistet ist. Für die Entwicklung der Ideen braucht man keine Vielzahl an Mitarbeitern, für die Kärrnerarbeit der Feststellung der Staatenpraxis hingegen schon.

Die Autorin 1985 auf der Tunis Akademie de droit constitutionnel (Foto: privat)

Zum Zeitpunkt der Anfrage von Amnesty International war mir u.a. Lateinamerika und Menschenrechtsschutz zugeteilt. Daher wurde die Anfrage an mich weiter gereicht. Zwar hätte ich zur Abwechslung auch gerne einmal das internationale Wirtschaftsrecht betreut. Jedoch knüpfte die Zuteilung an meine Dissertation zum interamerikanischen System zum Schutz der Menschrechte an. Zudem war ich über den damaligen Präsidenten des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und späteren Richter am Internationalen Gerichtshof Thomas Buergenthal an das Institut gekommen.

Die Referentenbesprechungen

Die zuständigen Referenten stellten die aktuellen Entwicklungen und kontroversen Rechtsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten und Rechtssystemen im Rahmen der Referentenbesprechungen vor. Größtenteils identifizierten die Referenten berichtenswerte Vorgänge in ihren Sachbereichen selbst und meldeten ihre geplanten Beiträge bei den Direktoren an. Es kam auch vor, dass ein Direktor einen Referenten auf eine berichtenswerte Entwicklung hinwies.

Die Referentenbesprechungen fanden immer montags von 16 bis 18 Uhr unter der Leitung eines Institutsdirektors statt. Die Kurzbeiträge, überwiegend zu Urteilen nationaler und internationaler Gerichte, wurden im Kontext und im Hinblick auf die Entwicklung der Völkerrechtspraxis analysiert und in der Runde mit den anderen Institutsdirektoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern diskutiert. Dies konnte die Grundlage für Veröffentlichungen sein. Die am Institut beschäftigen Referendare und Referendarinnen mussten den Inhalt der Referentenbesprechungen in prägnanten Protokollen zusammenfassen. Deren Lektüre dürfte noch heute von Interesse sein.

Was in der Referentenbesprechung nur angerissen worden war oder unklar blieb, konnte anschließend im „Alt Hendesse“ bei Bier oder Wein wieder aufgegriffen und vertieft werden. Wer nicht hinreichend zu Wort gekommen war, konnte offen gebliebene Fragen in die Runde werfen, und zwar jenseits der leicht hierarchischen Struktur der vorangegangenen Referentenbesprechung. Anfangs gab es keinen festen Endpunkt für die Abende im „Alt Hendesse“.

Integration von Praxis, Wissenschaft und Lehre

Im Institut gingen damals internationale und nationale Richterpersönlichkeiten ebenso wie sonstige weltbekannte Koryphäen des Völkerrechts ein und aus. Thomas Buergenthal war ein Freund von Institutsdirektor Rudolf Bernhardt und oft am Institut. Jeder Mitarbeiter lernte am Institut en passant internationale Richter wie ihn, Richter des Bundesverfassungsgerichts einschließlich seiner Präsidenten, ausländische Verfassungsrichter sowie Richter und Generalanwälte des EuGH und Richter des EGMR kennen. Die Verzahnung des Instituts mit Völkerrechtspraxis und Lehre war sehr eng. Hermann Mosler war bekanntlich Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag; Rudolf Bernhardt war Richter (1981-1998), zeitweise Vize-Präsident (ab 1992) und Präsident (1998) des EGMR; Jochen Abr. Frowein war Mitglied der Europäischen Menschenrechtskommission. Hiervon erzählte er ausgiebig. Herrn Professor Bernhardt durfte ich im Öztürk-Fall zuarbeiten, wonach Verwaltungssanktionen Strafen im Sinne der EMRK sein können. Herr Bernhardt gratulierte mir, als der EGMR meiner, aber nicht seiner eigenen Auffassung entsprechend entschied.[2]

Auch die Beziehungen mit den Universitäten waren eng. Institutsdirektor Karl Doehring hatte einen vollen Lehrstuhl an der Juristenfakultät der Universität Heidelberg. Morgens war er an der Fakultät, nachmittags in seinem Büro im Institut. Dort stand jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin jederzeit die Tür offen. Auch einer ausländischen Putzfrau, die Sorgen hatte, hat er geholfen. Wiederholt war Doehring Dekan der Juristenfakultät, so im Jahr der Feierlichkeiten zum 600-jährigen Jubiläum der Universität Heidelberg. Diese boten wiederum den Rahmen für Begegnungen auch des Institutsnachwuchses mit internationalen Koryphäen des Völker- und Europarechts.

MitarbeiterInnen des Instituts lehrten an der Universität. Karin Oellers-Frahm lehrte z.B. Einführung in das französische Recht an der Universität Heidelberg. Ich durfte schon vor meinem zweiten Staatsexamen die Vorlesung Einführung in das angloamerikanische Recht an der Universität Heidelberg halten, ebenso Vorlesungen zu Europarecht und Internationalen Organisationen für Nebenfachstudenten.

Weiter lud die Heidelberger Gesellschaft regelmäßig bekannte Rechtswissenschaftler zu Vorträgen in das Max-Planck-Haus ein. Anschließend gab es einen Empfang mit Wein (gestiftet von der BASF) und ein Abendessen in kleinerem Kreis. Ich habe es als großes Privileg empfunden, auf diese Weise so viele namhafte Rechtswissenschaftler kennen zu lernen und mit ihnen schon als junge Referendarin zu diskutieren.

Dabei zeigten sich auch kulturelle Unterschiede. Mit US-amerikanischen Wissenschaftlern und Richtern, die oft deutsch konnten, duzte man sich, mit den Institutsdirektoren, die man viel häufiger sah, war das damals natürlich ausgeschlossen.

Unkonventionelle Bearbeitung der Anfrage von Amnesty International

Die Hilfestellung für Amnesty International war aus zweierlei Gründen unkonventionell, inhaltlich und was die Präsentation anging. Wie anfangs schon erwähnt, war 1987 noch nicht anerkannt, dass sich aus dem allgemeinen Völkerrecht Verpflichtungen der Staaten ergeben können, bestimmte Taten zu bestrafen, die die eigenen Staatsangehörigen auf dem Staatsterritorium begehen. Dies betrachtete man vielmehr als innere Angelegenheit. Ich argumentierte damals aber in Richtung einer Verpflichtung aus allgemeinem Völkerrecht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bestrafen. Angesichts der Praxis im Interamerikanischen System zum Schutz der Menschrechte würde eine solche Verpflichtung unter Umständen auch Amnestiegesetzen entgegenstehen.[3]

Ein Institutsdirektor bedeutete mir, dass eine so progressive These nicht als Institutsgutachten verbreitet werden solle. Wenn ich so ausschließlich unter meinem Namen argumentiere, sei aber nichts einzuwenden. Meine Thesen hatte ich in regem Austausch mit Karl Doehring erarbeitet. Er war gerade auch an kontroversen und unkonventionellen Thesen interessiert, egal ob er sie teilte oder nicht. Man musste nur, wie er so oft betonte, „schlüssig“ argumentieren. Irrelevant war auch, dass ich nicht seine, sondern Assistentin von Rudolf Bernhardt war. Intensiv mit Karl Doehring hatte ich damals diskutiert, inwiefern Völkergewohnheitsrecht aus Verträgen abgeleitet werden kann.

Präsentation durch Institutsdirektor Karl Doehring

Das Gutachten sollte ich am 21. August 1987 bei einer Pressekonferenz von Amnesty International in Stuttgart präsentieren. Hier gab es aber Bedenken seitens meines Mannes. Denn am 22. August 1987, also am darauffolgenden Tag, war der errechnete Geburtstermin für unser erstes Kind. Auch die Institutsdirektoren Doehring und Frowein hatten Bedenken gegen meine Fahrt nach Stuttgart bei einer solchen Terminkonstellation. Was tun? Karl Doehring fand eine Lösung. Er bot an, nach Stuttgart zu fahren und das Gutachten für mich zu präsentieren. So haben wir es gemacht und alle waren zufrieden, auch Amnesty International. Hiermit kommen wir zur Situation der Frauen am damaligen Institut.

Zur Situation der Frau am Institut

Frauen in der Forschung waren am MPIL lange unterrepräsentiert: José Puente, Rudolf Halberstadt, Karin Oellers-Frahm, Pierre Pescatore auf der Tagung „Völkerrecht als Rechtsordnung“ 1975 (Foto:MPIL)

Frau Dr. Karin Oellers-Frahm war lange die einzige Referentin, die halbtags am Institut tätig war. Dies galt bei vielen als ideale und vorbildhafte Lösung für eine Frau. Die Habilitation einer Frau sei kaum mit Kind und Familie vereinbar. Das musste sich später eine Institutskollegin, die extern habilitierte, von ihrem Habilitationsvater anhören.

Bei den zahlreichen Begegnungen mit den Koryphäen aus Völkerrechts- und Verfassungsrechtswissenschaft und -praxis am Institut waren Wissenschaftlerinnen kaum anzutreffende Ausnahmen. Ein angesehener deutscher Kollege sagte mir im Rahmen einer der damals häufigen akademischen Feierlichkeiten am Institut, ich sei doch viel zu schade für die Wissenschaft, ich solle lieber Kinder kriegen. Das entmutigte mich aber keineswegs. Zudem handelte es sich um einen gutwilligen Kollegen, der mich später bei Bewerbungen an Universitäten unterstützte.

Ein anderer Kollege allerdings riet mir dringend ab, mich auf einen bestimmten Lehrstuhl zu bewerben. Wenn ich das täte, müsste er mich extra schlecht reden, um sich vor der Frauenbeauftragten zu schützen, wie er sagte. Beim Fakultätsausflug wurde Institutsdirektor Doehring von Kollegen Othmar Jauernig verspottet: Man brauche an der Juristenfakultät Heidelberg keine Frauenbeauftragte, diese Funktion fülle ja der Kollege Karl Doehring aus (da er mich habilitierte). Meine Habilitationsschrift wurde nicht nur, wie üblich, von meinem Habilitationsvater Karl Doehring und einem zweiten Fakultätskollegen, Eberhard Schmidt-Assmann gelesen, sondern von allen Institutsdirektoren, also auch von den Herren Helmut Steinberger, Rudolf Bernhardt und Jochen Abr. Frowein. Denn, so einer von ihnen: Wenn man der Fakultät schon eine Frau präsentiere, müsse sie extra gut sein.

Trotzdem war es schön am Institut und es gab auch in Bezug auf die Frauenfrage hoch Erfreuliches. Sehr gefreut hatte ich mich, dass mir zum 1. August 1987 eine Referentenstelle am Institut angeboten wurde, obwohl ich am 22. August meinen ersten Sohn gebar. Alle, einschließlich aller Direktoren, waren sehr nett und verständnisvoll. Die Rede war auch vom „Institutsbaby“, da mein Sohn zum Stillen gebracht wurde. Als unser Sohn drei oder vier Jahre alt war, besuchten wir am Wochenende mindestens einmal Institutsdirektor Karl Doehring. Er arbeitete samstags regelmäßig am Institut. Karl Doehring hatte eine Zielscheibe und Pistolen für uns mitgebracht. Der kleine Sohn und wir hatten Spaß beim Schießen im Büro.

Familiäre Atmosphäre

Die Atmosphäre war damals familiär am Institut. Alle MitarbeiterInnen sollten dazu gehören, auch gerade die nicht-wissenschaftlichen. Insbesondere die Weihnachtsfeier verstand Institutsdirektor Doehring als Dank der wissenschaftlichen Mitarbeiter an die nicht-wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, die die Arbeit der Wissenschaftler erst ermöglichten.

„Die Verwaltung“: Hilde Vaupel und Gerda Wallenwein 1970er (Foto:MPIL)

Frau Wallenwein und Frau Vaupel bildeten „Die Verwaltung“ des Instituts. „Die Verwaltung“ hatte mich hilfreich angerufen und auf ein zur Vermietung stehendes Zimmer in Handschuhsheim hingewiesen, als ich neu nach Heidelberg kam. „Die Verwaltung“ hatte mich im Krankenhaus besucht, als ich kurz dort lag. „Die Verwaltung“ wusste auch, mit wem ich in Urlaub fuhr. Die elegante Frau Weinmann aus dem Vorzimmer Frowein beriet mich in Sachen Kleidung bei meinem Kuratoriumsvortrag und wies mich auf Modefehler (zu kurzes Kleid) hin.

Die Zeit am Institut als Privileg

Es war ein großes Privileg, am Institut arbeiten zu dürfen. Rudolf Bernhard, dem ich zugeordnet war, ließ mir ausreichend Zeit, meine Dissertation zu erstellen. Die Aufträge, die ich zu bearbeiteten hatte, waren stets interessant und ich konnte dabei lernen: Gutachten und wissenschaftlich interessante Zuarbeit, Mitarbeit an den von Bernhardt herausgegebenen Fontes Iuris Gentium, Artikel für das weltbekannte Lebenswerk von Institutsdirektor Bernhardt, die Encyclopedia of Public International Law (EPIL). Hinzu kommen die schon erwähnten vielfältigen Begegnungen mit der Verfassungs- und Völkerrechtsprominenz. Und wenn ich heute zu einem Kolloquium der Höchstgerichte gehe, dann treffe ich im Zweifel mindestens eine Kollegin aus der gemeinsamen Zeit am Max-Planck-Institut, so zum Beispiel die Professorinnen Anja Seibert-Fohr und Angelika Nussberger (beide EGMR) und Christine Langenfeld (BVerfG).

[1] Vgl. zB Frowein/Stein (Hrsg.), Die Rechtsstellung von Ausländern nach staatlichem Recht und Völkerrecht, Beiträge zum ausl. öff. Recht und Völkerrecht, Bd. 94 (1987).

[2] EGMR, appl. no. 8544/79, Urt. 21.2.1984 – Öztürk/Deutschland.

[3] J. Kokott, Völkerrechtliche Beurteilung des argentinischen Gesetzes Nr. 23.521 über die Gehorsamspflicht (obediencia debida), ZaöRV 1987, 506 et seq.